Aktuelles

Ganzjährig Brennholz 2m, 4m und IL ab Waldstraße zu verkaufen (nordöstlicher Landkreis Regensburg) Kontakt: wbvregensburg-nord@t-online.de bzw. 09403/2025

27.11.2024 Einladung zur WBV-Jahreshauptversammlung 2024

Die Waldbesitzervereinigung Regensburg-Nord lädt alle Mitglieder der WBV – Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen - zur Jahreshauptversammlung ein.

Zeit/Ort: Samstag, 14. Dezember 2024 - 14.00 Uhr Gaststätte Laumertal, Buchberg

Buchberg 2, 93179 Brennberg (www.laumertal.de)

Zugang zum Tagungsraum im Obergeschoß von der Nordseite

bzw. Parkmöglichkeit auch auf der Nordseite,

also „oberhalb“ des Gebäudes.

Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:

1.  Begrüßung

2.  Tätigkeitsberichte 1. Vors. u. Geschäftsführer

3.  Kassenbericht/Kassenprüfbericht des Geschäftsjahres 2023, Entlastung der Vorstandschaft

4.  Haushaltsvoranschlag 2025; Beschlussfassung

5.  Aktuelle Informationen vom AELF Regensburg-Schwandorf: u.a.

     Kurzvortrag: „Bundeswaldinventur IV: Ergebnisse und Schlussfolgerungen“

     Max Kammermeier, Abteilungsleiter Forsten am AELF Regensburg-Schwandorf

6.  Aktuelle Informationen der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberpfalz: u.a.

     Kurzvortrag: „Holzmarkt und aktuelle Forstpolitik“

     Josef Liegl, 1. Vors. FV Oberpfalz

7.  Aktuelle Informationen Ihrer WBV

8.  Wünsche und Anträge

9.  Schlußwort

Wir würden uns sehr freuen, Sie in Buchberg begrüßen zu dürfen.

unterschriftgriesbeck01

Georg Griesbeck, 1. Vorsitzender

Auf der Veranstaltung bietet Ihnen die Fa. Kolbeck, Regenstauf wieder die Möglichkeit, sich über aktuelle Trends manueller Forsttechnik zu informieren und sich mit Betriebsmitteln auszustatten.

12.12.2023 Aktuelle ZE-Anfälle - v.a. Schneebruch: Bitte melden Sie der WBV Ihre Schäden

Wir brauchen ein realistisches Bild der Lage: Bitte informieren Sie die Dienststellen der WBV bzw. die Geschäftsstelle möglichst bis Heilig-Drei-König schriftlich (z.B. per Mail). Idealerweise können Sie uns als Erstinformation auch eine Kopie Ihrer Kalamitätsmeldung zukommen lassen. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um gemeinsam das weitere Vorgehen zu planen.

Eventuell können für die Schadholzaufarbeitung auch aktuelle Förderprogramme in Anspruch genommen werden.

Deshalb:

Geben Sie sich und uns Zeit, um die Bestände für die Schadholzaufarbeitung durch Sie selbst oder Unternehmer – auch zeitlich im Hinblick auf die Holzvermarktung - zu koordinieren und die Bestände entsprechend vorzubereiten (gegebenenfalls Grenzen (wieder) sichtbar machen, Feinerschließung, Lagerplätze, Auszeichnen).

Lassen Sie uns gemeinsam eine klare Entscheidung treffen, ob Sie bei der Schadholzaufarbeitung Hilfe durch Unternehmer benötigen. Versuchen Sie Ihre eigenen fachlichen, zeitlichen und technischen Fähigkeiten und Möglichkeiten im Hinblick auf die Schadensbewältigung ehrlich einzuschätzen. Unterschätzen Sie nicht das enorme Verletzungsrisiko, das bei der Aufarbeitung von „spannungsgeladenen“ Bäumen – oft gerade bei vermeintlich geringen Durchmessern - ausgeht. Nicht unwichtig ist auch, ob Sie anfallende Brennholz-Sortimente ganz oder teilweise (bis zu welcher Menge?) selbst verwerten wollen bzw. können.

21.11.2023 Einladung zur WBV-Jahreshauptversammlung 2023

Die Waldbesitzervereinigung Regensburg-Nord lädt alle Mitglieder der WBV zur Jahreshauptversammlung ein.

Zeit/Ort: Samstag, 09. Dezember 2023 - 14.00 Uhr Gaststätte Laumertal, Buchberg

Buchberg 2, 93179 Brennberg (www.laumertal.de)

Zugang zum Tagungsraum im Obergeschoß von der Nordseite

bzw. Parkmöglichkeit auch auf der Nordseite,

also „oberhalb“ des Gebäudes.

Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:

10.Begrüßung

11.Tätigkeitsberichte 1. Vors. u. Geschäftsführer

12.Vortrag: „Naturverjüngung – eine Chance zum Waldumbau im Klimawandel"

Dr. Michael Roßkopf, Bereichsleiter Forsten

AELF Regensburg-Schwandorf

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13.Kassenbericht/Kassenprüfbericht des Geschäftsjahres 2022, Entlastung der Vorstandschaft

14.Haushaltsvoranschlag 2024; Beschlussfassung

15.Kurzvortrag: „Holzmarkt und aktuelle Forstpolitik“

Josef Liegl, 1. Vors. FV Oberpfalz

16.Grußworte

17.Sonstige aktuelle Informationen Ihrer WBV

18.Wünsche und Anträge

19.Schlußwort

Wir würden uns sehr freuen, Sie in Buchberg begrüßen zu dürfen.

unterschriftgriesbeck01

Georg Griesbeck, 1. Vorsitzender

Auf der Veranstaltung bietet Ihnen die Fa. Kolbeck, Regenstauf wieder die Möglichkeit, sich über aktuelle Trends manueller Forsttechnik zu informieren und sich mit Betriebsmitteln auszustatten.

13.11.2023 WBV-Infoveranstaltung zur Jungwuchs- und Jungbestandspflege am Fr, 24.11.2023 14:00 Uhr in Forstmühle

Die Waldbesitzervereinigung Regensburg-Nord und die Forstdienststelle Regensburg des AELF Regensburg-Schwandorf laden alle Mitglieder der WBV und Interessierte zu einer Sammelberatung im Wald zum Thema Jungwuchs- und Jungbestandspflege ein.

Im Mittelpunkt stehen die Wahl und Anwendung geeigneter Geräte, Arbeitsweisen sowie waldbauliche Aspekte. Forstwirtschaftsmeister Köglmeier Albert, Andrea Steinbach vom Forstrevier Regensburg und Thomas Iberl, Geschäftsführer der WBV beantworten Ihre Fragen.

Keine Anmeldung erforderlich!

Bitte - dem Thema und der jeweiligen Witterung entsprechend - auf robuste Kleidung und festes Schuhwerk achten!

Wann: Freitag, 24.11.2023 14:00 Uhr, Dauer ca. 2 Stunden

Treffpunkt: Altenthann-Forstmühle, von Forstmühle kommend ca. 30 Meter östl. der Abzweigung nach Süssenbach auf der gegenüberliegenden Seite in den Forstmühler Forst Weg einbiegen; ca. 100 Meter relativ steil den Berg hinauf, wenn es flacher wird - noch vor der Schranke!!! - links und rechts vom Weg parken.

Etwaige Rückfragen unter 09403/2025.

Auf Ihre Teilnahme freuen sich Albert Köglmeier, Andrea Steinbach, Thomas Iberl

28.10.2023 "Wildschaden im Wald und Waldbegang“ am 15.11.2023

Wir möchten Sie zum Wochenende noch auf die Schulungsveranstaltung "Wildschaden im Wald und Waldbegang" am 15.11.2023 an der Waldbauernschule in Kelheim/Goldberg hinweisen.

Es handelt sich um eine sogenannte Hybridveranstaltung mit der Möglichkeit zur Online-Teilnahme.

„ Das Jagdrecht ist mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Im Bayerischen Waldgesetz ist der Grundsatz „Wald vor Wild“ verankert. Das Bayerische Jagdgesetz konkretisiert dies, indem es als Ziel festlegt, dass die Bejagung so erfolgen soll, dass die natürliche Verjüngung standortgemäßer Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglicht wird. Alle drei Jahre wird mit dem Vegetationsgutachten der Zustand der Waldverjüngung aufgenommen und bewertet. Es zeigt sich, dass nicht überall die Situation zufriedenstellend ist. Die Hälfte der Hegegemeinschaften weisen eine nicht tragbare Verbissbelastung auf.

Welche Folgen hat Wildverbiss im Wald und wie kann vor Ort erreicht werden, diesen zu verhindern? Es ist wichtig, dass sich Waldbesitzende, Jagdgenossenschaften und auch Forstzusammenschlüsse einbringen. Um dies zu können, soll die Veranstaltung helfen, wichtige Grundlagen zu schulen und Hilfestellungen sowie Beispiele vorzustellen. Im Rahmen einer eintägigen Fortbildungsveranstaltung für Waldbesitzende, Forstzusammenschlüsse, Jagdgenossenschaften und sonstige Interessierte werden Themen wie Folgen von Wildverbiss sowie rechtliche Aspekte beim Wildschadensersatz im Wald angesprochen.

Bei dem Termin wollen wir aber auch Praxiserfahrungen und Lösungsansätze vorstellen: Wie können Waldbesitzende auf angepasste Wildbestände im Rahmen der PEFC-Zertifizierung hinwirken? Auf was sollte bei einem Waldbegang geachtet werden? Wie sind Weiserzäune sinnvoll angelegt? Welche Hilfsmittel können Waldbesitzende und Jagdgenossenschaften nutzen?

Die Tagung findet als Hybridveranstaltung an der Bayerischen Waldbauernschule bei

Kelheim statt. Die Tagungsgebühr beträgt 50 € pro Person für die Teilnahme in Präsenz

(inklusive Verpflegung) bzw. 30 € für die Onlineteilnahme.

Tagungsort: Bayerische Waldbauernschule Goldbergstraße 10, 93309 Kelheim, Telefon 09941/68330

Bitte melden Sie sich bis spätestens zum 5. November 2023 unter https://anmeldung.baywbv.de/ mit dem folgenden Code zur Tagung an:

Für die Präsenzteilnahme an der Waldbauernschule nutzen Sie den Code: 7HH7Q6

Für die Onlineteilnahme nutzen Sie den Code: O536FG

Haben Sie Fragen?

Bayerischer Waldbesitzerverband e.V., Telefon: 089/5 39 06 68-0

info@bayer-waldbesitzerverband.de, www.bayer-waldbesitzerverband.de

Den Einladungsflyer finden Sie hier

Ob nun als Vorstandsmitglied in einer Jagdgenossenschaft, als Gemeinderat (viele Kommunen - auch im WBV-Gebiet - sind selbst Besitzer nicht unerheblicher Waldflächen), oder "nur" als einfacher zertifizierter Waldbesitzer und Jagdgenosse: Bitte nützen Sie dieses Schulungsangebot möglichst zahlreich, um fundiert im Rahmen Ihrer Möglichkeiten auf gesetzes- und PEFC-konforme Wildstände in Ihrem Bereich hinwirken zu können.

Das Thema ist leider aktueller denn je. Die Bayerische Politik und die untergeordneten Jagd- und Forstbehören appellieren seit einigen Jahren mehr denn je an die Eigenverantwortung der Waldbesitzer, sie mögen sich doch bitte selbst um die Umsetzung des im Bayerischen Jagdgesetz verankerten Gesetzesvorgaben kümmern, z.B. dass die Bejagung so erfolgen soll, dass die natürliche Verjüngung standortgemäßer Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglicht wird.

Leider sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen und - strukturen häufig in der Praxis wenig hilfreich. Und es bläst allen, die sich ernsthaft darum bemühen, ein sehr rauer Wind entgegen. Nicht immer wird dabei fair agiert. Und die Debatten, die vor allem im Wald im Hinblick auf die Jagd vor Ort wieder geführt werden müssen, entsprechen leider wieder dem Diskussionsstand von vor 40-50 Jahren. 

Die Bayerische Staatsregierung stärkt leider häufig nur nach außen den Jagdgenossen in Bayern ein bisschen mit Worten den Rücken. Bis in die höchsten Ebenen hinauf gibt es jedoch sehr einflussreiche Netzwerke von Jägern, die eine klare Positionierung auf Basis der gesetzlichen Grundlagen wo immer möglich torpedieren - und natürlich mittlerweile wieder stärker denn je daran arbeiten, auch bei den Gesetzestexten die Räder zurückzudrehen.

Vielleicht erklärt das ganz gut, dass der Ministerpräsident und die Landwirtschaftsministerin zwar noch im Juni 2023 sehr öffentlichkeitswirksam mit großen Worten beim Waldtag in Kelheim einen neuen Waldpakt 2023 mit Bauernverband und Waldbesitzerverband unterzeichnet haben, in dem sich die Staatsregierung unter anderem eitwas deutlicher als in den letzten 20 Jahren klar zu den gesetzlichen Grundlagen im Hinblick auf angepasste Wildstände und die Ermöglichung der natürlichen Verjüngung standortgemäßer Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ausgesprochen hat. Der Aufschrei des Bayerischen Koalitionspartners war jedoch groß, man fühle sich übergangen und hätte diese Formulierung so nie unterschrieben.

Nun sind die Koalitionsverhandlungen abgeschlossen, und die Bayerische Staatsregierung hat sich sehr elegant des wenig gewinnbringenden jagdlichen Konfliktthemas entledigt, indem man die Zuständigkeit für die Jagd in Bayern auf höchster Ebene abgegeben hat. Leider darf bezweifelt werden, ob dies im Interesse unseres Waldes und unserer Mitglieder geschehen ist und ob damit nicht Entwicklungen eingeleitet werden, die man auf den ersten Blick gar nicht auf dem Schirm hatte. Waldumbauoffensive ? Klimawandel? Waldpakt 2023? War da was?

 

30.09.2023 Einladung Sammelberatung zum Kiefernsterben am Fr, 06.10.23

Am Freitag, 06.10.2023, 14:00 Uhr lädt das Forstrevier Regensburg des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Regensburg-Schwandorf (Frau Andrea Steinbach 0160/90155100) zusammen mit der Dienststelle West (Hr. Michael Frank 0160/3657947) der Waldbesitzervereinigung Regensburg-Nord alle interessierten Waldbesitzer zu einer Informationsveranstaltung im Wald ein. Thema wird die sich in weiten Teilen des WBV-Gebietes verschärfende Problematik absterbender Kiefern sein.

Ignorieren? Tolerieren? Integrieren? Gibt es sinnvolle Vorbeugungs- oder gar Bekämpfungsmaßnahmen? Welche Optionen gibt es hinsichtlich der Vermarktung anfallender Schadhölzer?

Teilnehmer treffen sich um 14:00 Uhr beim Funkturm am Tradl in Wenzenbach.

Ein schönes Wochenende wünscht ihre WBV Regensburg-Nord

 

04.09.2023 Einladung zum Jahresausflug 2023 am Freitag, 22.09.

Sehr geehrte Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen,

hiermit möchten wir Sie und Ihre Familien wieder sehr herzlich zu unserer traditionellen Lehrfahrt einladen, die uns am Freitag, 22.09.2023 in die Oberpfalz führen und auch das angrenzende Oberfränkische streifen wird.

Im Einzelnen sind folgende Stationen geplant:

Nasslagerplatz des Unternehmens Bayerische Staatsforsten (BaySF) in Klardorf, südl. v. Schwandorf

Die BaySF  arbeiten schon seit Jahren an einem flächendeckenden Netz von Nass- und Trockenlagerplätzen, um im Falle von großen Schadereignissen oder sonstiger gravierenden Marktstörungen Alternativen zu haben und die Rundholzmärkte entlasten zu können. Seit 2020 besteht vonseiten der BaySF auch grundsätzlich das Angebot an die Forstlichen Zusammenschlüsse in Bayern, bei Bedarf und im Notfall diese Lagerkapazitäten auch mit zu nutzen. Die Nasslagerung ist eine seit Jahrzehnten erprobte und umweltschonende Konservierungsmethode. Dabei wird das Holz an den Stirn- und Mantelflächen beregnet, mit dem Ziel einer 100% Wassersätttigung des Holzes. Nadelholz kann auf diese Art – optimale Bedingungen vorausgesetzt - 1-2 Jahre, zur Not bis zu 5 Jahre weitgehend ohne Qualitätsverlust eingelagert werden. Doch der Teufel steckt im Detail des laufenden Betriebs und die Kosten sind auch nicht unerheblich.

Erwin Graf, der stellvertretende Betriebsleiter des BaySF-Forstbetriebes Burglengenfeld wird uns am frühen Morgen einen kleinen Einblick in die strategischen Überlegungen eines sehr großen Forstbetriebes gewähren sowie den praktischen Betrieb des seit über 5 Jahren bestehenden Nasslagerplatzes Klardorf mit einer Kapazität von 75.000 Festmetern erläutern.

Der Wolf in Bayern im Allgemeinen und im Veldensteiner Forst im Besonderen

Nach einer ca. 1 ½ -stündigen Fahrt erreichen wir den Treffpunkt Parkplatz Wildpark Hufeisen mitten im Veldensteiner Forst. Dort erwarten uns Frau Ronja Schlosser, Wildtiermanagerin an der Regierung der Oberpfalz und Sebastian Bäumler, zuständiger Revierleiter am BaySF-Forstbetrieb Pegnitz.

2017 tauchte der erste Rückkehrer im Veldensteiner Forst auf. Damals wurde auch mit dem Monitoring (u.a. Fotofallen) begonnen. Im Jahr darauf konnten die ersten Welpen mit einer Fotofalle abgelichtet werden. Seitdem gab es jedes Jahr Nachwuchs im Veldensteiner Forst.

Dass Wölfe nicht nur durch Bayern durchwandern, sondern auch in Bayern wieder heimisch werden würden, war allen Experten seit langem klar. Auch der Bayerischen Staatsregierung, die bereits 2007 gemeinsam mit Behörden, Institutionen, Verbänden (z.B. Bauernverband, Jagdverband, Naturschutzverbände ) und Vereinen im Rahmen der Steuerungs- und Arbeitsgruppe „Wildtiermanagement/Große Beutegreifer“ den Managementplan Wolf Stufe 1 („zu- und durchwandernde Einzeltiere“) vorgelegt hat. 2014 folgte ein Managementplan für die Stufe 2 („standorttreue wenige Tiere“). Seit 2018/19 gibt es nun einen neuen Managementplan, mittlerweile für die sogenannte Stufe 3 („etablierte Population mit Reproduktion“).

Nun ist der Wolf tatsächlich zurück in Bayern und wir müssen wieder neu lernen mit der Anwesenheit des streng geschützten Wildtieres zu leben. Mit Ronja Schlosser und Sebastian Bäumler werden wir uns im Veldensteiner Forst auf die Spuren des Wolfes begeben und uns dem mittlerweile brisanten und hochpolitischen Thema Wolf auf sachlicher Ebene in allen Facetten widmen. Wir sind gespannt auf die ersten Erkenntnisse und Auswertungen von 5 Jahren Wolfs-Monitoring im Bereich Veldensteiner Forst und den umliegenden Gemeinden, möglichen Auswirkungen auf Wald und Schalenwild. Und auch das Thema Herdenschutz wird nicht ausgespart.

Erdgeschichtliche Wanderung auf aussichtsreichen Wegen

Ein Blick in die Geologische Karte von Bayern offenbart, dass die Oberpfalz aus geologischer Sicht höchst interessant ist. Und nicht zuletzt deshalb auch auf eine lange Geschichte des Bergbaus zurückblicken kann. Was man oft vergisst: Die Geologie bestimmt und beeinflusst immer auch maßgeblich Bodenbildung, grundlegende Nährstoffausstattung und damit die Wuchsbedingungen und möglichen Gefährdungen für unsere Waldbestände.

Nach dem Mittagessen nehmen uns Georg Stiehl und Dr. Andreas Peterek vom Geopark Bayern-Böhmen e.V. mit auf eine erdgeschichtliche Wanderung (ca. 2 Std, ca. 5 km, Gelände unschwierig) auf den Kitschenrain, einen der topografischen Höhepunkte des Oberpfälzer Hügellandes und der angrenzenden Fränkischen Schweiz. Ausgehend von Sassenreuth bei Kirchenthumbach am Nordrand des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr geht es vorbei an alten Farberde-Gruben, bergbaulichen Spuren im Wald und Gesteinen aus dem Braunen Jura. Entlang des 2022 entstandenen GEO-Themenwegs erfahren wir, warum in Sassenreuth einst Eisenerze gefunden wurden und warum der Braune Jura am Kitschenrain weit höher als der jüngere Malm in der Frankenalb liegt.

Teilnehmer, die nicht so weit/so lange gehen können, erwarten uns mit dem Bus am Kalvarienberg, können dort die Aussicht genießen und beispielsweise der etwas weiter nördlich gelegenen Waldkapelle einen Besuch abstatten. Bei Schlechtwetter sind auch noch andere Alternativen denkbar.

Voraussichtliche Rückkehr nach Lappersdorf ca. 19 Uhr, nach Wörth ca. 19:45 Uhr

Verbindliche Anmeldung bis spätestens Mittwoch, 20. September nur schriftlich mit beiliegendem Formular bei der Geschäftsstelle in Donaustauf

zum Anmeldeformular

·    per Post an: WBV Regensburg-Nord, Bergstr. 17, 93093 Donaustauf

                          Bitte notieren Sie sich Ihre Zustiegsstelle und Abfahrtszeit !

·    per Mail an: wbvregensburg-nord@t-online.de

                          ggf. mit vollständigen Angaben, vgl. Formular (siehe Anlage)

Achtung: wegen diverser Strassenbaumaßnahmen geänderter Zustieg in Wörth/Do; bisher übliche Zustiege in Pfraumbach, Kirnberg, Zumhofer Kreuzung entfallen !!!

Bitte beachten Sie: Wir haben nur einen Bus zur Verfügung; der zeitliche Eingang der schriftlichen Anmeldungen entscheidet!!! Mitglieder haben Vorrang vor Nichtmitgliedern! Kleidung für jedes Wetter, Sonnen-/Regenschirm, festes, „waldgerechtes“ Schuhwerk nicht vergessen!

Ihre WBV Regensburg-Nord

 

31.07.2023 Keine Ausnahmen mehr!!! Langholz nicht mehr länger als 18 Meter zzgl. Übermaß aushalten!!!

Nachdem die entsprechenden Regelungen z.B. in Bayern bereits vor 5 Jahren auf den Weg gebracht wurden, die Details der Umsetzung in der praktischen Anwendung in den betroffenen Bundesländern bis in die Landkreise hinein zumindest nicht ganz einheitlich waren (einschließlich zeitlich befristeter "Toleranz" und Übergangsfristen, z.B. auch je nach Transportunternehmen), konnten sich Forstwirtschaft und Holztransportunternehmen eine gewisse Zeit lang "durchlavieren".

Diese Möglichkeit ist jetzt leider definitiv vorbei. Vonseiten +- aller Sägewerke ist jetzt die Maximallänge (inkl. Übermaß) klar auf 19 Meter beschränkt worden.

Die Polizei kontrolliert lt. Aussagen von Holzfahrern mittlerweile - neben Gewicht - auch die Gesamtlänge der Langholzfahrzeuge bzw. die Langholzlänge streng.

Wir bitten ab sofort um Beachtung und um Weitergabe der Information!!!

Als zusammenfassende Hintergrundinformation verweisen wir auch auf folgende Meldung auf dem IHB-Portal aus dem Jahr 2017:

 

Quelle: DeSH/AGR/IHB MK

21.Dezember 2017 Quelle: DESH/AGR/IHB

Südliche Bundesländer verkürzen Maximallänge von Langholztransporten auf 25 m Die Verkehrsministerien der südlichen Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland vereinheitlichen ihre Regelung zum Langholztransport. In Baden-Württemberg und Bayern treten deshalb derzeit Neuregelungen für Dauerfahrgenehmigungen beim Transport von Langholz in Kraft. Das melden die Arbeitsgemeinschaft Rohholzverbraucher e. V. (AGR) und der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) in einer gemeinschaftlichen Mitteilung. Die Neuregelung hat eine Kürzung der Fahrzeuggesamtlänge auf nun 25 Meter zur Folge. Dies bedeute eine nicht nachvollziehbare Abkehr vom ressourceneffizienten Umgang mit dem Rohstoff Holz und bedrohe zudem die Wertschöpfung von Waldbesitzern und Sägewerken in Süddeutschland, so die Verbände. Ein Drittel der Holztransporte liegt aktuell über 25 Metern.

Die neuen Regelungen in Baden-Württemberg und Bayern, die aufgrund ihrer Langholztradition besonders betroffen sind, ergeben sich aus einer kleinen, aber folgenreichen Neuinterpretation der seit vielen Jahren gültigen Dokumente. Während nach alter Auslegung für die Erteilung einer Dauerausnahmegenehmigung die zulässige Gesamtfahrzeuglänge maximal 27 Meter betragen durfte, liegt die neue Gesamtlänge bei höchstens 25 Metern. Ausnahmen sind nur noch bei Lkw mit vorn überragendem Ladekran möglich. Wie zu erfahren war, war auch die alte Regelung in diesem Sinne gedacht, wurde aber zugunsten der Forst- und Holzwirtschaft sehr großzügig ausgelegt und die 27 Meter ab Stoßstange gemessen. Jetzt werden unzweifelhaft 2 Meter dem vorn überragenden Kran zugerechnet. Das Fahrzeug ab vorderer Stoßstange darf nur noch maximal 25 Meter lang sein. Damit darf das Stammholz künftig maximal 19,5 Meter lang sein, um mit einer dauerhaften Ausnahmegenehmigung per Lkw in Baden-Württemberg und Bayern transportiert werden zu dürfen.

Die Folgen sind laut AGR und DeSH gravierend: Gerade der Privatwald in Süddeutschland verkaufe in der Regel Nadelholz mit Stammlängen von mehr als 20 Metern. Für ihn bedeuten die neuen Regelungen eine geringere Stammholzausbeute und damit Ertragseinbußen. Auch die Sägeindustrie ist betroffen: Viele kleine und mittelgroße Nadelholzsäger haben sich auf die Nutzung gerade dieser Längen spezialisiert. In einer Sitzung zu diesem Thema am 6. Dezember forderten demnach viele Säger eine maximal zulässige Holzlänge von mindestens 20 Meter. Eine Befragung der AGR ergab, dass deutschlandweit ungefähr 30% der Langholztransporte mit mehr als 20 Meter langen Stämmen durchgeführt werden.

Da die entsprechenden Ausnahmegenehmigungen an die Speditionsunternehmen für drei Jahre ausgestellt werden, wirken sich die neuen Regelungen erst zeitlich versetzt aus. ForstBW, der landeseigene Staatsforstbetrieb, reagierte bereits auf die neue Regelung und kündigte an, spätestens ab Juli 2018 im Verkauf nur noch Stammlängen von maximal 19,5 Metern anzubieten. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg plant eine Übergangsregelung bis zum 1. Januar 2019. Bis dahin sollen noch Dauerfahrgenehmigungen erstellt werden dürfen, die weiterhin drei Jahre gültig sind. Nach Informationen der AGR will Bayern eine mit Baden-Württemberg abgestimmte Regelung erlassen.

Jedes Bundesland definiert eigenständig die Bedingungen, die vorliegen müssen, damit eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung für den Transport von Langholz erteilt wird. Diese Genehmigungen sind notwendig, da Langholztransporter grundsätzlich die laut Straßenverkehrsordnung gültige Maximallänge von Fahrzeugen von 18,75 Metern überschreiten.

31.07.2023 Forstrevier Brennberg AELF Regensburg-Schwandorf informiert alle Waldbesitzer mit Waldflächen in den Gemeinden Wörth, Wiesent, Brennberg, Altenthann, Bernhardswald:

Liebe Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer,

aufgrund der nach wie vor sehr angespannten Borkenkäfersituation im Frankenwald (Raum Coburg-Kulmbach), werden auch dieses Jahr wieder Förster und Forstwirte zur Unterstützung „hinauf“ geschickt. Ich bin ab Anfang Oktober bis Anfang November (02.10. bis 03.11.) an das dortige Forstamt abgeordnet worden. Zum einen werde ich helfen die Borkenkäfer-Förderanträge abzuwickeln und zum anderen brauchen die Förster dort Unterstützung bei den Kulturplänen für die großen Kahlflächen.

In diesem Zeitraum können Sie sich mit allen akuten Anliegen an die Reviervertretung Andrea Steinbach (Forstrevier Regensburg) wenden.

Wenn Sie eine Herbstkultur/Nachbesserung planen, und gerne Förderung und/oder Beratung in Anspruch nehmen möchten, melden Sie sich bitte zeitnah (am besten bis spätestens Anfang September) bei mir, damit wir den Antrag/Beratung noch vor der Abordnung umsetzen können.

Vielen Dank,

Hannah Ballé (AELF Regensburg, Forstrevier Brennberg)

Tel. 0162 1368726

09.06.2023 Bewilligungsbescheid Förderprogramm Klimaanpassung Wald erhalten - wie erfolgt nun die Teilnahme am PEFC-Fördermodul (FöMo) für die Zertifzierung der Einhaltung der 11 (12) Kriterien

- zum Wochenende aus aktuellem Anlass nochmals einige Informationen, insbesondere für diejenigen WaldbesitzerInnen, die bereits einen Bewilligungsbescheid zum Förderprogramm Klimaanpassung Wald von der FNR erhalten haben bzw. in Kürze erhalten werden oder noch mit dem Gedanken spielen, am Förderprogramm teilzunehmen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch noch einmal auf den Bayerischen Waldbrief Nr. 2/2023 (S.4 unten), den wir Ihnen am 05.06.2023 per Mail weitergeleitet haben –

Im vergangenen Jahr ist das neue Bundes-Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ gestartet. Waldbesitzende können hier Prämienzahlungen von bis zu 100 Euro pro Hektar und Jahr bei einer Laufzeit bzw. Bindungsfrist von 10 (20) Jahren erhalten, wenn sie über einen längeren Zeitraum 11 (12) konkrete Kriterien bei der Waldbewirtschaftung umsetzen bzw. berücksichtigen. Die Einhaltung dieser Kriterien kann über eine Zusatzzertifizierung nachwiesen werden.

Für die Teilnehmer/Innen an der PEFC-Waldzertifizierung wurde im deutschen PEFC-System ein Zusatzmodul eingerichtet; die sogenannte PEFC-Fördermodulzertifizierung (PEFC-FöMo). Inzwischen ist die Region Bayern auch nach dem PEFC-FöMo zertifiziert.

Sie haben sich sicher gewundert, dass die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) bereits vor längerer Zeit gestellte Förderanträge zwar bearbeitet, aber keine Bescheide hierzu versandt hat. Der Grund dafür waren beihilferechtliche Probleme, die zunächst im Rahmen einer Überarbeitung der Richtlinie in ihren formalen Teilen abgestellt werden mussten. Mitte Mai 2023 wurde die Änderung der Förderrichtlinie veröffentlicht. Diese enthält ausschließlich administrative Aspekte, die für die beihilferechtliche Freistellung und den vorzeitigen Maßnahmenbeginn erforderlich sind. Sie beinhaltet keine inhaltlichen Änderungen des Programms.

Sofern Sie – bereits vor Monaten, oder erst kürzlich - einen Förderantrag gestellt haben, sollten Sie nun zeitnah Ihren Bewilligungsbescheid erhalten oder bereits erhalten haben. 

Für alle, die bisher noch keinen Förderantrag bei der FNR gestellt haben, nochmal der Hinweis: Die bereitgestellten Mittel werden wohl noch bis in den August 2023 über die Länderkontingente vergeben. Für den Freistaat Bayern sind derzeit noch Fördermittel verfügbar. Danach werden die Fördermittel außerhalb der Länderkontingente nach Eingangsdatum des Antrages bei der FNR vergeben. Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die das Förderprogramm noch in Anspruch nehmen möchten, sollten zeitnah einen Antrag bei der FNR stellen. Alle Informationen zum Förderprogramm sowie zum Online-Antrag finden Sie unter https://www.klimaanpassung-wald.de/ bzw. https://www.klimaanpassung-wald.de/faq oder https://www.klimaanpassung-wald.de/service/dokumente . Ergänzend an dieser Stelle auch nochmals der Hinweis auf die Sonderausgabe des WBV-Bladls Nr. 41 (September 2022) unter http://www.wbvregensburg-nord.de/wbvmitteilungsblatths.html .

Im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft bei der WBV Regensburg-Nord können Sie am PEFC-Fördermodul teilnehmen. Die WBV fungiert dabei – wie auch bisher schon bei der „normalen“ PEFC-Zertifizierung - als Zwischenstelle, die Sie für die Teilnahme bei PEFC registriert. 

Dazu bitten wir alle Mitglieder, sich bei der WBV-Geschäftsstelle zu melden, sobald Sie einen positiven Bewilligungsbescheid von der FNR erhalten haben.

Senden Sie – per Mail oder postalisch – zeitnah folgende Dokumente an die WBV-Geschäftsstelle:

- den vollständigen Bewilligungsbescheid

- zusammen mit dem aktuellen SVLFG-Bescheid

- und der von Ihnen ausgefüllten FöMo-Selbstverpflichtungserklärung

Die WBV sammelt, prüft und erfasst in Ihrer Funktion als Zwischenstelle die Selbstverpflichtungserklärungen (SVEs) der teilnehmenden Mitglieder in einem Register und stellt die Teilnahmebescheinigungen (Zertifikatsnachweise) aus, die bei der FNR jährlich bis zum 30. April (bzw. spätestens innerhalb 12 Monaten nach dem ersten Bewilligungsbescheid) postalisch eingereicht werden müssen.

Die in einem Register laufend von der WBV geführten Identifikations- und Kontaktdaten der FöMo-Teilnehmer und ihrer Waldfläche sowie evtl. weiterer von der regionalen Arbeitsgruppe oder PEFC Deutschland angeforderter Daten stellt die WBV dann jeweils zum 30. November eines jeden Jahres oder bei Änderungen in einem von der regionalen PEFC-Arbeitsgruppe festgelegten Umfang und Format der regionalen PEFC-Arbeitsgruppe zur Verfügung.

Auf dieser Datenbasis erhält die WBV dann auch die Gesamtrechnung von PEFC Bayern über die jährlichen Zertifizierungskosten.

Welche jährlichen Zertifizierungskosten fallen für WBV-Mitglieder bei Teilnahme am PEFC-Fördermodul über die WBV Regensburg-Nord als Zwischenstelle an?

PEFC Bayern:                      3 €/ha netto zzgl. Mehrwertsteuer

WBV Regensburg-Nord:    WBV-Verwaltungskostenpauschale 15 € brutto.

Auf der Jahres-Rechnung der WBV werden allen Förderteilnehmern sowohl die Zertifizierungskosten für das Zusatzmodul im Auftrag von PEFC Bayern in Rechnung gestellt, als auch die Standard-Verwaltungskostenpauschale der WBV. Die fälligen Rechnungsbeträge werden über Ihr Mitgliedskonto eingezogen.

Werden von den WBV-Dienststellen im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit auf Wunsch des Waldbesitzers darüber hinaus individuelle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Förderkriterien zum Beispiel vor Ort im Wald erbracht, so gelten hier die jeweils aktuellen Gebührensätze der WBV (siehe http://www.wbvregensburg-nord.de/WBVRN_AllgemeinesInfoblattMaerz2023.pdf => Seite 12).

 

https://www.pefc.de/waldbesitzende/das-pefc-fordermodul/faq-zum-pefc-fordermodul/

 

15.05.2023 Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement"; Zuwendungen zukünftig NICHT mehr über De-minimis-Regelung – Aktuelle Informationen des Bayerischen Waldbesitzerverbandes

Demnach hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 12.05.23 über aktuelle Entwicklungen beim Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ informiert:

„Die Änderung der Förderrichtlinie "Klimaangepasstes Waldmanagement" wird am 15.5. im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 16.5. in Kraft. Mit der Änderung wird die Maßgabe des Haushaltsausschusses umgesetzt, bei der Bewilligung der Förderung eine schnelle Bearbeitung und Auszahlung der bereits eingegangenen Anträge sicherzustellen und über einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu ermöglichen. Diese Möglichkeit besteht jetzt bis zum Ende des Jahres. Die Änderung der Richtlinie enthält ausschließlich administrative Aspekte, die für die beihilferechtliche Freistellung und den vorzeitigen Maßnahmenbeginn erforderlich sind. Sie beinhaltet keine inhaltlichen Änderungen des Programms.

Das BMEL hat die beihilferechtliche Freistellung der Förderrichtlinie (Anzeige bei der EU-Kommission) veranlasst, so dass die Zuwendungen künftig außerhalb der de-minimis-Auflage bewilligt werden.

Das BMF hat die Haushaltsmittel inzwischen freigegeben, so dass die FNR die Bescheidung der vorliegenden Anträge am 16.5. wieder aufnehmen kann. Die Antragstellung bei der FNR ist derzeit ohne Einschränkung möglich. Die Anträge werden nach wie vor in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.“

Die bereitgestellten Mittel werden wohl noch bis in den August 2023 über die Länderkontingente vergeben. Für den Freistaat Bayern sind noch Fördermittel verfügbar. Danach werden die Fördermittel außerhalb der Länderkontingente nach Eingangsdatum des Antrages bei der FNR vergeben.

Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die das Förderprogramm in Anspruch nehmen möchten, sollten zeitnah einen Antrag bei der FNR stellen.

Alle aktuellen Informationen zum Förderprogramm sowie zum Online-Antrag finden Sie unter www.klimaanpassung-wald.de 

 

12.05.2023 Erinnerung/Ermunterung zur Teilnahme am 5. regionalen Holzbaupreis 2023 vom Landkreis Regensburg und Holzforum Regensburger Land

Die Abgabe der Wettbewerbsunterlagen ist im Zeitraum vom 24. April bis 31. Mai 2023 digital oder alternativ per Post (Datum des Poststempels) möglich.

Alle notwendigen Informationen sowie Bewerbungsformulare finden Sie hier

Unter den Preisträgern der letzten Holzbaupreise waren fast immer auch Mitglieder der WBV Regensburg-Nord und der Nachbar-WBVs.

Impressionen vom Holzbaupreis 2018 und den Preisträgern finden Sie unter folgendem Link: https://www.landkreis-regensburg.de/media/27670/broschur_hbp_05_10_2018.pdf

Allgemeiner Hinweis der WBV aus gegebenem Anlass:

Energiesparen beginnt mit der Wahl des richtigen Bau- und Dämmstoffes.

https://proholz-bayern.de/wissen/

Sanieren, An- und Umbauen, Räume und Wohnungen neu einteilen, Aufstocken von vorhandenen Gebäuden etc. ist in der Regel energetisch deutlich günstiger (Stichwort: Graue Energie), deutlich umweltfreundlicher, deutlich flächensparender und - wenn man nicht Äpfel mit Birnen vergleicht - letztlich doch deutlich günstiger als Neubauten auf der grünen Wiese.

Auch viele (Haus-)Türen aus Holz und Holzfenster lassen sich mit dem richtigen Know-How von versierten Fachfirmen "retten" und auf Vordermann bringen (z.B. Beschläge neu einstellen und ölen und neue Dichtungen anbringen wirken bereits oft Wunder, auch eine Neuverglasung mit speziellen Gläsern und/oder das Upgrade zu einem hochwertigen Holz-Alufenster durch eine Alu-Nachrüstung ist oft eine sinnvolle, effektive und kostengünstige Lösung)

 

04.03.2023 Einladung zur WBV-Info-Veranstaltung „Einführung Baumarten kennen und erkennen“ (mit Anmeldung)

Die Waldbesitzervereinigung Regensburg-Nord mit den Forstdienststellen Regensburg und Brennberg des AELF Regensburg-Schwandorf laden alle Mitglieder der WBV und Interessierte zu einer Info-Veranstaltung mit dem Thema „Einführung Baumarten kennen und erkennen“ ein.

Ob nun bei der Annahme/Kontrolle einer Forstpflanzenlieferung mit Umsetzung eines Pflanzplanes oder bei Pflegemaßnahmen von gemischten Kulturen, Vorwäldern und Naturverjüngungen außerhalb der Vegetationsperiode. Nicht zuletzt das Erkennen vieler (Misch-)Baumarten gerade im Winter auch ohne Laub bereitet häufig Schwierigkeiten.

In Kleingruppen anhand von konkreten echten Anschauungsobjekten wollen wir versuchen, den Blick für die relativ wenigen entscheidenden Merkmale zu schärfen, anhand derer sehr viele Baumarten recht zuverlässig, oft schon „von weitem“ erkannt oder gewissen Gattungen, Familien, Gruppen mit bestimmten ähnlichen Merkmalen, Standortansprüchen, Wuchseigenschaften zugeordnet werden können.

Wann:     Freitag, 17.03.23 19:00 Uhr, Dauer ca. 2-3 Stunden

Wo:    Gasthaus „zur Hütt`n, Thonseign 1/Bernhardswald

Sonstiges: Brillen/Lesebrillen nicht vergessen, auch eine kleine Lupe kann am Anfang nützlich sein.

Anmeldung: Für die Planung und Vorbereitung für uns wie für das Gasthaus bitten wir um Anmeldung bis Mittwochabend, 14.03., möglichst schriftlich mit Name, Adresse und Telefonnummer unter: wbvregensburg-nord@t-online.de

18.02.2023 Vereinzelter Schneebruch im WBV-Gebiet – Futter für den Borkenkäfer  (Andrea Steinbach, Forstrevier Regensburg, AELF Regensburg-Schwandorf)

Bei den ergiebigen Schneefällen am 02.02.2023 hat es im gesamten WBV-Gebiet leichte Schneebruchschäden gegeben. Meistens handelt es sich um vereinzelte Kronenbrüche und umgedrückte Bäume, eher selten sind ganze Bestände geschädigt. Oftmals sind allerdings auch Fichten betroffen.

