Aktuelles
Ganzjährig Brennholz 2m, 4m und IL ab
Waldstraße zu verkaufen (nordöstlicher Landkreis Regensburg) Kontakt:
wbvregensburg-nord@t-online.de bzw. 09403/2025
27.11.2024 Einladung
zur WBV-Jahreshauptversammlung 2024
Die Waldbesitzervereinigung Regensburg-Nord lädt alle
Mitglieder der WBV – Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen - zur
Jahreshauptversammlung ein.
Zeit/Ort: Samstag, 14. Dezember 2024 - 14.00 Uhr Gaststätte
Laumertal, Buchberg
Buchberg 2,
93179 Brennberg (www.laumertal.de)
Zugang zum
Tagungsraum im Obergeschoß von der Nordseite
bzw.
Parkmöglichkeit auch auf der Nordseite,
also
„oberhalb“ des Gebäudes.
1. Begrüßung
2. Tätigkeitsberichte
1. Vors. u. Geschäftsführer
3. Kassenbericht/Kassenprüfbericht
des Geschäftsjahres 2023, Entlastung der Vorstandschaft
4. Haushaltsvoranschlag
2025; Beschlussfassung
5. Aktuelle
Informationen vom AELF Regensburg-Schwandorf: u.a.
Kurzvortrag: „Bundeswaldinventur IV:
Ergebnisse und Schlussfolgerungen“
Max Kammermeier, Abteilungsleiter Forsten
am AELF Regensburg-Schwandorf
6. Aktuelle
Informationen der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberpfalz: u.a.
Kurzvortrag: „Holzmarkt und aktuelle
Forstpolitik“
Josef Liegl, 1. Vors. FV Oberpfalz
7. Aktuelle
Informationen Ihrer WBV
8. Wünsche und
Anträge
9. Schlußwort
Wir würden uns sehr freuen, Sie in Buchberg begrüßen
zu dürfen.
Georg Griesbeck, 1. Vorsitzender
Auf der Veranstaltung bietet Ihnen
die Fa. Kolbeck, Regenstauf wieder die Möglichkeit, sich über aktuelle Trends
manueller Forsttechnik zu informieren und sich mit Betriebsmitteln
auszustatten.
12.12.2023 Aktuelle ZE-Anfälle - v.a. Schneebruch:
Bitte melden Sie der WBV Ihre Schäden
Wir brauchen ein realistisches
Bild der Lage: Bitte informieren Sie die Dienststellen der WBV bzw. die
Geschäftsstelle möglichst bis Heilig-Drei-König schriftlich (z.B. per Mail).
Idealerweise können Sie uns als Erstinformation auch eine Kopie Ihrer Kalamitätsmeldung
zukommen lassen. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um gemeinsam das
weitere Vorgehen zu planen.
Eventuell können für die
Schadholzaufarbeitung auch aktuelle Förderprogramme in Anspruch genommen
werden.
Deshalb:
Geben Sie sich und uns Zeit, um
die Bestände für die Schadholzaufarbeitung durch Sie selbst oder Unternehmer –
auch zeitlich im Hinblick auf die Holzvermarktung - zu koordinieren und die
Bestände entsprechend vorzubereiten (gegebenenfalls Grenzen (wieder) sichtbar
machen, Feinerschließung, Lagerplätze, Auszeichnen).
Lassen Sie uns gemeinsam eine
klare Entscheidung treffen, ob Sie bei der Schadholzaufarbeitung Hilfe durch
Unternehmer benötigen. Versuchen Sie Ihre eigenen fachlichen, zeitlichen und
technischen Fähigkeiten und Möglichkeiten im Hinblick auf die
Schadensbewältigung ehrlich einzuschätzen. Unterschätzen Sie nicht das enorme
Verletzungsrisiko, das bei der Aufarbeitung von „spannungsgeladenen“ Bäumen –
oft gerade bei vermeintlich geringen Durchmessern - ausgeht. Nicht unwichtig
ist auch, ob Sie anfallende Brennholz-Sortimente ganz oder teilweise (bis zu
welcher Menge?) selbst verwerten wollen bzw. können.
21.11.2023 Einladung
zur WBV-Jahreshauptversammlung 2023
Die Waldbesitzervereinigung Regensburg-Nord lädt alle
Mitglieder der WBV zur Jahreshauptversammlung ein.
Zeit/Ort: Samstag, 09. Dezember 2023 - 14.00 Uhr Gaststätte
Laumertal, Buchberg
Buchberg 2,
93179 Brennberg (www.laumertal.de)
Zugang zum
Tagungsraum im Obergeschoß von der Nordseite
bzw.
Parkmöglichkeit auch auf der Nordseite,
also
„oberhalb“ des Gebäudes.
10.Begrüßung
11.Tätigkeitsberichte
1. Vors. u. Geschäftsführer
12.Vortrag:
„Naturverjüngung – eine Chance zum Waldumbau im Klimawandel"
Dr. Michael Roßkopf, Bereichsleiter Forsten
AELF Regensburg-Schwandorf
---
13.Kassenbericht/Kassenprüfbericht
des Geschäftsjahres 2022, Entlastung der Vorstandschaft
14.Haushaltsvoranschlag
2024; Beschlussfassung
15.Kurzvortrag:
„Holzmarkt und aktuelle Forstpolitik“
Josef Liegl, 1. Vors. FV Oberpfalz
16.Grußworte
17.Sonstige
aktuelle Informationen Ihrer WBV
18.Wünsche und
Anträge
19.Schlußwort
Wir würden uns sehr freuen, Sie in Buchberg begrüßen
zu dürfen.
Georg
Griesbeck, 1. Vorsitzender
Auf der Veranstaltung bietet Ihnen
die Fa. Kolbeck, Regenstauf wieder die Möglichkeit, sich über aktuelle Trends
manueller Forsttechnik zu informieren und sich mit Betriebsmitteln
auszustatten.
13.11.2023 WBV-Infoveranstaltung
zur Jungwuchs- und Jungbestandspflege am Fr, 24.11.2023 14:00 Uhr in Forstmühle
Die Waldbesitzervereinigung Regensburg-Nord und die
Forstdienststelle Regensburg des AELF Regensburg-Schwandorf laden alle
Mitglieder der WBV und Interessierte zu einer Sammelberatung im Wald zum Thema
Jungwuchs- und Jungbestandspflege ein.
Im Mittelpunkt stehen die Wahl und Anwendung
geeigneter Geräte, Arbeitsweisen sowie waldbauliche Aspekte.
Forstwirtschaftsmeister Köglmeier Albert, Andrea Steinbach vom Forstrevier
Regensburg und Thomas Iberl, Geschäftsführer der WBV beantworten Ihre Fragen.
Keine Anmeldung erforderlich!
Bitte - dem Thema und der jeweiligen Witterung
entsprechend - auf robuste Kleidung und festes Schuhwerk achten!
Wann:
Freitag, 24.11.2023 14:00 Uhr, Dauer ca. 2 Stunden
Treffpunkt:
Altenthann-Forstmühle, von Forstmühle kommend ca. 30 Meter östl. der Abzweigung
nach Süssenbach auf der gegenüberliegenden Seite in den Forstmühler Forst Weg
einbiegen; ca. 100 Meter relativ steil den Berg hinauf, wenn es flacher wird -
noch vor der Schranke!!! - links und rechts vom Weg parken.