Bruchholz ist Brutmaterial für die Fichtenborkenkäfer

Diese Bäume werden von Buchdrucker und Kupferstecher gerne als Brutraum genutzt. Je nach Witterung ist ab Mitte April mit dem ersten Schwärmflug der Borkenkäfer zu rechnen. Damit sich aus den Schneebruchschäden keinen neuen „Käfernester“ entwickeln, bitten wir die Waldbesitzer, die geworfenen Fichten möglichst bis Mitte April, spätestens aber bis Ende Mai – rechtzeitig vor dem Ausfliegen einer neuen Käferbrut – aufzuarbeiten und aus dem Wald zu transportieren. Bei den geringen Mengen ist meist die Verwertung als Brennholz die sinnvollste Lösung.

Auch Käfernester aus dem letzten Herbst aufräumen

Aktuell findet man in unseren Wäldern auch immer wieder Borkenkäferbefall aus dem letzten Herbst. Diese Überwinterungsbäume erkennt man vor allem an:

-          abfallender Rinde, oft auch durch Spechte verursacht auf der Suche nach Larven und Käfern

-          grünem Nadelteppich auf dem Boden

-          Harzfluss am Stamm und

-          bei näherem Blick Ein- und Ausbohrlöchern auf der Rinde.

Auch diese Nester gilt es aufzuarbeiten, um eine Ausweitung des Befalls zu verhindern.

Nutzen Sie die Zeit im Winter, um regelmäßig Kontrollgänge durch Ihre Wälder zu machen und mögliche Borkenkäferquellen rechtzeitig zu beseitigen!

Weitere Informationen zu den Fichtenborkenkäfern finden Sie unter dem Borkenkäfer-Infoportal der LWF: www.borkenkaefer.org

Falls Sie Fragen haben oder eine Beratung brauchen, können Sie sich gerne an die Förster/-innen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder der Waldbesitzervereinigung wenden.

18.02.2023 Auch bei Schneebruch Kalamitätsmeldungen nicht vergessen

Vergessen Sie nicht die Kalamitätsmeldungen mit dem entsprechenden Formular ans Finanzamt v o r Aufarbeitungsbeginn vorzunehmen und dann am besten gleich telefonisch eine Freigabe einzuholen.

Die notwendigen Informationen und entsprechenden Internet-Links finden Sie auf unserer Homepage:

http://www.wbvregensburg-nord.de/holzvermarktunghs.html => Rubrik: Kalamitätsnutzungen

10.01.2023 Update Förderprogramm Klimaanpassung Wald: Konkrete Aussagen zum Thema Verkauf von Waldflächen bzw. Thema Vererbung, Besitzübertragung o.ä. während der Bindungsfrist (10 Jahre bzw. 20 Jahre) liegen vor

Im Hinblick auf die Ausführungen der Sonderausgabe des WBV-Bladls Nr. 41 vom September 2022 insgesamt bzw. auf Seite 8 unseres WBV-Bladls Nr. 42 vom Dezember 2022 (http://www.wbvregensburg-nord.de/wbvmitteilungsblatths.html) möchten wir an dieser Stelle nun auf die mittlerweile konkretisierten Aussagen der FNR in ihren FAQs hinweisen:

www.klimaanpassung-wald.de => Rubrik FAQ

18.02.2023 Waldfläche in Wörth zu verkaufen

Waldfläche eines Mitglieds im Bereich Wörth/Gemarkung Hungersacker zu verkaufen:

ca. 1,1 ha; überwiegend 60-65-jähriger lichter Fichten-Altbestand auf wüchsigem Standort bei meist geringer Hangneigung, unter dem Altbestand auf einem Großteil der Fläche bereits übernahmewürdige neue Bestandsgeneration (ca. 10-jähriger Buchen-Voranbau, daneben immer wieder vorhandene Naturverjüngung aus Fichte und anderen Baumarten)

Bei Interesse bitte bis Mitte März 2023 bei der Geschäftsstelle melden, möglichst schriftlich mit Name, Adresse und Telefonnummer unter: wbvregensburg-nord@t-online.de

Wir leiten Ihre Daten dann an den Verkäufer weiter.

18.02.2023 Waldfläche in Frengkofen (Forstmühler Forst) zu verkaufen

Waldfläche (3 Flurnummern, zusammenhängend) eines Mitglieds im Bereich Frengkofen (Forstmühler Forst) zu verkaufen:

Gesamtfläche ca. 1,9 ha, überwiegend Hanglagen mit unterschiedlicher Ausprägung in südlicher Exposition, in Teilen befahrbar, insgesamt durch Rückewege erschlossen; Bodengüte und Wasserversorgung sehr unterschiedlich;

1) ca. 0,6 ha Altbestand/Verjüngungsnutzung aus Fichte (Tanne), Buche (Eiche, Aspe), Kiefer

2) ca. 1,3 ha Borkenkäfer-Schadfläche aus 2017/2018 mit Nachhiebsresten aus Fichte, Kiefer, Lärche, Eiche, Buche; neue Bestandsgeneration heranwachsend aus älteren (grob ca. 10 Jahre) Pflanzungen bzw. älterer Naturverjüngung (Fichte, Douglasie, Weißtanne, Buche), Unter- und Zwischenstand des Vorbestandes aus überwiegend Buche mit Eiche, Erle, sonstigen Laubhölzern und des weiteren sich zunehmend etablierender Naturverjüngung aus Buche, Eiche, Kiefer, Douglasie, Fichte und Pionierbaumarten.

Bei Interesse bitte bis Mitte März 2023 bei der Geschäftsstelle melden, möglichst schriftlich mit Name, Adresse und Telefonnummer unter: wbvregensburg-nord@t-online.de

Wir leiten Ihre Daten dann an den Verkäufer weiter.

18.02.2023 SVLFG - Fördermöglichkeiten für ausgesuchte Produkte

Die SVLFG fördert den Neukauf ausgewählter Produkte, die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz dienen. Dafür werden für das Jahr 2023 insgesamt 1,2 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Fördermittel werden nach dem Windhundverfahren vergeben. Zuschussberechtigt sind alle Unternehmen, die in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind und die 2021 sowie 2022 keinen Zuschuss bekommen haben.

Im Bereich Forsten wäre zum Beispiel das Kommunikations- und Notrufgerät (KUNO) (Set mit 2 Geräten) oder der Helmfunk (zwei Geräte) mit einer maximalen Förderung von 30 % und gedeckelt auf 400 € interessant.

Das Antragsformular stellt die SVLFG seit dem 1. Februar zur Verfügung.

Weitere Informationen: https://www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern

18.02.2023 Gerichtsurteil zum Thema Holzpolter

Im November 2022 wies das OLG Zweibrücken eine Klage im Zusammenhang mit dem Besteigen eines Holzpolters ab und weist grundsätzlich auf Folgendes hin: „Wer einen Holzpolter besteigt und dabei verletzt wird, weil Holzstämme infolge des Besteigens verrutschen bzw. ins Rollen kommen, handelt auf eigene Gefahr; der den Wald Bewirtschaftende haftet hierfür grundsätzlich nicht.“

Im Wesentlichen bedeutet dies:

Zwar handelte es sich bei dem Holzpolter nicht um eine solche natürliche Gefahr, sondern vielmehr um eine künstlich errichtete Anlage. Gegen die hiervon ausgehenden Gefahren musste der den Wald Bewirtschaftende hinreichende Sicherungsmaßnahmen ergreifen.

Dies bedeutete aber nur, dass er die Holzstämme so lagern musste, dass deren Abrollen oder Verrutschen bei natürlichen Einwirkungen - insbesondere durch Wind und Wasser - ausgeschlossen war.

Gefahren, die bei einem Besteigen des Polters durch Menschen entstehen, musste er hingegen nicht begegnen.

Denn der Verkehrssicherungspflichtige kann regelmäßig darauf vertrauen, dass sich der Waldbenutzer um-sichtig und vorsichtig verhält, d.h. gerade offenkundige Risiken, wie sie sich aus dem Besteigen des Holzstapels ergeben, meidet.

Die Mitteilung zu dem Urteil des OLG Zweibrücken vom 17.11.2022 finden Sie unter folgenden Link:

https://olgzw.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/aus-der-rechtsprechung-holzpolter/

 

25.11.2022 Einladung AELF Regensburg-Schwandorf: Infoabend "Kiefernschäden - Hintergründe und Handlungsmöglichkeiten" am Mittwoch, 07.12. in Regenstauf

Im Herbst wurden vielerorts Kiefern mit roten Kronen sichtbar. Vor allem im Regental sind beträchtliche Waldflächen abgestorben. Was ist die Ursache? Was kann kann man dagegen tun? Wie geht es weiter? Mit diesen Fragen wird sich im Dezember ein Vortrag des Forstreviers Regensburg vom AELF Regensburg-Schwandorf beschäftigen.

Wann: Mittwoch, 07.12.2022 19:00 Uhr

Wo: Metzgerwirt, Hauptstrasse 31, 93128 Regenstauf

Alle interessierten Waldbesitzer sind willkommen.

 

25.11.2022 Einladung WBV-Info-Veranstaltung zur Pflege jüngerer Bestände in Zeiten des Klimawandels in Wörth/Do (mit Anmeldung)

Die Waldbesitzervereinigung Regensburg-Nord und die Forstdienststelle Brennberg des AELF Regensburg-Schwandorf laden alle Mitglieder der WBV und Interessierte zu einer Sammelberatung im Wald zum Thema "Jungbestandspflege in Zeiten des Klimawandels".

Wir möchten Ihnen veranschaulichen, welchen Einfluss und welche langfristigen positiven Auswirkungen eine regelmäßige, wiederkehrende Pflege in jungen Beständen haben kann. Ziel ist es, Ihnen das richtige Gefühl für unterschiedliche Bestandessituationen zu vermitteln und mit Ihnen eine Art Leitfaden zu erarbeiten, wie Sie Pflege- und Durchforstungsmaßnahmen in Ihrem eigenen Wald selbst umsetzen können. Auch auf die Wahl der geeigneten Geräte und Arbeitsverfahren und den Einsatz von qualifizierten forstlichen Unternehmern wird eingegangen.

Wann: 16.12.2022 13:30 Uhr, Dauer ca. 2 Stunden

Wo: Raum Wörth/Do

Anmeldung: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt; Anmeldung bis Mittwoch Abend, 14.12. möglichst schriftlich mit Name, Adresse und Telefonnummer unter: hannah.balle@aelf-rs.bayern.de

 

25.11.2022 Spendenaufruf Imkerverein Altenthann anlässlich geplanter Erweiterung des Lehrbienenstandes https://sites.google.com/site/imkervereinaltenthann/chronik

Der Imkerverein Altenthann bewältigt seit Jahren an seinem Lehrbienenstand einen Großteil der Ausbildung des Imkernachwuchses im ganzen östlichen Landkreis Regensburg, z.T. darüber hinaus. Die Nachfrage hat in den letzten Jahren enorm zugenommen, so dass die begrenzte Kapazität der vorhandenen Einrichtung (Schulungsraum, Lagermöglichkeiten, etc.) zunehmend die Qualität der Ausbildung beeinträchtigt. Der An- und Umbau am Lehrbienenstand in Altenthann in Holzständerbauweise mit Holzverkleidung - ist schon seit längerem geplant und soll nun zeitnah und zügig bis zum Frühjahr umgesetzt werden. Allerdings sind öffentliche Gelder/Zuschüsse bis dato - wenn überhaupt - nur in sehr bescheidenem Rahmen zu erwarten.

Trotz geplant hohem ehrenamtlichem Engagement der Mitglieder beim Bau, reichen die derzeitig vorhandenen Mittel des Vereins - nicht zuletzt angesichts der jüngsten Kostensteigerungen für alle Bauleistungen und -materialien - nicht annähernd. Der Verein bittet deshalb dringend um finanzielle Unterstützung.

Auch weil viele WBV-Mitglieder selbst imkern, erlauben wir uns als WBV, den Spendenaufruf des Imkervereins Altenthann an unsere Mitglieder weiterzuleiten.

Wir als WBV haben einen Anfang gemacht. Und wir würden uns sehr freuen, wenn viele unserer über 1000 Mitglieder den Imkerverein in seinem Bemühen um eine vernünftige Ausbildung, jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten, zeitnah unterstützen würden. Alle Beträge sind willkommen.

Nachdem viele unserer Mitglieder beispielsweise auch als Gemeinderäte aktiv sind, wäre es auch sehr zu begrüßen, wenn das Anliegen des Imkervereins auch in die nächsten Gemeinderatssitzungen hineingetragen werden könnte.

Bei dieser Gelegenheit erlauben wir uns als zusätzliche Motivation und Inspiration auch, den Artikel im Ihnen kürzlich zugegangenen "Der Bayerische Waldbesitzer 04/22" in Erinnerung zu rufen: "Symbiose Wald und Biene - Ertragssteigerung im Wald mit Bienen und Fruchtertrag" (Seite 32-33)

Der Imkerverein ist auch berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen.

Evtl. Rückfragen/weitere Informationen bei Herrn Josef Fichtl, Schulstrasse 10, 93093 Donaustauf-Sulzbach Tel: 09403/2201

Spendenkonto Imkerverein Altenthann

Verwendungszweck: Erweiterung Lehrbienenstand

IBAN: DE22 7505 0000 0470 1004 05

BIC: BYLADEM1RBG Sparkasse Regensburg

 

23.11.22 Einladung zur Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen

Die Waldbesitzervereinigung Regensburg-Nord lädt alle Mitglieder am Samstag, 10. Dezember 2022 13:30 Uhr zur Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen in den Gasthof Lingauer, Bernhardswald recht herzlich ein.

Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:

1. Begrüßung

2. Tätigkeitsberichte des 1. Vorsitzenden und der Geschäftsführer

3. Kassenbericht/Kassenprüfbericht GJ 2021, Entlastung der Vorstandschaft, 4. Nachwahl eines neuen Kassenprüfers/ Verabschiedung eines Kassenprüfers 5. Anpassung der Mitgliedsbeiträge

6. Haushaltsvoranschlag 2022 und 2023; Beschlussfassung

7. Neuwahlen gesamte Vorstandschaft (1./2./3. Vors. sowie mind. 6 Beiräte),

8. Referat Andrea Steinbach, AELF-Regensburg-Schwandorf:

“Katastrophengebiet Frankenwald: Windwurf, Käfer, Trockenschäden –Was kann man lernen?“

9. Aktuelles vom AELF Regensburg-Schwandorf,

10. Aktuelle Informationen der WBV, insbesondere zum neuen Förderpro-

gramm des Bundes „Klimaanpassung Wald“,

11. Wünsche und Anträge,

12. Schlusswort

Wir würden uns sehr freuen, Sie in Bernhardswald begrüßen zu dürfen.

Im Rahmen der Veranstaltung bietet Ihnen die Fa. Kolbeck, Regenstauf wieder die Möglichkeit, sich über aktuelle Trends manueller Forsttechnik zu informieren und sich mit Betriebsmitteln auszustatten.

 

20.09.22 Neue Waldprämie des Bundes wohl kurz vor Veröffentlichung

Nachdem man lange Zeit nicht viel gehört hat, wann genau und wie es nach der Bundeswaldprämie 2020/21 weitergeht, könnte möglicherweise nun ganz schnell ein neues Förderprogramm starten. Wir wurden vor wenigen Tagen diesbezüglich vom Bayerischen Waldbesitzerverband hopplahopp mit der Thematik konfrontiert.

Nach der Bundeswaldprämie aus 2020/2021 ist das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) gemeinsam mit der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe (FNR – vielen spätestens seit der Bundeswaldprämie ein Begriff) derzeit „in den letzten Zügen“, ein neues Förderinstrument für den Privat- und Körperschaftswald zur „Honorierung der Ökosystemleistung des Waldes und von klimaangepasstem Waldmanagement“ zu starten, dessen inhaltliche Eckpunkte, finanzielle Ausstattung und rechtlichen Rahmenbedingungen noch unter der alten Bundesregierung festgezurrt und verabschiedet wurden.

Mit einer Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger und gleichzeitiger Freischaltung des Online-Antragsverfahrens auf der Homepage der FNR unter www.fnr.de ist zeitnah, möglicherweise noch im September 2022 zu rechnen. Nähere Informationen unter http://www.wbvregensburg-nord.de/wbvmitteilungsblatths.html

 

01.06.22 Einladung zum Jahresausflug

Nach 2 Jahren durch Corona bedingter Zwangspause möchten wir Sie und Ihre Familien in diesem Jahr wieder sehr herzlich zu unserer traditionellen Lehrfahrt einladen. Auch interessierte Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. Nachdem wir bei der letzten Fahrt Ende November 2019 nach Oberbayern (Mangfalltal, Trinkwasserschutzgebiet der Stadt München, Holzforschungsinstitut und Xylothek in München => ausführlicher Bericht im WBV-Bladl Nr. 35 Dezember 2019, nochmal nachzulesen unter www.wbvregensburg-nord.de/wbvmitteilungsblatths.html) einen der kürzesten Tage des Jahres erwischt hatten, wollen wir 2022 dieses Defizit wieder ausgleichen und haben für die diesjährige Fahrt einen der längsten Tage des Jahres gewählt.

Programmübersicht:

·        Waldklimastation: Auswirkungen u. Konsequenzen von Trockenjahren für das Anbaurisiko von Baumarten

·        Mittagessen und kurzer Stadtbummel in Berching, dem „Kleinod des Mittelalters“

·        Konsequent ökologisch Bauen: Das neue Mehrzweckgebäude des Kloster Plankstetten aus Holz und Stroh

·        Stadtwald Berching: Katastrophenwirtschaft und „Waldumbau“ im Klimawandel bei schwierigen standörtlichen Voraussetzungen und viel zu hohen Wildbeständen

·        Steinerne Rinne bei Erasbach: Brotzeit am Waldrand und kurze Wanderung zur einzigartigen Kalktuffrinne

·        Heimfahrt mit Abstecher zur „Solawi Ferni“ westl. v. Regenstauf mit Einkaufsmöglichkeit im Hofladen

Voraussichtliche Rückkehr nach Wörth/Do je nach Wetterbedingungen, Lust, Laune und Wissensdurst der Teilnehmer nach Lappersdorf ca. 20-22 Uhr, nach Wörth ca. 21-23 Uhr.

Details zum Programm und das Anmeldeformular finden sie hier

15.04.22 Kurzinfo Holzmarkt aktuell

Zwischenzeitlich ist es im Verlauf des April bei den meisten Nadel-Sägerundholzsortimenten zu deutlichen Preiserhöhungen gekommen; im Hinblick auf die bevorstehende Käfer-Saison kann für bis Mitte des Jahres anfallendes normales Käferholz 2b netto von einem +- dreistellig Preisniveau ausgegangen werden, je nach Kunde und B,C bzw. BC-Sortierung +- bis zu 5 €; selbst D-Holz bewegt sich +- nur 10 € darunter, weitere Preiserhöhungen sind denkbar, aber je nach Behinderung der Baukonjunktur durch gestörte Lieferketten und Preisexplosionen bei fast allen Baumaterialien ist aber auch das Gegenteil nicht ausgeschlossen.

 

17.02.22 Forstrevier Brennberg endgültig neu besetzt

Zum 14.02.22 hat Forstoberinspektorin Hannah Balle`das Forstrevier Brennberg des AELFs Rgbg-SAD übernommen. Sie ist die neue Ansprechpartnerin für die Waldbesitzer in den Gemeinden Altenthann, Bernhardswald, Brennberg Wiesent und Wörth/Do in allen Fragen rund um den Wald uns eine Bewirtschaftung. Das Büro ist weiterhin in Brennberg.

Ende Juli 2021 ging der langjährige Förster Franz Löffl in den Ruhestand. Nun konnte das Revier mit einer jungen Kollegin nach längerer Durststrecke endgültig neu besetzt werden. Frau Balle`ist in Regensburg geboren und im Allgäu aufgewachsen. Schon in der Schulzeit haben sie Natur und Umwelt sehr fasziniert. Beim Forstberuf kann sie dies nun mit dem Arbeiten in der Natur und dem Kontakt mit Menschen verbinden.

Nach dem Studium an der Hochschule in Weihenstephan waren der Spessart und die Wälder rund um Wolfsegg weitere Stationen. Im letzten Herbst hat Sie die Revierförsterprüfung mit Erfolg abgelegt. Während ihrer Mitarbeit im Forstrevier Mitterfels bei der Borkenkäferbekämpfung hat Sie den "Vorwald" bereits kennengelernt und freut sich nun auf die neue Stelle.

 

17.02.22 Mikroplastikproblem im Wald

In den Kulturen der letzten 10-15 Jahre verwendete Wucbshüllen, Wuchsgitter, Fegeschutzspiralen, Verbissschutzklemmen, etc. wurden und werden kaum rechtzeitig entfernt und fachgerecht entsorgt

Irgendwann hat jede Schutzmaßnahme ihren Dienst getan - und wird damit laut geltendem Recht zu Abfall, der entfernt werden muss. Das gilt auch für angeblich kompostierbare Produkte.

Überall im WBV-Gebiet sieht man in ehemaligen Kulturen zigtausende Wuchshüllen, Wuchsgitter, Fegeschutzspiralen, Verbissschutzklemmen etc. munter vor sich hin gammeln und zerbröseln. Häufig kann das Material gar nicht mehr entfernt werden, weil von den Wurzeln der Bäume durch- und eingewachsen oder vom Baum schon ganz oder teilweise überallt. Das sieht nicht nur erbärmlich aus sondern entwickelt sich zunehmend zu einem riesigen Problem. Nach den landwirtschaftlichen Flächen ist nun der Wald dran.

Scheinbar haben geschätzt 3/4 der Waldbesitzer zwar genügend Energie, über die Jahre und Jahrzehnte die unterschiedlichsten Produkte zu "testen" und überall in ihrem Wald zu verteilen, aber keinerlei Problembewusstsein und Lust, das Material - solange das noch möglich wäre - aus dem Wald zu entfernen.

Viele dieser Produkte wurden auch noch großzügig mit üppigen Steuergeldern gefördert im Wald verteilt. Mit der Förderung durch die AELFs impliziert und in den Auflagen der Förderbescheide enthalten war und ist natürlich ein rechtzeitiger Abbau bzw. eine rechtzeitige Entfernung und Entsorgung der Materialien. Aus Sicht der WBV ist es völlig unverständlich, warum von allen Beteiligten der aktuell untragbare Zustand als "Kavaliersdelikt" angesehen wird.

Der gleiche Zustand bei alten Drahthosen, altem Zaunmaterial, Stachelbäumen, Grenzmarkierungen aus Säcken, Tetrapacks, Kunststoffrohren und endlos weiteren unerfreulichen Materialien.

Wir appellieren hiermit nochmals eindringlich an unsere Mitglieder, die noch kurze verbleibende Zeit bis zum Beginn der Vegetationsperiode zu nutzen und endlich zumindest mal einen Anfang zu machen, die mittlerweile schier endlose Flut an Müll aus seinem Wald rückzuholen. Das hat doch auch etwas mit Wertschätzung für seinen Wald zu tun! Und ist auch im Hinblick auf den ohnehin (häufig zu recht) kritischen Blick der Gesellschaft auf das, was wir im Wald so treiben, dringend geboten.

Aber auch an die Revierleiter der AELFs gerichtet, möchten wir darum bitten, vor dem mittlerweile riesigen Problem nicht weiter die Augen zu verschließen.

Grundsätzliche Informationen zum Thema finden Sie u.a. unter nachfolgenden Links:

https://www.lwf.bayern.de/waldbau-bergwald/295519/index.php

https://www.lwf.bayern.de/mam/cms04/waldbau-bergwald/dateien/a132_s12-14_tretter.pdf

 

02.02.22 Finanzamt und Steuern: Achtung Pauschalierende Waldbesitzer!!!

 (Die nachfolgenden Informationen stellen lediglich grob zusammengestellte grundsätzliche Hinweise aus aktuellem Anlass dar, sich mit dem Thema Begrenzung der Umsatzsteuerpauschalierung nach §24 USTG seit 01.01.2022 auseinanderzusetzen; sie sind und ersetzen keine fundierte Rechtsberatung; alle Angaben ohne Gewähr)

Durch das Jahressteuergesetz 2020 ist zum 01.01.2022 eine Einschränkung des Anwendungsbereichs der Durchschnittssatzbesteuerung eingeführt worden. Da die bisherige Regelung zur Anwendung eines Sondersteuersatzes bei gleichzeitiger Pauschalierung der Vorsteuer in gleicher Höhe nach Auffassung der EU-Kommission im Ergebnis zu einer Subvention geführt hat, wurde die Anwendungsmöglichkeit auf Land- und Forstwirte beschränkt, deren Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 3 UStG 600.000 € vorangegangenen Kalenderjahr nicht überschritten hat.

Wir bitten Sie vor allem als bisher pauschalierende „einfache“ Waldbesitzer, wenn bei Ihnen hauptberuflich Umsätze z.B. aus Handwerk, Handel, freiberuflicher Tätigkeit, PV- oder Biogas-Anlage, Verkauf von Maschinen, Gastronomie, Ferienwohnungen, Wärmelieferkontrakte etc.) vorliegen, dringend, Ihre umsatzsteuerliche Einstufung für den Wald (z.B. bei Holzverkäufen) für 2022 schnellstmöglich nochmals zu überprüfen bzw. vom Steuerberater überprüfen zu lassen.

Damit helfen Sie, aufwändige nachträgliche Korrekturen von Holzverkäufen zu vermeiden, die unseren Kunden, der WBV und letztlich auch Ihnen schon jetzt ohnehin viel zu häufig einiges an Nerven, Zeit und Geld kosten.

Maßgeblich: Gesamtumsatz aller Tätigkeiten im Vorjahr

Auf Basis einer Information des BBV-Beratungsdienstes möchten wir insbesondere bisherige „einfache“ Waldbesitzer hiermit mit Nachdruck darauf hinweisen, dass Land- und Forstwirte ab 01.01.2022 die sog. USt-Regelsteuersätze mit 19% (bzw. 7%) an das Finanzamt abführen müssen, wenn im Vorjahr (2021) die Umsatzgrenze von 600.000 € überschritten wurde. In diesem Fall ist die sog. „Pauschalierung gem. § 24 UStG“ bei Holzverkäufen nicht mehr zulässig.

„Wer hat denn schon 600.000 € Umsatz“

Die Umsatzgrenze von 600.000 € netto bezieht sich dabei auf den „konsolidierten“ Gesamtumsatz aller Tätigkeiten (Landwirtschaft, Gewerbe, Freiberufliche Tätigkeiten (z.B. Tierärzte, Architekten, Sachverständige), andere Umsätze) desselben (Einzel-)Unternehmers im Kalenderjahr 2021.

Deshalb können auch sehr kleine „0815“-Waldbesitzer und land- und forstwirtschaftliche Betriebe aus der Pauschalierung „herausfallen“, wenn hohe andere Umsätze beim gleichen Einzel-Unternehmer vorliegen wie z.B. aus Handwerk, Handel, freiberuflicher Tätigkeit, PV- oder Biogas-Anlage, Verkauf von Maschinen, Gaststätten, gewerblicher Vermietung und Verpachtung (z.B. Ferienwohnungen), Wärmelieferkontrakte etc.) et al.

Bei den Rechtsformen betroffen sind nach Auskunft von Hr. Hecht von Treukontax z.B. beim Gewerbe die Rechtsform e.K., jedoch nicht eine „normale“ GmbH. „Grundsätzlich ist entscheidend, wem der Wald gehört“, beispielsweise bei GbRs.

Sofern Sie bisher nicht automatisch mit dem Thema konfrontiert wurden bzw. sich mit dem Thema noch nicht auseinandergesetzt haben oder bisher noch nicht mit Ihrem Steuerberater „ihren kleinen Waldbesitz“ in diesem Zusammenhang besprochen haben, bitten wir Sie dringend:

ð  Überprüfen Sie selbst bzw. lassen Sie nochmal eingehend überprüfen, ob Sie auf Basis der neuen gesetzlichen Regelungen und Ihrer Geschäftszahlen 2021 im Jahr 2022 weiterhin tatsächlich pauschalieren dürfen. Gegebenenfalls ist der Wechsel zur Regelbesteuerung nicht nachteilig. Entscheidend ist, dass Sie uns Änderungen gegebenenfalls schnellstmöglich mitteilen, am besten schriftlich mit Bestätigung durch den Steuerberater.

ð  Überwachen  Sie als bisheriger „Pauschalierer“ - was ihren Waldbesitz anbelangt -ab sofort jährlich laufend Ihre Umsatzgrenze, was Ihre sonstigen „Einzel-Unternehmungen“ anbelangt und besprechen im Zweifelsfall rechtzeitig – sofern für Sie tatsächlich vorteilhaft - ggf. entsprechende „Gegenmaßnahmen“ wie

·           Auslagerung von Umsätzen oder Tätigkeiten auf einen anderen „Unternehmer“ durch Gründung von Gesellschaften als eigenständige Unternehmner (z.B. GbR oder GmbH),

·           Betriebsteilungen (z.B. Familien-GbR, Ehegatten-GmbH, GmbH & Co KG), Tierhaltungskooperation i.S. § 51 BewG oder Übergabe eines Teilbetriebsauf einen Angehörigenmit Ihrem Steuerberater, um ein „Hin- und Herwechseln“ im Umsatzsteuersystem zu vermeiden.

Schon bisher muss die WBV viel zu häufig – z. B. nach Aufforderung durch Steuerprüfer oder Steuerberater - mit hohem Aufwand nach Rücksprache und Abstimmung mit den Kunden sämtliche Holzverkäufe von A-Z nachträglich, oft Jahre zurück aufgrund eines falschen Mwst-Satzes ändern.

Das heißt, sowohl die Verkaufsrechnungen gegenüber den Holzkäufern müssen storniert und geändert werden, als auch alle Verkaufs- (teil-) Abrechnungen gegenüber dem Waldbesitzer. Bei einer maschinellen Durchforstungsmaßnahme mit verschiedenen Sortimenten, Holzabnehmern und – entsprechend dem Abfuhrfortschritt – oft mehreren Teilabrechnungen je Sortiment ist man da ganz schnell ½ Tag und mehr beschäftigt.

Diesen Zeitaufwand müssen wir gegenüber dem Waldbesitzer geltend machen.

 

24.11.21 Aktuelle Termine für Waldbegänge einzelner JGs

Hintergrund sind u.a. die jagdliche Situation im Allgemeinen, die Ergebnisse des Vegetationsgutachtes und die "Revierweisen Aussagen" im Besonderen.

U. a. folgende Jagdgenossenschaften laden aktuell ihre Mitglieder und interessierte Waldbesitzer zu Waldbegängen mit Jagdvorstand, Jagdpächter und einem Vertreter des AELF ein:

·    Jagdgenossenschaft Frankenberg, 1. Vorsitzender Stefan Trepnau (0175/2407729)

=> Termin: Freitag, 26.11. für Jagdbogen 2: 09:30 Uhr, für Jagdbogen 1: 13:00

   Treffpunkt jeweils: Feuerwehrhaus Frankenberg

24.11.21 Einladung WBV-Infoveranstaltung „Waldumbau und Förderung in der Praxis“ am Sonntag, 28.11. 09:00 Uhr

Ergänzend zum inhaltlichen Schwerpunkt des letzten WBV-Bladls Nr. 38 möchten wir allen Mitgliedern und interessierten Waldbesitzern anhand diverser Waldbilder die praktischen Anwendungsmöglichkeiten des waldbaulichen Förderprogramms bei der Waldbewirtschaftung im Allgemeinen und im Hinblick auf einen zukunftsfähigen Waldumbau im Besonderen vorstellen und näher bringen. Geplant ist eine kleine Wanderung („Waldspaziergang“) in meist einfachem Gelände.

Treffpunkt ist am Sonntag, 28.11. bei jeder Witterung ab 08:45 Uhr in Donaustauf auf dem obersten Parkplatz des Krankenhauses.

Bitte achten Sie auf robuste, warme Kleidung und geländetaugliches festes Schuhwerk.

Aufgrund der "dynamischen" Corona-Situation kann es möglicherweise kurzfristig zu (weiteren) Anpassungen in und nach der aktuellen Infektionsschutzverordnung kommen.

Nicht geimpfte, nicht genesene Teilnehmer bitten wir vorab um Rückmeldung per Mail oder Telefon.

Wir werden Sie bis spätestens Samstagabend über die konkreten Vorgaben für die Veranstaltung informieren.

24.10.21 Aktuelle Termine für Waldbegänge einzelner Jagdgenossenschaften in der kommenden Woche

U.a. folgende Jagdgenossenschaften laden in der kommenden Woche(n) ihre Mitglieder und interessierte Waldbesitzer zu Waldbegängen mit Jagdvorstand, Jagdpächter und einem Vertreter des AELF ein.

Hintergrund sind u.a. die jagdliche Situation im allgemeinen, die Ergebnisse des Vegetationsgutachtes und die "Revierweisen Aussagen" im Besonderen.

·    Jagdgnossenschaft Grafenwinn, 1. Vorsitzender Dr. Martin Hofstetter (0171/8691739) => Termin: Mittwoch , 27.10. 13:30 Uhr => Treffpunkt: Danersdorf, Abzweigung Rappershof

·    Jagdgenossenschaft Schneitweg, 1. Vorsitzender Rudolf Auburger ( (0151/12136511, 09402/2084) => Termin: Freitag, 29.10. 14:00 Uhr => Treffpunkt: Schneitweg Feuerwehrhaus

·    Jagdgenossenschaft Kruckenberg, 1. Vorsitzender Walter Rösch (09482/418 bzw. 0170/5660431) => Termin: Freitag, 19.11. 14:30 Uhr => Treffpunkt: "bei den Kruckenbergerer Weihern"

Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihre Jagdgenossenschaft Revierweise Aussagen beantragt wurden und/oder ob in Ihrem Revier evtl. ein Waldbegang stattfinden wird, haken Sie bei Ihrer Vorstandschaft nach.

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22.10.21 Neuer Termin So, 07.11.2021 09:30 Uhr für WBV-Infoveranstaltung (Waldbegang) "Vielfältige Waldbewirtschaftung im Klimawandel"

- da der Referent Franz Löffl am ursprünglichen Termin letztes Wochenende kurzfristig wegen einer Corona-Erkrankung nach den entsprechenden Regeln der Infektionsschutzverordnung 14 Tage in Quarantäne verbringen muss(te), konnte der Waldbegang nicht stattfinden. Neuer Termin ist in 14 Tagen am Sonntag, 07.11.2021 gleiche Zeit, gleicher Ort -

Die WBV Regensburg-Nord lädt nun am Sonntag, 07.11. um 09.30 Uhr alle Mitglieder und Interessierte erneut zu einem Waldspaziergang (ca. 2-2,5 Std.) durch den Stadtwald Wörth bei Wiesent/Petersberg ein.

Motto des Gedankenaustausches mit dem jahrzehntelangen Betreuer der Waldflächen Förster Franz Löffl: "Vielfältige Waldbewirtschaftung im Klimawandel".

Treffpunkt ist ab 09:15 Uhr in Wiesent, Ortsteil Petersberg im Bereich des Anwesens Baumann, Petersberg Haus-Nr. 5:

https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/?topic=plus&plus=true&lang=de&bgLayer=atkis&catalogNodes=11&E=747964&N=5434858&zoom=14&layers=luftbild_dfk&crosshair=marker

Bitte auf festes Schuhwerk achten!

 

22.10.21 Neuer Interims-Revierleiter für Forstrevier Brennberg ist ab sofort Herr Benedikt Gleixner aus Teublitz - Kontaktdaten

Nachdem der langjährige Revierleiter des Forstreviers Brennberg bereits im Sommer in Pension gegangen ist, wurde das Revier Brennberg in den letzten Wochen und Monaten "nur sporadisch" durch Andrea Steinbach (Forstrevier Regensburg, AELF Regensburg) und Thomas Stadler (AELF Regensburg) sozusagen im Notfall mitvertreten.

Ab sofort ist - zumindest in den nächsten 2-3 Monaten - das Revier Brennberg wieder offiziell besetzt. Neuer Revierleiter, bis mind. Ende Januar 2022:

Benjamin Gleixner (gepr. Anwärter):

Benjamin.gleixner@aelf-rs.bayern.de

0162/1368726 bzw. Dienststelle Brennberg Festnetz 09484-951339

 

22.10.21 Waldflächen eines Mitglieds in Wörth/Sauberg zu verkaufen (Einzelflächen 0,18, 0,29, 0,33, 0,46 ha)

Kontakt: Geschäftsstelle/Dienststelle Ost der WBV Regensburg-Nord

Tel: 09403/2025 Email: wbvregensburg-nord@t-online.de

 

13.10.21 Motorsägenkurs Regenstauf am 24./25.11. noch einzelne Plätze frei

Kontakt: Andrea Steinbach, Forstrevier Rgbg, AELF Regensburg-Schwandorf

Andrea.Steinbach@aelf-rs.bayern.de

Tel: 0160/90155100  bzw. 0941 2083-1131

 

17.10.21 08:15 Uhr Achtung - Kurzfristige Absage heutige Infoveranstaltung "Vielfältige Waldbewirtschaftung im Kimawandel" wegen Corona-Quarantäne unseres Referenten Franz Löffl

Sehr geehrte Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen,

unser Referent für den eigentlich jetzt dann heute um 09:30 Uhr geplanten Waldbegang in Wiesent hat mich soeben informiert, dass ein soeben durchgeführter Corona-Test positiv ausgefallen ist und nun auch er sich in sofortige Quarantäne begeben muss.

Die Infoveranstaltung muss leider heute ausfallen. Wir bitten um Verständnis.

Bitte informieren Sie auch evtl. weitere Ihnen bekannte Teilnehmer.

Ein Ersatztermin steht noch nicht fest.

Schöne Grüsse, noch einen schönen Sonntag!

 

12.10.21 Einladung zur WBV-Infoveranstaltung (Waldbegang) "Vielfältige Waldbewirtschaftung im Klimawandel"

Die WBV Regensburg-Nord lädt am kommenden Sonntag, 17.10. um 09.30 Uhr alle Mitglieder und Interessierte zu einem Waldspaziergang (ca. 2-2,5 Std.) durch den Stadtwald Wörth bei Wiesent/Petersberg ein. Motto des Gedankenaustausches mit dem jahrzehntelangen Betreuer der Waldflächen Förster Franz Löffl: "Vielfältige Waldbewirtschaftung im Klimawandel".

Treffpunkt ist ab 09:15 Uhr in Wiesent, Ortsteil Petersberg im Bereich des Anwesens Baumann, Petersberg Haus-Nr. 5:

https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/?topic=plus&plus=true&lang=de&bgLayer=atkis&catalogNodes=11&E=747964&N=5434858&zoom=14&layers=luftbild_dfk&crosshair=marker

Bitte auf festes Schuhwerk achten!

 

12.10.21 Erinnerung Bundeswaldprämie

Der Beantragungszeitraum von fast einem Jahr endet zum 31.10.2021. Ob die Geldmittel auch für die derzeitige "Welle" von Nachzüglern und Kurz-Entschlossenen - die uns aktuell vom Arbeitsvolumen etwas überrollt - noch reicht, wird sich zeigen.

Bis dato haben sich über 400 unserer antragsberechtigten Mitglieder (> 1ha Waldbesitzfläche) scheinbar dazu entschlossen, insgesamt auf über 200.000 € Förderung zu verzichten, also auf im Schnitt über 500 €/Waldbesitzer.

Wir fühlen uns trotzdem verpflichtet, hiermit nochmal auf die letzte Möglichkeit der Beantragung der Waldprämie im Rahmen des "Corona-Konjunkturprogramms für die Forstwirtschaft" hinzuweisen.

Der Zeitbedarf "über alle Schritte" beträgt ca. 1 Stunde, der Online-Antrag alleine ist leicht in 20 Minuten zu bewerkstelligen.

Alle notwendigen Hintergrund-Informationen, Formulare und hilfreichen Unterlagen (z.B. eine eigens erstellte Ausfüllhilfe einer befreundeten WBV) finden Sie nochmals auf unserer Homepage unter dem WBV-Bladl Nr. 36 (Sonderausgabe Bundeswaldprämie) eingestellt, wichtige Fragen grundsätzlicher Natur werden auch nochmal im WBV-Bladl Nr. 37 erläutert.

Grundsätzlich gilt: erst bei uns mit dem entsprechenden 1-seitigen Formular die individuellen PEFC-Bescheinigung und Mitgliedsbescheinigung sowie eine Kopie der von der WBV im Jahr 2021 für ihre Mitglieder verauslagten PEFC-Gesamtrechnung beantragen. Erst dann können Sie bzw. macht es Sinn, den Online-Antrag unter www.bundeswaldprämie.de vollständig auszufüllen.

Bitte beachten: Die Bescheinigung der WBV "über die PEFC-Zertifzierung und Mitgliedschaft" ist zugleich auch Rechnungsbeleg für Ihre Unterlagen mit allen Angaben zum Bankeinzug der Ausstellungsgebühr von 15 € brutto bzw. die Dienstleistungsgebühr von 50 € brutto, sofern die komplette Antragstellung der Bundeswaldprämie die WBV übernommen hat.

Wir erlauben uns jedoch darauf hinzuweisen, dass wir als WBV Aufträge für eine komplette Antragsstellung aufgrund des nur noch kurzen Zeitfensters nur noch im Ausnahmefall im Rahmen unserer Möglichkeiten annehmen können.

Wenn Sie keinen Internetzugang haben bzw. sich mit dem Online-Antrag überfordert fühlen, versuchen Sie innerhalb der Familie und Verwandschaft oder bei Freunden Hilfe zu finden.