Etwaige Rückfragen unter 09403/2025.
Auf Ihre Teilnahme freuen sich Albert Köglmeier,
Andrea Steinbach, Thomas Iberl
28.10.2023 "Wildschaden
im Wald und Waldbegang“ am 15.11.2023
Wir möchten Sie zum Wochenende noch auf die
Schulungsveranstaltung "Wildschaden im Wald und Waldbegang" am
15.11.2023 an der Waldbauernschule in Kelheim/Goldberg hinweisen.
Es handelt sich um eine sogenannte
Hybridveranstaltung mit der Möglichkeit zur Online-Teilnahme.
„ Das Jagdrecht ist mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Im
Bayerischen Waldgesetz ist der Grundsatz „Wald vor Wild“ verankert. Das
Bayerische Jagdgesetz konkretisiert dies, indem es als Ziel festlegt, dass die
Bejagung so erfolgen soll, dass die natürliche Verjüngung standortgemäßer
Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglicht wird. Alle drei Jahre
wird mit dem Vegetationsgutachten der Zustand der Waldverjüngung aufgenommen
und bewertet. Es zeigt sich, dass nicht überall die Situation zufriedenstellend
ist. Die Hälfte der Hegegemeinschaften weisen eine nicht tragbare
Verbissbelastung auf.
Welche Folgen hat Wildverbiss im Wald und wie kann vor Ort erreicht werden,
diesen zu verhindern? Es ist wichtig, dass sich Waldbesitzende,
Jagdgenossenschaften und auch Forstzusammenschlüsse einbringen. Um dies zu
können, soll die Veranstaltung helfen, wichtige Grundlagen zu schulen und
Hilfestellungen sowie Beispiele vorzustellen. Im Rahmen einer eintägigen
Fortbildungsveranstaltung für Waldbesitzende, Forstzusammenschlüsse,
Jagdgenossenschaften und sonstige Interessierte werden Themen wie Folgen von
Wildverbiss sowie rechtliche Aspekte beim Wildschadensersatz im Wald
angesprochen.
Bei dem Termin wollen wir aber auch Praxiserfahrungen und Lösungsansätze
vorstellen: Wie können Waldbesitzende auf angepasste Wildbestände im Rahmen der
PEFC-Zertifizierung hinwirken? Auf was sollte bei einem Waldbegang geachtet
werden? Wie sind Weiserzäune sinnvoll angelegt? Welche Hilfsmittel können
Waldbesitzende und Jagdgenossenschaften nutzen?
Die Tagung findet als Hybridveranstaltung an der Bayerischen
Waldbauernschule bei
Kelheim statt. Die Tagungsgebühr beträgt 50 € pro Person für die Teilnahme
in Präsenz
(inklusive Verpflegung) bzw. 30 € für die Onlineteilnahme.
Tagungsort: Bayerische Waldbauernschule Goldbergstraße 10, 93309 Kelheim,
Telefon 09941/68330
Bitte melden Sie sich bis spätestens zum 5. November 2023 unter
https://anmeldung.baywbv.de/ mit dem folgenden Code zur Tagung an:
Für die Präsenzteilnahme an der Waldbauernschule nutzen Sie den
Code: 7HH7Q6
Für die Onlineteilnahme nutzen Sie den Code: O536FG
Haben Sie Fragen?
Bayerischer Waldbesitzerverband e.V., Telefon: 089/5 39 06 68-0
info@bayer-waldbesitzerverband.de,
www.bayer-waldbesitzerverband.de
Den Einladungsflyer finden Sie hier
Ob nun als Vorstandsmitglied in einer
Jagdgenossenschaft, als Gemeinderat (viele Kommunen - auch im WBV-Gebiet - sind
selbst Besitzer nicht unerheblicher Waldflächen), oder "nur" als
einfacher zertifizierter Waldbesitzer und Jagdgenosse: Bitte nützen Sie dieses Schulungsangebot möglichst zahlreich, um
fundiert im Rahmen Ihrer Möglichkeiten auf gesetzes- und PEFC-konforme
Wildstände in Ihrem Bereich hinwirken zu können.
Das Thema ist leider aktueller denn je. Die
Bayerische Politik und die untergeordneten Jagd- und Forstbehören appellieren
seit einigen Jahren mehr denn je an die Eigenverantwortung der Waldbesitzer,
sie mögen sich doch bitte selbst um die Umsetzung des im Bayerischen Jagdgesetz
verankerten Gesetzesvorgaben kümmern, z.B. dass die Bejagung so erfolgen soll,
dass die natürliche Verjüngung standortgemäßer Baumarten im Wesentlichen ohne
Schutzmaßnahmen ermöglicht wird.
Leider sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen und
- strukturen häufig in der Praxis wenig hilfreich. Und es bläst allen, die sich
ernsthaft darum bemühen, ein sehr rauer Wind entgegen. Nicht immer wird dabei
fair agiert. Und die Debatten, die vor allem im Wald im Hinblick auf die Jagd
vor Ort wieder geführt werden müssen, entsprechen leider wieder dem
Diskussionsstand von vor 40-50 Jahren.
Die Bayerische Staatsregierung stärkt leider häufig
nur nach außen den Jagdgenossen in Bayern ein bisschen mit Worten den Rücken.
Bis in die höchsten Ebenen hinauf gibt es jedoch sehr einflussreiche Netzwerke
von Jägern, die eine klare Positionierung auf Basis der gesetzlichen Grundlagen
wo immer möglich torpedieren - und natürlich mittlerweile wieder stärker denn
je daran arbeiten, auch bei den Gesetzestexten die Räder zurückzudrehen.
Vielleicht erklärt das ganz gut, dass der
Ministerpräsident und die Landwirtschaftsministerin zwar noch im Juni 2023 sehr
öffentlichkeitswirksam mit großen Worten beim Waldtag in Kelheim einen neuen
Waldpakt 2023 mit Bauernverband und Waldbesitzerverband unterzeichnet haben, in
dem sich die Staatsregierung unter anderem eitwas deutlicher als in den letzten
20 Jahren klar zu den gesetzlichen Grundlagen im Hinblick auf angepasste
Wildstände und die Ermöglichung der natürlichen Verjüngung standortgemäßer
Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ausgesprochen hat. Der Aufschrei
des Bayerischen Koalitionspartners war jedoch groß, man fühle sich übergangen
und hätte diese Formulierung so nie unterschrieben.
Nun sind die Koalitionsverhandlungen abgeschlossen,
und die Bayerische Staatsregierung hat sich sehr elegant des wenig
gewinnbringenden jagdlichen Konfliktthemas entledigt, indem man die
Zuständigkeit für die Jagd in Bayern auf höchster Ebene abgegeben hat. Leider
darf bezweifelt werden, ob dies im Interesse unseres Waldes und unserer
Mitglieder geschehen ist und ob damit nicht Entwicklungen eingeleitet werden,
die man auf den ersten Blick gar nicht auf dem Schirm hatte. Waldumbauoffensive
? Klimawandel? Waldpakt 2023? War da was?