 

06.10.21 Aktueller Holzmarkt

Nadelholz (insbesondere Fichte)

Die Nadelholz-Sägeindustrie sieht sich nach den Rekord-Absatz-Jahren 2020/2021 seit Juli/August mit einem plötzlichen, zum Teil sehr massiven Nachfrage-Rückgang - gerade auch aus dem Inland - bei den meisten Produkten konfrontiert. Hinzu kommen z.T. auch wieder deutlich schlechtere - sprich: weniger lukrative - Exportmöglichkeiten. Eine saisonübliche Nachfragebelebung ab September ist z.T. gänzlich ausgefallen.

Ursächlich wird u.a. eine Art "Klopapier-Efffekt" vermutet, nachdem die meisten Produkte vor allem der Großsägewerke (z.B. KVH, BSH etc.) über Monate im Inland Mangelware waren, u.a. auch, weil der Export - trotz ohnehin guter Erlössituation im Inland - häufig noch deutlich lukrativer war.

Demgegenüber stehen auch im Jahr 2021 große Mengen Kalamitätsholz im IV. Quartal aus den Hauptschadensgebieten in Deutschland, aber auch Bayern.

Auch die WBV Regensburg-Nord wurde in den letzten Wochen von mehreren Tausend Festmetern Käferholz ab dem Spätsommer überrascht. Viele Käfernester wurden von den Waldbesitzern noch nicht einmal zur Kenntnis genommen. Es ist in den nächsten Wochen damit zu rechnen, dass sukzessive noch an vielen Stellen Käferbefall - Abfall der Rinde vom Kronenansatz beginnend bei noch grüner Krone - augenscheinlich wird.

Die Sägewerke reagieren bzw. haben bereits auf die Situation reagiert:

mit deutlichen Produktionsrücknahmen und bei den Rundholzpreisen für Spotmengen bzw. Neuverträge: Von längerfristigen Vorverträgen im Einzelfall z.B. mit großen staatlichen und großen privaten Waldbesitzern abgesehen, haben die "maßgeblichen" Großsägewerke spätestens seit Oktober bei den Rahmenverträgen unserer Dachorganisationen gegenüber dem Hype der letzten Monate empfindliche Preisrücknahmen insgesamt und sortimentsbezogen im Detail durchsetzen können.

Zudem wurden mögliche Vertragsmengen massiv gekürzt - bisweilen um 90%. Oder ein Einkaufs-Stop verhängt. Auch nur noch kurze Vertragslaufzeiten - statt beipielsweise quartalsbezogener Verträge - sind jetzt wieder an der Tagesordnung.

Die Abfuhr von bestimmten Rundholzsortimenten aus dem Wald verläuft zunehmend schleppend.

Zu allem Überfluss: Von einigen Großsägern werden plötzlich wieder "miserable Sortierergebnisse" berichtet. Die Sortierung nach Marktlage ist eigentlich ein Skandal, dem die Forstwirtschaft viel zu unkoordiniert entgegentritt. Darüberhinaus steht die begründete Vermutung im Raum, dass vielfach bereits durch die Hintertür "rotierende Kluppe", "physikalische Mitte" und andere Stellschrauben gerade beim Kleinprivatwald zur Anwendung kommen, obwohl vertraglich in der Regel (noch) nicht vereinbart, wodurch deutliche Volumenverluste verbunden sind.

Dieses und ähnliches "Geschäftsgebaren" ist vor dem Hintergrund, dass die meisten Sägewerke immer noch eine sehr sehr gute Erlös-Situation haben, aus Sich der Waldbesitzer besonders ärgerlich.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

·    der Schnittholzmangel ist vorbei; der bisherige "Boom" bekommt eine empfindliche Delle" - aber auf noch erhöhtem Niveau; Experten erwarten keine Trendwende, sondern sprechen aktuell nur von einer "Trendpause". Wollen wir es hoffen…

·    die Europäischen Schnittholzmärkte werden immer volatiler und entwickeln sich zunehmend zu reinen Spotmärkten; der bisherige "Boom" bekommt eine empfindliche Delle" - aber auf noch erhöhtem Niveau.

·    Kein "Schneiden in einen fallenden Markt": die Waldbesitzseite sollte sich - im Hinblick auf vermutete bessere Aussichten ab 2022 unbedingt bemühen, einen belastenden "Herbstbuckel" zu vermeiden. Das bedeutet: absolute Vertragstreue; Borkenkäfer-Aufarbeitung hat Vorrang; unbedingt Langholz aushalten; kein Frisch-Holz-Einschlag ohne vorherige detailierte Abstimmung mit der WBV, kein Frischholzeinschlag, solange eine zeitnahe Abfuhr nicht absehbar ist; unbedingt Langholz aushalten; alle geplanten  Einschläge möglichst auf 2022 verschieben.

·    Wenn sich die Waldbesitzseite jetzt vernünftig verhält, kann es sein, dass die Situation in 4-6 Wochen schon wieder deutlich besser aussieht.

Laubholz (Buchen- und Eichen-Stammholz)

Nach derzeitigem Stand gute Nachfrage zu verbesserten Preisen; auch hier gilt: kein Einschlag ohne detaillierte Abstimmung mit der WBV; die Besichtigung der Hölzer am stehenden Stamm im Wald und die genaue Kenntnis der von Kunde zu Kunde unterschiedlichen Aushaltungsvorgaben ist Voraussetzung für eine zielgerichtete und erfolgreiche Vermarktung.

19.08.21 Waldversicherungen: Beitragsanpassung zum 01.01.2022 in der Waldbesitzerhaftpflicht und Wald-Sturmversicherung

Nach über 10 Jahren Beitragsstabilität hat uns die AXA Versicherung AG in Köln über eine Beitragsanpassung des Sammelvertrages der Waldbesitzer-Haftpflicht und Waldsturmversicherung informiert. Die neuen Konditionen finden Sie im aktualisierten Informationsblatt Stand Mai 2021 auf der Homepage unter der Rubrik „Unsere Serviceleistungen“ und dann weiter unter „Versicherungen für WaldbesitzerInnen“. Alle betroffenen Mitglieder werden von uns in den nächsten Tagen schriftlich mit Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht bis zum 15. November 2021 informiert. Sollten Sie dazu keine Informationen erhalten bzw. erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.

14.07.21 Langholzfahrer gesucht

Eine Entwicklung, die schon lange absehbar war und durch das Verhalten vieler Rundholzabnehmer über die letzten Jahre und Jahrzehnte sicherlich beschleunigt und in Kauf genommen wurde, droht zunehmend, die Wertschöpfungskette Holz lahmzulegen. Der in den letzten 10-15 Jahren bereits erfolgte und immer noch nicht abgeschlossene Generationswechsel verschärft die aktuelle Situation massiv.

Wenn dann noch krankheitsbedingte Ausfälle und andere unglückliche Umstände dazukommen, dann ist das Geschrei "plötzlich" groß. Gerade beim Langholztransport hakt es aktuell generell zunehmend. Und seit kurzem auch personell bei der Fa. Wöhrl aus Wolfsegg.

Vielleicht ist es vielen unserer Mitglieder nicht so bewusst, aber ohne den Langholz-Transport und das überdurchschnittliche Engagement durch die Fa. Wöhrl wäre die WBV Regensburg-Nord in den turbulenten Zeiten der letzten 20 Jahre ganz schön aufgeschmissen gewesen. Dabei ist der schnelle und vollständige Abtransport von Rundholzpartien, insbesondere von Kalamitätshölzern im Sommerhalbjahr, für unsere Mitglieder regelmäßig bares Geld wert und aus Waldschutz- und Umweltschutzgründen unverzichtbar.

Im Hinblick auf die absehbaren Herausforderungen, spätestens im Herbst nach Ende der aktuell gültigen Holzeinschlagsbeschränkungen, möchten wir mit der nachfolgenden kurz von uns umrissenen "Stellenanzeige" die Fa. Wöhrl bei der Behebung des aktuellen Personalengpasses beim Nadel-Langholztransport nach Kräften unterstützen.

LKW-Fahrer (m/w/d) für den Transport von Rundholz (v.a. Langholz) im lokalen und regionalen Verkehr gesucht

Die Fa. Herbert Wöhrl Holztransporte (Hohenwarther Str. 9, Wall, 93195 Wolfsegg) ist auf der Suche nach:

·    engagierten, zuverlässigen und flexiblen Kräften für den Transport von Rundholzsortimenten (LKW-Fahrer m/w/d).

·    mit gesundem Menschenverstand, gewisser Affinität zu Technik (Pflege/Unterhalt/kleinere Reparaturen an LKW und Technik-Zubehör wie Kransysteme etc.)

·    sowie Verantwortungsbewusstsein und Fingerspitzengefühl für den Umgang mit den anvertrauten LKWs und der Ladetechnik "bei Wind und Wetter" und häufig schwierigen Straßenbedingungen, nicht zuletzt im Wald.

·    Ein gewisse Kommunikationsfreude, ein ruhiges, offenes und freundliches Wesen ist im Hinblick auf den notwendigen tagtäglichen Umgang mit vielen unterschiedlichen Akteuren in der Transportkette (z.B. Waldbesitzern, Waldbesitzervereinigungen, , kleinen und großen Sägewerken und ihrem Logistik- und Anlagenpersonal, Polizei und Behörden etc. sicherlich von Vorteil.

Derzeit besonders gesucht: Nachwuchs, Neu- und Wiedereinsteiger für den Transport von Nadel-Langholz im lokalen und regionalen Verkehr (meist << 100, maximal 120 -150 km).

Geboten wird nach den notwendigen Gesundheits-Checks und ggf. dem Erwerb von weiteren "Scheinen" und "Befähigungsnachweisen"

·    eine intensive Anlernphase,

·    ein sicherer Arbeitsplatz

·    in Voll- oder Teilzeit (mindestens 50%)

·    faire Bezahlung

Bewerbungen, Rückfragen und Details direkt bei der Fa. Wöhrl

unter 09409/300 (Chef: 0171/3611433); holzwoehrl@aol.de

 

16.06.21 Ergebnisse der Verbiss-Inventur / Informationen zur ergänzenden revierweisen Aussage - Möglichkeiten der Einsichtnahme und weiteren Beteiligung

·      Einsichtnahme beim Jagdvorstand oder Ergebnisse per Mail oder Post zügig vom Jagdvorstand (alternativ AELF oder WBV) anfordern; Bis 01.07.2021 schriftliche Hinweise, Anmerkungen o.ä. zu den Ergebnissen der Verbissinventur über Jagdvorstand oder direkt beim AELF Regensburg einreichen/abgeben.

·      Als ergänzende Basis für die derzeit noch zu erstellenden „Ergänzenden Revierweisen Aussagen“ auf Jagdgenossenschafts-/Jagdrevierebene: Bis 01.07.2021 nimmt das AELF über Jagdvorstand oder direkt schriftliche Hinweise, zusätzliche Erkenntnisse und Beobachtungen zur Verjüngungs- /Verbiss-Situation in Ihrem Jagdrevier entgegen.

·      Bis 01.07.2021 besteht zudem die Möglichkeit mit beiliegendem Rückmeldeformular dem AELF den Wunsch nach einen gemeinsamen Waldbegang in Ihrem Jagdrevier in Ihrer Jagdgenossenschaft mitzuteilen, bei dem der Entwurf der „Ergänzenden revierweisen Aussage“ diskutiert und an Praxisbeispielen erörtert wird.

Sehr geehrte WaldbesitzerInnen,

wie uns das AELF Regensburg vor kurzem schriftlich mitteilte, fanden die für das Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2021 (kurz: Vegetationsgutachten) notwendigen Aufnahmen der Verjüngungsinventur planmäßig im März/April statt.

Trotz der pandemiebedingten Einschränkungen hätten demnach zahlreiche Jäger, Jagdvorsteher, Jagdgenossen an den Außenaufnahmen teilgenommen, um sich wieder selbst ein Bild von der Aufnahme durch die AELF-FörsterInnen zu machen. Wie Dr. Roßkopf schreibt, seien dabei keinerlei negative Rückmeldungen an das AELF herangetragen worden.

Inzwischen sind die Ergebnisse der Verbissinventur für die jeweiligen Hegegemeinschaften ausgewertet und in zahlreichen Tabellen/Grafiken dargestellt.

Bereits Anfang Juni sind alle „Beteiligten“, also Jagdpächter, Eigenjagdbesitzer und Jagdvorsteher vom AELF Regensburg angeschrieben worden und ihnen ein passwortgeschützter „Zugang“ zu den Ergebnissen in der LWF-„Cloud“ eingeräumt worden.

Bitte nehmen Sie mit Ihrem Jagdvorstand schnellstmöglich Kontakt auf und lassen Sie sich die Ergebnis-Dateien per Mail oder per Post zusenden. Sollte es beim „Informationsfluss“ vonseiten der Jagdgenossenschaft Probleme oder Verzögerungen geben, können Sie die Ergebnisse für Ihre Hegegemeinschaft(en) auch über die WBV Regensburg-Nord oder das AELF Regensburg erhalten.

Das AELF Regensburg nimmt von den „Beteiligten“, also z.B. Ihrem Jagdvorstand schriftlichen Hinweise, Anmerkungen o.ä. zu den Auswertungen bis Stichtag 01.07.2021 entgegen. Treten Sie auch diesbezüglich an Ihren Jagdvorstand heran, wenn er Informationen an das AELF weiterleiten soll. Auch hier gilt: Im Zweifelsfall gegebenenfalls auch direkt an das AELF schriftlich melden – nicht zuletzt aufgrund der etwas knappen Zeit.

In nächster Zeit werden von den AELF-FörsterInnen auf Ebene der einzelnen Jagdreviere auch die „ergänzenden revierweisen Aussagen“ (=ErA) angefertigt.

Mit der ErA beauftragt sind die gebietlich zuständigen Revierleiter/-innen, die anhand des Zustands der im Jagdrevier vorgefundenen Verjüngungsflächen eine gutachtliche Feststellung zur Verjüngungssituation im einzelnen Jagdrevier abgeben.

Diese ErA beruht nicht auf den Auswertungen der Verjüngungsinventur, da diese auf Grund der Stichprobendichte nur für die größere Hegegemeinschaft statistisch abgesicherte Ergebnisse liefert!

Für alle Hegegemeinschaften, bei denen beim letzten Forstlichen Gutachten die Verbissbelastung als „zu hoch“ bzw. „deutlich zu hoch“ eingewertet wurde, werden für sämtliche Jagdreviere (mit nennenswerten Waldanteilen) automatisch derlei ErA gefertigt.

In Hegegemeinschaften, bei denen beim letzten Forstlichen Gutachten die Verbissbelastung vom AELF als „tragbar“ bezeiczhnet wurde, werden die ErA nur dann gefertigt, wenn ein entsprechender Antrag hierfür beim AELF eingegangen ist (z.B. vonseiten des Jagdvorstehers oder eines Jagdgenossen).

Neben den Beobachtungen der Revierleiter können aber natürlich auch zusätzliche Erkenntnisse durch den Jagdpächter, den Jagdvorsteher oder durch einzelne Jagdgenossen in die ErA einfließen. Daher können sich die Beteiligten bis zum 01.07.2021 mit einer schriftlichen Stellungnahme auch konkret zur Verjüngungssituation in ihrem Jagdrevier beim AELF melden.

Vor der endgültigen Fertigung der ErA bieten wir auf Wunsch der Beteiligten im Jagdrevier (Jagdgenossenschaft, Revierinhaber oder auch einzelner Waldbesitzer) an, unter Einhaltung der geltenden Corona-Regeln noch einen gemeinsamen Waldbegang durchzuführen.

Bei diesem Begang wir das AELF den Entwurf der ErA vor Ort in Schriftform aushändigen, ihn konkret vorstellen und anhand von Waldbildern gemeinsam mit den Beteiligten erörtern.

Bis zum 01.07.2021 können die Beteiligten (sofern eine ErA ansteht) dem AELF Regensburg mit beiliegendem Rückmeldeformular anzeigen, ob sie für Ihr Jagdrevier in Ihrer Jagdgenossenschaft einen solchen gemeinsamen Waldbegang wünschen.

Der Begang findet dann voraussichtlich im Zeitraum Herbst/Frühwinter 2021 statt. Den genauen Termin werden wir den Beteiligten noch rechtzeitig mitteilen. Allerdings können wir bei der großen Anzahl von ErA in unserem Amtsbereich die einzelnen Terminwünsche der Beteiligten nur bedingt berücksichtigen!

Die Revierweisen Aussagen werden dann in diesen Jagdrevieren erst nach dem Begang fertiggestellt.

Ansonsten erstellt das AELF die „Forstliche Gutachten“ und die revierweisen Aussagen bereits im dritten Quartal und leitet diese an die untere Jagdbehörde am Landratsamt weiter.

Die untere Jagdbehörde wird dann das „Forstliche Gutachten“ und die ErA rechtzeitig vor der neuen Abschussplanung an die Beteiligten übermitteln. Beide Schriftstücke sollen Hilfestellungen sein, einen gesetzeskonformen Abschussplan aufzustellen.

20.05.21 Holzeinschlagsbeschränkung für Baumart Fichte: Nun doch Ausnahmeregelung für Kleinprivatwald

Laut gestriger Pressemitteilung des Bayerischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten werden Kleinprivatwaldbesitzer nun doch über eine Bagatellgrenze von den Beschränkungen des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes entlastet.

Für kleine Waldbesitzer ohne Buchführungspflicht, die meist nicht jedes Jahr die gleiche Menge einschlagen, gab es mit den bisher bestehenden Regelungen einige Unklarheiten. Jetzt steht fest: Insgesamt 75 Festmeter frisches Fichtenholz, das sind zwei bis drei LKW-Fuhren, dürfen unabhängig von den Einschlagsbeschränkungen in jedem einzelnen Betrieb eingeschlagen und verkauft werden. Alternativ dazu besteht die Regelung unverändert fort, dass 4,25 Festmeter je Hektar Betriebsfläche geschlagen und vermarktet werden können. Für einen 20 Hektar großen Betrieb wäre so beispielsweise eine Einschlagsmenge von 85 Festmeter zulässig.

„Ich freue mich sehr, dass wir damit die Situation für unsere kleinen privaten Waldbesitzer rasch und unbürokratisch entschärfen können. Denn sie wären durch die neuen Bundesregelungen besonders betroffen gewesen“, so die Ministerin Kaniber. Damit wird auch die regionale Versorgung kleiner Säger und Holz-Verarbeiter mit Frischholz gestärkt.“

Sollte unabhängig davon ein Waldbesitzer durch die Einschlagsbeschränkung von einer wirtschaftlich unbilligen Härte getroffen werden, die zum Beispiel zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz eines Forst-betriebs führen kann, besteht die Möglichkeit bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausnahmeregelungen zu beantragen.

Weitere Informationen unter www.forst.bayern.de/forstschaeden-ausgleichsgesetz.

17.05.2021 PEFC Vor-Ort-Audit bestätigt: WBV und ihre über 1.000 Mitglieder bewirtschaften Wälder nachhaltig 

Die Nachhaltigkeit und Pfleglichkeit der Waldbewirtschaftung durch die WBV Regensburg-Nord und ihre Mitglieder wurde nun von Dipl.-Forstwirt Heinrich Förster, einem unabhängigen PEFC-Gutachter im Rahmen eines 3-tägigen„Vor-Ort-Audits“ Anfang Mai bei der WBV selbst und 11 zufällig ausgewählten Waldbesitzern geprüft und insgesamt erneut bestätigt.

Nachbesserungsbedarf besteht lt. Prüfprotokoll allerdings durchaus - und seit vielen Jahren leider +- unverändert - nicht selten bei folgenden Punkten:

- Rehwildbestände häufig noch deutlich zu hoch, häufig fehlendes oder ungenügendes "Hinwirken auf angepasste Wildbestände", Wildschäden im Wald werden nichtgeltend gemacht

- Verwendung von Sonderkraftstoffen und nachweislich biologisch schnell abbaubaren Ketten und Hydraulikölen

-           ungenügendes, unvollständiges oder gar fehlendesdauerhaftes Feinerschließungsnetz bzw. flächiges Befahren der Bestände

-           Pflegerückstände, insbesondere in jüngeren nadelholzreichen Beständen

-           Fehlendes Biotopholz in angemessenem Umfang, z.B. Totholz stehend/liegend, Höhlenbäume etc.

Qualitätsmanagement, ISO-Normen oder Zertifizierungen sind Alltag in deutschen Unternehmen. In immer mehr Branchen lassen sich Betriebe durch unabhängige Organisationen überwachen, um so ihre Qualitäts- und Umweltstandards zu demonstrieren. Sie sind Grundlage von Gütesiegeln, die gerade für Verbraucher wichtige Wegweiser bei der Produktwahl geworden sind. Auch die Waldbesitzer beweisen ihre Nachhaltigkeit mittlerweile durch eine unabhängige Zertifizierung – PEFC.

Freiwillig auf die Finger schauen lässt sich auch die WBV Regensburg-Nord und ihre über 1000 Mitglieder, welche nördlich der Donau zwischen Hainsacker bzw. Eitlbrunn im Westen und einer Linie Rettenbach – Zinzendorf im Osten rund 7.500 ha Wald bewirtschaften.

Die Waldbesitzervereinigung Regensburg Nord w.V. (WBV) ist bereits seit dem Jahr 2000 nach PEFC zertifiziert, seit 2017 als sogenannte „Zwischenstelle“. Die WBV und Ihre Mitglieder sind damit berechtigt, ihren Kunden Holz aus zertifizierter nachhaltiger Waldbewirtschaftung anzubieten und das PEFC-Logo zu nutzen.

Alle Mitglieder sind allerdings verpflichtet, ihre Bewirtschaftung auf die 1998 in Lissabon von 37 Staaten verabschiedeten Leitlinien (Helsinki-Kriterien) für eine umfassend nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt auszurichten. Die Anforderungen stellen im Prinzip keine Einschränkung der Waldbewirtschaftung dar, sondern spiegeln die aktuelle gute fachliche Praxis wider – zum Wohle des Waldes und des Naturhaushalts. Und natürlich auch zum Wohle der Waldbesitzer selbst und Ihres Geldbeutels bzw. dem Ihrer Nachkommen/Nachfolger. Schließlich geht es beispielsweise darum, den Waldboden bei der Bewirtschaftung zu schonen. Außerdem sollen die – nach häufig mehreren Generationen Fichten- und Kiefern-Reinbestände oft „toten“ und degenerierten – Waldböden durch einen Wechsel zu standortgerechteren Baumarten und Laubhölzern - vergleichbar dem Fruchtwechsel in der Landwirtschaft – wieder verbessert werden. Das Ziel: Mittel- und langfristig wieder günstigere Wuchsleistungen und höheren finanziellen Ertrag sowie eine Reduzierung des Betriebsrisikos.

Die Nachhaltigkeit und Pfleglichkeit der Waldbewirtschaftung durch die WBV Regensburg-Nord und ihre Mitglieder wurde nun von Dipl.-Forstwirt Heinrich Förster, einem unabhängigen PEFC-Gutachter im Rahmen eines 3-tägigen „Vor-Ort-Audits“ Anfang Mai bei der WBV selbst und 11 zufällig ausgewählten Waldbesitzern geprüft und insgesamt erneut bestätigt.

Die HW-Zert GmbH führt als unabhängige Zertifizierungsstelle der Region Bayern in so genannten „Vor-Ort-Audits“ die regelmäßige Kontrolle der Forstbetriebe und ihrer Waldflächen durch. In Abstimmung mit PEFC-Deutschland und der Regionalen Arbeitsgruppe Bayern wurde in diesem Jahr aus der Gesamtheit der PEFC-zertifizierten Betriebe in Bayern u.a. die Waldbesitzervereinigung Regensburg Nord und deren Mitglieder zur Überprüfung ausgewählt. Im Dipl.-Forstwirt Heinrich Förster – im Auftrag der HW-Zert GmbH mit der Auditierung der WBV Regensburg-Nord beauftragt – traf aus der aktuellen Mitgliederliste der WBV Regensburg Nord eine stichprobenartige Vorauswahl (15 Waldbesitzer), von denen im Rahmen eines 3-seitigen Fragebogens die Basisdaten (Name, Anschrift, Flächen, Baumarten, Alter und Situation der Waldbestände, Kalamitäten in der Vergangenheit, Ausführung der Tätigkeiten durch Unternehmer oder selbst, etc.) für das nachfolgende Vor-Ort-Audit erhoben wurden, so daß sich der Auditor im Vorfeld einen grundsätzlichen Überblick über den einzelnen Waldbesitzer und seine Waldflächen machen konnte. Die Vor-Ort-Prüfung von letztlich 11 der 15 vorausgewählten Waldbesitzer fand nun vergangene Woche statt.

Die wichtigsten Prüfkriterien waren unter anderem das Kahlschlagsverbot (einige genau definierte Ausnahmen ausgenommen), Verbot flächiger Befahrung, Bodenschutz, standortgerechte Baumartenwahl, angepasste Wildbestände bzw. zumindest die Pflicht des Waldbesitzers, im Rahmen seiner Möglichkeiten darauf hinzuwirken, der Einsatz biologisch abbaubarer Ketten- und Hydrauliköle, die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, Bestandespflege – Pflegerückstände, Angemessener Totholzanteil – Höhlenbäume, Einsatz qualifizierter und zertifizierter (z.B. RAL oder DFSZ) Unternehmer

Dipl.-Forstwirt Heinrich Förster nahm sich pro Waldbesitzer für das Audit rund 1 - 1½ Stunden Zeit. Dabei zeigte sich der strenge Prüfer vielmehr als Berater des Waldbesitzers. Zunächst verschaffte er sich anhand von Karten, Plänen und den Ausführungen des Waldbesitzers einen genauen Überblick über die forstlichen Verhältnisse und die persönliche Situation des Waldbesitzers. Nachdem er sich einen umfassenden Eindruck auf dem Papier gemacht hatte, drängte es ihn allerdings gleich in den Wald. Denn Papier ist geduldig, der Wald aber verrät schnell, wie bei Holzernte und Durchforstung gewirtschaftet wurde.

Und hier bekam er viel Positives zu sehen und zu hören wie beispielsweise gepflegte (Berg-)Mischwälder aus Fichte, Kiefer, Weißtanne, Rotbuche und Bergahorn, die sich auch ohne Zaun natürlich verjüngen. Oder Nadelholzreinbestände aus Fichte und Kiefer, die von den Waldbesitzern bereits seit mehr als 20 Jahren durch gezielte Voranbauten von Schattlaubhölzern umgebaut und fit für den Klimawandel gemacht werden.

Aber auch einige weniger erfreuliche Dinge wurden von Herrn Förster insgesamt festgestellt. So zeigte sich, dass bei einigen Waldbesitzern immer noch häufig mineralische Kettenöle statt biologisch abbaubarer Sägekettenhaftölen der neuen Generation verwendet werden. Auch gibt es noch immer den ein oder anderen Waldbesitzer, die sich Ihre 2-takt-Kraftstoffe (z.B. für die Motorsäge) selber „zusammenmixen“, statt gebrauchsfertige, entmischungssichere, benzolfreie und schwefelarme Sonderkraftstoffe mit hoher Oktanzahl zu verwenden. Scheinbar ist die eigene Gesundheit den höheren Preis nicht wert. Zudem wird im Durchschnitt immer noch zu wenig auf die bodenschonende systematische Feinerschließung der Waldbestände mit dauerhaft markierten Fahrlinien („Rückegassen“) geachtet, die dann bei der Bewirtschaftung von den Traktoren, Holzernte- und Rückemaschinen auch nicht verlassen werden sollten. Die sachgerechte Pflege und Durchforstung insbesondere der jüngeren Wälder zur Förderung der Stabilität und wichtiger Mischbaumarten wird leider häufig sträflich vernachlässigt.

Das Problem Wildverbiss und Verfegen stach nicht nur dem Prüfer besonders ins Auge. Auch sämtliche „Prüflinge“ beklagten, dass - trotz in der Vergangenheit vereinzelt etwas angehobener Abschüsse – die Rehwildbestände unterm Strich deutlich zu hoch sind. Die wichtige Generationenaufgabe, Nadelholzreinbestände in standortgerechte Mischbestände umzuwandeln, werde dadurch sehr erschwert und die von Natur aus mögliche Baumartenvielfalt – beispielsweise junge Weißtannen, Eichen, Buchen, Kirschen, Vogelbeeren etc. aus Naturverjüngung oder Saat des Eichelhähers – oft bereits knapp über dem Waldboden vom Rehwild „abrasiert und ausradiert“. Übrig blieben eben wieder nur die oft nicht standortgerechte mit großem Risiko (z.B. Borkenkäfer) behaftete fast reine Nadelholzbestände.

Nach den PEFC-Kriterien ist jeder Waldbesitzer dazu verpflichtet, auf angepasste Wildbestände hinzuwirken. Alle sinnvollen rechtlichen Möglichkeiten (z.B. Geltendmachung von Wildschäden) sind dabei auszuschöpfen. Wildbestände gelten dann als angepasst, wenn die Verjüngung der Hauptbaumarten – dazu zählten im Bereich der WBV in jedem Fall auch Weißtanne, Eichen, Rotbuchen, Birken, so Herr Förster - ohne Schutzmaßnahmen möglich ist. Dipl.-Forstwirt Förster kann die Ohnmacht der Waldbesitzer verstehen. In vielen Jagdgenossenschaften fühlen sich Waldbesitzer von den Jagdvorständen und dem Jagdpächter mit den Problemen im Wald allein gelassen. Zwar ist das das Recht auf ihrer Seite. Oft werden jedoch diejenigen, die den Mund aufmachen und ihre Verbissschäden beklagen und geltend machen entweder belächelt oder als Querulanten hingestellt. Förster ermutigte jedoch die geprüften Waldbesitzer, sich mehr als bisher dem Wildproblem anzunehmen, schließlich gehe es um die Zukunft ihres Waldes. „Scheuen Sie sich nicht, die Hilfe der WBV oder der Ämter für Landwirtschaft und Forsten als Vermittler in Anspruch zu nehmen“, so Förster gegenüber einem Waldbesitzer. Er empfahl auf repräsentativen Flächen sogenannte Weiserzäune (z.B. 10x10 m) anzulegen, welche in einigen Jahren wertvolle Argumentationshilfen für die Bewertung von Wildschäden sein können. Wichtig sei, das Gespräch mit dem Jagdpächter zu suchen, ihn über geplante Kulturen und Verjüngungsgänge zu informieren und ihn um seine konkrete Unterstützung (z.B. Schwerpunktbejagung) zu bitten. Der Waldbesitzer sollte dem Pächter klar machen, dass die Zukunft seines Jagdreviers auch von ihm selbst abhänge. Zäune seien teuer, oft nicht dauerhaft wilddicht zu halten, verstärkten den Verbissdruck auf die übrigen Flächen und schränkten den Jagdbetrieb oft erheblich ein. Der Pächter einer Jagd, in der der Wildbestand dem Wald angepasst ist, hätte sicher einen besseren Lebensraum für das Wild und dazu ein Jagdrevier auf ganzer Fläche zur Verfügung. Wenn alles Reden nichts helfe und mit Jagdvorständen und/oder Pächter keine zielführende Zusammenarbeit möglich sei, dann bleibe einem nichts anderes übrig, als konsequent zum 1. Mai und 1. Oktober eines Jahres bei der Gemeinde Wildschaden anzumelden. Dies wirke dann meist sehr schnell. Die entstehenden Kosten für das gesetzlich vorgeschriebene Vorverfahren bei der Entschädigung der Wildschäden gemäß Art. 25 AV-BayJG trage der Jagdpächter, sofern sie nicht von der Gemeinde übernommen werden.

Unterm Strich war Förster nach Abschluss der Audits mit der WBV und der Waldbewirtschaftung ihrer Mitglieder zufrieden. Trotz einiger „Ungereimtheiten“, die das PEFC-Zertifikat allerdings nicht gefährden, wenn die Mängel sofort abgestellt werden und künftig anders gewirtschaftet wird. Der sonst so strenge Auditor hatte am Ende des Tages also ein Lächeln auf dem Gesicht. Auch die kontrollierten Waldbesitzer waren zufrieden: Hatten Sie doch eine kostenlose grundlegende Beratung für ihren Forstbetrieb und wertvoll Impulse von außen erhalten.

 

30.04.2021 Forstschäden-Ausgleichsgesetz: Einschlagsbeschränkung seit 23.04.2021 bei der Holzart Fichte in Kraft – die steuerlichen Folgen für Waldbauern

Anwendung Forstschaedenausgleichsgesetz - Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen holzeinschlags in dem Forstwirtschaftsjahr 2021 (HolzEinschlBeschrV2021) vom 14.April 2021 (BGBl. I S. 808)

Bayerisches Landesamt für Steuern – Hilfe zum Forstschädenausgleichsgesetz Stand April 2021

Hintergrund: Die seit 2018 aufgetretenen Extremwetterereignisse (Stürme, Hitze- und Dürreperioden) und der nachfolgende Schädlingsbefall haben in Deutschland zu einem immensen Anfall von Kalamitätsholz und einbrechenden Holzabsatzmärkten geführt. Die Bundesregierung schätzt die Waldschäden für die Jahre 2018 bis 2020 auf bundesweit insgesamt 176 Millionen Kubikmeter Schadholz und die wieder zu bewaldende Fläche auf insgesamt rund 247 000 Hektar - Dies sind die größten Waldschäden seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland!

Um in dieser Situation eine schwerwiegende Marktstörung und einen Verfall der Holzpreise zu umgehen, beschränkt der Gesetzgeber den Holzeinschlag der Holzart Fichte. Die Folge daraus ist, dass erstmals wieder seit 20 Jahren das Forstschädenausgleichsgesetz zur Anwendung kommt.

Im Zeitraum vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021 wird der ordentliche Holzeinschlag der Holzart Fichte auf 85% beschränkt.

Bei aussetzenden Betrieben sieht die zum Forstschädenausgleichsgesetz veröffentlichte Verordnung beispielsweise vor, dass ein pauschalierter Einschlag von 5 Erntefestmetern je ha der Berechnung zugrunde gelegt werden kann, wenn der Einschlag nicht hinreichend dokumentiert wurde.

Durch die Einschlagsbeschränkung tritt das Forstschädenausgleichsgesetz in Kraft, das nachfolgende steuerlichen Begünstigungen mit sich bringt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Einschlagsbeschränkung bei der Holzart Fichte eingehalten wird.

- Erhöhung der Betriebsausgabenpauschalen § 4 ForstSchAusglG:

Die Betriebsausgabenpauschalen bei nichtbuchführenden Forstwirten (Einnahmeüberschuss- oder § 13a Gewinnermittler) werden auf 90 % der Einnahmen aus der Verwertung des eingeschlagenen Holzes, bei Verkauf von Holz auf dem Stamm 65 % der Einnahmen aus der Verwertung des stehenden Holzes erhöht. Im Vergleich zu den sonst geltenden Pauschalen i. H. v. 55% und 20% ist dies eine wesentliche Verbesserung. Die erhöhten Sätze können lt. dem Bayerischen Landesamt für Steuern bei sämtlichen

Holzartengruppen, nicht nur bei Fichtenholz in Anspruch genommen werden. Zudem gelten die erhöhten Beträge nur für den Zeitraum der Einschlagsbeschränkung (01.10 – 30.09.21).

- Wahlrecht zur Nichtaktivierung des eingeschlagenen Holzes:

eingeschlagenes und nicht verkauftes Kalamitätsholz muss bei buchführenden Landwirten gem. § 4a ForstSchAusglG nicht (vollständig) akti-viert werden

- Steuersatz für Kalamitätsnutzungen:

Im Zeitraum der Einschlagsbeschränkung gilt für die Kalamitätsnut-zungen innerhalb und außerhalb gem. § 5 ForstSchAusglG einheitlich der Steuersatz von einem Viertel des durchschnittlichen Steuersatzes gem. § 34b Abs. 3 Nr. 2 EStG. Voraussetzung für diese Tarifermäßigung ist jedoch, dass das Kalamitätsholz unverzüglich nach der Feststellung des Schadensfalles der zuständigen Finanzbehörde (in Bayern: Bayerisches Landesamt für Steuern) mitgeteilt, und nach der Aufarbeitung mengenmäßig nachgewiesen wird

- Weitere Maßnahmen:

Bilanzierende Betriebe können Abschreibungen auf Übervorräte in Anspruch nehmen. Zudem können Betriebe, die einen betrieblichen Ausgleichsfonds gebildet haben, diesen ohne Steuerzuschlag in Anspruch nehmen.

Folgen für die Praxis – gesonderte Aufzeichnungen notwendig

Es ist zu erwarten, dass das Einhalten der Einschlagsbeschränkung in der Praxis von den zuständigen Behörden zumindest stichprobenartig überprüft werden wird. Gesetzlich sind für den Fall der Nichteinhaltung Bußgelder von bis zu 25.000 € (Höchstbetrag) vorgesehen und die steuerlichen Vergünstigungen würden wegfallen.

Umso wichtiger ist es, belastbare Aufzeichnungen über die Einschlagsmenge in dem Zeitraum der Einschlagsbeschränkung zu führen.

Einschläge, die bereits seit dem 01.10.20 vorgenommen wurden, werden auf die 85% angerechnet. Eine Überschreitung der beschränkten ordentlichen Holzeinschläge bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung bleibt für den Waldbesitzer ohne ordnungswidrigkeitsrechtliche Folgen. Überschreitungen, die nach dem Inkrafttreten der Einschlagsbeschränkung erfolgen, können aber bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

 

06.04.2021 Holzmarkt: längere Durststrecke durchschritten, wieder durchschnittliches Nadel-Rundholzpreisniveau erreicht

Zwar haben die Nadel-Rundholzpreise - vor allem für Fichten-Frischholz, die Kiefer ist bei vielen Abnehmern gerade ein bisschen das Sorgenkind mit bei vielen Kunden noch deutlichem Nachholbedarf - die längere Durststrecke der letzten 2-3 Jahre innerhalb weniger Monate wieder deutlich hinter sich gelassen.

Aufgrund der derzeitigen Dynamik auf dem Fichten-Rundholzmarkt - laufend, je nach Kunde deutliche Preiserhöhungen beispielsweise zum 4. Quartal 2020, je nach Kunde noch mal vor Weihnachten, erneut zum Beginn des 1. Quartal von 10 € und mehr je nach Stärkeklasse, Güteklasse und Sortiment und jetzt nochmal vor kurzem zum 1. April mit weiteren Preissteigerungen um 10 €/fm und mehr (gerade bei den schlechteren Sortimenten wie D-Holz und Käferholz sogar um 20 €/fm und mehr, je nach Kunde) – sind Preisauskünfte gegenüber dem Waldbesitzer nur absolut kurzfristig möglich. Sollten bis auf weiteres keine größeren Stürme oder katastrophale Käferholzmengen kommen, werden aus unserer Sicht auch die 100 €/fm Fichte BC 2b+ frei Waldstraße schon bald deutlich überschritten werden.

Zu Euphorie besteht jedoch keine Grund.

Selbst wenn man die Inflation nicht mit einrechnet, haben wir aktuell bis dato lediglich wieder ein durchschnittliches Nadel-Rundholzpreisniveau erreicht. Wenn man dann kontinuierliche „Arbeiten“ gerade der Abnehmer und ihrer Verbände an diversen Stellschrauben wie Preisstrukturen (z.B. Stärkeklassen- und Güteklassenabschläge, Industrieholzpreise z.B. für „nicht sägefähig“), Sortierungsgewohnheiten sowie Etablierung und Verschärfungen von Kriterien (wie z.B. letztes Jahr bei der RVR die Abholzigkeitsgrenzwerte sowie die Integration von Käferholz in die RVR mit faktisch deutlicher Verschärfung der Beurteilung von Käferholz) mit einbezieht, muss man sich unterm Strich schon wieder 5-10 €/fm und mehr wegdenken.

Unabhängig vom absoluten Preisniveau, gilt es aber auch immer zu berücksichtigen, dass unterschiedliche Sägewerke leider immer noch häufig unterschiedliche Preisstrukturen im Detail, unterschiedliche Sortierungsgewohnheiten haben. Gerade bei relativ starken und eventuell höherwertigen Sortimenten, insbesondere bei Fixlängen ist es wichtig, das Holz im Jahresverlauf zur richtigen Zeit und dann auch an den richtigen Abnehmer zu liefern, um deutliche Abschläge in den höheren Stärkeklassen und aufgrund stärkerer Stöcke zu vermeiden und enthaltene höherwertige Sortimentsanteile auch honoriert zu bekommen.

Und dann ist da noch das leidige Thema, dass es immer noch – trotz geeichter Mess-Anlagen – gewisse Unterschiede im absoluten (Abrechnungs-)Maß gibt. Wobei der langfristige Trend kontinuierlich nach unten geht, also fürs gleiche Holz seit Jahren immer weniger Holz abgerechnet wird. Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) sägt in dieser Hinsicht auch kontinuierlich weiter dicke Bretter (Stichwort: „Rotierende Kluppe“ und „Physikalische Mitte“).

 

09.03.2021 Externes PEFC-Audit 2021 bei der WBV und ihren Mitgliedern.

Die WBV Regensburg wurde in diesem Jahr zufällig aus der Gesamtheit aller an der PEFC-Zertifizierung teilnehmenden forstlichen Zusammenschlüsse in Bayern im Rahmen einer zufälligen Stichprobe zur Überprüfung durch die HW-Zert GmbH ausgewählt. Das letzte Audit liegt bereits 12 Jahre zurück, war somit bereits „überfällig“. Entgegen bereits wieder aufkommender Mutmaßungen besteht zwischen der Bundeswaldprämie und dem nun stattfindenden Audit keinerlei Zusammenhang !

Sowohl die WBV selbst ist hinsichtlich der PEFC-Vorgaben Bestandteil des Audits, als auch eine repräsentative Stichprobe von 15 Mitgliedern. Diese erhalten einen 3-seitigen sogenannten „Basisfragebogen“. Auf Grundlage der Fragebögen kann sich der Auditor ein grundsätzliches Bild von den jeweiligen Betrieben machen. 11 Mitglieder erhalten dann am 10./11./12. Mai 2021 Besuch vom Auditor vor Ort (am Hof und im Wald). Auf Basis von über 60 Themen und Fragestellungen wird die aktuelle Situation der Mitgliedsbetriebe im Hinblick auf die PEFC-Standards erörtert und mögliche Verbesserungsvorschläge aufgezeigt. Darüber wird ein Prüfprotokoll gefertigt, deutliche Verstöße werden angemahnt, gegebenenfalls droht bei gravierender Missachtung von gesetzlichen Schutzvorschriften und PEFC-Standards auch der Entzug des PEFC-Zertifikats. Die zuständigen Dienststellen der WBV werden den Auditor zu den ca. 1,5 Stunden dauernden Betriebsbesuchen begleiten.

 

28.01.2021 Bundeswaldprämie freiwillig – PEFC verpflichtend

Aufgrund vieler Rückmeldungen erlauben wir uns auf folgendes hinzuweisen: Die Beantragung der Bundeswaldprämie ist freiwillig. Die Verpflichtung zur Einhaltung der PEFC-Standards gilt jedoch für alle WBV-Mitglieder unabhängig davon, ob Sie die Bundeswaldprämie beantragen oder nicht.Insofern möchten wir Sie hiermit nochmal an die Bundeswaldprämie erinnern und sie durchaus ermuntern, diese auch zeitnah zu beantragen.

Im WBV-Bladl Nr. 36 mit Beiblatt vom Dezember 2020 haben wir versucht, Sie umfassend über alles Wichtige im Zusammenhang mit der Beantragung der Bundeswaldprämie in Höhe von 100 €/ha zu informieren. sofern es scheinbar öfter versehentlich zum Anheizen verwendet wurde und im Ofen gelandet ist, finden Sie dieses durchaus nochmal auf der Homepage der WBV zum ausdrucken und nachlesen

10.01.2021 Mitgliedsausweis 2021-2023, Rabattvereinbarungen 01.01.2020 - 30.11.2021

1. Der Mitgliedsausweis für den neuen 3-Jahreszeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2023 (satt hellgrün) wurde bereits im November gedruckt, der Versand wurde jedoch zurückgestellt, nicht zuletzt deshalb, weil im Zuge der Beantragung der Bundeswaldprämie und der Anforderung der individuellen PEFC-Bescheinigungen bei der WBV leider in unseren Stammdaten viel mehr Aktualisierungen und Änderungen (z.B. nicht erfasste Hofübergaben) vorgenommen werden müssen als wir gedacht haben und als uns lieb ist. Nicht wenige der gedruckten Mitgliedsausweise müssen wir deshalb vor dem Versand nun aussortieren und neu ausstellen. Dies werden wir wohl erst gegen Ende Januar schaffen. Sofern uns nicht wieder irgendein Extremwetterereignis wie Sturm, Schneebruch etc. dazwischenfunkt.

2. Die bestehenden Rabattvereinbarungen mit Fa. Karl Kolbeck Forst- und Gartengeräte, Regenstauf und Fa. A. Mandlik Garten- u. Forstgeräte, Kiefenholz wurden bereits Anfang Dezember mehr oder weniger unverändert verlängert. Die Fa. Söllner, Regensburg ist auf eigenen Wunsch bei den Rabattvereinbarungen mit der WBV nicht mehr dabei. Die notwendigen Spielräume für derartige längerfristige Vereinbarungen, die irgendwo ja auch noch Sinn machen sollen, seien schon länger nicht mehr da, so Herr Söllner.

3. Ein Hinweis zum Thema Sonderkraftstoff und Bio-Kettenöl: Hier sind – je nach Einkaufsverhalten der Firmen – früher oder später Mehrkosten von brutto wohl ca. 5-10 Ct pro Liter in den Verkaufspreisen der Firmen denkbar, da nicht nur die Rückkehr zum „alten“ Mehrwertsteuersatz ab 01.01.2021 beachtet werden muss, sondern auch der ab 2021 geltende CO2-Preis zum Tragen kommen wird. Details im nächsten WBV-Bladl voraussichtlich Ende Januar 2021. Bis dahin und vorab zur Erinnerung können Sie auch einen Blick auf die bisherigen Vereinbarungen 2019/2020 werfen, die wir ja im WBV-Bladl Nr. 34 Oktober 2020 vollständig abgedruckt haben. Dieses finden Sie hier: http://www.wbvregensburg-nord.de/wbvmitteilungsblatths.html

 

10.01.2021 Forstpflanzenversorgung, Preis- bzw. Rabattstruktur der Baumschulen

1. Forstpflanzenversorgung Ausblick Frühjahr 2020

Nach derzeitigem Stand ist wohl bei diesen Baumarten, Sortimenten, Größen etc. mit folgenden Einschränkungen zu rechnen:

-          bei Wurzelnackte Pflanzen:  Sommerlinde, Hainbuche, Vogelkirsche, Spitzahorn und Esskastanie nur sehr begrenzt verfügbar

-          bei Topfballenpflanzen: Laubholz und Weißtannen nur begrenzt verfügbar. Douglasien und Lärchen mit Topfballen wohl ausreichend vorhanden.

2. Preis- bzw. Rabattstruktur

Das Bemühen der Waldbesitzer und der AELF-Betreuungsförster (Förderanträge), im Zuge des Waldumbaus Mischbestände aus 4, 5 oder mehr Hauptbaumarten zu begründen und auch bisher seltene Baumarten zu beteiligen, um beispielsweise die Resilienz der Waldbestände gegenüber Witterungsextremen, weitere Klimaveränderungen, Schädlinge und Erkrankungen etc. zu verbessern und das zukünftige Betriebsrisiko zu minimieren, führt bei den Baumschulen zunehmend zu logistischen Problemen und häufig nur noch schwer händelbarem Aufwand (z.B. für die Getrennthaltung der oft kleinen Chargen nach Herkünften, Größe, ZüF etc.).

Bei der Baumschule Sailer beispielsweise gilt deshalb bereits ab Herbst 2020 statt eines pauschalen 25%-Rabatts für WBV-Mitglieder auf die 1000-Stück-Preise ein differenzierter Rabatt wie folgt:

=> bis 250 Stück gilt der 100 Stück-Preisabzgl. 25 % WBV-Rabatt

=> über 250 Stück wird der 1000 Stück-Preis abzgl. 25 % WBV-Rabatt berechnet.

Die Preise beziehen sich auf ganze Bündel.  Natürlich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

10.01.2021 Vegetationsgutachten 2021 als Grundlage für Schalenwildabschusspläne 2022 - 2024

Zur Erinnerung: Die zusammengefassten Ergebnisse und abgeleiteten Empfehlungen des AELFs auf Revierebene finden Sie im WBV-Bladl Nr. 33 März 2019 Seiten 4-8 http://www.wbvregensburg-nord.de/wbvmitteilungsblatths.html

Es ist wieder soweit: Die Bayerische Forstverwaltung erstellt alle drei Jahre für die rund 750 bayerischen Hegegemeinschaften Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung (kurz auch Vegetationsgutachten genannt). In den Gutachten werden die Situation der Waldverjüngung sowie ihre

Beeinflussung durch Schalenwild bewertet und Abschussempfehlungen abgegeben. Die Forstlichen Gutachten sind für die Beteiligten ein wichtiges Hilfsmittel bei der Abschussplanung für Schalenwild.

Das Verfahren der Forstlichen Gutachten gibt es seit 1986. Informationen - auch zum Verfahren - finden Sie in nachfolgendem Link: https://www.stmelf.bayern.de/wald/jagd/forstliches-gutachten/

Da die zeitaufwändigen Aufnahmen die Förster im nächsten Frühjahr stark beanspruchen werden, ist es ratsam, bereits über den Winter wegen geplanter Frühjahrkulturen mit dem Revierförster in Kontakt zu treten. Viele Dinge können bereits im Vorfeld besprochen und Anträge vorbereitet werden, um im Frühjahr Zeitstress für alle Beteiligten zu verhindern.

Im Frühjahr 2021, noch vor dem Laubaustrieb, rücken Förster, Jagdvorstände, Waldbesitzer und Jäger wieder aus, um die Waldverjüngung zu begutachten. Nach einem genau festgelegten Muster stellen sie stichprobenartig fest, in welchem Ausmaß das Rehwild die nachwachsende Waldgeneration verbissen hat. Das Vegetationsgutachten wird alle drei Jahre erstellt.

Die Knospen kleiner Waldbäume sind im Winter eine wichtige Nahrungsgrundlage für das Rehwild. Zu viele Rehe beeinträchtigen die Waldverjüngung. Für die Waldbesitzer kommt es darauf an, dass die Verbissbelastung nicht zu hoch ist. Denn der junge Wald soll im Wesentlichen ohne teure Schutzmaßnahmen gegen Wildverbiss aufwachsen können. Im Forstlichen Gutachten stellt die untere Forstbehörde daher fest, ob die Verbissbelastung für den Wald noch tragbar oder schon zu hoch ist. Daraus werden Empfehlungen für die künftige Bejagung des Rehwilds abgeleitet.

Die Teilnahme von Waldbesitzern, Jagdvorständen und Jagdrevierinhabern an den Stichprobenaufnahmen ist ausdrücklich erwünscht. Wer teilnehmen möchte, erfährt die Termine ab Mitte Februar vom Jagdvorstand oder vom Beratungsförster der AELFs. Bei den Stichprobenaufnahmen können sich Waldbesitzer und Jäger über das Stichprobenverfahren genau informieren und sich einen Eindruck von der Wald-Wild-Situation vor Ort verschaffen. Die Ergebnisse der Stichprobenaufnahmen werden den Betroffenen auf Wunsch mitgeteilt. Soweit sich die Betroffenen äußern, wird das bei den Forstlichen Gutachten berücksichtigt.

Demonstrationsveranstaltung - Erläuterung der Stichprobenaufnahmen
Der nächste Termin im Vorfeld des Vegetationsgutachtens ist die Demonstrationsveranstaltung. Dabei wird das Verfahren der Stichprobenaufnahme in einem Wald beispielhaft vorgeführt. Auf diesen Termin wird voraussichtlich ab Februar auf der Homepage der AELFs hingewiesen. Alle Waldbesitzer und Jäger sind eingeladen teilzunehmen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass es die Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie zum gegebenen Zeitpunkt zulassen.

 

28.12.2020 Weihnachtsurlaub der WBV vom 28.12.20 bis einschließlich 10.01.2021

Innerhalb des o.g. Zeitraumes sind die Dienststellen der WBV nicht besetzt.

In dringenden Fällen können Sie bei den Dienststellen eine Nachricht auf den Anrufbeantworter (09403/2025) der WBV-Geschäftsstelle hinterlassen oder Sie schicken eine Email an: wbvregensburg-nord@t-online.de. Es besteht dann schon die realistische Chance, dass wir uns der Sache annehmen.

 

28.12.2020 WBV-Sammelantrag "insektizidfreie Borkenkäferbekämpfung" nach WaldFÖP 2020

Der WBV-Sammelantrag zu Maßnahmen der insektizidfreien Borkenkäferbekämpfung wurde nach dem Wintersturm "Sabine" begonnen. Nachdem viele Waldbesitzer nicht nur vom Sturm Sabine, sondern auch von Borkenkäferschäden und dem Hagelsturm vom Juli betroffen waren, haben wir den Antrag - auch um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren - bis in den Spätherbst "durchlaufen" lassen und erst Anfang November abgeschlossen. Den Förderbescheid über knapp 50.000 € Gesamtsumme haben wir vom AELF Regensburg allerdings erst kurz vor Weihnachten erhalten. Die Einzelabrechnungen an rund 125 Waldbesitzer - evtl. mit Verrechnung von der WBV übers Jahr verauslagten Unternehmerrechnungen

für Holztransport, Maschinelle Holzentrindung und dergleichen - wurden am 18.12.2020 erstellt und postalisch versendet. Die ausgezahlten Beträge waren bei dem ein oder anderen Waldbesitzer möglicherweise höher als erwartet, im Einzelfall aber vielleicht auch niedriger als gedacht. Wenn hierzu Unklarheiten bestehen, können Sie sich gerne ab 11. Januar 2021 an die Geschäftsstelle der WBV wenden.

 

28.12.2020 Aktuelle Hinweise zur Bundeswaldprämie und der PEFC-Zertifizierungsbescheinigung der WBV:

1. "Ich will das nicht: "PVC", "PBC", "PEFC", oder wie das heißt..."

Seit 20 Jahren sind alle ordentlichen Mitglieder der WBV über die in ihrer Gesamtheit nach PEFC zertifzierte WBV - seit einigen Jahren über die WBV als - "Zwischenstelle" - nach PEFC zertifziert. Alle Mitglieder der WBV sind deshalb verpflichtet, die jeweils gültigen PEFC-Standards, die regelmässig im Austausch mit der Forstpraxis überarbeitet werden, einzuhalten. Die Einhaltung dieser Standards wird von der regionalen Zertifizierungstelle PEFC Bayern regelmässig überprüft.Wir verweisen hierzu beispielsweise auf die Ausführungen im WBV-Bladl Nr. 12 unter http://www.wbvregensburg-nord.de/wbvmitteilungsblatths.html

Die PEFC-Standards sollen - nicht zuletzt im ureigensten Eigeninteresse der Waldbesitzer und Ihrer Nachkommen - eine nachhaltigere Bewirtschaftung der Wälder und die Erhaltung der biologischen Vielfalt sicherstellen.  Auch der Gesundheitsschutz aller im Wald Arbeitenden bei forstlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen nimmt breiten Raum ein. Hinzu kommen wichtige Maßnahmen und Bemühungen um tragbare Schalenwildbestände im Anhalt an gesetzliche Regelungen (Beispielsweise nach BayJG).

Die PEFC-Standards sind aus der Praxis heraus formulierte und konkretisierte wesentliche Punkte einer auch nach Bayerischem Waldgesetz  geforderten "guten fachlichen Praxis". Letztlich Ihrem Wald, unserer aller Umwelt, Ihrer Gesundheit und Ihrem Geldbeutel zuliebe.

Darüber kann auch nicht mit der WBV und den Dienststellen der WBV "verhandelt" werden. Zudem ist es kaum noch möglich, ohne gültigen Zertifzierungsnachweis an seriöse (Industrie-)Kunden auf offiziellen Wegen Rundholzsortimente zu verkaufen.

Das schriftliche Bekenntnis zur Einhaltung der PEFC-Standards haben wir von allen Bestandsmitgliedern separat um die Jahrtausendwende eingeholt/nachgeholt. Alle Neumitglieder haben in den letzten 20 Jahren immer die wichtigsten Regelungen als Anlage zur Beitrittserklärung erhalten und haben auf der Beitrittserklärung sich zur Einhaltung der PEFC-Standards verpflichten müssen. Wer also die Einhaltung der PEFC-Standards heute tatsächlich "nicht mehr will", dem müssen wir den Austritt aus der WBV nahelegen. Vor diesem Hintergrund möchten wir an dieser Stelle auch noch ausdrücklich auf folgendes hinweisen:

2. Die Beantragung der Bundeswaldprämie und die Anforderung zur Ausstellung einer PEFC-Bescheinigung ist freiwillig. Die Verpflichtung zur Einhaltung der PEFC-Standards gilt für alle WBV-Mitglieder unabhängig davon, ob Sie die Bundeswaldprämie beantragen oder nicht

3. Die Bundeswaldprämie auch "Nachhaltigkeitsprämie" als Bestandteil der Corona-Konjunktur-Hilfen der Bundesregierung

Nachdem wir Sie im WBV-Bladl Nr. 36 mit Beiblatt http://www.wbvregensburg-nord.de/wbvmitteilungsblatths.html umfassend über alles Wichtige im Zusammenhang mit der Beantragung der Bundeswaldprämie in Höhe von 100 €/ha informiert haben, möchten wir Sie aus gegebenem Anlass nochmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass bei der Beantragung der BundeswaldprämieSorgfalt vor Schnelligkeit geht. Stellen sie sämtliche Daten und Dokumente zusammen, um so reibungslos durch die Online-Beantragung und die nachfolgende schriftliche Dokumentation zu gelangen. Gelder sind ausreichend vorhanden, es ist nicht zu befürchten, dass diese kurzfristig ausgeschöpft sein werden. Im Übrigen plant die FNR eine Vereinfachung des Verfahrens ab Januar 2021. Die FNR hat dazu in einer Pressemitteilung mitgeteilt:

"Ab Januar 2021 wird das Antragsverfahren vereinfacht, so dass weniger Nachweise schriftlich einzureichen sind. Der Abgleich der SVLFG-Daten und der Zertifizierungsnachweis erfolgt dann automatisiert."

Grundsätzlich kann die Bundeswaldprämie noch bis zum 31.Oktober 2021 online auf www.bundeswaldpraemie.de bei der FNR beantragt werden. Die ergänzend erforderlichen Unterlagen wie der vollständige, auf den Antragsteller ausgestellte Sozialversicherungsbescheid, die "PEFC- und Mitglieds-Bescheinigung" (von der WBV ausgestellt) mit Anlage Kopie der PEFC-Rechnung der WBV,

ggf. De-Minimis-Nachweise sind in Form von Kopien ausschließlich auf dem Postweg an die FNR zu senden. Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Antragstellung sind unter www.bundeswaldprämie.de/faq zu finden.

 

03.12.2020 Ergebnisse der Nadelwertholzsubmission 2020 in Himmelkron

Die diesjährige Submission ist wieder sehr erfolgreich verlaufen. Alle Lose wurden beboten.

Die erzielten Preise für die Hölzer selbst liegen weiterhin auf einem stabil hohen Niveau. Mit 400 Festmeter aus dem Privatwald wurden in diesem Jahr ca. 27 % mehr Nadelwertholz auf der diesjährigen Submission in Himmelkron angeboten. Insgesamt 8 Forstliche Zusammenschlüsse aus dem Oberpfälzer und Oberfränkischen Privatwald beteiligten sich in diesem Jahr. Zusammen mit dem Unternehmen Bayerische Staatsforsten konnten fast 1.600 Festmeter zum Verkauf angeboten werden.

Von den WBV/FBG´en wurden 265 fm Fichten-Blöcher, 56 fm Kiefer und 79 fm Lärche bereitgestellt. Der Bieterkreis umfasste in diesem Jahr 14 Interessenten aus Deutschland und dem benachbarten Ausland. Insgesamt erzielte das zugeschlagene Holz einen Durchschnittserlös von über 235 €/fm.

Die Braut der diesjährigen Submission wurde von der WBV Kulmbach-Stadtsteinach aufgelegt – ein Fichtenbloch ging für 606 €/fm an einen Furnierhersteller im benachbarten Österreich. Der Durchschnittserlös bei dieser Baumart lag heuer über 231 €/fm.

Alles angebotene Lärchenholz konnte vermarktet werden. Ein Käufer legte für Lärchenblöche aus den WBV´en Nabburg-Burglengenfeld und Pielenhofen je 500 €/fm an, der Durchschnittserlös für dieses Holz lag bei 287 €/fm.

Der durchschnittliche Erlös bei der Holzart Kiefer lag bei fast 174 €/fm; ein Mitglied aus der FBG Eschenbach darf sich über das Höchstgebot für seinen Stamm von 292 €/fm freuen. Auch hier konnte die Gesamtmenge an verschieden Käufer zugeschlagen werden.

„Wir sind insghesamt mit dem Ergebnis der Submission sehr zufrieden und bedanken uns bei den Waldbesitzern, die Werthölzer auf den Lagerplatz aufgelegt und hergerichtet haben.Und natürlich auch bei all denjenigen, die dazu beigetragen haben, dass diese Veranstaltung so erfolgreich verlief.“, so Martina Möhl, Geschäftsführerin der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberpfalz.

 

27.11.2020 WBV-Bladl Nr. 36 Sonderausgabe Waldprämie mit Beilage (= Formular zur Anforderung PEFC-Bescheinigung der WBV) ist online unter http://www.wbvregensburg-nord.de/wbvmitteilungsblatths.html

Bitte beachten Sie auch die Beilage mit dem Formular zur Anforderung der individuell auf Sie ausgestellten "PEFC-Bescheinigung" Ihrer WBV auf der Vorderseite sowie einer Beitrittserklärung auf der Rückseite für den Fall, dass - nach Abgleich mit dem SVLFG-Bescheid die Mitgliedschaft unter einem anderen Namen geführt werden muss oder ein von der WBV noch nicht erfasster Eigentumsübergang stattgefunden hat.

Bitte nehmen Sie sich die Zeit, um sich mit allen notwendigen Aspekten des weiteren Verfahrens der Beantragung der Waldprämie vertraut zu machen.

Beachten Sie dazu auch die "FAQ" auf Seite 4 des WBV-Bladls.

Senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular - gegebenenenfalls mit der ebenfalls ausgefüllten Beitrittserklärung und möglichst auch mit einer vollständigen Kopie Ihres diesjährigen SVLFG-Bescheides per Post oeder per Mail an die Geschäftsstelle.

Bitte beachten Sie auch nachstehend einen aktuellen Hinweis des Bayerischen Waldbesitzerverbandes bezüglich Gasölbeihilfe im Zusammenhang mit der für den Online-Prämien-Antrag bereitzuhaltenden Daten für die De-Minimis-Erklärung und - Bescheiden der letzten 3 Jahre

Agrardiesel für Forstbetriebe und de-Minimis

Mancher Forstbetrieb stellt für die Arbeiten im Forst einen Antrag auf Gasölbeihilfe - landläufig "Agrardiesel-Antrag" genannt. Diese staatliche Leistung in Form einer Erstattung von 0,2148 € pro verbrauchtem Liter Diesel war bislang de-Minimis bewährt. Insofern sind dieses Zahlungen auch bei der Dokumentation der erhaltenen de-Minimis-Mittel mit anzugeben. Der entsprechende Nachweis konnte anhand eines Schreibens des Hauptzollamtes erbracht werden. Für die Jahre 2018 und 2019 gibt es solche Beschied allerdings nicht mehr. Dies liegt daran, dass die Gasölbeihilfe ab dem Jahr 2018 de-Minimis befreit wurde. Sie zählt damit nicht mehr zu den de-Minimis-Hilfen und es wird keine entsprechende Bescheinigung der Hauptzollämter mehr ausgestellt. Insofern müssen Sie nicht nach den Bescheiden für die Jahre 2018 und 2019 bei der Berechnung und dem Nachweis der Voraussetzungen für die Bundeswaldprämie suchen und können den Agrardiesel für die Jahre 2018 und 2019 vernachlässigen. Einzig die Beihilfe für 2017 zählt noch in den 3-Jahresraum und wurde zuletzt mit Bescheiden aus dem Februar 2018 bescheinigt.

 

23.11.2020 Update/aktuelle Anmerkungen zum Thema Zertifzierung und Waldprämie, auch "Nachhaltigkeitsprämie" genannt unter dem Dach der sogenannten Corona-Hilfen

Nach unseren Vorinformationen, die wir Ihnen per Mail am 13.11. zugeschickt haben, möchten wir Ihnen - als Zwischenstand - nochmals weitere Informationen zukommen lassen um die Wogen etwas zu glätten:

PEFC-Zertifizierung grundsätzlich: Ja, alle ordentlichen WBV-Mitglieder sind über die WBV als Vermittlungsstelle nach PEFC zertifiziert (auch bei langjährigen Mitgliedern scheinbar immer noch nicht angekommen) und verpflichtet, die - auch in diversen Rundschreiben immer wieder besprochenen – PEFC-Waldstandard-Kriterien - auch im ureigensten Interesse - möglichst zu versuchen einzuhalten.

Darunter beispielsweise die Verpflichtung, Waldböden in geringstmöglichem Umfang, und wenn dann nur auf systematisch und sinnvoll festegelegten dauerhaften Feinerschließungslinien zu befahren, auf angemessene Wildstände hinzuwirken, die Biologische Vielfalt zu erhalten und zu fördern z.B. indem man Mischbestände anstrebt, wo immer möglich seltene Baumarten zu erhalten und zu fördern, Naturverjüngung zu bevorzugen, Totholz und Biotopstrukturen in angemessenem Umfang zu erhalten und zu fördern, zertifizierte biologisch abbaubare Ketten- und Schmieröle sowie schadstoffarme Sonderkraftstoffe zu verwenden, den Wald nicht als günstige "Entsorgungsmöglichkeit" für Bauschutt und sonstige Abfälle zu missbrauchen etc. etc.

Nähere Infos auch unter folgendem Link

https://pefc.de/fur-waldbesitzer/waldstandard

oder auch immer wieder nachzulesen in folgenden WBV-Bladln: http://www.wbvregensburg-nord.de/wbvmitteilungsblatths.html

=> z.B. WBV-Bladl Nr. 16 (Juni 2013), Nr. 14 (Oktober 2011), Nr. 29 (Dezember 2017), Nr. 31 (Nov. 18), Nr. 32 (Dez. 18)

Waldprämie: https://bundeswaldpraemie.de/

Bitte beachten Sie, dass der Antragssteller und sein(e) Rechtsnachfolger - z.B. bei Hofübergabe oder bei einem Verkauf von Wald - verpflichtet ist, das Zertifikat mindestens 10 Jahre ab dem Zeitpunkt der Auszahlung der Beihilfe zu halten; das heißt umgekehrt, dass bei festgestellten nennenswerten Verstößen mit Zertifiikatsentzug z.B. im Rahmen der bald wieder bevorstehenden Prüfung der WBV und unserer Mitglieder immer auch eine Rückzahlung der Beihilfe droht)

Anträge können bis zum 30. Oktober 2021 gestellt werden. Die zunächst vorhandenen 500 Mio Euro sind bezogen auf die vorhandenen Waldflächen in Deutschland eine Menge Holz, die nach der überschlägigen Einschätzung der FNR bis weit ins nächste Jahr hinein ausreichen werden bzw. insgesamt leicht ausreichen müssten;

Es macht auch deshalb w e n i g  S i n n , "Hals über Kopf" das Online-Antragsverfahren zu durchlaufen, solange Sie nicht alle notwendigen Belege und Unterlagen zusammen haben, die notwendig sind, damit die FNR ihren Antrag überhaupt bearbeitet. Darunter z.B. die Zertifizierungsbestätigung der WBV die wir Ihnen wiederum erst zusenden können, nachdem Sie postalisch von uns das offizielle Formular zur Beantragung der PEFC-Bestätigung erhalten haben und uns dieses vollständig ausgefüllt zurückgeschickt wurde und dieses von uns erfasst und bearbeitet (z.B. Unstimmigkeiten abgeklärt) wurde.

Für die Ausstellung der Zertifizierungsbestätigung ist aus jetziger Sicht ein aufwandsbezogener Unkostenbeitrag der WBV in noch nicht geklärter geringer Höhe denkbar!

Zum Thema De-Minimis-Beihilfen bzw. De-Minimis-Erklärung finden Sie unter folgendem Link alle Informationen und die Formulare:

https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/075536/

Nachdem erst am Wochenende die offizielle Richtlinie veröffentlicht wurde, bitten wir deshalb hiermit nochmals um die notwendige Zeit und Geduld !!!

Sobald alle Details - auch in Abstimmung mit den Dachverbänden sowie PEFC Bayern - geklärt sind, erhalten unsere Mitglieder postalisch

- die notwendigen Info`s

- sowie ein entsprechendes Formular zur Beantragung der PEFC-Bestätigung bei der WBV Regensburg-Nord,

mit dem die notwendigen Daten zwischen allen Beteiligten abgeglichen und ggf. ergänzt werden müssen und Rechtssicherheit (auch hinsichtlich Missbrauch, Subventionsbetrug absichtlich oder unabsichtlich) geschaffen werden muss.

 

16.11.2020 Aktuelle Kurz-Infos des ÖJV-Bezirks Oberpfalz

Durchführung von Bewegungsjagden während der Corona-Pandemie

Die Bayerisches Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forst (StMELF) und Gesundheit und Pflege (StMGP) haben in einem gemeinsamen Vollzugsschreiben Hinweise zur infektionsschutzrechtlichen Zulässigkeit von Bewegungsjagden veröffentlicht.

Für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung auf Schwarzwild nach der 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung kann bei den örtlichen Kreisverwaltungsbehörden kann der Musterantrag des StMELF verwendet werden. Nähere Info`s unter https://www.oejv-bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen/201109-bewegungsjagden-corona/

Neuer ÖJV-Leitfaden: Wie zieht man eine jagdliche Eigenbewirtschaftung auf?

Aus dem Vorwort: Immer mehr Grundeigentümern wird bewusst, dass die Interessen der „üblichen“,

traditionell ausgerichteten Jagdpächter oft von den eigenen Interessen abweichen. Der Klimawandel macht einen Umbau des Waldes auf bisher seltene und damit verbissgefährdetere aber trockenheitstolerante Baumarten nötig und anwachsende Schwarzwildbestände werden nicht zuletzt durch die Afrikanische Schweinepest (ASP) zunehmend ein ernstes Problem für die Landwirtschaft. Doch die änderungswilligen Jagdvorsteher merken schnell, dass es äußerst mühsam bis fast unmöglich ist, die eigenen Wünsche im Rahmen einer Verpachtung auch durchzusetzen. Eine Eigenbewirtschaftung ist in so einem Fall die Möglichkeit der Wahl aus Sachzwängen und Zwickmühlen auszubrechen und die direkte Steuerung des jagdlichen Geschehens in der eigenen Jagd

zu übernehmen ohne unbedingt selber auf die Jagd gehen zu müssen.

Die Vorteile liegen auf der Hand:

• Unmittelbarer Durchgriff auf die Jagdausübung, Abschussplanung und Vollzug liegen in einer Hand

• keine Mindestlaufzeit / Bindung an einen bestimmten Jäger

• Rückkehr zur Verpachtung ist jederzeit möglich

Doch wie immer im Leben gibt es nichts, was nur Vorteile hat. Wo Rechte sind,

sind auch Aufgaben:

• Die Jagdgenossenschaft braucht eine aktive Vorstandschaft.

• Die Wildschadensersatzpflicht liegt bei der Jagdgenossenschaft (wobei dies inzwischen bei mehr oder minder geringen Deckelungsbeträgen auch bei den Verpachtungen kaum mehr anders ist).

• Etwas mehr Verwaltungsaufwand (wer selbst steuert und sich nicht mehr chauffieren lässt, muss wach bleiben).

Die rechtlichen Regelungen zur Eigenbewirtschaftung sind recht überschaubar und damit so ein Vorhaben auch gelingt, haben wir aus den Erfahrungen einiger erfolgreich eigenbewirtschafteter Jagden diesen Leitfaden zusammen- und auf der ÖJV-Bayern-Homepage zum download bereitgestellt.

Als gute Ergänzung sei das Handbuch zur Eigenbewirtschaftung von Andreas Tyroller (BBV Oberbayern) empfohlen.

Bei weitergehenden Fragen, Unklarheiten, etc. können Sie Sich an die Geschäftsstelle des ÖJV-Landesverbands wenden: ÖJV- Landesgeschäftsstelle, Birgit Eitner, Kirchengasse 6, 92268 Etzelwang

Tel. 09663,3453898, Fax 09663-3453899 info@oejv-bayern.de, www. oejv-bayern.de

wenden.

Klettersitz-Kurs

Der ÖJV plant für den 17. April 2021 wieder einen Klettersitz-Kurs

von und mit Sebastian Berger (https://www.summit-klettersitz.de)

und bittet um Interessensbekundung/Voranmeldung per Email an eyb@gmx.net

Jagdkurse – Tierpräparate für Jagdkurse

Für unsere Jagdkurse bitten wir um relevante Tier-Präparate.

Wenn Ihr welche habt und diese nur noch als Staubfänger wahrnehmt,

wollen wir sie gerne von Euch erwerben.

Kontakt und Info: Michael Bartl, mbartl2@web.de, 09625/304

Schiesskino

Sobald es coronal wieder zulässig ist, werden wieder Schiesskinotermine angeboten

Allgemeiner Kontakt: 1.Vors. ÖJV-Bezirk Oberpfalz Hubertus Frhr. v. Eyb

Kirchberg 1, 92263 Ebermannsdorf, Telefon 09624/934146   eyb@gmx.net

13.11.2020 Waldprämie: Bitte haben Sie Geduld

nach Erscheinen u.a. eines Wochenblattartikels vom 09.11. wurden wir in den letzten Tagen recht zahlreich mit Fragen zum Thema Waldprämie - auch "Nachhaltigkeitsprämie" genannt - bomdardiert. Hiermit möchten wir noch vor dem Wochenende die Gemüter beruhigen:

N i e m a n d   h a t   b i s   d a t o   i r g e n d e t w a s   v e r p a s s t !!!

- Die Details vor allem zur Umsetzung im Klein- und Kleinstprivatwald stehen noch nicht fest, da die entsprechende Förderrichtlinie noch nicht veröffentlicht wurde!!!

- Auch ist bisher nicht bekannt, welche Rolle den Waldbesitzervereinigungen im Antragsprozedere zugedacht oder zugestanden wird, das heißt wie bzw. inwieweit wir im Klein- und Kleinstprivatwald WBV-Mitglieder beim Antragsverfahren unterstützen sollen/müssen/können, z.B. ob wir vergleichbar eines Wald-FöP-Sammelantrages überbetrieblich tätig werden dürfen.

Wir bitten also noch um etwas Geduld. Wenn die Fakten feststehen, werden wir Sie per Mail, auf der Homepage der WBV und wenn notwendig auch unmittelbar schriftlich zeitnah über alles Wichtige informieren.

 

01.10.2020 Nachruf: Forstunternehmer Lothar Eder aus Weihern überraschend verstorben

Bereits vor einer Woche ist WBV-Mitglied, Gastwirt und Forstunternehmer Lothar Eder aus Weihern überraschend verstorben.

Lothar Eder war in den letzten 15 Jahren mit seinem Harvester eine wichtige und zuverlässige Stütze der WBV und Ihrer Mitglieder vor allem im östl. Bereich des WBV-Gebietes bei der Bewältigung einer schier endlosen Aneinanderreihung von ZE-Anfällen (v.a. Borkenkäfer, Windwurf, Schneebruch) bei vielfach äußerst schwierigen Gelände- und Bestands-verhältnissen.

Er hat uns nie im Stich gelassen. Er war sich nie zu schade, auch klein(ste) und aus Sicht anderer Forstunternehmer wenig(er) attraktiver Aufträge mit zudem häufig in der Branche als „anstrengend“ angesehenen Aushaltungsvorgaben (z.B. Langholz) anzunehmen. Diese steuerte er in der Regel „auf der eigenen Achse“ mit hohem Kilometerpensum an und arbeitete sie sprichwörtlich mit vollem Einsatz ab.

Mit dem Tod von Lothar Eder verlieren unsere Mitglieder im Südosten des WBV-Gebiets und ihr Wald im Hinblick auf Klimawandel und Waldumbau auch einen engagierten Jäger, der die gesetzlichen Vorgaben ernst nahm und immer ein offenes Ohr für die berechtigen Anliegen „seiner“ Jagdgenossen hatte.

Lothar Eder war ein hochanständiger und liebenswerter Kerl, der in vielerlei Hinsicht eine Lücke hinterlässt.

Im Namen der gesamten WBV-Vorstandschaft möchten wir hiermit seiner Familie unser herzliches Beileid aussprechen.

Die Beerdigung findet nach unseren Informationen am Montag, 05.10.2020 um 14:30 Uhr in Wörth a. d. Donau statt.

 

01.10.2020 Jahresausflug (Lehrfahrt) 2020 entfällt

Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie kann der Jahresauflug in diesem Jahr – etwaige Hygienekonzepte hin oder her - kaum mit gutem Gewissen in der bisher üblichen und bewährten Form durchgeführt werden.

 

01.10.2020 Jahreshauptversammlung 2020 unsicher

Aus gleichem Grund wurde bis dato noch keine grundsätzliche Entscheidung für eine Jahreshauptversammlung getroffen, geschweige ein möglicher Termin üblicherweise Ende November, Anfang Dezember festgelegt. Wir werden das kurzfristiger als sonst üblich innerhalb der Vorstandschaft nochmal diskutieren und Sie dann rechtzeitig informieren.

 

01.10.2020 Abschluss WBV-Sammelantrag erst in den nächsten Wochen geplant

Die WBV fungiert bei der Förderabwicklung von Maßnahmen zur insektizidfreien Borkenkäferbekämpfung nach WaldFöP-Richtlinie 2020 (siehe nachstehende Hintergrund-Info`s von Andrea Steinbach, Forstrevier Regensburg zur Erinnerung) als überbetrieblicher Maßnahmenträger, wodurch beispielsweise die Bagatellgrenze von 500 € „umschifft“ werden kann. Der bereits seit dem Wintersturm Sabine im Februar 2020 laufende Sammelantrag der WBV wurde bis dato noch nicht abgeschlossen. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil nach Abschluss der Windwurfaufarbeitung bereits ab Juli, verstärkt im August und September, plötzlich zahlreiche Waldbesitzer – darunter auch viele, die bereits von Sturm Sabine betroffen waren, gerade im östlichen WBV-Gebiet wieder von Borkenkäferschäden oder erneuten Windwürfen (Hagelsturm) heimgesucht wurden. Um den Verwaltungsaufwand etwas reduzieren zu können, wird der Abschluss des Sammelantrages nun erst in den nächsten Wochen erfolgen. Wir hoffen, die Auszahlung der Gesamtbeträge von z.T. mehreren Einzelmaßnahmen von mittlerweile über 150 Waldbesitzern verwaltungstechnisch spätestens als eine Art Weihnachtsbescherung bewältigen zu können.

 

01.10.2020 Nach Diebstahl: Neuen Erdbohrer beschafft

Bei einem Einbruch bei unserem Ehrenvorsitzenden Josef Weinzierl, Kirnberg Mitte März wurden nicht nur 3 private Motorsägen entwendet, sondern auch das Stihl BT 130 Erdbohrgerät der WBV mit dem großen Erdbohraufsatz 200 mm gestohlen. Leider führten die polizeilichen Ermittlungen ins Leere. Die WBV hat bereits im Sommer ein neues Erdbohrgerät gleichen Typs beschafft (Stihl BT 131) mit dem entsprechenden großen Erdbohraufsatz mit 200 mm Durchmesser. Das Gerät kann seit Mitte Juli wieder am Standort Kirnberg 1 ausgeliehen werden.

 

01.10.2020 Waldschutz-Situation: Lustige Überraschungen nicht ausgeschlossen

Das Jahr 2020 hat der WBV Regensburg-Nord neben Corona auch einiges an ZE-Anfällen beschert. Durch Sturm Sabine im Februar 2020 verursacht, kamen über 5000 Festmeter Schadholz in die Vermarktung durch die WBV. Ab Juli kam es dann fast ausschließlich östlich einer Linie Donaustauf – Bernhardswald zu insgesamt bis dato weiteren ca. 2500 Festmetern Schadholz (ca. 2000 Fm Käferholz, ca. 500 Festmeter Windwurf aus einem Hagelsturm Ende Juli).

Wir hoffen, dass das bis in den September hinein sehr milde Wetter bei insgesamt den ganzen Sommer über wieder viel zu geringen Niederschlägen in den nächsten Wochen uns auf der Käferfront nicht noch einige lustige Überraschungen bescheren wird (herabfallende Rinde bei noch grüner Krone). Diverse kleine Käfernester in den letzten 2-3 Wochen lassen grüßen.

Und bitte daran denken: Vor Einschlagsbeginn Kontakt mit den zuständigen Dienststellen aufnehmen… etc. etc. ….

 

01.10.2020 Holzmarkt: Noch kein Licht am Ende des Tunnels

Wer sich zuerst rührt, hat verloren. So kann man zumindest grob die derzeitige Situation zwischen Forst- und Holzwirtschaft umschreiben. Die Sägeindustrie taktiert und pokert, viele Verhandlungen unserer Dachorganisationen enden ergebnislos bzw. man vertagt sich immer wieder.

Über den Ferntransport per Zug, Schiff oder auch LKW haben die Abnehmer scheinbar und angeblich immer noch Zugriff auf schier unerschöpfliche Schadholzmengen in Mitteleuropa. Vonseiten maßgeblicher Abnehmer wird deshalb versucht, das aus Sicht der Forstwirtschaft überfällige Thema „überhaupt Frischholzpreise“ oder „Anhebung von bestehenden Frischholzpreisen“ unter Verschluss zu halten. Man hat sich üblicherweise wieder entsprechend abgesprochen. Die Kartellämter haben mit der Autoindustrie genug zu tun. Und der Druck der ganz Großen ist so enorm, dass sich von den „kleinen“ Großen keiner traut, auszuscheren.

Generell immer schwieriger wird auch die Situation bei der Baumart Kiefer normaler durchschnittlicher Stärke und Qualität, da ein Großteil der üblicherweise auch oder schwerpunktmäßig Kiefer verarbeitenden Betriebe in den letzten Monaten bis auf weiteres den Kiefern-Einschnitt eingestellt bzw. auslaufen lassen hat.

Für die verbleibenden Kiefern-Abnehmer – da braucht man bald nicht einmal mehr die Hälfte der Finger einer Hand – zeichnet sich somit nur ein geringer Anreiz bzw. Druck ab, das aktuelle Preisniveau anzuheben.

Und man weiß natürlich, dass viele private und kommunale Forstbetriebe mit festem Personal, so wie auch die Bayerischen Staatsforsten – auf Einnahmen angewiesen sind.

Überhaupt: Unterm Strich ist die Sägeindustrie von der Corona-Krise wenn dann nur kurzzeitig, aber insgesamt wenig beeinträchtigt worden. Die Exportmöglichkeiten z.B. nach USA und China laufen gut und rund. Die Abnehmer schwimmen sprichwörtlich in Geld - zumindest die ganz großen der Branche. Man investiert in eigene Bahnhöfe, eigene LKW-Flotten, neueste Hobelanlagen oder eigene Waldflächen etc. Man führt den Waldbesitz und seine Vertreter mit dem Nasenring durch die Manege und wenn sich eine neue Gelegenheit bietet, z.B. über feine Rädchen im Bereich der Sortierung und Vermessung nochmal auf die am Boden liegende Forstwirtschaft und ihre Betriebe draufzuhauen, dann ist die Hemmschwelle gering.