30.09.2023 Einladung Sammelberatung zum
Kiefernsterben am Fr, 06.10.23
Am Freitag, 06.10.2023, 14:00 Uhr lädt das
Forstrevier Regensburg des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
(AELF) Regensburg-Schwandorf (Frau Andrea Steinbach 0160/90155100) zusammen mit
der Dienststelle West (Hr. Michael Frank 0160/3657947) der
Waldbesitzervereinigung Regensburg-Nord alle interessierten Waldbesitzer zu
einer Informationsveranstaltung im Wald ein. Thema wird die sich in weiten
Teilen des WBV-Gebietes verschärfende Problematik absterbender Kiefern sein.
Ignorieren? Tolerieren? Integrieren? Gibt es
sinnvolle Vorbeugungs- oder gar Bekämpfungsmaßnahmen? Welche Optionen gibt es
hinsichtlich der Vermarktung anfallender Schadhölzer?
Teilnehmer treffen sich um 14:00 Uhr beim Funkturm
am Tradl in Wenzenbach.
Ein schönes Wochenende wünscht ihre WBV
Regensburg-Nord
04.09.2023 Einladung zum Jahresausflug 2023 am
Freitag, 22.09.
Sehr
geehrte Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen,
hiermit möchten wir Sie
und Ihre Familien wieder sehr herzlich zu unserer traditionellen Lehrfahrt
einladen, die uns am Freitag, 22.09.2023 in die Oberpfalz führen und auch das
angrenzende Oberfränkische streifen wird.
Im Einzelnen sind
folgende Stationen geplant:
Nasslagerplatz des Unternehmens
Bayerische Staatsforsten (BaySF) in Klardorf, südl. v. Schwandorf
Die BaySF arbeiten schon seit Jahren an einem
flächendeckenden Netz von Nass- und Trockenlagerplätzen, um im Falle von großen
Schadereignissen oder sonstiger gravierenden Marktstörungen Alternativen zu
haben und die Rundholzmärkte entlasten zu können. Seit 2020 besteht vonseiten
der BaySF auch grundsätzlich das Angebot an die Forstlichen Zusammenschlüsse in
Bayern, bei Bedarf und im Notfall diese Lagerkapazitäten auch mit zu nutzen.
Die Nasslagerung ist eine seit Jahrzehnten erprobte und umweltschonende
Konservierungsmethode. Dabei wird das Holz an den Stirn- und Mantelflächen
beregnet, mit dem Ziel einer 100% Wassersätttigung des Holzes. Nadelholz kann auf
diese Art – optimale Bedingungen vorausgesetzt - 1-2 Jahre, zur Not bis zu 5
Jahre weitgehend ohne Qualitätsverlust eingelagert werden. Doch der Teufel
steckt im Detail des laufenden Betriebs und die Kosten sind auch nicht
unerheblich.
Erwin Graf, der stellvertretende
Betriebsleiter des BaySF-Forstbetriebes Burglengenfeld wird uns am frühen
Morgen einen kleinen Einblick in die strategischen Überlegungen eines sehr
großen Forstbetriebes gewähren sowie den praktischen Betrieb des seit über 5
Jahren bestehenden Nasslagerplatzes Klardorf mit einer Kapazität von 75.000
Festmetern erläutern.
Der Wolf in Bayern im Allgemeinen und
im Veldensteiner Forst im Besonderen
Nach einer ca. 1 ½
-stündigen Fahrt erreichen wir den Treffpunkt Parkplatz Wildpark Hufeisen mitten
im Veldensteiner Forst. Dort erwarten uns Frau Ronja Schlosser,
Wildtiermanagerin an der Regierung der Oberpfalz und Sebastian Bäumler,
zuständiger Revierleiter am BaySF-Forstbetrieb Pegnitz.
2017 tauchte der erste
Rückkehrer im Veldensteiner Forst auf. Damals wurde auch mit dem Monitoring
(u.a. Fotofallen) begonnen. Im Jahr darauf konnten die ersten Welpen mit einer
Fotofalle abgelichtet werden. Seitdem gab es jedes Jahr Nachwuchs im
Veldensteiner Forst.
Dass Wölfe nicht nur
durch Bayern durchwandern, sondern auch in Bayern wieder heimisch werden
würden, war allen Experten seit langem klar. Auch der Bayerischen
Staatsregierung, die bereits 2007 gemeinsam mit Behörden, Institutionen,
Verbänden (z.B. Bauernverband, Jagdverband, Naturschutzverbände ) und Vereinen
im Rahmen der Steuerungs- und Arbeitsgruppe „Wildtiermanagement/Große
Beutegreifer“ den Managementplan Wolf Stufe 1 („zu- und durchwandernde
Einzeltiere“) vorgelegt hat. 2014 folgte ein Managementplan für die Stufe 2
(„standorttreue wenige Tiere“). Seit 2018/19 gibt es nun einen neuen
Managementplan, mittlerweile für die sogenannte Stufe 3 („etablierte Population
mit Reproduktion“).
Nun ist der Wolf
tatsächlich zurück in Bayern und wir müssen wieder neu lernen mit der
Anwesenheit des streng geschützten Wildtieres zu leben. Mit Ronja Schlosser und
Sebastian Bäumler werden wir uns im Veldensteiner Forst auf die Spuren des
Wolfes begeben und uns dem mittlerweile brisanten und hochpolitischen Thema
Wolf auf sachlicher Ebene in allen Facetten widmen. Wir sind gespannt auf die
ersten Erkenntnisse und Auswertungen von 5 Jahren Wolfs-Monitoring im Bereich
Veldensteiner Forst und den umliegenden Gemeinden, möglichen Auswirkungen auf
Wald und Schalenwild. Und auch das Thema Herdenschutz wird nicht ausgespart.
Erdgeschichtliche Wanderung auf
aussichtsreichen Wegen
Ein Blick in die
Geologische Karte von Bayern offenbart, dass die Oberpfalz aus geologischer
Sicht höchst interessant ist. Und nicht zuletzt deshalb auch auf eine lange
Geschichte des Bergbaus zurückblicken kann. Was man oft vergisst: Die Geologie
bestimmt und beeinflusst immer auch maßgeblich Bodenbildung, grundlegende
Nährstoffausstattung und damit die Wuchsbedingungen und möglichen Gefährdungen
für unsere Waldbestände.
Nach dem Mittagessen
nehmen uns Georg Stiehl und Dr. Andreas Peterek vom Geopark Bayern-Böhmen e.V.
mit auf eine erdgeschichtliche Wanderung (ca. 2 Std, ca. 5 km, Gelände
unschwierig) auf den Kitschenrain, einen der topografischen Höhepunkte des
Oberpfälzer Hügellandes und der angrenzenden Fränkischen Schweiz. Ausgehend von
Sassenreuth bei Kirchenthumbach am Nordrand des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr
geht es vorbei an alten Farberde-Gruben, bergbaulichen Spuren im Wald und
Gesteinen aus dem Braunen Jura. Entlang des 2022 entstandenen GEO-Themenwegs
erfahren wir, warum in Sassenreuth einst Eisenerze gefunden wurden und warum
der Braune Jura am Kitschenrain weit höher als der jüngere Malm in der
Frankenalb liegt.