Wir hoffen, Ihnen Ende Oktober vielleicht kurzfristig einige Lichtblicke aufzeigen zu können. Es ist aber anzunehmen, dass diese Lichtblicke – sofern sie sich auftun mögen – nur für bestimmte Sortimente für bestimmte Abnehmer und streng nach Menge und Bereitstellungszeitraum kontingentiert ergeben werden.

 

01.10.2020 Termine AELF-Motorsägenkurse im Winterhalbjahr

Revier Regensburg (Ansprechpartner Frau Andrea Steinbach): 13.-14. Jan. 2021 Revier Brennberg (Ansprechpartner Franz Löffl): 04.- 05. Februar.2021.

 

15.09.2020 Dr. Michael Roßkopf neuer Bereichsleiter Forsten am AELF Regensburg

Behördenleiter Melchner begrüßt FD Dr

(Foto: AELF Regensburg) Der Leiter des AELF Regensburg, Ltd. Landwirtschaftsdirektor Helmut Melchner, hieß Dr. Roßkopf herzlich willkommen und dankte Forstdirektor Cornelius Bugl für seinen großen persönlichen Einsatz in der über einjährigen Vertretungszeit.

Erwin Engeßer geht: Der bisherige Bereichsleiter Forsten am AELF, FD Erwin Engeßer, verabschiedete sich nach viereinhalb Jahren als Forstchef bereits im März 2019 in die Freistellungsphase der Altersteilzeit.

Dr. Michael Roßkopf kommt: Anfang März 2020 hat Forstdirektor Dr. Michael Roßkopf die Leitung des Bereiches Forsten am AELF Regensburg - mit Sitz in Pielenhofen - übernommen.

Der 56-jährige Dr. Roßkopf ist im westlichen Landkreis Regensburg aufgewachsen und kehrt auf diese Weise wieder in seine Heimat zurück. In den letzten vier Jahren hat er an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf an der Ausbildung der jungen Försterinnen und Förster mitgewirkt. Davor war er über viele Jahre Bereichsleiter Forsten am AELF Neumarkt i. d. Opf.

Weitere berufliche Erfahrungen sammelte er als stellvertretender Leiter des Forstamtes Burglengenfeld und als Sachbearbeiter im Waldbaureferat des Staatsministeriums in München.

Wie notwendig es ist, den Wald wegen der fortschreitenden Klimaerwärmung weiter anzupassen haben die beiden Trockensommer 2018 und 2019 gezeigt. Die umfangreichen Aktivitäten der Waldbesitzer im Amtsbereich will Dr. Roßkopf  mit seinem Team weiter unterstützten, damit die Wälder im Landkreis auch künftig Ihre vielfältigen Aufgaben für die Gesellschaft erfüllen können.

Besonders freut er sich auf die Zusammenarbeit mit den WBVs im Landkreis, die wichtige Partner der Forstleute und unentbehrliche Dienstleister für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sind. Weitere wichtige Aufgaben sieht er in der zukunftsorientierten Bewirtschaftung der vielen Gemeindewälder und im Erhalt der Waldfläche.

Wir heißen Herrn Dr. Michael Roßkopf herzlich willkommen und freuen uns auf die Zusammenarbeit.

 

12.08.2020 Forstpflanzenversorgung: Baumschulen haben zu kämpfen

Brief der Baumschule Sailer an die WBVs vom 07.08.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

die allgemein herrschende Stimmung, dass es den Baumschulen gerade sehr gut gehe, weil genügend große und sehr große Pflanzflächen zur Verfügung stehen, konnten wir bis jetzt nicht teilen. Vielerorts sind Waldbesitzer noch mit der Räumung Ihrer Käferflächen beschäftigt, bzw. zögern mit einer Investition in die Pflanzung, da Holzpreise und Aufarbeitungskosten keine größeren Gewinne erwarten lassen. Die Ereignisse im vergangenen Frühjahr führten zu einem in unserer Firmengeschichte beispiellosen Umsatzeinbruch, so dass wir nur einen Bruchteil der geplanten Pflanzenmenge verkaufen konnten. Zum einen die zögerlichen Anfragen der Waldbesitzer im ersten Quartal des Jahres 2020, die auf die neuen WaldFöP-Richtlinien 2020 mit deutlich erhöhten Fördersätzen und die Bewilligung ihrer Anträge gewartet haben. Zum anderen dann der Lock-Down durch die Corona-Krise zur Hochphase der eigentlichen Pflanzsaison.

In der Folge sahen wir uns zu einem schmerzhaften Schritt veranlasst: Wir mussten im Frühjahr große Mengen Forstpflanzen untermulchen. Dabei konnten auch sehr seltene Baumarten mit einer nur geringen Verfügbarkeit nicht verschon werden.Hinzu kommen immer höhere Aufwendungen durch den Klimawandel. Wärmeres Winterwetter und der damit verbundene frühe Austrieb zum Beispiel bei der frostempfindlichen Weißtanne zwingen uns immer wieder zu einer Frostschutzberegnung, um großen Schaden an den jungen Trieben der Pflanzen zu verhindern. Neben teuren und aufwändigen Erntemaßnahmen fallen vielfach nötige intensive Beregnungen während zahlreicher Trockenphasen im Jahresverlauf der Baumschulproduktion finanzell immer stärker ins Gewicht.

Dies sind Gründe, weshalb unser Dachverband „Bund Deutscher Baumschulen“ bereits im Dezember 2019 eine Preiserhöhung für die Pflanzsaison Herbst 2020/Frühjahr 2021 über alle Pflanzensortimente beschlossen hat. Ausblick: Wir sind sehr erfreut und erleichtert über die finanzielle Unterstützung der Waldbesitzer durch die neuen Fördersätze. Jetzt sind neben der Pflanze und der Pflanzung auch die Pflege mit berücksichtigt. Wir hoffen, dass mit diesem Anreiz die Nachfrage nach hochwertigen Forstpflanzen steigt, freie Flächen rasch wieder aufgeforstet werden und sowohl Waldbesitzer als auch Baumschulen gemeinsam zuversichtlich in die Zukunft schauen können.

Die Pflanzenversorgung für die Pflanzsaison im bevorstehenden Herbst/Winter/Frühjahr 2020/21 ist sehr gut, dennoch bitten wir Sie frühzeitig an Ihren Pflanzenbedarf zu denken. Kleinere Engpässe könnte bei alternativen Baumarten geben, da hier Saatgut und Pflanzmaterial noch nicht in ausreichender Menge zur Verfügung steht. Es soll wieder ein stabiler Wald für zukünftige Generationen entstehen, der alle an ihn gestellten Aufgaben erfüllen kann.

 

12.08.2020 Veranstaltungshinweis

So, 16.08. 16:00 Himmelmühle (Gmd. Brennberg) Demonstration gegen SOL („Trassenblockade“)

Link zur offiziellen Einladung der BI u. der Gemeinde Brennberg: https://www.brennberg.de/aktuelles/alle-meldungen/trassenblockade-am-16-august-2020/

Link zum Treffpunkt:

https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/?topic=plus&plus=true&lang=de&bgLayer=atkis&catalogNodes=11&layers=luftbild_dfk&E=745497&N=5440219&zoom=11&crosshair=marker

Sehr geehrte WaldbesitzerInnen,

wir erlauben uns, Sie - im Nachgang bzw. ergänzend zu unserer Email vom 10.08. "Update zum SüdOstLink..."auf nachfolgende Veranstaltung der Bürgerinitiative Östlicher Landkreis Regensburg und der Gemeinde Brennberg aufmerksam zu machen.

Nachdem wir ungeniert und bisher ungebremst durch unsere verfehlte und rücksichtslose deutsche und europäische "Entwicklungs"-, Agrar- und Wirtschaftspolitik

seit Jahrzehnten in erheblichem Umfang zu den gravierenden globalen Bodenverwüstungen, Waldflächenverlusten und Ökosystemzerstörungen beitragen,

wäre es ja schon ein erster Schritt in die richtige Richtung, wenn wir zumindest bei uns vor der Haustür langsam beginnen würden, die im ganzen Land weiter grassierende Bodenversiegelung, Boden- und Waldzerstörung zu reduzieren.

Umso wichtiger ist es deshalb, zumindest die unsinnigsten und zerstörerischsten Projekte "bis zum Schluss" zu hinterfragen, vor allem wenn sich Volksvertreter und Behörden hinter irgendwann vor Jahren unter zweifelhaften Annahmen und Einflüssen getroffenen Fehlentscheidungen und verabschiedeten Gesetzen verschanzen und von vielen Seiten aufgezeigte schonendere und langfristig volkswirtschaftlich billigere Wege und Alternativen regelmäßig überheblich beiseite wischen.

Weil die Waldflächen unserer Mitglieder - gerade vor dem Hintergrund der aktuell bedrohlichen Klimaveränderungen - für die Trinkwasserversorgung und das Lokal- und Regionalklima  - gerade in einem Ballungsraum wie Regensburg -

bereits jetzt essentiell sind und für die Zukunft nicht hoch genug eingeschätzt werden können möchten wir Ihnen - egal ob Ihr Wald vom SüdOstLink unmittelbar bedroht ist oder nicht - die nachfolgende Veranstaltung der Bi und der Gemeinde Brennberg am Sonntag, 16.08. ans Herz legen.

Ihre WBV Regensburg-Nord

 

12.08.2020 Neuer Fördertatbestand Kulturpflege

Aktuell nur in nicht geförderten Kulturen (Kulturen nach WALDFÖP 2020 erst ab dem 3. Jahr), max. 5 J. alt

- Mind. 10% klimatolerante Wirtschaftsbaumarten

- 0,30€/Pflanze, also mind. 1700 Pflanzen pro Antrag (weil Bagatellgrenze 500€)

- Wenn vier Wirtschaftsbaumarten auf der Fläche vorhanden, dann erhöhter Fördersatz von 0,35€/Pflanze

Wichtig: Antragsstellung muss vor Ausführung der Maßnahme passieren! Es dürfen keine Herbizide eingesetzt werden und es soll nur wirklich verdämmende Flora entfernt werden.

Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Zuständigen AELF-Privatwaldbetreuer

 

10.08.2020 Update SüdostLink

Der geplante gigantische Netzausau in Deutschland - gigantisch sowohl im Hinblick auf seine voraussichtlichen Kosten als auch bezüglich seiner Auswirkungen auf Mensch, Natur und Landschaft - wird derzeit weiter vorangepeitscht. Dabei ist der SüdOstLink nur eines von vielen Maßnahmen, die derzeit geplant und auch in Bayern schon bald umgesetzt werden sollen.

Allein für den SüdOstLink im Bereich der WBV Regensburg-Nord - Trasse D2: 27 km lang müssen dazu nach derzeitigem Planungsstand fast 20 ha Wald gerodet werden.

Auch ausserhalb des Waldes sind bei oft hängigem Gelände zudem enorme Geländeanschnitte absehbar. Tennet plant für das mittlerweile auf 2 GW Übertragunskapazität nachträglich weiter aufgeblähte Projekt, im Bereich D2 auch über 120 ha kostbare landwirtschaftliche Fläche sprichwörtlich "umzudrehen".

Dabei geht es mitnichten um eine dezentrale Energiewende mit Wertschöpfung vor Ort, sondern um ein Stromhandelsprojekt europäischer Dimension im Sinne der Großkonzerne, bereits vor 10 Jahren festgezurrt, das politisch allerdings der "Förderung regenerativer Energieen" zugeschoben wird.

Die Waldbesitzervereinigung wohnte letzte Woche einem von mehreren sog. Online-Fachgesprächen von TENNET zum Erhalt der Untersuchungsrahmen für den "SüdOstLink" nach §20 NABEG für die Abschnitte D1 und D2 (letzterer von Nittenau - Pfatter) bei.

„Aufgrund der Corona-Pandemie musste die ursprünglich für April 2020 vorgesehene Antragskonferenz entfallen. Um den Fortgang des Verfahrens nicht unnötig zu verzögern, hat die Bundesnetzagentur trotz der Verschiebung der Antragskonferenz am 22. Juli 2020 einen vorläufigen - Anm: nicht rechtsverbindlichen - Untersuchungsrahmen festgelegt.“

Als Hintergrundinfo verweisen wir beispielsweise auf folgenden Link:

https://www.mittelbayerische.de/region/regensburg-land-nachrichten/tennet-will-nur-per-video-streiten-21364-art1928025.html

Eine gute Übersicht zum bisherigen Geschehen und den vorläufigen Festlegungen bietet das nachfolgende pdf:

https://www.tennet.eu/fileadmin/user_upload/Our_Grid/Onshore_Germany/SuedOstLink/Aktueller_Planungsstand/2020_07_21_SuedOstLink_Planfeststellungsverfahren_D1_D2.pdf

Bitte beachten Sie als Ergänzung zum Karten-pdf auch die sog. Gemeindesteckbriefe, die Sie hier finden:

https://www.tennet.eu/de/unser-netz/onshore-projekte-deutschland/suedostlink/aktueller-planungsstand/karten-gemeindesteckbriefe/#c66259

Das weitere Prozedere und die Möglichkeit, bis 21. August 2020 noch schriftlich oder mittels eines Online-Formulars Stellungnahmen zum festgesetzten "vorläufigen Untersuchungsrahmen" abzugeben, finden Sie hier:

https://www.netzausbau.de/leitungsvorhaben/bbplg/05/D2/de.html?cms_vhTab=2

https://www.netzausbau.de/SharedDocs/Downloads/DE/Vorhaben/BBPlG/05/D1/StellungnahmeAK.pdf?__blob=publicationFile

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bei TENNET bitte an die in unserem Bereich D2 zuständigen

- Teilprojektleiter Herrn Martin Schafhirt

- und/den Referenten für Bürgerbeteiligung Herrn Nasser Ahmed unter 0921/50740 - 4006, Email: suedostlink@tennet.eu

- oder beispielsweise auch direkt an die Bundesnetzagentur

Bereits im 4. Quartal sollen lt. TENNET bereits erste Gespräche mit betroffenen Grundeigentümern geführt werden.

Wir würden uns diesbezüglich über eine kurze Info von Ihnen freuen, sollte diesbezüglich jemand an Sie herantreten.

Ihre WBV Regensburg-Nord

 

07.08.2020 Aktuelle Situation der Baumschulen

Vor dem Hintergrund von Klimawandel, Corona-Krise und aktuelle Fördersituation (Wald-FöP2020) erreichte uns ein Brief der Baumschule Sailer an die Waldbesitzervereinigungen und deren Mitglieder, den wir hier - stellvertretend für die Situation wohl vieler Forstbaumschulen aktuell - hier abdrucken möchten

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor Beginn der Herbstsaison wollen wir Sie über die aktuelle Situation in unserer Baumschule informieren:

Die allgemein herrschende Stimmung, dass es den Baumschulen gerade sehr gut gehe, weil genügend große und sehr große Pflanzflächen zur Verfügung stehen, konnten wir bis jetzt nicht teilen. Vielerorts sind Waldbesitzer noch mit der Räumung Ihrer Käferflächen beschäftigt, bzw. zögern mit einer Investition in die Pflanzung, da Holzpreise und Aufarbeitungskosten keine größeren Gewinne erwarten lassen.

Die Ereignisse im vergangenen Frühjahr führten zu einem in unserer Firmengeschichte beispiellosen Umsatzeinbruch, so dass wir nur einen Bruchteil der geplanten Pflanzenmenge verkaufen konnten.

Zum einen die zögerlichen Anfragen der Waldbesitzer in den ersten Monaten des Jahres 2020, die auf die neuen WaldFöP-Richtlinien 2020 mit deutlich erhöhten Fördersätzen und die Bewilligung ihrer Anträge gewartet haben.

Zum anderen dann der Lock-Down durch die Corona-Krise zur Hochphase der eigentlichen Pflanzsaison.

In der Folge sahen wir uns zu einem schmerzhaften Schritt veranlasst: Wir mussten im Frühjahr große Mengen Forstpflanzen untermulchen. Dabei konnten auch sehr seltene Baumarten mit einer nur geringen Verfügbarkeit nicht verschon werden.

Hinzu kommen immer höhere Aufwendungen durch den Klimawandel.

Wärmeres Winterwetter und er damit verbundene frühe Austrieb zum Beispiel bei der frostempfindlichen Weißtanne zwingen uns immer wieder zu einer Frostschutzberegnung, um großen Schaden an den jungen Trieben der Pflanzen zu verhindern.

Neben teuren und aufwändigen Erntemaßnahmen fallen vielfach nötige intensive Beregnungen während zahlreicher Trockenphasen im Jahresverlauf der Baumschulproduktion finanzell immer stärker ins Gewicht.

Dies sind Gründe, weshalb unser Dachverband „Bund Deutscher Baumschulen“ bereits im Dezember 2019 eine Preiserhöhung für die Pflanzsaison Herbst 2020/Frühjahr 2021 über alle Pflanzensortimente beschlossen hat.

Ausblick: Wir sind sehr erfreut und erleichtert über die finanzielle Unterstützung der Waldbesitzer durch die neuen Fördersätze. Jetzt sind neben der Pflanze und der Pflanzung auch die Pflege mit berücksichtigt. Wir hoffen, dass mit diesem Anreiz die Nachfrage nach hochwertigen Forstpflanzen steigt, freie Flächen rasch wieder aufgeforstet werden und sowohl Waldbesitzer als auch Baumschulen gemeinsam zuversichtlich in die Zukunft schauen können.

Die Pflanzenversorgung für die Pflanzsaison im bevorstehenden Herbst/Winter/Frühjahr 2020/21 ist sehr gut, dennoch bitten wir Sie frühzeitig an Ihren Pflanzenbedarf zu denken. Kleinere Engpässe könnte bei alternativen Baumarten geben, da hier Saatgut und Pflanzmaterial noch nicht in ausreichender Menge zur Verfügung steht.

Es soll wieder ein stabiler Wald für zukünftige Generationen entstehen, der alle an ihn gestellten Aufgaben erfüllen kann.

 

29.05.2020 Abschluß Förderung Windwurfaufarbeitung „Sabine“ und evtl. Aufarbeitung Trockenschäden, Bokä Januar – Mai (Juni) 2020

Hier: Erinnerung interne Frist 14. Juni für Rücksendung einer bzw. der Ihnen zugesandten Beteiligungserklärung am WBV-Sammelantrag

Betroffen sind bzw. angesprochen fühlen sollten sich Waldbesitzer, die

entweder

-          die im Jahr 2020 von "zufälligen Ergebnissen" wie Sturm Sabine im Februar und Trockenschäden betroffen waren, und

-          diese Schäden rechtzeitig waldschutzwirksam selbst aufgearbeitet und beseitigt bzw. aufarbeiten und beseitigen haben lassen, und

-          die bei der WBV im System bisher nicht erfasst sind, da keinerlei Verkauf von Sortimenten über die WBV stattgefunden hat (z.B. Bauholz- oder Brennholzeigenbedarf, privater Verkauf etc.) und

-          bisher keinen eigenen Förderantrag beim AELF gestellt haben (z.B. zu erwartende Förderung unter Bagatellgrenze 500 €)

oder

-         obwohl in 2020 bis dato ein vollständiger oder teilweiser Verkauf von Schadholzmengen und -Sortimenten über die WBV stattgefunden hat oder derzeit abgewickelt wird,

-         Sie bisher keinen eigenen Förderantrag beim AELF gestellt haben (z.B. zu erwartende Förderung unter Bagatellgrenze 500 €) und

-         Sie bisher noch keine "Beteiligtenerklärung" von der WBV erhalten haben und/oder bei der für Sie zuständigen Dienststelle der WBV oder der Geschäftsstelle eingereicht haben

 

Alle Hintergrundinformationen und die wichtigsten Links zu Förderprogrammen und sämtlichen Formularen finden Sie auf unserer Homepage unter

http://www.wbvregensburg-nord.de/servicehs.html

=> Rubrik: Maßnahmenträgerschaft überbetriebliche Förderung

 

07.01.2020 Arge Jagdgenossenschaften tagt in Barbing

Am Dienstag, 14. Januar findet ab 19:30 Uhr im Gasthaus Deutsch in Barbing die Kreisversammlung der Arbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften im Bayerischen Bauernverband statt. Neben aktuellen Informationen von der unteren Jagdbehörde sowie dem AELF Regensburg zum Klimawandel und Waldumbau stehen Referate zum Thema Kitzrettung und zum Wolf in der Oberpfalz auf der Tagesordnung. Zur Aussprache und Diskussion bietet sich Gelegenheit.

13.11.2019 Mitgliederversammlung 2019 incl. kl. 50-Jahrfeier am Sa, 30.11.

Wir laden hiermit unsere Mitglieder mit Familienangehörigen sehr herzlich zu unserer Mitgliederversammlung 2019 inclusive kleiner 50-Jahrfeier ein.

Zeit/Ort: Sa, 30.11.2019 nachmittags (!) 13.00 Uhr Ghs Lingauer, Bernhardswald
Tagesordnung

1.         Begrüßung

2.         Tätigkeitsberichte des 1. Vorsitzenden und der Geschäftsführung

3.         Kassenbericht/Kassenprüfbericht des GJ 2018, Entlastung der Vorstandschaft

4.         Haushaltsvoranschlag 2020; Beschlussfassung

5.         Wünsche und Anträge

- P a u s e -

50 Jahre WBV Regensburg-Nord

(Kaffee, Kuchen vom Buffet u. Getränke frei)

6.         Vorträge, Kurzreferate:

50 Jahre WBV Regensburg-Nord  – Rückblick – aktuelle Situation – Ausblick

-         aus waldbaulicher Sicht (Erich Kufner und Franz Löffl, AELF Regensburg)

-         aus Sicht der Vorstände und Geschäftsführer

7.         Grußworte

8.         Schlusswort

Wir würden uns sehr freuen, Sie in Bernhardswald begrüßen zu dürfen.

Im Rahmen der Veranstaltung bietet Ihnen die Fa. Kolbeck, Regenstauf wieder die Möglichkeit, sich über aktuelle Trends manueller Forsttechnik zu informieren und sich mit Betriebsmitteln auszustatten. 

 

31.10.2019 WBV-Lehrfahrt nach Oberbayern am Freitag, 22.11.2019

Unsere Mitglieder und Ihre Familien möchten wir hiermit sehr herzlich zu unserer traditionellen Lehrfahrt einladen. Wie bereits im WBV-Bladl Nr. 34 vom Oktober 2019 angekündigt, sind Oberbayern (Mangfalltal/Trinkwasser-Schutzgebiet Taubenberg: Stadtwerke München, Städt. Forstamt München) und München (Xylothek und Holzforschung München in Schwabing) die Fahrtziele, die wir – nicht zuletzt aufgrund der Verkehrsproblematik des Großraumes München (noch dazu an einem Freitag) und möglichen Witterungsunbilden Ende November - in diesem Jahr umweltfreundlich mit Bus und Bahn kombiniert zu erreichen suchen. Die vollständige Einladung und Anmeldeformular finden sie hier

 

19.08.2019 Wieder Jagdkurs der Landkreis-WBVen im Winter 2019/2020

Die WBV Hemau als Träger mit Unterstützung der Landkreis-WBVs organisiert heuer wieder einen eigenen Jagdkurs im Raum Regensburg/ Kelheim.

Der Kurs beginnt Mitte Oktober 2019 und bereitet Interessierte bis Februar 2020 an 9 Wochenenden (jedes zweite Wochenende Sa, So ganztägig von 8 – 16 Uhr) im Blockunterricht gezielt auf die Jägerprüfung vor. Hinzu kommen 4 Schießstandtermine sowie Waffenhandhabung und Praxisunterricht nach freier Absprache.

Die Ausbildung erfolgt durch erfahrene Jäger, Biologen und Förster. Die Intention der WBVen ist es, Jäger auszubilden, die ethisch vertretbar, tierschutzgerecht und wildbiologisch sinnvoll die Jagd ausüben. WBV-Mitglieder, deren Ehegatten und Kinder erhalten 100 € Rabatt auf die Kursgebühren.

Nähere Info`s unter: https://www.wbv-hemau.de/19169-Jagdkurs.html

 

12.08.2019 Ergebnisse Abschussplanung im Landkreis Regensburg

Wie bereits im WBV-Bladl Nr. 33 vom März 2019 ausführlich dargestellt (http://www.wbvregensburg-nord.de/wbvmitteilungsblatths.html) waren die Ergebnisse des Vegetationsgutachtens von 2018 aus forstlicher Sicht ernüchternd, in 10 von 15 Hegegemeinschaften im Landkreis war der Verbiss zu hoch bzw. deutlich zu hoch. Die Empfehlungen der forstlichen Fachbehörden, der gesetzliche Grundsatz Wald vor Wild – auch im Hinblick auf die prekäre Waldschutzsituation, große Kalamitätsflächen und gravierenden Klimaveränderungen – wurde von vielen an den Abschussplanungen beteiligten Akteuren und nicht zuletzt von der Unteren Jagdbehörde weitgehend ignoriert.

Klaus Gansert, AELF Regensburg und Mitglied des Jagdbeirates fasst die Ergebnisse der Abschussplanung, dem über ein halbes Jahr langwieriges Prozedere auf gesetzlicher Grundlage vorausgegangen war, wie folgt zusammen:

“Landkreisweit hat sich das Ergebnis im Vergleich zu 2015 wieder verschlechtert. Damals wurde der Verbiss noch in 7 Hegegemeinschaften als tragbar beurteilt, in 8 Hegegemeinschaften als zu hoch. Um überhaupt eine Verbesserung der Verbisssituation zu erreichen, wird von den forstlichen Fachbehörden in Hegegemeinschaften bzw. Jagdrevieren bei einer Abschussempfehlung „erhöhen“ bzw. „deutlich erhöhen“ eine Abschusserhöhung von mindestens 20 % bzw. 30 % empfohlen, flankiert von weiteren Maßnahmen wie Erhöhung der Abschussquote für weibliches Wild, Schwerpunktbejagung, Äsungsverbesserung insbesondere außerhalb des Waldes etc..

Tatsächlich wurde bei der Abschussplanung für die nächsten 3 Jagdjahre in keiner Hegegemeinschaft der Abschuss um mehr als 10 % erhöht!

Die Untere Jagdbehörde begründet dieses Vorgehen damit, dass von den Jagdgenossenschaften keine Forderungen nach höheren Abschüssen gestellt wurden (von Ausnahmen abgesehen). Falls in einzelnen Jagdrevieren der Abschuss nennenswert erhöht wurde, wurde dies wohl in anderen Jagdrevieren innerhalb der Hegegemeinschaft „kompensiert“.

Teilweise wurden von der Unteren Jagdbehörde Nachforderungen an die Jagdrevierinhaber gestellt, in der Regel war lt. Jagdbehörde die Aussage der Jagdgenossenschaften „von uns wird keine Erhöhung des Abschusses gewünscht“. Konfliktfälle zum Thema Wald-Wild würden nur in seltenen Fällen an die Jagdbehörde herangetragen, landkreisweit ca. 2 Fälle im Jahr (in der forstlichen Beratung der WBV bzw. der Förster des AELF ist dies völlig anders, Klagen über zu hohem Verbiss kommen da sehr häufig!).

Diese Abschussplanung für die nächsten 3 Jahre bedeuten einen Stillstand beim Verbiss auf häufig hohem Niveau!

Scheinbar haben weder die Appelle der Waldbesitzervereinigungen im Landkreis an ihre Mitglieder noch das Vegetationsgutachten und die mit hohem Aufwand erstellten revierweisen Aussagen der Förster des AELF eine Wirkung bei den Waldbesitzern und Jagdgenossenschaften gezeigt. Auch die Möglichkeit zu gemeinsamen Waldbegängen zum Thema Wald und Wild mit Förstern, Waldbesitzern und Jagdpächtern, wie vom AELF angeboten, wurde nur im geringen Umfang in Anspruch genommen.

Die Untere Jagdbehörde im Landkreis Regensburg scheint nicht gewillt, höhere Abschüsse bei Abschussempfehlungen des AELF im Vegetationsgutachten „erhöhen“ bzw. „deutlich erhöhen“ durchzusetzen, solange diese nicht von den Jagdgenossenschaften eingefordert wird.

Solange die Waldbesitzer und Jagdgenossenschaften nicht aktiv Forderungen zur Rehwildbejagung stellen (nicht an das AELF oder die WBV, sondern an die Untere Jagdbehörde!), wird sich an diesem Zustand nichts ändern!"

Na dann viel Spaß beim Waldumbau!

29.06.2019 SüdOstLink – (Eilt!!!)

- Einspruchsfrist bei der Bundesnetzagentur 11. Juli 2019 beachten

Beispielhaft und als Hilfestellung verweisen wir auf folgende Internet-Links:

· https://www.stromautobahn.de/startseite/konsultation/

· http://www.brennberg.de/aktuelles/alle-meldungen/stromtrasse-textbausteine-fuer-buerger-und-buergerinnen/

- Unterschriftenlisten der „BI östli. Lkrs. Rgbg gegen Südostlink“

  bis Fr, 05. Juli  bei/zu Josef Zierer, Hechthof 1, 93179 Brennberg

  abgeben/senden.

Der deutschlandweite Ausbau der Übertragungsnetze - u.a. durch Hochspannungsgleichstrom-Übertragungstechnik (HGÜ) auf Basis von Erdkabeln macht auch vorm Landkreis Regensburg nicht halt.

Die WBV Regensburg-Nord sieht den von der Bundesregierung durchgepeitschten Netzausbau in ganz Deutschland (insgesamt mehrere Tausend Kilometer neue Stromleitungen auf unterschiedlichen Spannungsebenen) in der geplanten Form mehr als kritisch, wenig intelligent, schon gar nicht innovativ und in seinen Auswirkungen völlig konträr zu einer von der WBV seit jeher propagierten - und von unseren Mitgliedern auf ihren Höfen praktizierten - dezentralen Bürgerenergiewende, die die Wertschöpfung möglichst in der Region hält und mit der Schöpfung verantwortlich umgeht.

Die offiziellen Begründungen für diesen Investitionswahnsinn in Milliardenhöhe, der einen weiteren starken Strompreisanstieg impliziert und zementiert, können von den meisten, konzernunabhängigen Experten nicht nachvollzogen werden.

Allein dem Netzausbau in der Oberpfalz im Rahmen des SüdOstLinks, des Ostbayernrings und diversen weiteren Ausbaumaßnahmen werden hunderte Hektar Wald geopfert. Auch die Mitglieder der WBV Regensburg-Nord im östlichen Bereich sind nach derzeitigem Planungsstand mit ihren land- und forstwirtschaftlichen Flächen unmittelbar betroffen. Die zu erwartenden notwendigen Eingriffe beim Bau in Natur, Boden, Wasserhaushalt und Landschaft - nicht zuletzt aufgrund des nicht einfachen Reliefs - können am ehesten wohl mit der Trasse einer Bundesstrasse in schwierigem Gelände verglichen werden.

Gleichzeitig wird an allen Einwohnern der betroffenen Gemeinden (z.B. Wiesent, Brennberg, Altenthann...) ein neuer Feldversuch gestartet, der in seinen gesundheitlichen Auswirkungen aufgrund fehlender Datenlage kaum abgeschätzt werden kann. Dabei sind viele unserer Mitglieder schon jetzt durch Hochspannungsleitungen belastet, deren Auswirkungen weit über den Nahbereich der Trassen hinausgehen.

Hinsichtlich der kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen des Leitungsbaus auf die Ökosysteme und den Mensch bestehen derzeit - vor allem vor dem Hintergrund des Klimawandels - große Unsicherheiten und eine fundierte wissenschaftliche Folgenabschätzung ist aufgrund fehlender Daten nicht möglich.

Am 29.03. hat der Übertragsungsnetzbetreiber TENNET den im laufenden Planungsverfahren für den SüdOstLink (Höchstspannungsleitung HGÜ-Erdkabeltrasse Wolmirstedt - Isar) in den letzten 2-3 Jahren herausgearbeiteten und bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingereichten bevorzugten "vertieften Planungsstand" (endgültiger Vorschlagskorridor und beabsichtigter Trassenverlauf im Detail => Bundesfachplanung §6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz kurz NABEG, Beginn des Hauptverfahrens der Bundsfachplanung) veröffentlicht.

Damit wird die nächste Stufe, das sogenannte Planfeststellungsverfahren eröffnet, bevor dann in einer letzten Stufe die Baudurchführung gesetzlich verankert wird. Nur wer jetzt bis 11. Juli bei der Bundesnetzagentur (Postanschrift: Bundesnetzagentur Referat 803, Postfach 8001, 53105 Bonn email: vorhaben5@bnetza.de) Einspruch erhebt und Einwendungen anmeldet, darf beim nächsten Termin und einer noch möglichen Trassenverschiebung mitreden und am Erörterungsverfahren teilnehmen. Spätere Einwendungen sind auf Grund des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) nicht zugelassen.

Hier noch einige weitere Links zur Vorinformation:

·     https://www.tennet.eu/de/unser-netz/onshore-projekte-deutschland/suedostlink/

·     https://www.tennet.eu/de/unser-netz/onshore-projekte-deutschland/suedostlink/aktueller-planungsstand/

·     https://www.tennet.eu/de/unser-netz/onshore-projekte-deutschland/suedostlink/aktueller-planungsstand/abschnitt-d/

·     https://www.tennet.eu/fileadmin/user_upload/Our_Grid/Onshore_Germany/SuedOstLink/planung_dez_18/d/%C3%9Cbersichtskarte_Abschnitt_D.pdf

·     https://www.tennet.eu/de/unser-netz/onshore-projekte-deutschland/suedostlink/verfahren-und-beteiligungsmoeglichkeiten/

·     https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Versorgungssicherheit/versorgungssicherheit-node.html

 

20.05.2019 SüdOstLink – Leitungsbau wirf viele Fragen auf

Nicht nur in der Landwirtschaft, gerade auch im Wald wirft der geplante - im dichtbesiedelten Mitteleuropa bei schwierigem Relief bisher beispiellose - HGÜ-Leitungsbau mit Erdkabeln viele Fragen auf:

Auf Trassen für Erdkabel darf voraussichtlich kein Baum mehr wachsen. Die Fragen von Entschädigungen, Ausgleich und Ersatz sind bis dato gerade im Wald mehr als unzureichend geklärt. Die bisher üblichen Entschädigungsrichtlinien basieren vielfach auf alten Grundlagen. Die Beweislast ist eines der Grundprobleme.

Beispielhaft für die zwischen Frauenzell und Wiesent unmittelbar mit der Schmalseite westlich an die Staatsstrasse angrenzenden, zahllosen oft mehrere hundert Meter langen schmalen Waldstreifen stellen sich aus Sicht der WBV Fragen wie diese:

·    Wie wird sichergestellt, dass diese Waldflächen während und nach dem Bau überhaupt noch eine(n) praxistaugliche(n) Zugang/Zufahrt/ Holzlagermöglichkeit haben oder erhalten?

·    Soll und kann beispielsweise - mangels alternativer Erreichbarkeit der Flächen - wirklich während der Bauzeit über einen längeren Zeitraum z.B. auf eine Käferbekämpfung oder ein Windwurfaufarbeitung verzichtet werden? Mit welchen Folgeschäden und -Kosten für das gesamte Waldgebiet?

·    Wie soll der Waldbesitzer damit umgehen, wenn zum Zeitpunkt des Trassen-Aufhiebs/-Holzeinschlages beispielsweise ein Nadelholz-Altbestand kaum kostendeckend vermarktbar ist, weil eine prekäre Holzmarktsituation wie aktuell vorliegt?

·    Können die in Hochglanzbroschüren vollmundig propagierten Bodenschutzkonzepte in der Praxis wirklich umgesetzt werden?

·    Was ist mit Kollateralschäden in anliegenden Flächen durch Windwurf, Schneebruch, Trockenschäden, Borkenkäfer, Aushagerung, Erosion, Überschwemmungen etc., die möglichweise erst lange nach der "Endabnahme" mit TENNET zutage treten?

·    Wie werden die in den letzten Jahren getätigten Investitionen von Waldbesitzern bewertet und entschädigt (z.B. in befestigte Strassenanschlüsse und Holzlagerplätze, Durchlässe etc. z.B. entlang der Frauenzeller Straße), die zwangsläufig durch die Baumaßnahmen zerstört oder gar obsolet werden?

·    Ist die Erdkabeltrasse letztlich rechtlich eine Waldumwandlung/Rodung? Faktisch wohl schon. Trotzdem ist es nicht unwahrscheinlich, dass für die in Anspruch genommene Waldfläche weiter Berufsgenossenschaftsbeiträge gezahlt werden müssen.

·    Wie wird sichergestellt, dass nicht nur für die unmittelbar von der Trasse in Anspruch genommene Fläche entschädigt wird, sondern auch mögliche Verkehrswertverluste für die gesamte Waldfläche berücksichtigt werden, die zwangsläufig schon jetzt in den betroffenen Bereichen, aber spätestens mit dem Planfeststellungsbeschluss voll durchschlagen werden?

·    Was soll/darf man überhaupt mit den Trassenflächen zukünftig anfangen ? Weihnachsbaumkulturen ? Viehhaltung - und wenn ja, wäre die denn gesund für die Tiere? Ist es möglich und ethisch vertretbar, "Ökologisches Schneisenmanagement" als Kompensationsausgleich für andere Eingriffe zu vermarkten (Stichwort: Ökopunkte)?

·    Wer darf den Gutachter festlegen?

·    etc. etc.

Die vorstehende spontane Aufzählung von ungeklärten Fragen bzw. nach derzeitiger Entschädigungspraxis unbefrriedigender Lösungen ist bei weitem nicht vollständig! Wir möchten damit nur dringend appellieren, sich baldmöglichst mit den drohenden Veränderungen auseinanderzusetzen und Ihre Anliegen auch den Branchenvertretungen (z.B. Bauernverband) lautstark kundzutun, die wahrscheinlich Verhandlungspartner für Rahmenvereinbarungen mit den Vorhabenträgern sein werden. 

Sicher haben auch Sie im Zusammenhang mit und im Hinblick auf mögliche Beeinträchtigungen Ihres Waldes vor, während und nach dem Bau einer möglichen Erdkabeltrasse durch Ihre Grundstücke, der Waldbewirtschaftung, Entschädigungen, Ausgleich und Ersatz noch viele Fragen. Wir sind gerne bereit, laufend Ihre Fragen zu sammeln und an unsere Dachoganisation und den Waldbesitzerverband, TENNET und Bundesnetzagentur gebündelt weiterzugeben. 

Unabhängig von der WBV sollte jedermann - ob Waldbesitzer oder nicht, ob von der Trasse betroffen oder nicht - auf jeden Fall mit seinen grundsätzlichen Einwendungen und Bedenken selbst schriftlich bei der Bundesnetzagentur vorstellig werden. Die weitreichenden Konsequenzen der von der Bundesregierung geplanten - aus Sicht einer Bürgerenergiewende - völlig falschen Investitionen im hohen Milliardenbereich in Deutschland werden lange nachhallen und über Jahrzehnte alle Bürger belasten. Sofern noch nicht geschehen: Machen Sie deshalb auch im Freundes-, Verwandschafts- und Bekanntenkreis mobil.

Auch wenn Punkte wie die Beweislast oder Gutachten für Schäden erst weit hinten im Planfeststellungsverfahren angesiedelt sind, ist es wichtig, sich jetzt sofort bei der Bundesnetzagentur mit Ihren persönlichen Fragen lautstark - am besten schriftlich bis spätestens zum 11. Juli 2019 mit Ihren Fragen und Einwendungen bemerkbar zu machen.

Die erste Frage sollte immer noch sein, ist der Netzausbau in der derzeit durchgepeitschten Version sinnvoll und rechtskonform. Muss die Leitung wirklich sein?

Anlagen:

- ENTSCHÄDIGUNG VON GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMERN UND NUTZERN BEIM STROMNETZAUSBAU – EINE BESTANDSAUFNAHME
  Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)

- Bayerisches Gesetz über die entschädigungspflichtige Enteignung (BayEG)

- Unterschriftenlisten "Bürgerinitiative östlicher Landkreis Regensburg gegen den SüdOstLink" (vor kurzem gegründet)  => bitte schnellstmöglich in Ihrer Familie, in Ihrem privatem und beruftlichen Umfeld verteilen und die ausgefüllten Listen postalisch bis spätestens 05. Juli senden an: Zierer Josef sen., Hechthof 1, 93179 Brennberg 09484/221

Links/Kontakte zu Bürgerinitiativen im WBV-Gebiet:

https://www.buefa-regensburg.de

https://www.bi-walhalla-landschaft.de/startseite

"Bürgerinitiative östlicher Landkreis Regensburg gegen den SüdOstLink" (vor kurzem gegründet, Organisationsstruktur noch im Aufbau, Unterschriftenlisten bis spätestens Freitag, 05. Juli bei/zu Josef Zierer, sen., Hechthof 1, 93179 Brennberg abgeben/senden. (Tel: 09484/221)

Interessante Hintergrundinformationen für Ihre Einwendungen finden Sie beispielsweise auch hier:

https://www.stromautobahn.de/startseite/konsultation/

https://regensburg.bund-naturschutz.de/energie-ak-energie/readmore-stromautobahn.html#c39737

https://www.bund-naturschutz.de/energie/publikationen.html

https://www.samos-ev.de/

https://www.samos-ev.de/bay-energiegipfel-13-12-2018-vortrag-fazit-prof-m-sterner/

 

18.01.2019 Ergebnisse des Vegetationsgutachtens 2018 – Jetzt Handeln

Ergebnisse des Vegetationsgutachtens 2018 aus forstlicher Sicht enttäuschend !