Teilnehmer, die nicht so
weit/so lange gehen können, erwarten uns mit dem Bus am Kalvarienberg, können
dort die Aussicht genießen und beispielsweise der etwas weiter nördlich
gelegenen Waldkapelle einen Besuch abstatten. Bei Schlechtwetter sind auch noch
andere Alternativen denkbar.
Voraussichtliche Rückkehr nach
Lappersdorf ca. 19 Uhr, nach Wörth ca. 19:45 Uhr
Verbindliche
Anmeldung bis spätestens Mittwoch, 20. September nur schriftlich mit
beiliegendem Formular bei der Geschäftsstelle in Donaustauf
·
per Post an: WBV
Regensburg-Nord, Bergstr. 17, 93093 Donaustauf
Bitte
notieren Sie sich Ihre Zustiegsstelle und Abfahrtszeit !
·
per Mail an: wbvregensburg-nord@t-online.de
ggf.
mit vollständigen Angaben, vgl. Formular (siehe Anlage)
Achtung: wegen
diverser Strassenbaumaßnahmen geänderter Zustieg in Wörth/Do; bisher übliche
Zustiege in Pfraumbach, Kirnberg, Zumhofer Kreuzung entfallen !!!
Bitte beachten Sie: Wir
haben nur einen Bus zur Verfügung; der zeitliche Eingang der schriftlichen
Anmeldungen entscheidet!!! Mitglieder haben Vorrang vor Nichtmitgliedern!
Kleidung für jedes Wetter, Sonnen-/Regenschirm, festes, „waldgerechtes“
Schuhwerk nicht vergessen!
Ihre
WBV Regensburg-Nord
31.07.2023 Keine
Ausnahmen mehr!!! Langholz nicht mehr länger als 18 Meter zzgl. Übermaß
aushalten!!!
Nachdem die entsprechenden Regelungen z.B.
in Bayern bereits vor 5 Jahren auf den Weg gebracht wurden, die Details der
Umsetzung in der praktischen Anwendung in den betroffenen Bundesländern bis in
die Landkreise hinein zumindest nicht ganz einheitlich waren (einschließlich
zeitlich befristeter "Toleranz" und Übergangsfristen, z.B. auch je
nach Transportunternehmen), konnten sich Forstwirtschaft und
Holztransportunternehmen eine gewisse Zeit lang "durchlavieren".
Diese Möglichkeit ist jetzt leider
definitiv vorbei. Vonseiten +- aller Sägewerke ist jetzt die Maximallänge
(inkl. Übermaß) klar auf 19 Meter beschränkt worden.
Die Polizei kontrolliert lt. Aussagen von
Holzfahrern mittlerweile - neben Gewicht - auch die Gesamtlänge der
Langholzfahrzeuge bzw. die Langholzlänge streng.
Wir bitten ab sofort um Beachtung und um
Weitergabe der Information!!!
Als zusammenfassende Hintergrundinformation
verweisen wir auch auf folgende Meldung auf dem IHB-Portal aus dem Jahr 2017:
Quelle: DeSH/AGR/IHB MK
21.Dezember
2017 Quelle: DESH/AGR/IHB
Südliche Bundesländer verkürzen Maximallänge
von Langholztransporten auf 25 m Die Verkehrsministerien der südlichen
Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
vereinheitlichen ihre Regelung zum Langholztransport. In Baden-Württemberg und
Bayern treten deshalb derzeit Neuregelungen für Dauerfahrgenehmigungen beim
Transport von Langholz in Kraft. Das melden die Arbeitsgemeinschaft
Rohholzverbraucher e. V. (AGR) und der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband
(DeSH) in einer gemeinschaftlichen Mitteilung. Die Neuregelung hat eine Kürzung
der Fahrzeuggesamtlänge auf nun 25 Meter zur Folge. Dies bedeute eine nicht
nachvollziehbare Abkehr vom ressourceneffizienten Umgang mit dem Rohstoff Holz
und bedrohe zudem die Wertschöpfung von Waldbesitzern und Sägewerken in
Süddeutschland, so die Verbände. Ein Drittel der Holztransporte liegt aktuell
über 25 Metern.
Die neuen Regelungen in Baden-Württemberg und
Bayern, die aufgrund ihrer Langholztradition besonders betroffen sind, ergeben
sich aus einer kleinen, aber folgenreichen Neuinterpretation der seit vielen
Jahren gültigen Dokumente. Während nach alter Auslegung für die Erteilung einer
Dauerausnahmegenehmigung die zulässige Gesamtfahrzeuglänge maximal 27 Meter
betragen durfte, liegt die neue Gesamtlänge bei höchstens 25 Metern. Ausnahmen
sind nur noch bei Lkw mit vorn überragendem Ladekran möglich. Wie zu erfahren
war, war auch die alte Regelung in diesem Sinne gedacht, wurde aber zugunsten
der Forst- und Holzwirtschaft sehr großzügig ausgelegt und die 27 Meter ab
Stoßstange gemessen. Jetzt werden unzweifelhaft 2 Meter dem vorn überragenden
Kran zugerechnet. Das Fahrzeug ab vorderer Stoßstange darf nur noch maximal 25
Meter lang sein. Damit darf das Stammholz künftig maximal 19,5 Meter lang sein,
um mit einer dauerhaften Ausnahmegenehmigung per Lkw in Baden-Württemberg und
Bayern transportiert werden zu dürfen.
Die Folgen sind laut AGR und DeSH gravierend:
Gerade der Privatwald in Süddeutschland verkaufe in der Regel Nadelholz mit
Stammlängen von mehr als 20 Metern. Für ihn bedeuten die neuen Regelungen eine
geringere Stammholzausbeute und damit Ertragseinbußen. Auch die Sägeindustrie
ist betroffen: Viele kleine und mittelgroße Nadelholzsäger haben sich auf die Nutzung
gerade dieser Längen spezialisiert. In einer Sitzung zu diesem Thema am 6.
Dezember forderten demnach viele Säger eine maximal zulässige Holzlänge von
mindestens 20 Meter. Eine Befragung der AGR ergab, dass deutschlandweit
ungefähr 30% der Langholztransporte mit mehr als 20 Meter langen Stämmen
durchgeführt werden.
Da die entsprechenden Ausnahmegenehmigungen an
die Speditionsunternehmen für drei Jahre ausgestellt werden, wirken sich die
neuen Regelungen erst zeitlich versetzt aus. ForstBW, der landeseigene
Staatsforstbetrieb, reagierte bereits auf die neue Regelung und kündigte an,
spätestens ab Juli 2018 im Verkauf nur noch Stammlängen von maximal 19,5 Metern
anzubieten. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg plant eine
Übergangsregelung bis zum 1. Januar 2019. Bis dahin sollen noch
Dauerfahrgenehmigungen erstellt werden dürfen, die weiterhin drei Jahre gültig
sind. Nach Informationen der AGR will Bayern eine mit Baden-Württemberg
abgestimmte Regelung erlassen.
Jedes Bundesland definiert eigenständig die
Bedingungen, die vorliegen müssen, damit eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung
für den Transport von Langholz erteilt wird. Diese Genehmigungen sind
notwendig, da Langholztransporter grundsätzlich die laut Straßenverkehrsordnung
gültige Maximallänge von Fahrzeugen von 18,75 Metern überschreiten.
31.07.2023 Forstrevier
Brennberg AELF Regensburg-Schwandorf informiert alle Waldbesitzer mit
Waldflächen in den Gemeinden Wörth, Wiesent, Brennberg, Altenthann,
Bernhardswald:
Liebe Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer,
aufgrund der nach wie vor sehr angespannten Borkenkäfersituation im
Frankenwald (Raum Coburg-Kulmbach), werden auch dieses Jahr wieder Förster und
Forstwirte zur Unterstützung „hinauf“ geschickt. Ich bin ab Anfang Oktober bis
Anfang November (02.10. bis 03.11.) an das dortige Forstamt abgeordnet worden.
Zum einen werde ich helfen die Borkenkäfer-Förderanträge abzuwickeln und zum
anderen brauchen die Förster dort Unterstützung bei den Kulturplänen für die
großen Kahlflächen.
In diesem Zeitraum können Sie sich mit allen akuten Anliegen an die
Reviervertretung Andrea Steinbach (Forstrevier Regensburg) wenden.
Wenn Sie eine Herbstkultur/Nachbesserung planen, und gerne Förderung
und/oder Beratung in Anspruch nehmen möchten, melden Sie sich bitte zeitnah (am
besten bis spätestens Anfang September) bei mir, damit wir den Antrag/Beratung
noch vor der Abordnung umsetzen können.
Vielen Dank,
Hannah Ballé (AELF Regensburg, Forstrevier Brennberg)
Tel. 0162 1368726
09.06.2023
Bewilligungsbescheid Förderprogramm
Klimaanpassung Wald erhalten - wie erfolgt nun die Teilnahme am
PEFC-Fördermodul (FöMo) für die Zertifzierung der Einhaltung der 11 (12)
Kriterien
-
zum Wochenende aus aktuellem Anlass nochmals einige Informationen, insbesondere
für diejenigen WaldbesitzerInnen, die bereits einen Bewilligungsbescheid zum
Förderprogramm Klimaanpassung Wald von der FNR erhalten haben bzw. in Kürze
erhalten werden oder noch mit dem Gedanken spielen, am Förderprogramm
teilzunehmen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch noch einmal auf den
Bayerischen Waldbrief Nr. 2/2023 (S.4 unten), den wir Ihnen am 05.06.2023 per
Mail weitergeleitet haben –
Im vergangenen
Jahr ist das neue Bundes-Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“
gestartet. Waldbesitzende können hier Prämienzahlungen von bis zu 100 Euro pro
Hektar und Jahr bei einer Laufzeit bzw. Bindungsfrist von 10 (20) Jahren
erhalten, wenn sie über einen längeren Zeitraum 11 (12) konkrete Kriterien bei
der Waldbewirtschaftung umsetzen bzw. berücksichtigen. Die Einhaltung dieser
Kriterien kann über eine Zusatzzertifizierung nachwiesen werden.
Für die
Teilnehmer/Innen an der PEFC-Waldzertifizierung wurde im deutschen PEFC-System
ein Zusatzmodul eingerichtet; die sogenannte PEFC-Fördermodulzertifizierung
(PEFC-FöMo). Inzwischen ist die Region Bayern auch nach dem PEFC-FöMo
zertifiziert.
Sie haben sich
sicher gewundert, dass die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) bereits
vor längerer Zeit gestellte Förderanträge zwar bearbeitet, aber keine Bescheide
hierzu versandt hat. Der Grund dafür waren beihilferechtliche Probleme, die
zunächst im Rahmen einer Überarbeitung der Richtlinie in ihren formalen Teilen
abgestellt werden mussten. Mitte Mai 2023 wurde die Änderung der
Förderrichtlinie veröffentlicht. Diese enthält ausschließlich administrative
Aspekte, die für die beihilferechtliche Freistellung und den vorzeitigen
Maßnahmenbeginn erforderlich sind. Sie beinhaltet keine inhaltlichen
Änderungen des Programms.
Sofern Sie –
bereits vor Monaten, oder erst kürzlich - einen Förderantrag gestellt haben,
sollten Sie nun zeitnah Ihren Bewilligungsbescheid erhalten oder bereits
erhalten haben.
Für alle, die
bisher noch keinen Förderantrag bei der FNR gestellt haben, nochmal der
Hinweis: Die bereitgestellten Mittel werden wohl noch bis in den August 2023
über die Länderkontingente vergeben. Für den Freistaat Bayern sind derzeit noch
Fördermittel verfügbar. Danach werden die Fördermittel außerhalb der
Länderkontingente nach Eingangsdatum des Antrages bei der FNR vergeben.
Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die das Förderprogramm noch in Anspruch
nehmen möchten, sollten zeitnah einen Antrag bei der FNR stellen. Alle
Informationen zum Förderprogramm sowie zum Online-Antrag finden Sie unter https://www.klimaanpassung-wald.de/
bzw. https://www.klimaanpassung-wald.de/faq oder https://www.klimaanpassung-wald.de/service/dokumente
. Ergänzend an dieser Stelle auch nochmals der Hinweis auf die Sonderausgabe
des WBV-Bladls Nr. 41 (September 2022) unter http://www.wbvregensburg-nord.de/wbvmitteilungsblatths.html
.
Im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft bei der WBV
Regensburg-Nord können Sie am PEFC-Fördermodul teilnehmen. Die WBV fungiert
dabei – wie auch bisher schon bei der „normalen“ PEFC-Zertifizierung - als
Zwischenstelle, die Sie für die Teilnahme bei PEFC registriert.
Dazu bitten wir alle Mitglieder, sich bei der WBV-Geschäftsstelle zu
melden, sobald Sie einen positiven
Bewilligungsbescheid von der FNR erhalten haben.
Senden Sie – per Mail oder postalisch – zeitnah folgende Dokumente an
die WBV-Geschäftsstelle:
- den
vollständigen Bewilligungsbescheid
- zusammen mit
dem aktuellen SVLFG-Bescheid
- und der von
Ihnen ausgefüllten FöMo-Selbstverpflichtungserklärung
Die
WBV sammelt, prüft und erfasst in Ihrer Funktion als Zwischenstelle die
Selbstverpflichtungserklärungen (SVEs) der teilnehmenden Mitglieder in einem
Register und stellt die Teilnahmebescheinigungen (Zertifikatsnachweise) aus,
die bei der FNR jährlich bis zum 30. April (bzw. spätestens innerhalb 12
Monaten nach dem ersten Bewilligungsbescheid) postalisch eingereicht werden müssen.
Die in
einem Register laufend von der WBV geführten Identifikations- und Kontaktdaten
der FöMo-Teilnehmer und ihrer Waldfläche sowie evtl. weiterer von der
regionalen Arbeitsgruppe oder PEFC Deutschland angeforderter Daten stellt die
WBV dann jeweils zum 30. November eines jeden Jahres oder bei Änderungen in
einem von der regionalen PEFC-Arbeitsgruppe festgelegten Umfang und Format der
regionalen PEFC-Arbeitsgruppe zur Verfügung.