Wie Forstdirektor Erwin Engeßer im Rahmen der Jahreshauptversammlung der WBV Anfang Dezember 18 bereits vorsichtig angedeutet hat, gibt es kaum Verbesserungen, dagegen leider oft wieder deutliche Verschlechterungen.

Abschlußbericht zum forstlichen Gutachten 2018 für ganz Bayern finden Sie unter folgendem Link: http://www.stmelf.bayern.de/wald/jagd/forstliches-gutachten/index.php

Die detaillierten Zusammenfassungen auf Hegegemeinschaftsebene im Bereich der WBV Regensburg-Nord finden Sie hier:

HG Donaustauf

HG Karlstein

HG Hubertushöhe

HG Wörth

Die Forstlichen Gutachten sind für die Beteiligten an der Abschussplanung – Jagdvorstand, Eigenjagdbesitzer und Revierinhaber - ein wichtiges Hilfsmittel, um für die jeweils kommende Planungsperiode gesetzeskonforme Abschusspläne für das Schalenwild aufzustellen. Für die unteren Jagdbehörden stellen die Gutachten eine wesentliche Entscheidungsgrundlage bei der Abschussplanung dar.

Wie geht’s weiter

Für die Ebene der einzelnen Jagdgenossenschaften haben die jeweiligen Vorsitzenden die entsprechenden Auswertungen erhalten – inclusive der von den Ämtern automatisch bzw. auf Antrag erstellten „Revierweisen Aussagen“.

Um sich ein konkreteres Bild von der Lage machen zu können, setzen Sie sich bitte mit der für Sie zuständigen Jagdgenossenschaft in Verbindung, um diese Unterlagen einzusehen oder lassen Sie sich Kopien der Auswertungen, der in der vergangenen bzw. in den vergangenen Periode(n) in Ihrem Jagdbogen festgesetzten Abschußpläne und dergleichen aushändigen oder zusenden.

Ansprechpartner

Bei Problemen mit der Vorstandschaft Ihrer Jagdgenossenschaft können Sie sich neben Karl Frank von der Unteren Jagdbehörde (0941/4009-311) u.a. an folgende Ansprechpartner wenden:

z.B. aus dem ab 2018 neu zusammengesetzten Jagdbeirat an den Vertreter der Forstwirtschaft Herrn Fritz Rahm (f.rahm@freenet.de, 09491/858) oder den Vertreter der Jagdgenossenschaften Herrn Albert Robold (09451/1068), das AELF Regensburg (Herrn Cornelius Bugl 0941/2083-2014) oder die für Sie zuständigen Betreuungsförster der AELF. Nachfolgend in aller Kürze die Zusammenfassung der Ergebnisse der Hegegemeinschaften im Kernbereich der WBV Regensburg-Nord im Original-Wortlaut: HG Donaustauf, HG Hubertushöhe, HG Karlstein, HG Wörth

Neue Abschusspläne für Periode ab 2019 -     jetzt handeln! –

In den kommenden Wochen werden die „neuen“ 3-Jahresabschusspläne für Rehwild aufgestellt. Die Grundeigentümer – vertreten durch den Jagdvorstand - haben dabei eine mit entscheidende Rolle. Der Abschussplan wird zwar durch den Revierinhaber erstellt, er benötigt aber hierzu das Einvernehmen des Jagdvorstandes.

Die Forstlichen Gutachten sind für die Beteiligten an der Abschussplanung – Jagdvorstand, Eigenjagdbesitzer und Revierinhaber - ein wichtiges Hilfsmittel, um für die jeweils kommende Planungsperiode gesetzeskonforme Abschusspläne für das Schalenwild aufzustellen. Für die unteren Jagdbehörden stellen die Gutachten eine wesentliche Entscheidungsgrundlage bei der Abschussplanung dar.

Die innerhalb der Hegegemeinschaften oft höchst unterschiedliche Verbiss-Situation wurde durch „Revierweise Aussagen“ konkretisiert. Damit haben Sie für den Dialog mit Ihrem Jagdausübungsberechtigen eine gute Basis

Der weitere Weg zu den „neuen“ Abschussplänen:

- Den Jagdgenossenschaften u. den Jagdausübungsberechtigten („Revierinhabern“) wurde von den Ämtern für Landwirtschaft u. Forsten die Ergebnisse der revierweisen Gutachten mit Aussagen zur Verbissbelastung u. mit einer Abschussempfehlung (z.B. deutlich erhöhen) zugestellt.

- Die Revierinhaber erstellen derzeit mit Hilfe des bereits verteilten amtlichen Vordruckes einen Abschussplan-Vorschlag (der den gesetzlichen Vorgaben und den Grundaussagen des forstlichen Gutachtens entsprechen soll)und legen diesen der Vorstandschaft ihrer Jagdgenossenschaft zur Prüfung vor.

- Die Vorstandschaft fasst dazu einen Beschluss (Einvernehmen wird erteilt oder nicht). Sie kann in dem Fall, dass sie nicht mit dem Vorschlag des Revierinhabers einverstanden ist, einen eigenen Vorschlag machen und die Zahlen in dem dafür vorgesehenen Feld eintragen (ggf. kurze Begründung beilegen)

- Anschließend legt der Revierinhaber den Vorschlag dem Leiter der Hegegemeinschaft vor. Auch dieser kann einen eigenen Vorschlag machen.

- Der HG-Leiter legt die gesammelten Vorschläge bis spätestens 10. April Herrn Karl Frank (0941/4009-311) von der Unteren Jagdbehörde am Landratsamt zur Entscheidung vor.

- Herr Frank von der UJB wird dann die Vorschläge aller Beteiligten prüfen und Unstimmigkeiten klären.

- Die Entscheidung (Bestätigung des Vorschlages oder Festsetzung z.B. höherer Abschusszahlen) wird von Herrn Frank dann bis zum 30. April im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat getroffen und den Beteiligten zugestellt werden.

Der Jagdbeirat hat bisher lt. Aussage von Herrn Frank von der Unteren Jagdbehörde in ALLEN Fällen, in denen die Jagdgenossenschaft einen höheren Abschuss wollte als der Pächter den Vorschlag der Jagdgenossen umgesetzt!

Also, tun Sie sich bald mit möglichst vielen anderen seit vielen Jahren geschädigten Waldbesitzern Ihrer JG zusammen, sprechen Sie sich mit anderen Jagdgenossen eines Jagdreviers ab.

ð  Gehen Sie gemeinsam zu Ihrem Jagdvorstand.

ð  Werfen Sie einen Blick auf die Historie der vergangenen 3-Jahres-Abschusspläne. Sehen Sie sich die relativen Erhöhungen bzw. Absenkungen, aber auch die absoluten Abschusszahlen sowie das Geschlechterverhältnis an. Lassen Sie sich die für die jeweiligen Jagdreviere/Jagdgenossenschaften vorliegenden „Revierweisen Aussagen“ mit den Abschussempfehlungen der Forstbehörde zeigen, die jeder Jagdgenossenschaft zugestellt wurden.

In den Hegegemeinschaften, bei denen 2015 die Verbissbelastung im Forstlichen Gutachten als „zu hoch“ oder „deutlich zu hoch“ bewertet wurde (= „rote“ Hegegemeinschaften), werden beim Forstlichen Gutachten 2018 ergänzende Revierweise Aussagen von Amts wegen erstellt. Die Beteiligten müssen hier keinen Antrag stellen, die Aussagen werden verpflichtend gefertigt. In den „grünen“ Hegegemeinschaften (Wertung der Verbissbelastung 2015 als „günstig“ oder „tragbar“) werden ergänzende Revierweise Aussagen für das einzelne Jagdrevier nur auf Antrag von zumindest einem unmittelbar Beteiligten (Jagdvorstand, Eigenjagdbesitzer, Revierinhaber, einzelne Jagdgenossen) erstellt.

ð  Wenn die Aussagen des Amtes für Landwirtschaft und Forsten für Ihr Jagdrevier lauten, dass es dringend angebracht wäre, den Abschuss zu erhöhen bzw. deutlich zu erhöhen, dann sind deutliche Abschussplanerhöhungen von mindestens 30% und eine Erhöhung vor allem der Quote für weibl. Rehwild (Geißen) und Kitze/Schmalrehe/Jährlinge das Gebot der Stunde, um in den nächsten Jahren überhaupt einen positiven Effekt über natürliche Schwankungen hinaus erzielen zu können.

ð  Wenn der Abschussplan-Vorschlag des Revierpächters dem Jagdgenossenschaftsvorstand bereits vorliegt, lassen Sie sich diesen zeigen. Sollten aus Ihrer Sicht die Empfehlungen des Vegetationsgutachtens nicht oder nur ungenügend umgesetzt worden sein, ziehen Sie am besten den Jagdausübungsberechtigten hinzu, und versuchen einen für alle Beteiligten tragfähigen Abschussplanvorschlag zu formulieren, der vom Jagdvorstand gegenüber den Jagdgenossen, aber vor allem auch gegenüber der Unteren Jagdbehörde und der Hegegemeinschaftsleitung vertreten wird.

ð   Wichtig dabei ist, dass sachlich und auf guter fachlicher Basis diskutiert wird. Solidarität unter den Jagdgenossen ist erforderlich, insbesondere dort, wo durch unterschiedliche Besitzstrukturen („Waldbauern“ und „Feldbauern“) unterschiedliche Interessen vorliegen können. Um dies zu gewährleisten, sind gemeinsame Revierbegänge ein geeignetes Instrument. Sie dienen dazu, Klarheit über das Ziel zwischen Jagdgenossen und Revierinhabern herzustellen. Haken Sie bei Ihrer Jagdgenossenschaft nach, wann die entsprechenden Begänge geplant sind und signalisieren Sie durch Ihre Teilnahme den Jägern, dass Ihnen dieses Thema wichtig ist.

ð   Sollten Sie mit Ihrem Jagdvorstand und dem Jagdausübungsberechtigten keine Einigung erzielen, sollten Sie versuchen, einen Vermittler hinzu zu ziehen, z.B. Herrn Karl Frank von der Unteren Jagdbehörde (0941/409-311), die Revierleiter der Ämter für Ernährung Landwirtschaft und Forsten oder Vertreter Ihrer Waldbesitzervereinigung.

 

10.12.2018 Weihnachtsurlaub der WBV

Weihnachtsurlaub der WBV vom 22.12. – 06.01.19.

Innerhalb des o.g. Zeitraumes sind die Dienststellen der WBV nicht besetzt.

In dringenden Fällen hinterlassen Sie bei den Dienststellen eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter der Festnetznummer oder auf der Handy-Mailbox.

Oder Sie schicken eine email an: wbvregensburg-nord@t-online.de

 

10.12.2018 Wald bei Forstmühle zu verkaufen

1,73 ha, Fichten-Bestand mit 10-20% Kiefer; Alter 0 – 120 Jahre, überwiegend 60-70 Jahre, überwiegend locker bestockt (Bestockungsgrad ca. 0,8), auf Teilfläche Naturverjüngung aus Fichte, Buche und Tanne, Bodenqualität meist mittel – gut, weitgehend unschwieriges Relief, auf kleiner Teilfläche geringe Blocküberlagerung, trotz lang gestreckter Grundstücksform recht gute Grunderschließung durch LKW-Weg und Rückewege, Grundstück vollständig abgemarkt;

Bei Interesse bitte bis 13. Januar bei Geschäftsstelle mit Name, Anschrift und Telefonnummer melden. Wir leiten die Kontakte an den Verkäufer weiter.

 

10.12.2018 Prekärer Holzmarkt: Situation wird sich weiter zuspitzen

„100 Mio Festmeter Nadelkalamitätsholz in Mitteleuropa durch Borkenkäfer, Dürre, Sturm in den letzten 14 Monaten“, so EUWID. Ein großer Teil der Schäden ist noch nicht annähernd aufgearbeitet, geschweige denn auf dem Markt. An der im WBV-Bladl Nr. 31 vom November skizzierten katastrophalen Lage auf den Nadel-Holzmärkten hat sich seitdem deshalb auch nichts geändert.

Im Gegenteil!!! Da Tausende von Marktteilnehmer - vom Staatswald bis zum Kleinprivatwald - angesichts der Situation bei der Fichte ihren Frischholz-Einschlag auf wenige alternative Kunden, Holzarten und Sortimente ausrichten, bei denen man sich noch Lichtblicke erhofft bzw. erhofft hatte, zeichnet sich derzeit gleich das nächste Chaos ab.

Die Lage insgesamt wird sich in der zweiten Winterhälfte und ins Frühjahr rein nochmal dramatisch zuspitzen. Wir bekräftigen deshalb hiermit nochmals unsere grundsätzliche Empfehlung, von allen Frischholzeinschlägen Abstand zu nehmen.

Auch vor Aufarbeitungsbeginn von Zwangseinschlägen (Windwürfe, Schneebrüche, sich „outendes“ Käferholz, absterbende Kiefern, Weißtannen, Eschen et al. gilt in den nächsten Monaten ganz besonders: Erst Kontakt mit den Dienststellen aufnehmen !!!

 

12.11.2018 Einladung Jahreshauptversammlung 2018

Die Jahreshauptversammlung der WBV Regensburg-Nord findet am Samstagnachmittag, 01.12.2018 13:00 Uhr im Gasthaus Lingauer in Bernhardswald statt. Tagesordnung wie folgt:

20.   Begrüßung

21.   Tätigkeitsberichte 1. Vors. u. Geschäftsführer

22.   Kassenbericht/Kassenprüfbericht des Geschäftsjahres 2017, Entlastung der Vorstandschaft

23.   Haushaltsvoranschlag 2019; Beschlussfassung

24.   Wünsche und Anträge

25.   Grußworte 1

  - Pause –(ca. ab 14:45 Uhr Beginn öffentlicher Teil)

26.   Hauptreferat: „Grenzermittlung im Wald und Fragen zu Grenzen im Wald“

Geschichte/Entstehung der Vermessung und heutiger Grenzen/ Vermessung heute, Besonderheiten im Wald, Grenzstreitigkeiten/ Antrag, Ablauf, Kosten von Vermessungen/ Fragen u. Diskussion

Alfons Steimer / Norbert Seelus, Amt für Digitalisierung, Breitband u. Vermessung Regensburg

27.    Grußworte 2

28.    Aktuelle Informationen des AELF und Ihrer WBV

29.  Schlusswort

Wir würden uns sehr freuen, Sie in Bernhardswald begrüßen zu dürfen.

Auf der Veranstaltung bietet Ihnen die Fa. Kolbeck, Regenstauf wieder die Möglichkeit, sich über aktuelle Trends manueller Forsttechnik zu informieren und sich mit Betriebsmitteln auszustatten.

 

24.09.2018 Regionaltage Landkreis Regensburg

Auch heuer finden wieder traditionell die Regionaltage des Landkreises Regensburg statt. Das ausführliche Programm finden Sie unter www.landkreis-regensburg.de. Ganz besonders möchten wir auf folgende Veranstaltungen des Holzforums Regensburg und der Landkreis-WBVen aufmerksam machen:

- Dienstag, 25.09.2018 18:00 Uhr

Dietrich-Bonhoeffer Kirche, Bahnhofstr. 10, 93173 Wenzenbach

=> Verleihung des Holzbaupreises 2018 : Mit dem Wettbewerb „Regionaler Holzbaupreis 2018“ zeichnet der Landkreis Regensburg in Kooperation mit dem Holzforum Regensburger Land e. V. bereits zum vierten Mal positive und nachahmenswerte Beispiele für den Einsatz von Holz in öffentlichen, gewerblichen und privaten Bauten aus. Die Preisverleihung findet am 25. September in der Dietrich-Bonhoeffer-Kirche in Wenzenbach statt.

- Samstag, 29.09.2018 09:00 - 14:00 Uhr

Schreinerei Krotter, Dorfstr. 33, Oberpfraundorf (93176 Beratzhausen)

=> Vom Baum zum Brett - Wie sich ein Baumstamm in ein Möbelstück verwandelt: Die Bau- und Möbelschreinerei Krotter in Oberpfraundorf öffnet ihre Täüren und gewährt Einblick in die Weiterverarbeitung des Rohstoffes Holz. Die Besucher können zusehen, wie verschiedene Holzarten je nach Verwendung unterschiedlich aufgeschnitten werden und wie aus einem Brett ein Fenster oder ein Möbelstück entsteht. Ein kleiner Imbiss rundet das Angebot ab.

Auf dem Gelände der Schreinerei finden Sie zudem einen Infostand der Waldbesitzervereinigungen Hemau und Pielenhofen zum Thema Wald und Holz. Die Geschäftsführer Josef Achhammer und Michael Frank stehen für Ihre Fragen zur Verfügung.

- Samstag, 29.09.2018 09:30 - 11:30 Uhr Schönach

Treffpunkt: Parkplatz an der B8 Regensburg-Straubing zwischen Griesau und Schönach, gegenüber Abzweigung Sünching. Der Weg zur Waldfläche ist für verspätete Teilnehmer ausgeschildert.

=> Holzrücken mit Pferden im Natura2000-Gebiet bei Schönach: Die WBV Regensburg-Süd zeigt auf eindrucksvolle Weise, wie bereits eingeschlagenes Stammholz mit Pferden gerückt wird. Insbesondere in schwer zugänglichen Gebieten oder an nassen Standorten ist die Pferderückung in Kombination mit der Maschine nach wie vor ein fester Bestandteil der Holzernte. Die WBV stellt den Besuchern den gesamten Ablauf des Rückens vor, um den Aspekt der Bodenökologie und der Wirtschaftlichkeit zu verdeutlichen. Die Veranstaltung findet in einem bedeutenden Natura 2000-Gebiet statt. Mit seinen dauerhaft nassen Böden, alten Laubholzbeständen und seltenen Vogelarten erfordert dieser Wald eine besonders schonenende Bewirtschaftung.

 

- Samstag, 29.09.2018 14:00 - 16:00 Uhr Kruckenberg

Treffpunkt: Parkplatz am westlichen Ortseingang von Kruckenberg

=> Wanderung zu den Esskastanien
Die WBV Regensburg-Nord lädt in Kooperation mit dem AELF Regensburg und dem Forstbetrieb Thurn und Taxis alle WaldbesitzerInnen und sonstigen Interessierten zu einer naturkundlichen Wanderung rund um die Baumart Esskastanie ein. Der Baum des Jahres 2018 ist im Landkreis bislang selten zu finden. Die Wanderung durch die "mediterran" wirkende Landschaft mit außergewöhnlichen Ausblicken, veranschaulicht die Ansprüche der Esskastanie und regt die Diskussion über ihre mögliche Rolle beim Waldumbau an. Führung durch Franz Löffl und Annette Scholz, Förster/in AELF. Hinweis: zum Teil steile Wege !!!

 

04.06.2018 Ende der 2 ha-Regelung („Nichtaufgriffsgrenze“)
Waldbesitzer < 2 ha Waldfläche (vorher 1 ha), die darüber hinaus keine landwirtschaftlichen Flächen besitzen, mussten lt. einer Verwaltungsanweisung im Hinblick auf eine Verwaltungsvereinfachung Einkünfte aus Holznutzungen in ihrem Wald bisher gar nicht versteuern.

Nachdem bald wieder die Steuererklärungen gemacht werden, möchten wir Sie hiermit ausdrücklich über das Ende der vorstehenden 2-ha-Regelung (bisherige „Nichtaufgriffsgrenze“) informieren !!!

Durch die Veröffentlichung des BMF-Schreibens vom 18.05.2018 wurde die alte Vereinfachungs-Regelung mit der Mindestgröße von 2ha (vorher 1 ha) für einen Forstbetrieb aufgehoben. Es wird nunmehr unabhängig von der Fläche auf die Gewinnerziehlungsabsicht abgestellt und ist somit immer gesondert zu prüfen.

Eine Bewirtschaftungsmaßnahme ist nicht erforderlich.

Für alle Steuerbescheide, die nach dem Veröffentlichungsdatum 18.05.208 ergehen, gilt somit, dass jeder auch noch so kleiner Holzverkauf in der Steuererklärung angegeben werden muss. Falls eine Liebhaberei vorliegen könnte muss dies durch das Finanzamt gesondert festgestellt werden.

 

04.06.2018 Chronisch zu viel Holz am Markt

Es ist einfach zu viel Holz am Markt – in der EU, Deutschland, Bayern. Ein Zustand, der nach mehreren Kalamitätsjahren in Folge und wieder fast 35 (!!!) Millionen Festmeter Sturmschäden in der EU in den letzten 8 Monaten – davon 15 Millionen allein in Deutschland - langsam chronisch zu werden scheint.

Viele Großsägewerke haben in den Sturmschadensgebieten (z.B. Mitteldeutschland) großzügig eingekauft (Transport oft mit Zug). Immer mehr von diesen Windwurf-Hölzern trifft nun in Bayern ein. Folge: Diese Sägewerke sind – schon ohne neues Käferholz 2018 – hoffnungslos überlastet.

Die Probleme bei der Holzabfuhr aus dem Wald werden sich wohl noch weiter verschärfen. Das gilt insbesondere für Standard-Fixlängenmaße 5m+0,10 oder 4m + 0,10, die bei der Aufarbeitung unbedingt vermieden werden sollten.

Die Fi-Frischholzpreise sind – trotz bester konjunktureller Lage - bei den südlichen, fixlängenorientierten Kunden bereits ab April/Mai 2018 um 5-8 €/fm abgesackt, Käferholz erzielt durch die Erhöhung des Käferholzabschlages bei diesen Kunden sogar um über 10 €/fm weniger.

Noch haben wir – innerhalb der Vertragsmengen - für die bevorstehende nächste „Käferwelle“, zumindest im Juni, z.T. bis Juli preislich gute Alternativen auf dem bis dato höheren Niveau, aber nur mit bestimmten Sortimenten für bestimmte Kunden. Und nur dann erscheint – eine zügige Aufarbeitung vorausgesetzt - aus jetziger Sicht eine werterhaltende zeitnahe Abfuhr des Holzes und ein Transport möglichst vieler Borkenkäfer ins Sägewerk möglich.

Generell gilt: 1. Setzen Sie sich unbedingt vor Einschlagsbeginn mit den zuständigen Dienststellen der WBV in Verbindung. 2. Bemühen Sie sich ernsthaft, Langholz auszuhalten.

 

04.06.2018 Lehrfahrt 2018 erst im Spätherbst

Der traditionelle Jahresausflug der WBV (Lehrfahrt) wird aufgrund der unverändert bzw. schon wieder sehr hohen Arbeitsbelastung der Dienststellen (Borkenkäfer, Windwurf, ZE, Sonderbaustellen) und Terminfindungsschwierigkeiten in diesem Jahr voraussichtlich am Freitag, 12. Oktober stattfinden. Fahrtziel ist der Raum Kelheim.

Hintergrund: Forstdirektor Erwin Engesser vom AELF Regensburg wird in Kürze in Ruhestand gehen. Wir haben Ihn angefragt – und er hat sich netterweise bereit erklärt - vor seiner offiziellen Verabschiedung im Rahmen unseres Jahresausfluges eine kleine waldbauliche Exkursion in seinen früheren Wirkungsbereich (BaySF-Forstbetrieb Kelheim), vorzubereiten und zu leiten. Wir freuen uns darauf. Die offizielle Einladung und das vollständige Programm erhalten Sie wahrscheinlich mit dem nächsten Rundschreiben.

 

10.03.2018 Infoveranstaltung "Durchforstung am Steilhang - Einsatz des mobilen Seilkranmastes Grizzly 400 Jarder "

=> Termin: Freitag, 16. März 14:00 Uhr Eden Reha Parkplatz Reifldinger Straße, Donaustauf - weiter mit Fahrgemeinschaften

Die WBV Regensburg-Nord und das Forstrevier Regensburg des AELF Regensburg lädt alle interessierten Waldbesitzer zur Infoveranstaltung ein. Die oft bis zu mehrere hundert Meter langen Steileinhänge zur Bernhardswalder Straße nördlich von Donaustauf sind vom Relief her selbst für Forstmaschinen mit Traktionswinde nicht mehr befahrbar. Für die Durchforstung der meist mit jüngeren bis mittelalten Beständen bestockten Hänge hat sich der Forstbetrieb Thurn und Taxis für den Einsatz der meist im Gebirge angewandten Seilkrantechnik entschieden. Der Einsatz eines mobilen Seilkranmastes des Fabrikats "Grizzly 400 Yarder" ermöglicht den relativ schnellen Aufbau und Wechsel der Seillinien und damit - auch bei geringeren Entnahmesätzen pro Trasse - bei tolerierbaren Kosten auch den Einsatz in vergleichsweise kurzen Hängen von z.B. 100 - 200 Metern Länge. Herr Harrer von der ausführenden Firma Harrer und Mayer nimmt sich am Freitag Zeit und stellt das System im Einsatz vor, mit all seinen Kenndaten, Leistungszahlen, Kosten, Möglichkeiten und Grenzen. Bitte auf festes Schuhwerk achten !!!

 

10.03.2018 Infoveranstaltungen "Richtig Pflanzen"  

=> Termin 1: Samstag, 17. März 09:30 Uhr Hofdorf, Dorfplatz, im Bereich der Parkplätze vor der Bäckerei Freunddorfer - weiter mit Fahrgemeinschaften

=> Termin 2: Freitag, 06. April 14:00 Uhr Regenstauf, Schloßbergparkplatz beim Kriegerdenkmal

Nachdem viele Waldbesitzer im Bereich der WBV in den letzten Jahren von Kalamitäten heimgesucht wurden, sind viele Schadflächen entstanden. Wo die Voraussetzungen und Möglichkeiten für die Wiederbewaldung und Bestandsbegründung über Naturverjüngung ganz oder teilweise fehlen - zum Beispiel fehlende Samenbäume etc. - sind häufig (Ergänzungs-)Pflanzungen sinnvoll. Seit vielen Jahrzehnten werden in Deutschland Wälder künstlich zum Beispiel über Pflanzungen wiederaufgeforstet. Dabei wurden und werden leider in der praktischen Ausführung bis heute immer noch viele gravierende Fehler gemacht, deren negative Auswirkungen dann oft erst viele Jahre später offenkundig werden. Die WBV Regensburg-Nord und die Forstrevier Brennberg bzw. Regensburg des AELF Regensburg laden deshalb alle interessierten Waldbesitzer zu den 2 Infoveranstaltungen "Richtig Pflanzen" ein. Bitte auf festes Schuhwerk achten !!!

 

26.02.2018 Infoveranstaltung mit Schwerpunkt Arbeitssicherheit am Mi, 07. März 2018 19:30 Uhr Gasthaus „zur Hütten“ in Bernhardswald

Die WBV Regensburg-Nord lädt alle Mitglieder und interessierten Waldbesitzer zur Infoveranstaltung ein. Hauptaugenmerk am Mittwoch 07. März um 19:30 Uhr im Gasthaus "zur Hütten" in Thonseigen 1, Bernhardswald gilt einem "Sicherheitsupdate" für den forstlichen Bereich, vor allem ausgehend von der Bewältigung von Kalamitäten und der ZE-Aufarbeitung (Borkenkäfer, Windwurf, Totholz) bis hin zu Tätigkeiten der Bestandsbegründung.

Sicherheitsberater Stefan Adelsberger von der SVLFG wird das traurige Unfallgeschehen der letzten Monate analysieren, das Bewusstsein für Gefahren wieder neu schärfen und leicht umsetzbare Tipps bezüglich neuester Ausrüstung und technischer Hilfsmittel, aktueller Fälltechnik und Verhaltensregeln geben. Sollten Sie im Vorfeld der Veranstaltung Fragestellungen haben, auf die Herr Adelsberger gesondert eingehen sollte können Sie Herrn Adelsberger wie folgt erreichen: 0151 65850822 oder stefan.adelsberger@svlfg.de .

Darüber hinaus erhalten Sie aktuelle Infos der WBV und des AELF Regensburg. Thomas Iberl, Geschäftsführer der WBV und Erich Kufner, Privatwaldbetreuuer des AELF stehen für Fragen zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.

 

05.02.2018 Eilt!!! Ergänzende Revierweise Aussagen beantragen

In diesem Jahr werden turnusgemäß die Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung erstellt. Die sogenannten Vegetationsgutachten sind eine wichtige Grundlage für die Erstellung der Abschusspläne für die kommenden 3 Jahre

Auch heuer besteht wieder die Möglichkeit, dass zusätzlich ergänzende Revierweise Aussagen erstellt werden. Der Bayerische Waldbesitzerverband hat sich für ihre Fortsetzung ausgesprochen. Revierweise Aussagen haben sich in der Praxis bewährt und finden eine hohe Akzeptanz bei den Beteiligten.

In den Hegegemeinschaften, bei denen 2015 die Verbissbelastung im Forstlichen Gutachten als „zu hoch“ oder „deutlich zu hoch“ bewertet wurde (= „rote“ Hegegemeinschaften), werden beim Forstlichen Gutachten 2018 ergänzende Revierweise Aussagen von Amts wegen erstellt. Die Beteiligten müssen hier keinen Antrag stellen, die Aussagen werden verpflichtend gefertigt.

In den „g r ü n e n “ Hegegemeinschaften (Wertung der Verbissbelastung 2015 als „günstig“ oder „tragbar“) werden ergänzende Revierweise Aussagen für das einzelne Jagdrevier nur auf Antrag von zumindest einem unmittelbar Beteiligten (Jagdvorstand, Eigenjagdbesitzer, Revierinhaber, einzelne Jagdgenossen) erstellt.

Der Antrag ist bis spätestens 28. Februar 2018 schriftlich oder zur Niederschrift beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu stellen. Nähere Informationen und das Antragsformular finden Sie unter:

http://www.stmelf.bayern.de/wald/jagd/forstliches-gutachten/index.php

Bitte beachten Sie: pauschale Anträge für mehrere Jagdreviere, zum Beispiel von Arbeitsgemeinschaften der Jagdgenossenschaften, Kreisverbänden, Forstlichen Zusammenschlüssen oder Hegegemeinschaften, sind nicht möglich.

 

02.11.2017 Einladung Jahreshauptversammlung 2017 mit Neuwahlen

Die Jahreshauptversammlung der WBV Regensburg-Nord findet am Samstagnachmittag, 18.11.2017 13:00 Uhr im Gasthaus Lingauer in Bernhardswald statt. Tagesordnung wie folgt:

1.       Begrüßung

2.       Tätigkeitsberichte des 1. Vorsitzenden und der Geschäftsführung

3.       Kassenbericht/Kassenprüfbericht des Geschäftsjahres 2016, Entlastung der Vorstandschaft

4.       Haushaltsvoranschlag 2018; Beschlussfassung

5.  Neuwahlen gesamte Vorstandschaft (1./2./3. Vors. sowie mind. 6 Beiräte): Abstimmung über Wahlleiter und Wahlverfahren (Handzeichen und Blockwahl); Abstimmung über Wahlvorschlag

6.       Hauptreferat: Kathrin Selhuber, PEFC-Regionalassistentin für Bayern

„Windwurf, Käfer, Trockenschäden – PEFC-Standards sind für Sie und Ihren Wald gerade bei der Bewältigung von Schadereignissen wertvoll“

7.       Grußworte

8.       Kurzreferate des AELF Regensburg und Ihrer WBV zu aktuellen Themen

9.       Wünsche und Anträge

10. Schlusswort

 

16.10.2017 Waldbegänge bei Donaustauf am Fr, 20.10. und Fr, 27.10.2017

Die WBV Regensburg-Nord Dienststelle Ost lädt in Zusammenarbeit mit dem Forstrevier Regensburg des AELF Regensburg alle Mitglieder und interessierten Waldbesitzer zu 2 Waldbegängen im Kreuther Forst bei Donaustauf ein. Neben der Behandlung unterschiedlicher waldbaulicher Fragestellungen an den konkreten Waldbildern, bieten die ca. 2-3-stündigen Veranstaltungen den Teilnehmern auch die Möglichkeit, in lockerer Atmosphäre persönliche Fragen zu allen Themen der Waldbewirtschaftung anzusprechen. Keine Anmeldung erforderlich.

Waldbegang 1 - (etwas Kondition erforderlich): Freitag, 20.10. 14:00 - ca. 17:00 Uhr, Treffpunkt: Offizieller Walhalla-Parkplatz (nordöstl. der Walhalla); von dort ca. 3-stündige (Berg-)Wanderung (insgesamt ca. 250 Höhenmeter im Aufstieg) auf den Hellberg/Dachsberg; gutes Schuhwerk erforderlich; kleiner Rucksack für Getränk und Kleidung empfehlenswert; bitte bei Anfahrt aus Richtung Wörth mögliche Sperrung der Ortsdurchfahrt Bach/Do berücksichtigen!

Waldbegang 2 - (vom Gelände her keine besonderen Anforderungen, geringe Entfernungen): Freitag, 27.10. 14:00 Uhr - ca. 17:00 Uhr, Treffpunkt: Hammermühle (zwischen Sulzbach und Unterlichtenwald) - von dort Fahrgemeinschaften (auf ausreichende Bodenfreiheit achten); bitte nicht die offiziellen Parkplätze des Landgasthauses Hotel Hammermühle belegen; evtl. Getränk mitnehmen;

 

17.09.2017 Termine zum Thema Wald, Forst, Holz im Rahmen der Regionaltage des Landkreises Regensburg vom 25.09. - 01.10.2017

·         Waldführung/Vortrag/Wanderung

   Sa, 30.09.2017 14:00 Uhr Riegliner Holz, Sinzing

   "Wieviel Holz braucht der Zukunftswald" - Die Fichte vom Bauholzbaum zum Problembaum

   Referent: Erwin Engeßer, Bereichsleiter Forsten, AELF Regensburg

   Treffpunkt: Parkplatz Walderlebniszentrum Rieglinger Höhe 1 93161 Sinzing

   So, 01.10.2017 13:30 Uhr Spital Brennberg

   "Gemeinsame Wanderung zu Plätzen ehemaliger Kohlenmeier im Bereich Himmeltal"

   Referent: Franz Löffl, Förster und 2. Bürgermeister Gemeinde Brennberg

   Treffpunkt: Spital Brennberg, Lerchenfeldstraße 1, 93179 Brennberg, anschl. gemeinsame Fahrt zum Ausgangspunkt

Bitte beachten Sie die evtl. auch 2 interessante weitere Veranstaltungen zum Thema Köhlerei und Eisenverhüttung im Vorwald am 29.09. in Frauenzell und am 01.10. in Brennberg, siehe Gesamt-Flyer Regionaltage unter www.landkreis-regensburg.de

·         Besichtigung von Regionalen Holzbauten

   Fr, 29.09.2017 14:00 - 16:00 Uhr Kallmünz: Jugendzeltplatz ZAAR, Kallmünz (Verein für Naherholung, Holzbau Semmler)

   "Erweiterungsbau mit Aufenthalts- und Funktionsräumen in Lärchenholz"

   Veranstaltungsort: Jugendzeltplatz Zaar, Zaar 2, 93183 Kallmünz

   Fr, 29.09.2017 16:00 - 19:00 Uhr Alteglofsheim: Familie Hendlmeier, Naturlandbetrieb und Direktvermarkter im Nebenerwerb, Schreinerei

"Mobiler Hühnerstall aus Holz"

   Veranstaltungsort:  Lehelweg, 93087 Alteglofsheim, am Ende der Apfelplantage, 50 m bis zum mobilen Hühnerstall

   Sa, 30.09.2017 10:00 - 13:00 Uhr Regensburg: Schreinerei ANDERSARTIG, Hornburg + Thumann GbR

   "Werkhalle aus heimischem Fichtenholz in Holz-Ständerkonstruktion und energieeffiziente Bauweise mit Schreinerei, Büro, und Ausstellungsraum"

   Veranstaltungsort: Wernbergstr. 2, 93057 Regensburg

·         Holzbau-Praxistag für Bauingenieure, Architekten, Kommunale

    Entscheidungsträger, Holzbauer, Studenten und sonstige Interessierte

   Do, 29.09.2017 19:30 Uhr in Hemau

   "Holz im Geschoßwohnungsbau am praktischen Beispiel"

Der Holzbautag gibt Einblick in das Thema Bauen mit Holz. Veranstaltungsort ist di neu gebaute und in moderner Massivholzbauweise errichtete Wohnanlage "An den herbstwiesen" in Hemau. Eigentümer Herbert Mirbeth und Thomas Semmler, Geschäftsführer der ausführenden Holzbaufirma, führen durch das Gebäude und beantworten konkrete Fragen der Teilnehmer direkt am Objekt. Im Anschluß0 referiert der Architekt und Holzbauexperte Florian Lichtblau über den Einsatz von Holz im modernen Geschoßwohnbau. Der Abend bietet Gelegenheit zum informellen Austausch mit Fachleuten der Holzbranche, Planern und politischen Vertretern.

18:00 Uhr Gelegenheit zur Besichtigung der Wohnanlage "An den Herbstwiesen"

19:00 Uhr Begrüßung Herbert Mirbeth, Grußwort Landrätin Tanja Schweiger und Johannes Maag, Vors. Holzforum Regensburger Land

19:30 Uhr Vortrag: "Holz im Geschoßwohnungsbau am praktischen Beispiel" - Referent: Florian Lichtblau, Lichblau Architekten BDA München

Treffpunkt/Veranstaltungsort: Wohnanlage "An den herbstwiesen", Karl-Maag-Str. 4, 93155 Hemau

Anmeldung erbeten unter regionalentwicklung@lra-regensburg.de; Tel: 0941/4009-436 bzw. Fax /4009-490

 

27.05.2017 Einladung zur Lehrfahrt 2017 in den Bayerischen Wald

Die Waldbesitzervereinigung Regensburg-Nord lädt alle Mitglieder und sonstigen interessierten WaldbesitzerInnen sehr herzlich zur traditionellen Lehrfahrt ein. Programmpunkte/Themen: Ökologische Waldbewirtschaftung im Pfründestiftungswald Thurmannsbang, Bau eines Laufstalles für 25 Milchkühe unter Eigenholzverwendung auf dem Pfefferhof bei Rinchnach, Landwirtschaftliche Direktvermarktung im "Wurzelgarten Kößnach" des Biogemüsebaubetriebs Wiethaler.

·        Termin: Fr, 23. Juni 2016

·        Abfahrtszeiten und - Orte:

7:45 Pendlerparkplatz Lappersdorfer Kreisel;

8:00 Bernhardswald (Kreisel)

8:05 Altenthann/ Abzw. Adlmannstein

8:10 Forstmühle / Gottesberg

8:15 Brennberg / Raiffeisenbank

8:20 Zumhofer Kreuzung

8:25 Pfraumbach bzw. Kirnberg

8:30 Wörth / Petersplatz

·        Rückkehr: nach Lappersdorf ca. 20.30 -21.00; nach Wörth ca. 19.30 -20.00 Uhr

·        Unkostenbeitrag für Bus: Mitglieder 15 €, Sonstige 20 €

·        Kleidung für jedes Wetter, festes Schuhwerk !!! Brotzeit/evtl. Getränke !!!

·        Verbindliche Anmeldung: bei der Geschäftsstelle telefonisch unter 09403/2025 bzw. per email über wbvregensburg-nord@t-online.de

·        Anmeldefrist: Mittwoch, 21.06.2017

Bitte beachten Sie: Wir haben nur einen Bus zur Verfügung; der zeitliche Eingang der schriftlichen Anmeldungen entscheidet!!!

 

20.04.2017 Borkenkäfer 2017 – „Wir sitzen auf einem Pulverfass“

Nach der Kälteperiode im Februar zeigten sich im März im ganzen WBV-Gebiet plötzlich wieder neue kleine und große Borkenkäfer-Nester mit abfallender bzw. vollständig abgefallener Rinde bei gleichzeitig häufig noch grünen Kronen. Dabei waren in den meist weitgehend entrindeten Käferbäumen fast keine Käfer mehr zu finden. Diese in großer Anzahl z.B. im Boden „verschwundenen“ Käfer sind jetzt „das Pulverfass“, auf dem wir sitzen, und vor dem Forstdirektor Erwin Engeßer vom AELF Regensburg zurecht eindringlich warnt.

Die derzeit sichtbaren und leider bei weitem immer noch nicht vollständig aufgearbeiteten Käfernester haben ihren Ursprung noch in dem 2016 sehr spät bis weit in den Oktober hinein erfolgten Stehendbefall. Die Käfer nützten dann das über Wochen und Monate sehr milde „Winterwetter“, um in aller Ruhe langsam aber kontinuierlich unter der Rinde zu fressen und – von außen kaum sichtbar - ihr Werk zu vollenden. Erst durch die starken Fröste im Februar offenbarten sich in kurzer Zeit überall die insgesamt recht umfrangreichen Schäden durch die abfallende Rinde.

Die aufgrund der hohen Temperaturen bereits seit Anfang –April auf vielen frischen Fichten-Poltern in hoher Anzahl zu findenden braunen Bohrmehlhäufchen bestätigen die Warnungen der LWF bezüglich einem sehr hohen Grundbestand an Käfern – deutlich höher als 2015 und 2016. Zumal der erste „richtige“ Schwärmflug der Buchdrucker in diesem Jahr – zumindest nach den Ergebnissen des Borkenkäfermonitorings mit Pheromonfallen – eigentlich noch gar nicht stattgefunden haben dürfte.

Umso wichtiger ist es – vor allem, wenn Sie bereits 2015 und 2016 Käferbefall durch den Buchdrucker in Ihren Beständen gehabt haben - ab sofort immer regelmäßig bereits nach einigen warmen Tagen am Stück im Bereich rund um alte Käfernester oder sonnseitigen Bestandesrändern nach Bohrmehl zu suchen.

Zögern Sie nicht, bei Befall – auch bei nur wenigen Stämmen – zuerst Kontakt mit den WBV-Dienststellen aufzunehmen, um das Käfernest gegebenenfalls sicher abzugrenzen und das weitere Vorgehen abzustimmen.