Auf
dieser Datenbasis erhält die WBV dann auch die Gesamtrechnung von PEFC Bayern
über die jährlichen Zertifizierungskosten.
Welche jährlichen Zertifizierungskosten fallen für
WBV-Mitglieder bei Teilnahme am PEFC-Fördermodul über die WBV Regensburg-Nord
als Zwischenstelle an?
PEFC
Bayern:
3 €/ha netto zzgl. Mehrwertsteuer
WBV
Regensburg-Nord: WBV-Verwaltungskostenpauschale 15 € brutto.
Auf der
Jahres-Rechnung der WBV werden allen Förderteilnehmern sowohl die
Zertifizierungskosten für das Zusatzmodul im Auftrag von PEFC Bayern in
Rechnung gestellt, als auch die Standard-Verwaltungskostenpauschale der WBV.
Die fälligen Rechnungsbeträge werden über Ihr Mitgliedskonto eingezogen.
Werden von den
WBV-Dienststellen im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit auf Wunsch des
Waldbesitzers darüber hinaus individuelle Dienstleistungen im Zusammenhang mit
der Umsetzung von Förderkriterien zum Beispiel vor Ort im Wald erbracht, so
gelten hier die jeweils aktuellen Gebührensätze der WBV (siehe http://www.wbvregensburg-nord.de/WBVRN_AllgemeinesInfoblattMaerz2023.pdf
=> Seite 12).
https://www.pefc.de/waldbesitzende/das-pefc-fordermodul/faq-zum-pefc-fordermodul/
15.05.2023
Förderprogramm "Klimaangepasstes
Waldmanagement"; Zuwendungen zukünftig NICHT mehr über De-minimis-Regelung
– Aktuelle Informationen des Bayerischen Waldbesitzerverbandes
Demnach
hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 12.05.23 über
aktuelle Entwicklungen beim Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“
informiert:
„Die Änderung der Förderrichtlinie
"Klimaangepasstes Waldmanagement" wird am 15.5. im Bundesanzeiger veröffentlicht
und tritt am 16.5. in Kraft. Mit der Änderung wird die Maßgabe des
Haushaltsausschusses umgesetzt, bei der Bewilligung der Förderung eine schnelle
Bearbeitung und Auszahlung der bereits eingegangenen Anträge sicherzustellen
und über einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu ermöglichen. Diese Möglichkeit
besteht jetzt bis zum Ende des Jahres. Die Änderung der Richtlinie enthält
ausschließlich administrative Aspekte, die für die beihilferechtliche
Freistellung und den vorzeitigen Maßnahmenbeginn erforderlich sind. Sie
beinhaltet keine inhaltlichen Änderungen des Programms.
Das BMEL hat die beihilferechtliche Freistellung der
Förderrichtlinie (Anzeige bei der EU-Kommission) veranlasst, so dass die
Zuwendungen künftig außerhalb der de-minimis-Auflage bewilligt werden.
Das BMF hat die Haushaltsmittel inzwischen
freigegeben, so dass die FNR die Bescheidung der vorliegenden Anträge am 16.5.
wieder aufnehmen kann. Die Antragstellung bei der FNR ist derzeit ohne
Einschränkung möglich. Die Anträge werden nach wie vor in der Reihenfolge des
Eingangs bearbeitet.“
Die
bereitgestellten Mittel werden wohl noch bis in den August 2023 über die
Länderkontingente vergeben. Für den Freistaat Bayern sind noch Fördermittel
verfügbar. Danach werden die Fördermittel außerhalb der Länderkontingente nach
Eingangsdatum des Antrages bei der FNR vergeben.
Waldbesitzerinnen
und Waldbesitzer, die das Förderprogramm in Anspruch nehmen möchten, sollten
zeitnah einen Antrag bei der FNR stellen.
Alle aktuellen
Informationen zum Förderprogramm sowie zum Online-Antrag finden Sie unter www.klimaanpassung-wald.de
12.05.2023 Erinnerung/Ermunterung zur Teilnahme am 5.
regionalen Holzbaupreis 2023 vom Landkreis Regensburg und Holzforum
Regensburger Land
Die Abgabe der
Wettbewerbsunterlagen ist im Zeitraum vom 24. April bis 31. Mai 2023 digital
oder alternativ per Post (Datum des Poststempels) möglich.
Alle notwendigen
Informationen sowie Bewerbungsformulare finden Sie hier
Unter den Preisträgern
der letzten Holzbaupreise waren fast immer auch Mitglieder der WBV Regensburg-Nord
und der Nachbar-WBVs.
Impressionen vom
Holzbaupreis 2018 und den Preisträgern finden Sie unter folgendem Link: https://www.landkreis-regensburg.de/media/27670/broschur_hbp_05_10_2018.pdf
Allgemeiner Hinweis der WBV aus gegebenem Anlass:
Energiesparen
beginnt mit der Wahl des richtigen Bau- und Dämmstoffes.
https://proholz-bayern.de/wissen/
Sanieren,
An- und Umbauen, Räume und Wohnungen neu einteilen, Aufstocken von vorhandenen
Gebäuden etc. ist in der Regel energetisch deutlich günstiger (Stichwort: Graue
Energie), deutlich umweltfreundlicher, deutlich flächensparender und - wenn man
nicht Äpfel mit Birnen vergleicht - letztlich doch deutlich günstiger als
Neubauten auf der grünen Wiese.
Auch
viele (Haus-)Türen aus Holz und Holzfenster lassen sich mit dem richtigen
Know-How von versierten Fachfirmen "retten" und auf Vordermann
bringen (z.B. Beschläge neu einstellen und ölen und neue Dichtungen anbringen
wirken bereits oft Wunder, auch eine Neuverglasung mit speziellen Gläsern
und/oder das Upgrade zu einem hochwertigen Holz-Alufenster durch eine
Alu-Nachrüstung ist oft eine sinnvolle, effektive und kostengünstige Lösung)
04.03.2023 Einladung zur WBV-Info-Veranstaltung
„Einführung Baumarten kennen und erkennen“ (mit Anmeldung)
Die
Waldbesitzervereinigung Regensburg-Nord mit den Forstdienststellen Regensburg
und Brennberg des AELF Regensburg-Schwandorf laden alle Mitglieder der WBV und
Interessierte zu einer Info-Veranstaltung mit dem Thema „Einführung Baumarten
kennen und erkennen“ ein.
Ob nun bei der
Annahme/Kontrolle einer Forstpflanzenlieferung mit Umsetzung eines Pflanzplanes
oder bei Pflegemaßnahmen von gemischten Kulturen, Vorwäldern und
Naturverjüngungen außerhalb der Vegetationsperiode. Nicht zuletzt das Erkennen
vieler (Misch-)Baumarten gerade im Winter auch ohne Laub bereitet häufig
Schwierigkeiten.
In Kleingruppen anhand
von konkreten echten Anschauungsobjekten wollen wir versuchen, den Blick für
die relativ wenigen entscheidenden Merkmale zu schärfen, anhand derer sehr
viele Baumarten recht zuverlässig, oft schon „von weitem“ erkannt oder gewissen
Gattungen, Familien, Gruppen mit bestimmten ähnlichen Merkmalen, Standortansprüchen,
Wuchseigenschaften zugeordnet werden können.
Wann:
Freitag, 17.03.23
19:00 Uhr, Dauer ca. 2-3 Stunden
Wo:
Gasthaus „zur Hütt`n, Thonseign 1/Bernhardswald
Sonstiges:
Brillen/Lesebrillen nicht vergessen, auch eine kleine Lupe kann am Anfang
nützlich sein.
Anmeldung:
Für die Planung und Vorbereitung für uns wie für das Gasthaus bitten wir um Anmeldung bis Mittwochabend, 14.03., möglichst
schriftlich mit Name, Adresse und Telefonnummer unter: wbvregensburg-nord@t-online.de
18.02.2023 Vereinzelter Schneebruch im WBV-Gebiet –
Futter für den Borkenkäfer (Andrea
Steinbach, Forstrevier Regensburg, AELF Regensburg-Schwandorf)
Bei den ergiebigen
Schneefällen am 02.02.2023 hat es im gesamten WBV-Gebiet leichte
Schneebruchschäden gegeben. Meistens handelt es sich um vereinzelte
Kronenbrüche und umgedrückte Bäume, eher selten sind ganze Bestände geschädigt.
Oftmals sind allerdings auch Fichten betroffen.
Bruchholz ist
Brutmaterial für die Fichtenborkenkäfer
Diese Bäume werden
von Buchdrucker und Kupferstecher gerne als Brutraum genutzt. Je nach Witterung
ist ab Mitte April mit dem ersten Schwärmflug der Borkenkäfer zu rechnen. Damit
sich aus den Schneebruchschäden keinen neuen „Käfernester“ entwickeln, bitten
wir die Waldbesitzer, die geworfenen Fichten möglichst bis Mitte April,
spätestens aber bis Ende Mai – rechtzeitig vor dem Ausfliegen einer neuen
Käferbrut – aufzuarbeiten und aus dem Wald zu transportieren. Bei den geringen
Mengen ist meist die Verwertung als Brennholz die sinnvollste Lösung.
Auch Käfernester
aus dem letzten Herbst aufräumen
Aktuell findet man
in unseren Wäldern auch immer wieder Borkenkäferbefall aus dem letzten Herbst.
Diese Überwinterungsbäume erkennt man vor allem an:
-
abfallender Rinde, oft auch durch Spechte
verursacht auf der Suche nach Larven und Käfern
-
grünem Nadelteppich auf dem Boden
-
Harzfluss am Stamm und
-
bei näherem Blick Ein- und Ausbohrlöchern auf
der Rinde.
Auch diese Nester
gilt es aufzuarbeiten, um eine Ausweitung des Befalls zu verhindern.
Nutzen Sie die
Zeit im Winter, um regelmäßig Kontrollgänge durch Ihre Wälder zu machen und
mögliche Borkenkäferquellen rechtzeitig zu beseitigen!
Weitere
Informationen zu den Fichtenborkenkäfern finden Sie unter dem
Borkenkäfer-Infoportal der LWF: www.borkenkaefer.org
Falls Sie Fragen
haben oder eine Beratung brauchen, können Sie sich gerne an die Förster/-innen
des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder der
Waldbesitzervereinigung wenden.
18.02.2023 Auch bei Schneebruch Kalamitätsmeldungen
nicht vergessen
Vergessen Sie nicht die Kalamitätsmeldungen mit dem entsprechenden Formular
ans Finanzamt v o r Aufarbeitungsbeginn vorzunehmen und dann am besten gleich
telefonisch eine Freigabe einzuholen.
Die notwendigen
Informationen und entsprechenden Internet-Links finden Sie auf unserer
Homepage:
http://www.wbvregensburg-nord.de/holzvermarktunghs.html => Rubrik:
Kalamitätsnutzungen
10.01.2023 Update
Förderprogramm Klimaanpassung Wald: Konkrete Aussagen zum Thema Verkauf von Waldflächen bzw. Thema
Vererbung, Besitzübertragung o.ä. während der Bindungsfrist (10 Jahre bzw. 20
Jahre) liegen vor
Im Hinblick auf die
Ausführungen der Sonderausgabe des WBV-Bladls Nr. 41 vom September 2022
insgesamt bzw. auf Seite 8 unseres WBV-Bladls Nr. 42 vom Dezember 2022 (http://www.wbvregensburg-nord.de/wbvmitteilungsblatths.html)
möchten wir an dieser Stelle nun auf die mittlerweile konkretisierten Aussagen
der FNR in ihren FAQs hinweisen:
www.klimaanpassung-wald.de
=> Rubrik FAQ
18.02.2023 Waldfläche in Wörth zu verkaufen
Waldfläche eines
Mitglieds im Bereich Wörth/Gemarkung Hungersacker zu verkaufen:
ca. 1,1 ha;
überwiegend 60-65-jähriger lichter Fichten-Altbestand auf wüchsigem Standort
bei meist geringer Hangneigung, unter dem Altbestand auf einem Großteil der
Fläche bereits übernahmewürdige neue Bestandsgeneration (ca. 10-jähriger
Buchen-Voranbau, daneben immer wieder vorhandene Naturverjüngung aus Fichte und
anderen Baumarten)
Bei Interesse bitte bis Mitte März 2023 bei der Geschäftsstelle melden,
möglichst schriftlich mit Name, Adresse und Telefonnummer unter: wbvregensburg-nord@t-online.de
Wir leiten Ihre Daten
dann an den Verkäufer weiter.
18.02.2023 Waldfläche in Frengkofen (Forstmühler
Forst) zu verkaufen
Waldfläche (3
Flurnummern, zusammenhängend) eines Mitglieds im Bereich Frengkofen
(Forstmühler Forst) zu verkaufen:
Gesamtfläche ca.
1,9 ha, überwiegend Hanglagen mit unterschiedlicher Ausprägung in südlicher
Exposition, in Teilen befahrbar, insgesamt durch Rückewege erschlossen;
Bodengüte und Wasserversorgung sehr unterschiedlich;
1) ca. 0,6 ha
Altbestand/Verjüngungsnutzung aus Fichte (Tanne), Buche (Eiche, Aspe), Kiefer
2) ca. 1,3 ha
Borkenkäfer-Schadfläche aus 2017/2018 mit Nachhiebsresten aus Fichte, Kiefer,
Lärche, Eiche, Buche; neue Bestandsgeneration heranwachsend aus älteren (grob
ca. 10 Jahre) Pflanzungen bzw. älterer Naturverjüngung (Fichte, Douglasie,
Weißtanne, Buche), Unter- und Zwischenstand des Vorbestandes aus überwiegend
Buche mit Eiche, Erle, sonstigen Laubhölzern und des weiteren sich zunehmend
etablierender Naturverjüngung aus Buche, Eiche, Kiefer, Douglasie, Fichte und
Pionierbaumarten.