Weitere grundsätzliche Info`s finden Sie hier: www.borkenkaefer.org

 

15.02.2017 Maschinelle Stammholzentrindung im Bereich der WBV

Die WBV organisiert jedes Jahr für Stammholzkunden zum Ausgang des Winters eine maschinelle Stammholzentrindung. Die Positionen können ab einer gewissen Mindestmenge (z.B. 15-20 Festmeter) an geeigneten Lagerplätzen im Wald oder am Hof der Waldbesitzer und Kunden, oder bereits auf Lagerplätzen der zum Einschnitt vorgesehenen Sägewerke entrindet werden. Kosten je nach Menge und örtlichen Gegebenheiten z.b. 6-8 €/fm netto.

Auch unsere Mitglieder können gerne bis spätestens Anfang/Mitte März bereitgestellte Hölzer bei der WBV-Geschäftsstelle zur maschinellen Entrindung anmelden. Für Rückfragen im Vorfeld stehen wir gerne zur Verfügung.

Wer z.B. sein eigenes wintergeschlagenes Holz für Baumaßnahmen im Sommer verwenden möchte, für den ist eine rechtzeitige Entrindung des dafür vorgesehenen Holzes empfehlenswert, um bis zum Einschnitt oder dem Beginn der Baumaßnahme ein rasches Abtrocknen des Holzes zu ermöglichen und so dem Befall von Holzschädlingen (z.B. Lineatus oder Borkenkäfern) vorzubeugen.

Entrindetes Holz aus Wintereinschlag trocknet – zumal bei luftiger Lagerung außerhalb des Waldes – zügig ab und baut Spannungen im Inneren ab. Bei optimalen Voraussetzungen können bis zum Hochsommer über den gesamten Stammquerschnitt Holzfeuchten unter 20 % erreicht werden. Wir dieses Holz dann beim Sägewerk oder z.B. auch mit der Mobilsäge am Hof eingeschnitten, kann hochwertiges, formstabiles Schnittholz erzeugt werden, d. h. z.B. die Balken bleiben – sorgfältige Lagerung vorausgesetzt – „stehen“

Die Entrindung kann zudem im Sommerhalbjahr bei frisch vom Borkenkäfer befallenen Fichten-Stämmen als Forstschutzmaßnahme empfohlen werden. Durch die Entrindung – ob manuell mit Schäleisen oder maschinell – sterben Borkenkäferlarven („weißes Stadium“) zuverlässig ab, auch ganz frisch geschlüpfte hellbraune Buchdrucker sind von dieser Maßnahme – zumal bei schlechterem Wetter – nicht sonderlich angetan

 

10.02.2017 Forstvereinstagung in Regensburg 17. – 21. Mai 2017

Die 68. Tagung des Deutschen Forstvereins findet im Mai in Regensburg/Bayern statt. Die Veranstaltung steht auch Nichtmitgliedern offen.

Gerade im umfangreichen Exkursionprogramm von Freitag 19.05. bis Sonntag 21.05. per Bus, Rad, Pedes im Raum Regensburg aber auch zu Zielen in ganz Bayern dürfte jeder interessante Waldbesitzer geeignete Angebote finden, weshalb wir als WBV Ihnen eine Teilnahme an der ein oder anderen Veranstaltung nachfolgend durchaus empfehlen wollen.

Im Rahmen der Tagung findet am 18. und 19. Mai (Donnerstag und Freitag) auf dem Neupfarrplatz ein Waldmarkt statt, auf dem sich verschiedene Akteure der Forst- und Holzbranche präsentieren. Hier können Sie sich bei Fachleuten zu Fragen rund um Holz und Wald informieren und mit anderen am Thema Interessierten ins Gespräch kommen.

Die 68. Forstvereinstagung wird von der Bayerischen Forstverwaltung und den Bayerischen Staatsforsten sowie durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unterstützt. Das komplette Programm sowie weitere Informationen zur Anmeldung etc. sind im Internet unter www.regensburg2017.de zu finden.

 

20.12.2016 Weihnachtsurlaub der WBV

Die Dienststellen der WBV sind von Freitag, 23. Dezember 2016 bis einschließlich Sonntag, 08. Januar 2017 nicht besetzt.

In dringenden „Notfällen“ hinterlassen Sie bei den Dienststellen eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter der Festnetznummer oder auf der Handy-Mailbox. Oder Sie schreiben eine email an wbvregensburg-nord@t-online.de.

 

05.12.2016 Vortragsveranstaltung am Montag, 19.12.2016

Die WBV Regensburg-Nord und das AELF Regensburg lädt alle Mitglieder und interessierten WaldbesitzerInnen zu einer Vortragsveranstaltung ein. Thema:

Von Artenschutz bis Zaunabbau - Rechtsvorschriften und Rechtsfragen für Waldbesitzer erläutert an Beispielen aus der Praxis

Referent: Erich Kufner, AELF Regensburg

Termin: Montag, 19.12.2016 , 20:00 Uhr

Ort:  Gasthaus Gassner, Zum Stillen Tal 12, Bernhardswald - Ortsteil Erlbach

Dauer: 2 Stunden 

 

01.12.2016 Holzsortierungsübungen Nadelholz am 09.12. und 16.12.2016

Die WBV Regensburg-Nord und das AELF Regensburg lädt alle Mitglieder und interessierten WaldbesitzerInnen zu 2 praktischen Übungen im Wald zum Thema Holzvermessung u. Holzsortierung von Nadelholz (v.a. Fichte, Kiefer) ein.

Vor dem Hintergrund der neuen Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (kurz: RVR) möchten wir den aktuellen Status Quo und mögliche Auswirkungen der neuen Richtlinie sowohl bei der Vermessung und Sortierung im Wald, als auch im Hinblick auf die Werksvermessung und - Sortierung erarbeiten.

Um kurzfristige Anmeldung mit Name, Vorname, Wohnort und Hdy- oder Festnetznummer wird dringend gebeten, um den Personalbedarf entsprechend planen zu können.

Anmeldung bei der WBV-Geschäftsstelle per Telefon: 09403/2025, per email: wbvregensburg-nord@t-online.de oder per Fax: 09403/969028

Bitte Schutzhelm mitnehmen und denken Sie an wirklich warme Kleidung (lieber zuviele Schichten als zu wenig; evtl. Handschuhe

Termin 1: Freitag, 09.12.2016 , 13:30 Uhr (v. a. für Waldbesitzer aus d. westl. WBV-Gebiet)

Treffpunkt: am Hof von WBV-Mitglied Frau Sabine Schuderer in Holz 2, Regenstauf (der kl. Weiler Holz liegt auf halber Strecke zwischen Lorenzen bzw. Ziegelhütte und Eitlbrunn)

Dauer: 2 Stunden

Termin 2: Freitag, 16.12.2016 , 13:30 Uhr (v. a. für Waldbesitzer aus dem östl. WBV-Gebiet)

Treffpunkt: Brennberg/Raiffeisenbank; von dort Fahrgemeinschaften; bitte nützen Sie die öffentlichen Parkplätze der Gemeinde Brennberg

Dauer: 2 Stunden

 

02.11.2016 WBV-Info-Veranstaltung mit anschließender Mitgliederversammlung am Samstag, 19. November 2016 13:30 Uhr Ghs Lingauer, Bernhardswald

Alle WBV-Mitglieder und interessierten Waldbesitzer sind herzlich eingeladen !

"Aktuelle Rahmenbedingungen für die Holzvermessung und Holzsortierung"

Kai Sühlfleisch, Waldbauernschule Goldberg, Kelheim

Pause

Mitgliederversammlung 2016

(Beginn: ca. ab 15:30 Uhr)

Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:

9.        Begrüßung

10.   Tätigkeitsberichte des 1. Vorsitzenden und der Geschäftsführer

11.   Kassenbericht/-prüfbericht des Geschäftsjahres 15`, Entlastung Vorstandschaft

12.   Haushaltsvoranschlag 2017; Beschlussfassung

13.   Grußworte

14.   Aktuelle Informationen Ihrer WBV und des AELF Regensburg

15.   Wünsche und Anträge (Anträge bitte schriftlich bis spätestens Mo, 14.11. an die Geschäftsstelle senden)

16.   Schlusswort

Im Rahmen der Veranstaltung bietet Ihnen die Fa. Kolbeck, Regenstauf die Möglichkeit, sich über aktuelle Trends manueller Forsttechnik zu informieren und sich mit Betriebsmitteln auszustatten.

 

02.11.2016 Waldbegang am Freitag, 18.11. 14:00 Uhr von Schneitweg ins Ellbachtal

Den lokalen Gewittersturm, der am 29. Mai von Regenstauf in wenigen Minuten mehrere tausend Festmeter Schadholz bei unseren Mitgliedern verursacht hat, nehmen wir zum Anlass, bei einem Waldbegang die Hauptschwierigkeiten bei der Bewältigung der Katastrophe im Ellbachtal und Bereich Fidelhof (Kleinparzellierung bei schwierigem Relief, fehlende bzw. unvollständige Erschließung durch LKW-Wege, Rückewege, Rückegassen, fehlende Holzlagerungsmöglichkeiten etc.) im Rückblick zu analysieren und sowohl kurzfristige Maßnahmen als auch langfristige Perspektiven (z.B. freiwilliger Flächentausch, gemeinsamer Wegebau) zu diskutieren. Weitere Themenbereiche: Wiederaufforstung nach Schaden (Baumarteneignung, finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten) oder z.B. Option einer ganz oder teilweisen natürlichen Wiederbewaldung (Naturverjüngung), Dienstleistungsangebot der WBV, Verbesserung der Erschließungssituation.

Termin: Freitag, 18.11.2016 Dauer: 2-3 Stunden

Treffpunkt: am Hof der Fa. Auburger vor der Maschinenhalle (Auburger Rudolf, Regenstauf/Schneitweg 6)

02.11.2016 Vorankündigung Holzsortierungsübungen Nadelholz auf der Grundlage der neuen RVR

Ergänzend zum für Sa, 19.11. 13:30 (Gasthof Lingauer in Bernhardswald) angekündigten Vortrag von Kai Sühlfleisch "Aktuelle Rahmenbedingungen für die Holzvermessung und Holzsortierung", der sich unter anderem auch mit der neuen Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (kurz: RVR) befasst, möchten wir möglichst bis Jahresende noch zwei praktische Übungen im Wald anbieten.

Thema:  Rundholzvermessung u. -sortierung der Baumarten Fichte/Kiefer auf der Grundlage der neuen RVR.

Die Veranstaltungen werden voraussichtlich im Zeitraum Ende November bis Mitte Dezember jeweils an einem Freitag nachmittag 14:00 Uhr (evtl. auch Samstag nachmittag um 13:30 Uhr) stattfinden und rund 2 Stunden dauern.

Die endgültigen Termine und die Treffpunkte werden wir relativ kurzfristig über unseren email-Verteiler und über die Presse noch allgemein ankündigen. Um für die Sortierungsübungen den endgültigen Personalbedarf vonseiten WBV und AELF für eine erfolgreiche Durchführung abschätzen zu können, bitten wir um Anmeldung.

Wenn Sie schon jetzt wissen, dass Sie grundsätzlich an einer der Holzsortierungsübungen Interesse hätten, melden Sie sich ab sofort bei der Geschäftsstelle. Das würde uns bei der Vorbereitung sehr helfen. Vielen Dank!

 

06.07.2016 Noch Brennholzpositionen (2m und 4m lang) frei Wald abzugeben

Die WBV Regensburg hat aus der vergangenen Einschlagssaison noch Brennholzpositionen – Industrieholz, Nadelholz (i.a. 2m lang) und Laubholz (i.a. 4m lang) – an der Waldstraße lagernd abzugeben; im nordwestlichen WBV-Bereich (z.B. Regenstauf) fallen derzeit zudem aus der Windwurfaufarbeitung (Gewittersturm) weitere Positionen an. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen gerne auch einen Frächter. Info`s und Rückfragen bei der Geschäftsstelle unter 09403/2025.

PS: http://www.holz-von-hier.de/bioenergie/pdf/Info_Rohstoffe_5.pdf

Bitte beachten Sie auch einige Grundlagen-Info`s zum Thema Brennholzeinkauf unter vorstehendem Link. Insbesondere die dortigen Ausführungen zum Thema "Qualität und Holzart" beleuchten u.a. den oft vernachlässigten Aspekt unterschiedlicher Schwundmaße der verschiedenen Baumarten (u.a. siehe Tabelle).

Nicht nur der gewerbliche Brennholzhandel, letztlich auch der Waldbesitzer hat in der Konsequenz oft das Problem, dass die Kundennachfrage mangels Kenntnis vor allem dieser Zusammenhänge oft sehr einseitig ist und pauschal auf Nadelholz insgesamt einerseits und Buche andererseits reduziert ist, während die übrigen 30-40 Baum- bzw. Holzarten auf dem Markt mit ihren spezifischen Vorteilen wie z.B. deutlich geringeres Schwundmaß fast aller anderen Baumarten gegenüber der Buche, schöne Flammenbilder wie bei Birke gleich hohem Heizwert, z.B. oft günstigerer Preis von Harthölzern wie z.B. Esche, Ahorn, Kirsche im Vergleich zu oft deutlich überhöhten Preisen bei Buche etc. bei den Kunden häufig gering geschätzt werden, obwohl man insgesamt zusammengefasst betrachtet, bei anderen Holzarten unterm Strich oft mehr fürs Geld bekommen würde. Aber nicht nur der gewerbliche Brennholzhandel ist gefordert, auf diese Zusammenhänge hinzuweisen und seine

Angebote differenzierter ("Mischholz" z.B. ist ja keine klare Aussage) zu gestalten. Auch jeder Waldbesitzer

sollte nach außen jeder einzelnen Baumart/Holzart die ihr zustehende Wertschätzung zu teil werden lassen.

 

23.05.2016 Einladung zum Jahresausflug (Lehrfahrt) am Fr, 10. Juni

Die WBV Regensburg Nord lädt alle Mitglieder und interessierte Nichtmitglieder zur traditionellen Lehrfahrt ein. Fahrtziel 2016: Die KWF-Tagung (www.kwf-tagung.de) im nahe gelegene Roding. Dass die traditionell nur alle 4 Jahre bundesweit vom Kuratorium für Wald und Forstwirtschaft e.V. ausgerichtete renommierte Fachtagung mit Expo, Sonderschauen, Kongress/Fachforen und Fachexkursionen findet in diesem Jahr quasi vor unserer Haustüre statt und ist somit einen Besuch wert.

Nähere Info`s zur KWF-Tagung allgemein, zum Jahresausflug (incl. Anmeldeformular) und zum Bezug stark ermäßigter Eintrittskarten über Ihre WBV finden Sie in unserem aktuellen Rundschreiben Nr. 25 (Sonderausgabe zur KWF-Tagung) vom Mai 2016 hier.

 

19.04.2016 "Denkmäler im Wald“ Einladung zur WBV-Infoveranstaltung “ am Freitag, 29.04.2016 17:00 Uhr im Bacherer Forst

Führung zu der spannenden bronzezeitlichen Wallanlage bei Frengkofen; Erklärung von sichtbaren und nicht sichtbaren Bereichen der großen Anlage;

Referent: Dr. Christoph Steinmann, Gebietsreferent beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege

Treffpunkt: 17:00 Uhr zwischen Bach/Do und Kruckenberg, Abzweigung/Ortseinfahrt Frengkofen am Parkplatz hinter Bushaltestelle ; Ende ca. 19:00 Uhr

Ausrüstung: Festes Schuhwerk

Anmeldung: => keine Anmeldung erforderlich!

Alle Mitglieder und interessierten WaldbesitzerInnen im Zuständigkeitsbereich der WBV sind herzlich eingeladen; Über eine rege Beteiligung würden wir uns sehr freuen.

 

03.02.2016 Neue Klimafachkraft am AELF für Umsetzung der "Tannenoffensive"
Zeitlich befristete Verstärkung für das AELF Regensburg durch eine neue Klimafachkraft! Stefanie Süß wird maßgeblich versuchen, die "Tannenoffensive" des AELF im Landkreis Regensburg zu unterstützen. Eine Offensive im Rahmen der Initiative "Zukunftswald Bayern", die viel Potenziel und Chancen für die Waldbesitzer verspricht.

Es werden Waldbesitzer gesucht, die sich bereiterklären, dass in ihren Wäldern Tannen-Besuchsflächen eingerichtet werden. Das AELF übernimmt in diesem Fall die Kosten für die Arbeit und das Pflanzmaterial. Die Waldbesitzer werden zu Tannenpaten, sprich, sie müssen diese neuen Pflanzgruppen pflegen. Außerdem möchte man sie seitens des AELF gerne als Ansprechpartner für weitere interessierte Waldbesitzer gewinnen, um auf diese Weise den direkten Austausch zu ermöglichen.

Wer Interesse an dieser Aktion hat sollte sich bei Stefanie Süß unter Telefon 09409/8502-20 melden oder eine mail an stefanie.suess@aelf-re.bayern.de schreiben.

 

03.02.2016 Forstpflanzenbezug bereits ab sofort möglich

Die Witterungsverhältnisse (Temperatur, Bodenfeuchte besser als im Herbst) erscheinen derzeit günstig für Kulturmaßnahmen. Zumindest die Baumschule S a i l e r hat sich deshalb entschlossen, ab sofort Forstpflanzen auszuheben und auszuliefern. Details erfragen Sie in der Auslieferungsstelle in Grub bei unserem Mitglied Herrn Obermeier (Tel: 09402/782673)
Hinsichtlich Ihrer Bestellungen erinnern wir an unser WBV-Info-email vom 29.10.2015 "Forstpflanzenbestellungen - Bitte richtige Herkünfte angeben und einfordern"

Nachfolgend zitieren wir zur Hintergrund-Info noch aus einem gestern erhaltenen Brief der Baumschule Sailer: …die Wettervorhersagen verneinen die Frage nach einer Rückkehr des Winters im Februar. Das erzeit vorherrschende Wetter kann als günstig für Kulturmaßnahmen bezeichnet werden. Moderate Temperaturen ermöglichen ein schonenendes Roden der Pflanzen in unseren Quartieren sowie eine pflanzengerechte Lieferung und Ausbringung auf Ihren Kulturflächen. Eine Reihe von prognostizierten atlantischen Tiefdruckgebieten werden voraussichtlich den ersehnten Niederschlag bringen. In Anschauung dieser Gesamtsituation haben wir uns entschlossen, umgehend mit der Auslieferung von Pflanzen und der Ausführung von Pflanzarbeiten zu beginnen. Da die heimische Vegetation hinsichtlich des Austriebs deutlich weiter entwickelt ist als i anderen Jahren, gehen wir davon aus, dass die Pflanzsaison Frühjahr 2016 früher enden könnte als sonst. Um unsere Kunden in gewohntem Umfang bedienen zu können, erscheint uns die Aufnahme aller Arbeiten als unumgehbar….

 

03.02.2016 Ergebnisse Vegetationsgutachtens 2015 und der revierweisen Aussagen

Im Bereich des AELF Regensburg wurden in 15 Hegegemeinschaften von den Försterinnen/Förstern Daten über den Verbiss an Trieben und Knospen erhoben. Die Forstlichen Gutachten sind für die Beteiligten an der Abschussplanung – Jagdvorstand, Eigenjagdbesitzer und Revierinhaber - ein wichtiges Hilfsmittel, um für die jeweils kommende Planungsperiode gesetzeskonforme Abschusspläne für das Schalenwild aufzustellen. Für die unteren Jagdbehörden stellen die Gutachten eine wesentliche Entscheidungsgrundlage bei der Abschussplanung dar.

Die Ergebnisübersicht und detaillierte Auswertungen und Bewertungen auf Hegegemeinschaftsebene finden Sie unter http://www.aelf-re.bayern.de/forstwirtschaft/jagd/124946/index.php.

Die Ergebnisse von "Revierweisen Aussagen" zu Jagdbögen in Ihrer Jagdgenossenschaft (sofern beantragt) sollten Sie sich schriftlich (z.B. Kopie) von Ihrer JG-Vorstandschaft geben lassen. Bei Problemen helfen Ihnen ggf. auch die Beratungsförster des AELF, das AELF oder die untere Jagdbehörde weiter.

Derzeit und in den nächsten Wochen bis Anfang April werden die Weichen für die nächsten 3 Jahre gestellt. Werden Sie aktiv und handeln Sie im Rahmen Ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Hierzu verweisen wir auf die detaillierten Ausführungen über das Prozedere der Abschussplanerstellung und Ihre Möglichkeiten der Einflussnahme in den WBV-Bladln Nr. 13 (Januar 2010) und Nr. 15 (Februar 2013). Soweit Sie diese nicht abgeheftet haben, finden Sie die Mitteilungsblätter hier: http://www.wbvregensburg-nord.de/wbvmitteilungsblatths.html

Nehmen Sie den Appell von Karl Frank, Leiter der unteren Jagdbehörde am LRA Regensburg ernst, als er vor 3 Jahren an die Waldbesitzer appellierte:

"Wichtig ist allerdings, dass die Waldbesitzer ihre Interessen gegenüber den Jagdausübungsberechtigten klar vertreten. Dazu gehört natürlich, dass sich die Waldbauern innerhalb der Jagdgenossenschaft Gehör verschaffen und den Jagdvorstehern vorhandene Defizite mitteilen.

In der Vergangenheit haben sich viele von ihnen erst nach Abschluss der Planung mit ihren Problemen an mich gewandt. Viel Erfolg versprechender wäre aber, sich rechtzeitig und eindeutig einzubringen. Ich sichere Ihnen dafür meine v o l l e Unterstützung zu.

Die Abschusspläne selbst sind in der Zwischenzeit auch so flexibel gestaltet, dass Probleme auf Verjüngungsflächen jagdlich gelöst werden können, ohne dass der Plan ein Hindernis wäre (z. B. Einrichten zeitweiser Bejagungsschwerpunkte oder Überschreiten des Abschussplanes um bis zu 30 % ohne dass formell ein neuer Abschussplan erstellt werden muss). In unserem Landkreis gibt es dazu schon etliche sehr positive Beispiele. Auch hierzu berate ich Sie im Einzelfall sehr gerne."

 

18.12.2015 Weihnachtsurlaub der WBV vom 24.12. – 10.01.15

Innerhalb des o.g. Zeitraumes sind die Dienststellen der WBV nicht besetzt.

In dringenden Fällen hinterlassen Sie bei den Dienststellen eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter der Festnetznummer oder auf der Handy-Mailbox. Oder Sie schreiben ein Fax oder schicken eine email an wbvregensburg-nord@t-online.de.

 

08.12.2015 Borkenkäfer - Situation bedrohlich

Die weiteren Folgen des extrem heißen und trockenen Sommers 2015 sind derzeit noch schwer einzuschätzen. Tatsache ist, dass – je nach Standort – im Juli/August den Bäumen das Wasser ausging und seitdem primär der winzig kleine – und scheinbar recht hitzeunempfindliche -  Kupferstecher fast bei jedem Waldbesitzer zugeschlagen hat. In jedem Baum mehr oder weniger sporadisch unterstützt durch den Buchdrucker.

Noch immer zeigen sich jeden Tag neu die Ergebnisse der letzten herbstlichen und spätherbstlichen Schwärmflüge. Und die Käfer fressen bei den ungewöhnlich milden Temperaturen schon den ganzen „Winter“ unter der Rinde in der oberen Kronenhälfte – im Stamm und in den Ästen – beständig vor sich hin.

Vielen Waldbesitzern geht es so: Wo vor einer Woche eindeutig kein Käferbefall festgestellt werden konnte, ist heute eindeutig sichtbar der Käfer drin. Häufig kann in dichten Beständen der Befall der Kronenspitze nur aus gehöriger Entfernung (z.B. vom Gegenhang aus) erkannt werden. Der bei vielen Bäumen anzutreffende z.T. extrem starke Zapfenanhang machts generell nicht leichter.

Wohl fast alle Fichten sind mittlerweile aufgrund des Wassermangels in einem desolaten Zustand und gerade für Kupferstecherbefall anfällig. Auch an Douglasien wurde heuer schon Befall festgestellt.

Die bisherigen Niederschläge waren ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Bodenwasservorräte in den Waldböden sind – gerade in nadelholzdominierten Beständen - von den obersten Zentimetern abgesehen noch immer völlig unzureichend.

 

04.12.2015 Waldbegang in Ziegelhütte am Freitag, 11. Dezember 2015, 14:00 Uhr

Das Forstrevier Regensburg des AELF und die WBV Regensburg-Nord laden alle WaldbesitzerInnen und alle übrigen interessierten sehr herzlich ein zu einem informativen Waldbegang in den Wäldern des St. Katarinenspitals Regensburg.

Vorstellen möchten wir einen alten Eichenbestand, wie er in unserer Region leider sehr selten ist. Die Qualität und die Wertleistung der Baumart Eiche können hier eindrucksvoll bestaunt werden. Standörtliche Eignung und waldbauliches Vorgehen werden hier ebenso Thema sein wie der Naturschutz im Rahmen einer multifunktionalen Forstwirtschaft.

Außerdem werden anhand von Beispielbeständen die Verjüngung und die Jugendpflege von Edellaubholz diskutiert. Gerade dort ist es wichtig schon in der Jugend durch Pflegemaßnahmen die Qualität und die Zuwachsleistung zu optimieren, um später einen wertvollen Waldbestand zu bekommen. Aber wann ist der richtige Zeitpunkt? Nach welchen Kriterien sollen Bäume entnommen werden? Welche Krankheiten können auftreten?

Treffpunkt: Freitag, 11.12.2015 14:00 Uhr nördl. v. Lappersdorf, nordöstl. v. Hainsacker; von Lorenzen in Richtung Eitlbrunn; ca. 500 Meter nördl. v. Ziegelhütte am Wanderparkplatz links

 

30.11.2015 „Besondere Bäume mit Ihren Beschützern“

AELF gibt Foto-Wandkalender für 2016 heraus

Das Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten hat zum Ausklang des Waldnaturschutzjahres 2015 einen Foto-Wandkalender für 2016 im DIN A3-Format erstellt, den wir gerne weiter empfehlen. 
Unter dem Motto "Besondere Bäume und ihre Beschützer" werden imposante und markante "dicke" Bäume im Landkreis Regensburg mit ihren jeweiligen Besitzern ("Beschützern") vorgestellt und kurz porträtiert. Im November-Kalenderblatt z.B. unser Mitglied Karl Piendl mit Familie mit „seiner Eiche“ mit über 4 Metern Stammumfang. 
Abgerundet werden die Porträts mit interessanten Hintergrundinformationen zu den jeweiligen Baumarten bzw. Gattungen. 
Der Kalender kostet ca. 16 € zzgl. Versand und kann direkt beim AELF Regensburg bestellt werden:
Tel.: +49 9409 8502-0 Fax: +49 9409 8502-99 E-Mail: poststelle@aelf-re.bayern.de
Stichwort/Betreff: "Baumkalender 2016 - Landkreis Regensburg

 

13.11.2015 WBV-Infoveranstaltung zum Thema Forstpflanzen am Freitag, 20.11.2015

Nachdem die Pflanzzeit heuer - zumindest von den Temperaturen, Wasser fehlt leider - kein Ende zu nehmen scheint, möchten wir Sie zusammen mit dem Forstrevier Regensburg des AELF sehr herzlich einladen zu einer Infoveranstaltung zum Thema Forstpflanzen.

Näher eingehen möchten wir im Rahmen der Veranstaltung auf die sachgemäße Verwendung von Topfpflanzen. Aufgrund der oftmals recht "steinigen" Böden mit vergleichsweise geringer Wasserhaltekraft im Bereich der WBV Regensburg - Nord und wohl nicht nur gefühlt immer extremeren Witterungs-verhältnissen in den letzten Jahren, können die (vergleichsweise teuren) "Topf-Pflanzen" die Startbedingungen und Überlebenswahrscheinlichkeit deutlich verbessern. Allerdings steigt auch das finanzielle Risiko einer Kultur. Auf dem Pflanzenmarkt tummeln sich mittlerweile viele Anbieter mit unterschiedlichen Systemen von Containerformen und -Größen. Hier ist es manchmal schwierig, die Übersicht zu behalten.Auch beim Pflanzvorgang von Containerpflanzen gilt es einige Dinge zu beachten.Darüber hinaus versuchen wir, alle wichtigen Fragen von der Beschaffung von Forstpflanzen allgemein bis hin zur Qualitätsansprache der erworbenen Pflanzen zu klären.

Treffpunkt: Fr, 20.11.15 um 14:00 Uhr bei unserem Mitglied Otto Obermeier in Grub 1, Regenstauf (u.a. Zweigstelle der Baumschule Sailer)

 

23.10.2015 WBV-Info-Veranstaltung mit anschließender Mitgliederversammlung

am Samstag, 07. November 2015 13:30 Uhr Ghs Lingauer, Bernhardswald

Alle WBV-Mitglieder und interessierten Waldbesitzer sind herzlich eingeladen !

"Kleinprivatwaldbesitz heute - von Pflichten, Recht haben und Recht bekommen"

Carl von Butler, Geschäftsführer Bayerischer Walbesitzerverband e.V.

"Seltene Baumarten - ökonomisch und ökologisch wertvoll"

Franz-Xaver Löffl, AELF Regensburg

Pause

Mitgliederversammlung 2015

(Beginn: ca. ab 15:30 Uhr)

Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:

17.   Begrüßung

18.   Tätigkeitsberichte des 1. Vorsitzenden und der Geschäftsführer

19.   Kassenbericht/-prüfbericht des Geschäftsjahres 14`, Entlastung Vorstandschaft

20.   Haushaltsvoranschlag 2016; Beschlussfassung

21.   Grußworte

22.   Aktuelle Informationen Ihrer WBV und des AELF Regensburg

23.   Wünsche und Anträge (Anträge bitte schriftlich bis spätestens Do, 05.11. an die Geschäftsstelle senden)

24.   Schlusswort

Im Rahmen der Veranstaltung bietet Ihnen die Fa. Kolbeck, Regenstauf die Möglichkeit, sich über aktuelle Trends manueller Forsttechnik zu informieren und sich mit Betriebsmitteln auszustatten.

 

10.10.2015 Themenwoche Heizungsmodernisierung der Energieagentur Regensburg

wir erlauben uns, Sie auf die Themenwoche Heizungsmodernisierung der Energieagentur Regensburg e.V. aufmerksam zu machen. (siehe unten)

Brennholzsortimente sind in den letzten 10 Jahren deutlich (!!!) teurer geworden, und Aufwand und Kosten um Gewinnung und Aufbereitung werden gerne vernachlässigt bzw. schön gerechnet. Auch Waldbesitzer sollten deshalb mit ihrem eigenen Rohstoff effizient umgehen und die Zukunft nicht sprichwörtlich zum Fenster hinaus heizen.

Gerade die Solarthermie wird gerne unterschätzt und ist häufig nicht nur eine gute Ergänzung zur Holzheizung. Mit der richtigen Gebäudearchitektur und fachgerecht geplanter und installierter Haustechnik können energieeffiziente Häuser überwiegend solarthermisch und mit 1 handvoll Ster Brennholz sehr kostengünstig beheizt werden, wie Herr Georg Dasch vom Sonnenhausinstitut Straubing (www.sonnenhaus-institut.de) vor 2 1/2 Jahren bei einer WBV-Info-Veranstaltung sehr fundiert ausführte.

Ihre WBV Regensburg-Nord

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Energieagentur Regensburg: http://www.energieagentur-regensburg.de/

Anmeldung/Rückfragen: 0941/2984491-0

Vortragsprogramm: (Teilnahme kostenlos)

jeweils um 16:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Energieagentur, Altmühlstr. 1a in Regensburg (= 2-stöckiger Holzbau)

Montag: "Solartermie" - Technik, Praxisbeispiele
Dienstag: "Biomasse" - Ressource Holz & Pellets, Pelletheiztechnik
Mittwoch: "Biogas/Gasbrennwert/BHKW" - Technik, Praxisbeispiele
Donnerstag: "Wärmepumpen und Photovoltaik" - Technik und Praxisbeispiele
Freitag: "Beratungstag" - Energie & Fördermittel (Anmeldung erbeten!)

Fachausstellung mit Partnern

Mo 19.19 - Fr 23.10. 08:00 - 17:00 Uhr in den Räumen der Energieagentur;
während der Öffnungszeiten besteht die Möglichkeit zu einer Energie- oder Fördermittelberatung

Exkursionen: (Treffpunkt: jeweils 08:30 Uhr Energieagentur Regensburg)

Dienstag: "Sägewerk und Pelletsproduktion Schwaiger, Hengersberg"
Mittwoch: "Biogaserzeugung mit Einspeisung ins Erdgasnetz, Eich bei Kallmünz"

 

15.09.2015 Geräterverleih: Hebelfällkarre vermisst: bitte zurückgeben !

Die bisher bei Josef Schütz, Pfraumbach 1, 93086 Wörth/Do untergebrachte Hebelfäll- und Rückekarre wurde scheinbar unbekannterweise ausgeliehen und bisher nicht zurückgebracht. Wir bitten den Ausleiher dringend, sich bei der Geschäftsstelle zu melden (09403/2025)

 

15.09.2015 Änderungen beim Ab-Hof-Verkauf u. Geräteverleih im östl. WBV-Gebiet

Josef Weinzierl, Kirnberg 1, 93086 Wörth/Do (09482/90730) – bisher nur für den Verkauf von Zaunmaterial, Eichenzaunpfosten und – Grenzpfählen zuständig – hat zwischenzeitlich von Josef Schütz, Pfraumbach 1 auch den Verkauf von Kettenöl, Sonderkraftstoff, Tonkinstäben und Zubehör übernommen und fungiert nun auch als Ausleihstelle für die bisher bei Josef Schütz untergebrachten Verleihgerätschaften (z.B. Erdbohrgerät, Hebelfällkarre mit Rückezangen, Hochentaster, Absperrschilder „Vorsicht Holzfällung“, Locheisen und Bindezange für Tonkinstäbe. übernommen. Wir danken der Familie Schütz – insbesondere auch Herrn Schütz senior - für ihr langjähriges ehrenamtliches Engagement.

 

27.07.2015 Waldbegang zum Thema FFH am Sonntag, 09. August

Die WBV Regensburg-Nord lädt zusammen mit dem AELF Regensburg interessierte Waldbesitzer zu einem Waldbegang im FFH-Gebiet „Trockenhänge am Donaurandbruch“ bei Donaustauf ein.

Viele Waldbesitzer fragen sich, welchen Einfluss FFH und Natura 2000 auf die Bewirtschaftung ihres Waldes haben. Der ein oder andere Waldbesitzer ist verunsichert und befürchtet Einschränkungen.

Deshalb richtet sich die Einladung vor allem an diejenigen Waldbesitzer, welche unmittelbar betroffen sind u. Flächen in einem Natura 2000-Gebiet haben.

Wir wollen ihnen zeigen, worum es bei FFH eigentlich geht und wie mit einer naturnahen Forstwirtschaft der Wald als Lebensraum für unsere heimischen Tier- und Pflanzenarten erhalten bleibt.

Sie haben Gelegenheit, beispielhaft anhand des FFH-Gebietes „Trockenhänge am Donaurandbruch“ grundsätzliche Antworten auf ihre Fragen zur Waldbewirtschaftung in den im Bereich der WBV Regensburg-Nord verbreiteten FFH-Gebieten zu bekommen.

Treffpunkt am So, 09. August um 9:30 Uhr

nördlich Krankenhaus Donaustauf, höchstgelegener Parkplatz am Waldrand.

Dauer: ca. 2 Stunden. Festes Schuhwerk und wetterfeste Kleidung !

 

15.05.2015 AELF-Forstrevier Regensburg: Martin Hupf Nachfolger von Erich Kufner

Erich Kufner, viele Jahre in Regenstauf mit der gleichnamigen Forstdienststelle „stationiert“ und in den letzten Jahren Inhaber des Forstreviers Regensburg am AELF hat im Zuge der von ihm in Anspruch genommenen Altersteilzeit das Revier Regensburg an Martin Hupf übergeben. An den Kontaktdaten hat sich, bis auf die neue Handynummer nichts geändert.

Forstrevier Regensburg: Martin Hupf
AELF Regensburg, Lechstraße 50, 93057 Regensburg

Telefon: 0941 2083-131 Fax: 0941 2083-200

Mobil: 0172- 65 49 397

 

30.04.2015 Neue Online-Portale für WaldbesitzerInnen

Der Internetauftritt www.mein-wald.de soll dem interessierten Waldbesitzer bei der Suche nach ersten Informationen und dem richtigen Ansprechpartner helfen.

Das Waldbesitzer-Portal ist ein neues Angebot der Bayerischen Forstverwaltung. Informieren Sie sich unter www.waldbesitzerportal.bayern.de grundlegend und recht umfassend über alle wichtigen Fragen der Bewirtschaftung, zu Pflege und Schutz Ihres Waldes sowie zu den Förderprogrammen des Freistaates Bayern.

Ebenfalls neu: www.wildtierportal.bayern.de mit allgemeinen Informationen zu Wildtieren, der Jagd, der Landwirtschaft, den Lebensräumen und vieles mehr. Über die "Wildtier-Steckbriefe" können Sie sich einen schnellen Überblick über die Besonderheiten und Eigenarten einzelner Wildtierarten verschaffen. Sie finden Fachbeiträge aus der bayerischen Wildtierforschung, dem Wildtiermanagement und anderen Themenbereichen, sowie Info`s zu Schwerpunktthemen und aktuellen Fragestellungen.

Ein gesonderter Bereich, der von regional Beteiligten genutzt werden kann, ist das "Wildtiermanagement-Modul". Hier können auf regionalen Arbeitsebenen beispielsweise Informationen über den Populationsstatus einzelner Arten oder die von diesen verursachten Wildschäden erfasst, dargestellt und ausgewertet werden (Monitoring).

Diese wichtigen Grundlageninformationen lassen sich von den regional Beteiligten für die Entscheidung und Umsetzung zielgerichteter Maßnahmen nutzen (beispielsweise zur Schwarzwildproblematik)

 

 

16.02.2015 Verbissgutachten 2015

Die Bayerische Forstverwaltung erstellt in diesem Jahr wieder für jede Hegegemeinschaft ein Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung. Dieses soll Jagdvorstände, Eigenjagdbesitzer und Jagdpächter in die Lage versetzen, für die Jagdjahre 2016/17 bis 2018/19 einvernehmlich gesetzeskonforme Abschusspläne aufzustellen. Das Forstliche Gutachten wird nach dem gleichen Aufnahmeverfahren wie im Jahr 2012 erstellt. Beginn der Außenaufnahmen ist der 02.März 2015.

Teilnahme an den Außenaufnahmen erwünscht

Die Außenaufnahmen ab März bieten Ihnen als Waldbesitzer eine gute Möglichkeit, den AELF-Förstern über die Schulter zu schauen, Fragen zu stellen und Ihre „Verbiss-Kompetenz“ zu verbessern.

Revierweise Aussagen, wo Verbiss 2012` zu hoch

Revierweise Aussagen werden automatisch von Amts wegen in den Hegegemeinschaften erstellt, in denen bei der letzten Aufnahme im Jahre 2012 die Verbissbelastung als „zu hoch“ oder „deutlich zu hoch“ bewertet wurde. Im WBV-Gebiet ist dies in den Hegegemeinschaften Hubertushöhe und Karlstein der Fall. Im Gegensatz zu den Gesamtergebnissen des Verbissgutachtens auf Hegegemeinschaftsebene sind „Revierweise Aussagen“ gutachtliche Feststellungen über die Verbissbelastung bzw. zur Situation der Waldverjüngung in einem bestimmten Jagdrevier. Diese beruhen im Wesentlichen auf den örtlichen Erfahrungen der jeweils zuständigen Forstbeamten. Daneben können sie sich auch auf Erkenntnisse stützen, die aus gemeinsamen Revierbegängen, aus Weiserflächen, aus den Stichprobenaufnahmen zur Verjüngungsinventur oder aus einfachen Traktverfahren gewonnen wurden.

Revierweise Aussagen auch auf Antrag möglich

In den anderen Hegegemeinschaften können sowohl der Jagdvorsteher oder Revierinhaber, als auch einzelne Jagdgenossen solche Aussagen beantragen. Antragsfrist: 27.02.2015.

Detaillierte Info`s – auch zur Historie -  und Antragsformulare zur Teilnahme an den Aussenaufnahmen bzw. zur Beantragung „Revierweiser Aussagen“ finden Sie unter folgendem Link:

http://www.stmelf.bayern.de/wald/jagd/forstliches-gutachten/

 

30.12.2014 Waldschutz: Übersehene Schneebrüche des Winters sind häufig die Basis für eine positive Käferentwicklung in Ihrem Wald im Sommer

1. Kontrollieren Sie auch im Winter regelmäßig Ihre Bestände noch auf Käferbefall (Rindenabfall bei noch grüner Krone), aber auch auf Schneedruck- und Schneebruch-Schäden.

2. Kontrollieren Sie dabei - am besten zu Fuß - alle Einzelflächen, auch die schlecht erreichbaren, in schwierigem Gelände, und schlecht einsehbaren. Zu Fuß deshalb, weil man vom Traktor oder Auto aus vieles leicht übersieht.

3. Markieren Sie jeden Schaden in einer Karte mit einer fortlaufenden Nummer, machen Sie sich jeweils kurze Notizen zu Waldort, Baumart, Anzahl und ungefährer Fm-Menge der aufzuarbeitenden Bäume und vermerken Sie, um welche Art Schaden es sich handelt, ob die betroffenen Bäume vollständig entwurzelt, gebrochen oder entkront sind und "sammeln" Sie so kleinere verteilte Schäden in den nächsten Wochen erst mal an - sofern Sie die Schäden nicht ohnehin in einen bereits begonnenen oder geplanten Holzeinschlag einbringen bzw. mit diesem kombinieren können.

4. Ist erkennbar, dass die Schäden über alle Ihre eigenen Waldflächen oder auch unter Einbeziehung der Schäden von benachbarten Waldbesitzern (bitte absprechen !!!) schon den Umfang von 1 Fuhre Holz (ca. 20-25 fm) erreicht haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit der für Sie zuständigen WBV-Dienststelle auf und klären Sie die Aushaltung, Vermessung und Sortierung ab.

5. Machen Sie sich bereits im Vorfeld Gedanken, ob Sie selbst die Aufarbeitung und Rückung sicher, zügig und vollständig bewerkstelligen können bzw. ob nicht die Aufarbeitung durch einen Unternehmer z.B. mit Motorsäge und Seilschlepper sinnvoll ist.

6. Da im Wald vor allem die Holzrückung im Hinblick auf Bodenschutz sowie Schonung der Rückegassen, Rückewege und Forstwege oft auf kurzfristig sich öffnende Zeitfenster Rücksicht nehmen sollte, sind Aussagen wie "das mach ich selber, aber ich hab`nur am Wochenende Zeit" oder "von x bis y hab ich 1 Woche Urlaub" problematisch.

7. Genauso sind Probleme vorprogrammiert, wenn man im Dezember den ersten Baum fällt und aufarbeitet und im April/Mai den letzten. Die Gefahr der Holzentwertung und von Qualitätsverlusten durch Lineatus-Befall, Bläue-Pilze, Rotstreif etc. ist auf diese Art und Weise immer gegeben. Hinzu kommt ein häufiges Holzüberangebot zum Frühjahr hin, die Holzabfuhr verzögert sich nicht selten. Bitte überlegen Sie sich deshalb genau, ob und wann Sie mit der Aufarbeitung von umgedrückten entwurzelten und/oder gebrochenen Bäumen und Gipfelbrüchen tatsächlich beginnen wollen.

8. Bitte beachten Sie auch : nicht jeder Baum, bei dem z.B. durch Nass-Schnee ein Teil der Krone abgebrochen ist, muss - aus Gründen des Waldschutzes (Fichte) oder dem Risiko der Holzentwertung (z.B. Bockbefall, Verblauung, Rotstreif) - zwangsläufig kurzfristig eingeschlagen und entfernt werden.

9. Und überlegen Sie sich, ob es nicht manchmal sicherer und unter Abwägung aller Umstände die bessere Lösung wäre, auf Fremdarbeitskräfte zurück zu greifen. Auch bei der Käferholzaufarbeitung im Sommer kann es unterm Strich z.B. bei Zeitmangel oft billiger sein, die Aufarbeitung durch einen versierten Forstunternehmer bei günstiger Witterung in 1-2 Tagen durchführen zu lassen, als über Wochen und Monate an ein Käfernest hinzuarbeiten - ohne tatsächliche Bekämpfungswirkung mehr bei zugleich häufig hinzunehmenden Erlös-Verlusten (z.B. Käferholz frisch - Käferholz alt).

10. Insgesamt gilt es aus Waldschutz-Sicht bei der Baumart Fichte dafür zu sorgen, bis spätesten April eine vollständige Aufarbeitung sich noch zeigender Käferbäume, Schneebruch-, druck- und Gipefelbruch-Schäden zu bewerkstelligen und zumindest das für den Buchdrucker problematische "Derbholz" (> 7-8 cm Durchmesser aufwärts) möglichst weit aus dem Wald zu entfernen.

Generell empfehlen wir:

=> V o r Aufarbeitungsbeginn – auch wenn Sie zunächst vielleicht nicht an einen Verkauf denken – Rücksprache mit den zuständigen Dienststellen der WBV zu halten

=> V o r Aufarbeitungsbeginn bei sogenannten "Zufälligen Ergebnissen" (also Zwangsschäden und Käfer, Sturm, Schnee) auch an die entsprechenden "Kalamitätsmeldungen" an das Finanzamt zu denken (siehe Hinweise unter der  Rubrik „Holzvermarktung und Finanzamt“ im WBV-Bladl Nr. 18 vom Mai 2014).

=> V o r Aufarbeitungsbeginn bei massiven umfangreicheren Sturm-, Schneebruch- und Schneedruck-Schäden - soweit Sie entsprechende Waldversicherungen abgeschlossen (z.B. über die WBV : "Waldsturm-Verischerung") haben - an die ensprechenden Meldungen an Ihre Versicherung bzw. an die WBV zu denken.

alle wichtigen aktuellen Waldschutz-Infos der LWF unter folgenden Links:
=>
http://www.lwf.bayern.de/service/publikationen/017113/index.php
=>
http://www.borkenkaefer.org

 

07.12.2014 Weihnachtsurlaub der WBV

Die Dienststellen der WBV sind von Montag, 22. Dezember 2014 bis einschließlich Dienstag, 06. Januar 2015 nicht besetzt.

In dringenden „Notfällen“ hinterlassen Sie bei den Dienststellen eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter der Festnetznummer oder auf der Handy-Mailbox. Oder Sie schreiben eine email an wbvregensburg-nord@t-online.de.

Holzabfuhr

Nach derzeitigem Stand haben in dem o.g. Zeitraum auch fast alle Sägewerke geschlossen und es findet keine Holzabfuhr statt !

 

07.12.2014 Einladung zur WBV-Info-Veranstaltung "Jungbestandspflege" am Freitag, 12.12.2014 13:30 Uhr im Bacherer Forst

- alle Mitglieder und interessierten WaldbesitzerInnen im Zuständigkeitsbereich der WBV, insbesondere aus dem südlichen und östl. WBV-Bereich –

Bei der Infoveranstaltung wollen wir versuchen, in einem 5-15 Meter hohen vernachlässigten Jungbestand aus Fichte und diversen Mischbaumarten Möglichkeiten und Grenzen von nachgeholten Pflegeeingriffen auszuloten.

Treffpunkt: 13:30 Uhr zwischen Bach/Do und Kruckenberg, Abzweigung/Ortseinfahrt Frengkofen am Parkplatz hinter Bushaltestelle ; Bildung von Fahrgemeinschaften; Ende ca. 16:30 Uhr

Inhalt: Bestandsansprache, Planung der Feinerschließung; Formulierung von Pflegezielen; Mischungsregulierung, Negative Auslese - Positive Auslese, unterschiedliche Wuchsdynamik von Baumarten; Markieren von Pflegepfaden bzw. Rückegassen sowie Auszeichnen der zu entnehmenden Bäume (praktische Übungen in Kleingruppen)

Ausrüstung: Festes Schuhwerk, warme Kleidung, die auch etwas schmutzig werden darf, ggf. Schutzbrille, v.a. bei Schnee Helm, Mütze oder sonstige Kopfbedeckung

Anmeldung: => keine Anmeldung erforderlich!

Etwaige Rückfragen an: => WBV R-N: Dst Ost Herrn Thomas Iberl, (09403/2025  bzw. 0175/7267436) bzw. AELF Regensburg, Forstrevier Brennberg, Herr Franz Löffl (09484/951339 bzw. 0160/90155108)

Über eine rege Beteiligung würden wir uns sehr freuen.

 

06.10.2014 Vorankündigung: Jahreshauptversammlung 2014 am Samstag, 08. November 2014 13:30 Uhr Ghs Lingauer, Bernhardswald

Nähere Infos finden Sie hier

 

13.09.2014 WBV- Infostand am 12. Oktober 2014 am Holzbautag im Spital Brennberg

Nähere Infos finden Sie hier

               

13.09.2014 Einladung zur Info-Veranstaltung "Fälltechnik im Schwachholz" am Freitag, 10. Oktober 2014 14:00 Uhr in Rettenbach, OT Ebersroith

- alle Mitglieder und interessierten WaldbesitzerInnen im Zuständigkeitsbereich der WBV sowie Brennholzselbstwerber aus bzw. im Wald der Gemeinde Rettenbach -

Treffpunkt: 14:00 Uhr in Ebersroith beim Sportplatz Ende ca. 16:30 Uhr

Referent: Praun Franz, FWM am AELF Regensburg

Inhalt: Fälltechnik und Einsatz von Fällhilfen in Jungbeständen;

=> Anwendungsbeispiele zu Schnitt-Techniken und Arbeitsabläufen beim Einsatz von manuellen Fäll- und Aufarbeitungshilfen wie Hebelfällkarren, Fällheber, Wendehaken

=> Im Vordergrund stehen die praktischen Aspekte von manuellen Jungdurchforstungen; soweit sich zeitliche Spielräume ergeben, werden wir versuchen auch waldbauliche Gesichtspunkte anzusprechen und auf Fragen
der Holzverwertung und der Holzvermarktung einzugehen

Ausrüstung: => Festes Schuhwerk und Schutzhelm, evtl. Gehörschutz

Anmeldung: => keine Anmeldung erforderlich!

Etwaige Rückfragen an:
=> WBV R-N: Dienststelle Ost Herrn Thomas Iberl, 09403/2025  bzw. 0175/7267436
=> AELF Cham Forstrevier Falkenstein, Herrn Jörg Maderer, 09462/911702

Über eine rege Beteiligung würden wir uns sehr freuen.

 

28.05.2014 Jagdkurs 14/15` der Landkreis-WBVs im Raum Regensburg-Kelheim

Die WBV Hemau als Träger mit Unterstützung der Landkreis-WBVs organisiert heuer zum ersten Mal einen eigenen Jagdkurs im Raum Regensburg/ Kelheim. Der Kurs bereitet Interessierte gezielt auf die Jägerprüfung vor.

Ziel dieses Kurses ist die bayerische Jägerprüfung, die vierteljährlich stattfindet. Die Ausbildung erfolgt durch erfahrene Jäger, Biologen, Falkner und Förster.

Machen Sie mit beim Jagdkurs der WBVen und helfen Sie als Jäger ihren Waldbesitzerkollegen beim Umbau instabiler und mit hohem Betriebsrisiko behafteter Nadelholzbestände in klimatolerante Mischwälder mit möglichst mehreren standortsangepassten Baumarten.

Die WBV unterstützt Ihr Engagement mit einem Zuschuss von 100 € zu den Kursgebühren. Wir unterstützen Sie anschließend auch gerne bei der Suche nach geeigneten Jagdmöglichkeiten, um das Erlernte zu üben und zu festigen.

Nähere Info`s und Anmeldung hier

 

23.05.2014 WBV-Info-Fahrt mit dem Zug zur Interforst, München am Do, 17.07.

- nur Mitglieder–

Nähere Info`s erhalten sie hier

 

23.05.2014 Einladung zum Jahresausflug (Lehrfahrt) am Freitag, 13.06.2014 in den Raum Amberg, ins schöne Vilstal und Lauterachtal

- alle Mitglieder u. interessierten WaldbesitzerInnen im Bereich der WBV –

Nähere Info`s und Anmeldeformular erhalten sie hier

 

22.04.2014 Einladung zum Vortragsabend am Dienstag, 29.04.2014 19:30 Uhr

- alle Waldbesitzer, Bauherren und Interessierte sind herzlich eingeladen -

Wann und Wo: 19:30 Uhr Brennberg, Gasthaus Wagner Reimarstraße 6, 93179 Brennberg,Tel.: 09484/249

"Brettstapelelemente - Ökologisch Bauen und Sanieren mit Massivholz aus der Region"

Hauptreferent: Daniel Suttner, Dipl.-Ing. (FH) Holzbau

·        Einsatzmöglichkeiten von Brettstapelelementen beim Bauen und Sanieren

·        Möglichkeiten und Finanzielle Aspekte der Verwendung von Holz aus dem eigenen Wald

Eintritt frei

 

05.12.2013 Einladung zur Info-Veranstaltung "Fälltechnik  im Schwachholz" am Samstag, 14. Dezember 09:30 Uhr in Bernhardswald

- alle Mitglieder und interessierten WaldbesitzerInnen im Zuständigkeitsbereich der WBV sind herzlich eingeladen -

Treffpunkt: 09:30 Uhr in Kreuth, Bernhardswalder Str. Richtung Donaustauf, Waldeingang Kreuther Forst; Ende ca. 12:00 Uhr

Referent: Praun Franz, FWM am AELF Regensburg

Inhalt: Fälltechnik und Einsatz von Fällhilfen in Jungbeständen;

=> Anwendungsbeispiele und praktische Übungen zu Fälltechnik und Arbeitsabläufen beim Einsatz von manuellen Fäll- und Aufarbeitungshilfen wie Hebelfällkarren (*), Fällheber, Wendehaken

=> Im Vordergrund stehen die praktischen Aspekte von manuellen Durchforstungen; soweit sich zeitliche Spielräume ergeben, werden wir versuchen auch waldbauliche Gesichtspunkte anzusprechen und auf Fragen
der Holzverwertung und der Holzvermarktung einzugehen

Ausrüstung: => Vollständige Schutzausrüstung (Schnittschutzhose, Sicherheitsstiefel, Helm-Gesichts-Gehörschutz-Kombi, Forsthandschuhe
=> Sollten Sie ausnahmsweise - z.B. aus gesundheitlichen Gründen - nicht selbst üben wollen, zumindest Sicherheitshelm mitnehmen!

Anmeldung: => keine Anmeldung erforderlich!

Etwaige Rückfragen an:
=> WBV R-N: Dienststelle Ost Herrn Thomas Iberl, 09403/2025  bzw. 0175/7267436
=> AELF Rgbg Forstrevier Brennberg, Herrn Franz Löffl, 09484/951339

Über eine rege Beteiligung würden wir uns sehr freuen,

24.10.2013 Einladung zur Jahreshauptversammlung 2013 am Samstag, 09. November 2013 13.30 Uhr Ghs Lingauer Bernhardswald 
(Parkmöglichkeiten v.a. im Bereich der Kirche in Bernhardswald)

- alle Mitglieder und interessierten WaldbesitzerInnen sind herzlich eingeladen -

 Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:
1.    Begrüßung
2.    Tätigkeitsberichte des 1. Vorsitzenden und der Geschäftsführer
3.    Kassen-/Kassenprüfbericht GJ 2012, Entlastung der Vorstandschaft
4.    Haushaltsvoranschlag 2014; Beschlussfassung
5.    Wünsche und Anträge            
6.    Grußworte        - Infoveranstaltung -
7.    Kurz-Referat: Gerhard Wezel - Verein ZüF e.V.
       "Überprüfbare Herkünfte bei Forstpflanzen - Hintergrund, Verfahren

         und praktische Umsetzung"
8.    Kurz-Referat: Franz Löffl - AELF Regensburg, Forstrevier Brennberg
       "Biologische Vielfalt im Wald - Sollen wir uns das leisten ?"
9.    Sonstige aktuelle Informationen des AELF und der WBV
10.  Schlusswort

Hinweis: Die Fa. Kolbeck, Regenstauf steht Ihnen wieder für Ihre Fragen zum Thema Motorsägen und Schutzausrüstung zur Verfügung, stellt die neuesten Modelle, Betriebsstoffe und Schutzausrüstung aus und zum Verkauf

 

22.10.2013 Rückblick: Waldbesitzertag 05. Oktober in Weihern

Am 5. Oktober fand erstmals ein Waldbesitzertag als Gemeinschaftsveran-staltung statt. Eingeladen hatte die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in Zusammenarbeit mit der Waldbesitzervereinigung Regensburg - Nord und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in das Gasthaus am See, in Weihern, Stadt Wörth a. d. Donau. Zielgruppe waren die Waldbesitzer im östlichen Gebiet der Waldbesitzervereinigung Regensburg – Nord. Die Sozialversicherung hatte die dortigen Waldbesitzer persönlich angeschrieben, rund 180 haben teilgenommen.

Eine interessante Zusammenfassung der Veranstaltung, Informationen zu den Vorträgen, sowie Bilder und Presseartikel finden Sie hier

 

09.06.2013 Terminankündigung WBV-Lehrfahrt in den Nürnberger Reichswald

Die traditionelle Lehrfahrt findet am Freitag, 05.07.2013 statt. Hierzu erhalten Sie in Kürze gesonderte Einladung mit Anmeldeformular. Anmeldung nur schriftlich!

 

03.06.2013 Urlaub der Dienststelle West

Dienststelle West: Stellv. Geschäftsführer Michael Frank

Urlaub v. Dienstag, 11.06 bis einschließlich Dienstag, 25.07.2013

Vertretung: Dienststelle Ost

 

09.04.2013 Terminankündigung im Rahmen 300 Jahre Nachhaltigkeit

 „Welchen Wald brauchen wir in der Zukunft und warum ?“

=> Fr, 12.04.13 19:30 Uhr - Diskussionsrunde am Walderlebniszentrum

Vertreter der unterschiedlichen Organisationen werden zum ersten Mal das Thema von unterschiedlichen Seiten beleuchten.

- Impulsreferat von Heinz-Joachim Daschner, Forstdirektor AELF Regensburg

anschließend stellen folgende Fachvertreter Ihre Positionen vor:

- Johann Eiwanger, Sprecher der WBVs im Landkreis Regensburg
- Konrad Hahn, Holzforum Regensburger Land e.V.
- Ansgar Lemper, Untere Naturschutzbehörde
- Martin Scheuerer, Bund Naturschutz
- Christian Stiersdorfer, Umweltstation Regenstauf
- Thomas Verron, BaySF Leiter des Forstbetriebes Burglengenfeld

Eintritt frei; Wenn möglich, wird um Anmeldung bei der Volkshochschule Regensburger Land unter der Telefonnummer 09401/5255-0 gebeten.

Anmerkung der WBV: Es wäre schön, wenn sich der eine oder andere Waldbesitzer Zeit nehmen könnte!

 

15.02.2013 Terminankündigung / Einladung Fachvorträge:

„Die Zukunft nicht verheizen“

=> Mittwoch, 27.02.2013, 19:30 Uhr, Brennberg Ghs. Wagner

"Sonnenhäuser, Passivhäuser, Energetische Sanierung im Bestand - Möglichkeiten und aktuelle Förderprogramme"

Georg Dasch, Architekturbüro für Planung und Gesamtbaukonzept/Sonnenhausinstitut Straubing

=> Donnerstag, 07.03.2013, 19:30 Uhr, Regenstauf, Ghs. Metzgerwirt

"Zukunftsorientiertes Bauen und Sanieren“

Johannes Volland, Ingenieurbüro Volland, Rgbg.

Michael Aicher, Aicher Holzbau GmbH, Regenstauf

10.11.2012 Jahreshauptversammlung 2012 – Ergebnisse der Neuwahlen

Als vertretungsberechtigte Vorstände i.S.d. § 26 BGB wurden von der Mitgliederversammlung am 03.11.2012 für die nächsten 5 Jahre gewählt:

1. Vors. Georg Griesbeck, Thalern 1, 93191 Rettenbach, geb. am 07.02.1961

2. Vors. Martin Rehm, Kreuth 2, 93170 Bernhardswald, geb. am 18.08.1979

3. Vors. Martin Lautenschlager, Hochweg 9, 93149 Nittenau, geb. am 27.11.1961

Die gesamte neu gewählte Vorstandschaft (Vorstände und Ausschuss) finden Sie hier.

 

15.10.2012 Einladung zur Jahreshauptversammlung 2012 mit Neuwahlen

am Samstag, 03. November 2012 13.30 Uhr Ghs Lingauer Bernhardswald Tagesordnung

Im Rahmen der JHV finden in diesem Jahr auch Neuwahlen statt.

Für die neue Wahlperiode 2012-2017 stehen 3. Vors. Georg Kern (privat) und die Ausschussmitglieder Johannes Dummer (Wegzug), Johann Schiegl (Altersgründe) nicht mehr zur Verfügung. Auch Franz Laumer und Josef Spitzer sind wegen vollständiger Hofübergabe aus satzungsrechtlichen Gründen nicht mehr wählbar.

Unser derzeitiger Wahlvorschlag für 2012 - 2017 (Stand: 27.09.2012) lautet: (=> soweit die Mitgliederversammlung mit 3/4-Mehrheit zustimmt, soll über den Wahlvorschlag insgesamt ("Blockwahl") abgestimmt werden)

- Vertretungsberechtigte Vorstände:

1. Vorsitzender Georg Griesbeck, Thalern/Rettenbach

2. Vorsitzender Martin Rehm, Kreuth/Bernhardswald

3. Vorsitzender Lautenschlager Martin, Birkenzant/Regenstauf bzw. Nittenau

- Erweiterte Vorstandschaft:

Adlhoch Franz, Refthal/Altenthann

Bauer Markus, Geisling/Pfatter

Heimerl Josef, Loidsberg/Brennberg

Laumer Christian, Hungersacker/Wörth

Piendl Karl, Piehl/Wörth

Schmidmeier Max, Gonnersdorf/Wenzenbach

Stuber Christian, Schneckenreuth/Bernhardswald

Weigert Josef, Schwaighof/Regenstauf

Die Kandidaten des Wahlvorschlages berücksichtigen unserer Ansicht nach unsere Mitgliederstruktur – auch geographisch - angemessen. Derzeit etwas unterrepräsentiert sind sicherlich Frauen, die als Waldbesitzerinnen etwa einen Anteil von 10% der Mitglieder ausmachen. Vorschläge in diese Richtung wären deshalb sehr willkommen.

Sollten Sie spontan Anregungen, Verbesserungsvorschläge oder Einwände
zu diesem Wahlvorschlag haben oder sich selbst oder weitere Kandidaten für Positionen in der Vorstandschaft vorschlagen wollen, bitten wir um baldige Rückmeldung an die Geschäftsstelle (09403/2025).

 

26.10.2011 Günstige Waldversicherungen für WBV-Mitglieder

Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e. V. gründete vor 2 Jahren in Partnerschaft mit der AXA Versicherungs AG die Versicherungsstelle Deutscher Wald (VSDW, www.vsdw.de).

Inzwischen haben erste Dachorganisationen der forstlichen Zusammenschlüsse, z.B. die Forstwirtschaftliche Vereini-gung (FV) Niederbayern beispielhaft mit der Versiche-rungsstelle Deutscher Wald (Herr Wiese) und Herrn Schneider von der AXA als Ansprechpartner für Waldversicherun-gen eine interessante Rahmenvereinbarung (RV) festgezurrt.

An diese angelehnt haben die Landkreis-WBVs sich ebenfalls um eine RV bemüht. Der Kleinprivatwaldbesitzer hat über diese RVs nun Zugang zu deutlich (!) günstigeren Konditionen für die Absicherung von bei der Bewirtschaftung auftretenden Haftungsrisiken sowie Sturm- und Waldbrandschäden, als das bisher über eine Einzelversicherung möglich war – sofern er Mitglied in der Waldbesitzervereinigung ist.

Interesse ? Nähere Info`s im aktuellen Rundschreiben Nr. 14 und/oder bei der Geschäftsstelle der WBV unter 09403/2025 bzw. wbvregensburg-nord@t-online.de

 

26.10.2011 Holzmarkt: Seit > 1 Jahr: Höchstes Preisniveau seit 20 Jahren

Das bereits seit Herbst 2010 erreichte höchste Preisnivau der letzten mehr als 20 Jahre für Sägerundholz aller Nadelhölzer, sowie die höchsten jemals erreichten Preise für Papierholz und andere Industriehölzer sowie Brennholz konnte – trotz regional hoher Schneebruchmengen und diverser Sturmschäden in ganz Bayern und BRD – bisher gehalten werden - auch Dank eines sehr geringen Käferholzanfalles im Sommerhalbjahr. Allerdings ist die Lage der exportorientierten Großsägewerke zunehmend angespannt, da der Schnittholzabsatz wieder zunehmend stockt und die Preise unter Druck sind. Regionale kleinere Bauholz- und Nischensäger dagegen verzeichnen guten Umsatz und sind ganz glücklich.

Für den Zeitraum Oktober – Januar (z.T. schon jetzt bis April) haben die Preise nochmals angezogen: Preise netto zzgl. Mwst. für Fichte B/BC 2b+ mittlerweile deutlich über 100 €/fm, Kie B/BC 2b+ kratzt und überschreitet je nach Sortiment die 80-€-Marke. Langholz ist besonders gesucht.

 

02.08.2010 Ab September – Neue u. bessere Förderung für Bestandespflege

Die rechtzeitige Bestandspflege stellt die Weichen für das ganze Bestandsleben. Was hier versäumt wird (Förderung der Mischbaumarten, generell vor allem Negative Auslese, Förderung der Stabilität) ist – ohne großes Risiko – nicht mehr zu korrigieren.

Das Waldbauliche Förderprogramm WALDFÖPR 2007 ist überarbeitet worden. Die Fördermöglichkeiten und –Sätze wurden für die Bestandspflege deutlich verbessert. Sowohl die  Jugendpflege und auch  (neu!) dann die Erstdurchforstung kann jetzt (neu!) in allen Beständen (auch in weitgehend reinen Nadelholzbeständen) gefördert werden (generell jetzt 400 €/ha statt – wenn überhaupt - bisher 200 €/ha).

Die Fördersätze für Saaten wurden abgestuft. Für Buche, Eiche gibt’s ab September voraussichtlich 3000 €/ha (bisher 2000 €/ha). Für kostengünstige Saaten wie z.B. Birke nur noch 1000 €/ha.

Im Rahmen des Fördertatbestandes Bestandsbegründung wurden Möglichkeiten geschaffen, vergleichsweise unbürokratisch die Ergänzung von Fehlstellen in Verjüngungen und Bestandeslücken bzw. z.B. die Anreicherung artenarmer Fichtenjungwüchse zu fördern (Basis: € / 100 Stk.).

Für Details hinsichtlich WaldFÖPR 2007 wenden Sie sich am besten an Ihre Betreuungsförster der AELF Regensburg (bzw. Cham)

 

 

30.07.2010 Holzpreise stark gestiegen – Einschläge vorziehen ?!!!

Die Rundholzpreise fast aller Sortimente sind seit April sukzessive gestiegen. Der Preisanstieg hat sich in den letzten Wochen nochmals in einer Art und Weise beschleunigt, die man ruhig als „ungesund“ bezeichnen darf. Obwohl die Sägewerke derzeit die Produktion bereits stark drosseln mussten, sind die Rundholzläger leer. Die aktuellen Preise auf den globalen Schnittholzmärkten bilden jedoch die Entwicklung bei den Rundholzpreisen nicht annähernd ab. Eine höchst gefährliche Entwicklung für unsere Kunden. Die Luft wird dünn. Wenn man sich den seit mehr als 5 Jahren andauernden Sägezahnmarkt beim Rundholz ansieht, ist die weitere Spekulation auf evtl. noch höhere Rundholzpreise reines „Glücksspiel“. Der nächste Sturm kommt bestimmt.

Wir empfehlen, waldbaulich oft schon lange überfällige Durchforstungen gerade in den jungen und ganz jungen Beständen nicht auf die lange Bank zu schieben und traditionell erst im Winter durchzuführen, sondern

bereits jetzt zu planen und möglichst bald durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Es ist derzeit mit einer schnellen und unkomplizierten Abwicklung zu rechnen, während sich in den Winter hinein – bei üblicherweise abflauender Nachfrage – sich ein Holzüberangebot abzusehen sein wird.

Noch Fragen? Die Dienststellen der WBV Regensburg-Nord beraten Sie neutral und unabhängig und unterstützen Sie gerne bei der Bewirtschaftung Ihres Waldes und bei der Umsetzung notwendiger Maßnahmen.

 

29.03.2009 Holz – Energie – Umwelt Messe v. 11.06. bis 14.06.2009

Die Waldbesitzervereinigungen des Landkreises Regensburg beteiligen sich an der vom Holzforum Regensburger Land (www.holzforum-regensburger-land.de) initiierten 2. Holz – Energie – Umwelt Messe (www.holz-energie-umwelt.de). Die im Jahr 2006 vom Landkreis Regensburg in der Feuerwehrschule Lappersdorf erstmals mit großem Erfolg durchgeführte Messe findet in diesem Jahr unter der gemeinsamen Schirmherrschaft des Landkreises Regensburg und der Stadt Regensburg auf dem Dultplatz in Regensburg statt.

 

29.03.2009 Urlaub der Dienststellen Ost und West

Während der Osterferien sind die Dienststellen der Waldbesitzervereinigung Regensburg-Nord zeitweise nicht besetzt:

Dienststelle Ost: Geschäftsführer Thomas Iberl

Urlaub v. Samstag, 04. April bis Sonntag, 19. April 2009

In dringenden Fällen wenden Sie sich in der zweiten Osterferienwoche bitte an die Dienststelle West, Hr. Michael Frank (0160/3657947)

Dienststelle West: Stellv. Geschäftsführer Michael Frank

Urlaub v. Samstag, 04. April bis Sonntag, 12. April 2009

 

29.03.2009 PEFC-Überprüfung der WBV: Vor-Ort-Audit ca. Juli 2009

Anfang Februar wurden die Betriebe für das PEFC-Vor-Ort-Audit ermittelt. Die WBV Regensburg-Nord wurde durch einen unabhängigen Zertifzierer aus der Gesamtheit der PEFC-zertifizierten Betriebe in Bayern zur Überprüfung ausgewählt. Bei einer zentralen Informationsveranstaltung in Greding/Altmühltal traf der für unseren Bereich zuständige Auditor, Hr. Dipl.-Forstwirt Horst Gleißner aus der Mitgliederliste der WBV eine stichprobenartige Vorauswahl (10 Waldbesitzer).

Diese vom Auditor bestimmten Forstbetriebe erhalten von uns nach den Osterferien einen mehrseitigen Fragebogen, mit dem grundlegende Daten über den Waldbesitzer (z.B. Grösse, Parzellierung etc.) und die Bewirtschaftung der letzten 3 Jahre erhoben werden. Dieser Fragebogen sollte sinnvollerweise mit Unterstützung der jeweils zuständigen Privatwaldbetreuer Hr. Kufner (0160/90155107) bzw. Hr. Löffl (0160/90155108) oder ersatzweise mit Hilfe der WBV Geschäftsführer Hr. Iberl (09403/2025) bzw. Hr. Frank (09473/9509532) möglichst bis Ende April ausgefüllt und an die Geschäftsstelle der Waldbesitzervereinigung (Bergstr. 17, 93093 Donaustauf) zurückgesendet werden.

Die Prüfung der Waldflächen von 7 Waldbesitzern vor Ort durch Hr. Gleißner erfolgt voraussichtlich im Juli. Die genauen Termine werden mit den Waldbesitzern rechtzeitig abgestimmt und festgelegt.

Prüfkriterien u.a.: Kahlschlagsverbot / Verbot flächiger Befahrung / standortgerechte Baumartenwahl / angepasste Wildbestände / Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften / Fällungs- und Rückeschäden / Bestandespflege – Pflegerückstände

 

02.05.2008 Dienststelle Ost: Urlaub v. Montag 05.05. bis Sonntag 18.05.08

Die Dienststelle Ost ist wegen Urlaub v. Montag, 05.05.08 bis Sonntag, 18.05.08 geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Dienststelle West, Hr. Michael Frank (0160/3657947).

Aufgrund der bayernweit und auch bei unserer WBV sehr großen Bereitstellungsmengen von Sturmholz im April wird sich die Abfuhr vor allem bei den Fixlängen verzögern.

Sollten Sie wärend meiner Urlaubszeit Partien fertigstellen, ist eine Insektizidbehandlung v.a. der Fichten-Hölzer (Fixlängen, evtl. auch Langholz) oftmals angeraten, da diese aktuell oft akut fängisch sind für den Lineatus (reiner Holzschädling; wird von den Sägewerken sehr kritisch gesehen), aber schon bald auch für den Borkenkäfer (v.a. Buchdrucker).

Für eine Insektizidbehandlung setzen Sie sich am besten direkt mit Herrn Josef Weinzierl, Kirnberg in Verbindung (09482/90730), der derzeit des öfteren im Bereich Dienststelle Ost unterwegs ist, um Rundhölzer zu behandeln.

Ganz allgemein gelten für Insektizidbehandlungen folgende Regeln:

- keine Begiftung von Hölzern im Bestand zulässig

- Begiftung nur mit den wenigen zugelassenen Mitteln (z.B. Fastac Forst)

- keine Begiftung im Bereich von Wasserschutzgebieten, im unmittelbaren Bereich von Wasserläufen, Wasserkanälen und sonstigen   Gewässern

- Schutzausrüstung! (Schutzanzug, Schutzmaske)

 

10.11.2007 Jahreshauptversammlung 2007 im Ghs Hirschberger in Brennberg

Am Samstag, 01.12.2007 um 8.45 Uhr findet unsere Jahreshauptversammlung traditionell wieder im Gasthof Hirschberger in Brennberg statt. Tagesordnung

 

25.10.2007 Info-Veranstaltungen für Waldbesitzer – nächste Termine

Fr, 02.11.07, 13.00 – 17.00 Uhr (Rettenbach und Umgebung)

TP: ca. 1 km suedl. v Rettenbach: Abzw. n. Haag a. d. StStr. 2146

Thema: Pflanzung u. Wiederbewaldung von Schadflächen, Holzmarkt

Ansprechpartner: Jörg Maderer, ALF Cham 0173/8645301

Do, 08.11.07, 19.30 Uhr (Frauenzell/Ghs Lehner)

Thema: Unfallverhütung bei Waldarbeit, Borkenkäfer, Waldumbau

Referent: Martin Goldbrunner, LBG Niederbayern Oberpfalz u Schwaben

Ansprechpartner: Franz Löffl, ALF Rgbg (0160/90155108)

Di, 13.11.07, 19.00 Uhr (Altenthann/Feuerwehrhaus-Schulungsraum)

Thema: Unfallverhütung bei Waldarbeit, Borkenkäfer, Waldumbau

Referent: Martin Goldbrunner, LBG Niederbayern Oberpfalz u Schwaben

Ansprechpartner: Franz Löffl, ALF Rgbg (0160/90155108)

 

18.09.2007 Dringend: Ganz besonderes Eichenstammholz gesucht!!!

Herr Willi Hengge aus Nittendorf (Willi Hengge, Künstler; http://www.alleseiche.de/ sucht dringend, ganzjährig verschiedene Kategorien von Eichen-Stammholz:

Kategorie 1: ganz starke Eichenerdstammstücke - Durchmesser möglichst 100 cm und stärker; Qualität ist nicht vorrangig

Kategorie 2: Eichenstücke mit auf kurzer Strecke ganz starker Krümmung - Durchmesser möglichst 50- 60 cm und stärker

und derzeit ganz dringend:

Kategorie 3: Eichen-Astgabel in "Y"-Form: Erdstammstück möglichst mindestens 5 Meter lang und 100 cm stark, Gabelstücke ebenfalls möglichst mindestens 5 Meter lang mit Durchmesser 50 cm aufwärts

Bedarf laut seiner Auskunft mittlerweile: 120 fm /Jahr

Falls jemand solche Eichen hat, bitte umgehend bei der Geschäftsstelle (09403/2025) melden.

 

14.09.2007 Aktuelle Info`s September 07

nachfolgend erhalten Sie einige Info`s zu folgenden Themen:

1. Informationen der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberpfalz zum derzeitigen Geschehen auf den Schnittholzmärken :

2. durchschnittliche Holzpreise netto frei Waldstraße seit Juli 07 - Ausblick Holzmarkt – Konsequenzen u. Schlussfolgerungen für Winter 2007-2008

3. anstehende Neuwahlen Vorstand und Ausschuß der WBV
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10.09.2007 Achtung! Forstpflanzen-Sammelbestellung für östl. WBV-Gebiet

Die WBV organisiert für den Herbst wieder eine Forstpflanzen-Sammelbestellung bei der Baumschule Bartl Köppl in Viechtach. Da viele Sortimente/Herkünfte/gute Qualitäten äußerst knapp sind - vor allem Nadelhölzer wie z.B. Weißtanne, Douglasie - bitten wir Ihren Bedarf baldmöglichst bis Ende September der Geschäftsstelle (09403/2025 Fax: 09403/969028) zu melden. Bei der Zuteilung der Pflanzen ist die zeitliche Reihenfolge ausschlaggebend.

 

Hinweis für Förderflächen: Bitte keine Pflanzenbestellungen ohne einen genehmigten Förderantrag bzw. ohne Absprache mit dem zuständigen Betreuungsbeamten des ALF

 

28.05.2007 WBV-Jahresausflug am Samstag, 30.06.2007 !!!

Nachdem Borkenkäfer und Windwürfe in gegenseitigem Wechsel vor allem die reinen Fichten-Altbestände in zum Teil atemberaubendem Tempo hinwegraffen, ist fast jeder Waldbesitzer mit der Frage konfrontiert, wie die entstandenen Schadflächen kostengünstig und – angesichts sich abzeichnender Klimaveränderungen und hoher Wildbestände – zukunftsfähig wieder in Bestockung gebracht werden können. Die Wahl der Baumarten war wohl noch nie schwieriger...

 

Beim diesjährigen Jahresauflug wollen wir uns diesem Thema in allen Facetten stellen und das waldbauliche Profil sowie wichtige Gesichtspunkte der Vermarktung einiger alternativer Baumarten zur Fichte näher bringen. nähere Info`s hier

 

28.12.2006 Neuer Mitarbeiter – Neue Zuständigkeiten

Zum ersten Januar 2007 bekommt Geschäftsführer Thomas Iberl Verstärkung. Michael Frank wird als stellvertretender Geschäftsführer ab dem neuen Jahr Ansprechpartner für alle Mitglieder bzw. Waldflächen im WBV-Gebiet westlich und nördlich der B16 neu. Nähere Info`s finden Sie hier.

 

10.12.2006 Mitgliederversammlung beschließt Umwandlung der WBV in wirtschaftlichen Verein

Bei der Jahreshauptversammlung am 02.12.2006 in Brennberg haben die über 140 anwesenden Mitglieder einstimmig Umwandlung der WBV vom eingetragenen Verein (e.V.) zum wirtschaftlichen Verein (w.V.) mit einer neuen, dem aktuellen Tätigkeitsspektrum angepassten Satzung zugestimmt.

 

Die Umwandlung ist vor allem aus haftungsrechtlichen Gründen notwendig und lediglich ein formaler Akt. Für Sie als Mitglied ändert sich durch den Schritt der umwandlung prinzipiell nichts. Die WBV Regensburg-Nord bleibt ihr neutraler und unabhängiger Ansprechpartner rund um Ihren Wald.

 

Die offizielle Anerkennung des w.V. erfolgt - nach Löschung des e.V. beim Registergericht – durch das Ministerium. Dies wird voraussichtlich jedoch noch einig Monate dauern. 

 

08.10.2006 Neue Industrieholz- und Papierholzpreise

Die Fa. Pfleiderer, Neumarkt hat angesichts zunehmender Konkurrenz durch den Energieholzsektor ihre Wald-Industrieholzpreise deutlich von 23,60 €/fm auf 31,00 €/fm angehoben.

 

Nach nicht ganz einfachen Verhandlungen zwischen Forstwirtschaft und Papierindustrie gelten ab Oktober auch neue Papierholzpreise, voraussichtlich für die nächsten 12 Monate, also bis September 2007.

Mit der Fa. MD einigte man sich auf 29,00 €/Ster netto zzgl. Mwst., also umgerechnet ca. 45€/fm. Alle weiteren, noch ausstehenden Abschlüsse (z.B. mit UPM Augsburg) dürften sich daran orientieren.

Der Anstieg von über 20% gegenueber den bisher gueltigen Sätzen von 24,00 €/fm war angesichts der Entwicklung des Holzmarktes und des Energiesektors seit dem vergangenen Winter längst überfällig.

 

01.05.2006 WBV-Jahresausflug am Samstag, 27.05.2006 !!!

Wir besuchen den Biomassehof Kempten, wo man bei der Vermarktung von Energieholz ganz neue Wege geht und machen einen Abstecher zur Freilichtbühne Altusried, einer imposante Holzkonstruktion mit geschwungenem Dach, unter der rund 2500 Zuschauer Platz finden. Nach dem Mittagessen, welches uns von der bäuerlichen Direktvermarktung Altusried kredenzt wird, sehen wir uns die massereichen Fichtenbestände mit angeblichen Vorräten bis zu 1200 fm pro ha etwas genauer an.

Unkostenbeitrag für Bus, Brotzeit, Führungen: 15 € (Nichtmitglieder 20 €); Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre frei. Nähere Info`s und Verbindliche Anmeldung baldmöglichst bis spätestens So, 21.05. bei der Geschäftsstelle

 

27.03.2006 Gewerbeschau Wörth/Do am Samstag 20.05.06 und Sonntag 21.05.06 Die WBV Regensburg Nord ist mit einem Stand vertreten

 

               

01.12.2005 Geschäftsstelle wegen Urlaub vom 14.01. bis einschließlich 08.02.2006 geschlossen

In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Privatwaldbetreuer Franz Löffl (0160/90155108)

 

10.10.2005 Jahreshauptversammlung im Gasthof Hirschberger in Brennberg

Am Samstag, 03.12.2005 um 9.00 Uhr findet unsere Jahreshauptversammlung traditionell wieder im Gasthof Hirschberger in Brennberg statt. Tagesordnung

 

17.03.2005 Bauherrentag der Zimmerei Prommersberger, Pettenreuth am Sonntag, 03.04.2005

An diesem Tag dreht sich alles ums Bauen und Heizen (v.a. mit Holz). Näheres erfahren Sie unter 09463/811310 oder entnehmen Sie der örtlichen Presse

 

17.03.2005 Meldefrist für Sammelbestellung Forstpflanzen verlängert !!!

Witterungsbedingt haben wir uns entschlossen, die Meldefrist für die Forstpflanzenbestellung für das östliche WBV-Gebiet bis zum 27. März zu verlängern.

 

20.02.2005 WBV-Jahresausflug am Samstag, 11.06.2005 !!!

Wir besuchen den Kramerbräuhof in Weihern bei Pfaffenhofen mit Schwerpunktthema Mischfruchtanbau, Pflanzenölgewinnung und machen Station am Forstamt Freising (Schwerpunkt: Umbau von Fichtenreinbeständen, Naturverjüngung und Jagd)

Programm

 

05.02.2005 Achtung! WBV-Sammelbestellung Forstpflanzen fuer Frühjahrspflanzung

bis Ende Februar bei der Geschäftsstelle melden.