Bei Interesse bitte bis Mitte März 2023 bei der Geschäftsstelle melden,
möglichst schriftlich mit Name, Adresse und Telefonnummer unter: wbvregensburg-nord@t-online.de
Wir leiten Ihre Daten
dann an den Verkäufer weiter.
18.02.2023 SVLFG - Fördermöglichkeiten für ausgesuchte
Produkte
Die SVLFG fördert den
Neukauf ausgewählter Produkte, die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz
dienen. Dafür werden für das Jahr 2023 insgesamt 1,2 Mio. Euro zur Verfügung
gestellt. Die Fördermittel werden nach dem Windhundverfahren vergeben.
Zuschussberechtigt sind alle Unternehmen, die in der Landwirtschaftlichen
Berufsgenossenschaft versichert sind und die 2021 sowie 2022 keinen Zuschuss
bekommen haben.
Im Bereich Forsten wäre
zum Beispiel das Kommunikations- und Notrufgerät (KUNO) (Set mit 2 Geräten)
oder der Helmfunk (zwei Geräte) mit einer maximalen Förderung von 30 % und
gedeckelt auf 400 € interessant.
Das Antragsformular
stellt die SVLFG seit dem 1. Februar zur Verfügung.
Weitere Informationen: https://www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern
18.02.2023 Gerichtsurteil zum Thema Holzpolter
Im
November 2022 wies das OLG Zweibrücken eine Klage im Zusammenhang mit dem
Besteigen eines Holzpolters ab und weist grundsätzlich auf Folgendes hin: „Wer
einen Holzpolter besteigt und dabei verletzt wird, weil Holzstämme infolge des
Besteigens verrutschen bzw. ins Rollen kommen, handelt auf eigene Gefahr; der
den Wald Bewirtschaftende haftet hierfür grundsätzlich nicht.“
Im
Wesentlichen bedeutet dies:
Zwar
handelte es sich bei dem Holzpolter nicht um eine solche natürliche Gefahr,
sondern vielmehr um eine künstlich errichtete Anlage. Gegen die hiervon
ausgehenden Gefahren musste der den Wald Bewirtschaftende hinreichende
Sicherungsmaßnahmen ergreifen.
Dies
bedeutete aber nur, dass er die Holzstämme so lagern musste, dass deren
Abrollen oder Verrutschen bei natürlichen Einwirkungen - insbesondere durch
Wind und Wasser - ausgeschlossen war.
Gefahren,
die bei einem Besteigen des Polters durch Menschen entstehen, musste er
hingegen nicht begegnen.
Denn
der Verkehrssicherungspflichtige kann regelmäßig darauf vertrauen, dass sich
der Waldbenutzer um-sichtig und vorsichtig verhält, d.h. gerade offenkundige
Risiken, wie sie sich aus dem Besteigen des Holzstapels ergeben, meidet.
Die
Mitteilung zu dem Urteil des OLG Zweibrücken vom 17.11.2022 finden Sie unter
folgenden Link:
https://olgzw.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/aus-der-rechtsprechung-holzpolter/
25.11.2022 Einladung AELF Regensburg-Schwandorf: Infoabend "Kiefernschäden - Hintergründe und Handlungsmöglichkeiten" am Mittwoch, 07.12. in Regenstauf
Im Herbst wurden vielerorts Kiefern mit roten Kronen sichtbar. Vor allem im Regental sind beträchtliche Waldflächen abgestorben. Was ist die Ursache? Was kann kann man dagegen tun? Wie geht es weiter? Mit diesen Fragen wird sich im Dezember ein Vortrag des Forstreviers Regensburg vom AELF Regensburg-Schwandorf beschäftigen.
Wann: Mittwoch, 07.12.2022 19:00 Uhr
Wo: Metzgerwirt, Hauptstrasse 31, 93128 Regenstauf
Alle interessierten Waldbesitzer sind willkommen.
25.11.2022 Einladung WBV-Info-Veranstaltung zur Pflege jüngerer Bestände in Zeiten des Klimawandels in Wörth/Do (mit Anmeldung)
Die Waldbesitzervereinigung Regensburg-Nord und die Forstdienststelle
Brennberg des AELF Regensburg-Schwandorf laden alle Mitglieder der WBV und
Interessierte zu einer Sammelberatung im Wald zum Thema
"Jungbestandspflege in Zeiten des Klimawandels".
Wir möchten Ihnen veranschaulichen, welchen Einfluss und welche langfristigen positiven Auswirkungen eine regelmäßige, wiederkehrende Pflege in jungen Beständen haben kann. Ziel ist es, Ihnen das richtige Gefühl für unterschiedliche Bestandessituationen zu vermitteln und mit Ihnen eine Art Leitfaden zu erarbeiten, wie Sie Pflege- und Durchforstungsmaßnahmen in Ihrem eigenen Wald selbst umsetzen können. Auch auf die Wahl der geeigneten Geräte und Arbeitsverfahren und den Einsatz von qualifizierten forstlichen Unternehmern wird eingegangen.
Wann: 16.12.2022 13:30 Uhr, Dauer ca. 2 Stunden
Wo: Raum Wörth/Do
Anmeldung: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt; Anmeldung bis Mittwoch Abend, 14.12. möglichst schriftlich mit Name, Adresse und Telefonnummer unter: hannah.balle@aelf-rs.bayern.de
25.11.2022 Spendenaufruf Imkerverein Altenthann anlässlich geplanter Erweiterung des Lehrbienenstandes https://sites.google.com/site/imkervereinaltenthann/chronik
Der
Imkerverein Altenthann bewältigt seit Jahren an seinem Lehrbienenstand einen
Großteil der Ausbildung des Imkernachwuchses im ganzen östlichen Landkreis
Regensburg, z.T. darüber hinaus. Die Nachfrage hat in den letzten Jahren enorm
zugenommen, so dass die begrenzte Kapazität der vorhandenen Einrichtung
(Schulungsraum, Lagermöglichkeiten, etc.) zunehmend die Qualität der Ausbildung
beeinträchtigt. Der An- und Umbau am Lehrbienenstand in Altenthann in
Holzständerbauweise mit Holzverkleidung - ist schon seit längerem geplant und
soll nun zeitnah und zügig bis zum Frühjahr umgesetzt werden. Allerdings sind
öffentliche Gelder/Zuschüsse bis dato - wenn überhaupt - nur in sehr
bescheidenem Rahmen zu erwarten.
Trotz geplant hohem ehrenamtlichem Engagement der Mitglieder beim Bau, reichen die derzeitig vorhandenen Mittel des Vereins - nicht zuletzt angesichts der jüngsten Kostensteigerungen für alle Bauleistungen und -materialien - nicht annähernd. Der Verein bittet deshalb dringend um finanzielle Unterstützung.
Auch
weil viele WBV-Mitglieder selbst imkern, erlauben wir uns als WBV, den
Spendenaufruf des Imkervereins Altenthann an unsere Mitglieder weiterzuleiten.
Wir als WBV haben einen Anfang gemacht. Und wir würden uns sehr freuen, wenn viele unserer über 1000 Mitglieder den Imkerverein in seinem Bemühen um eine vernünftige Ausbildung, jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten, zeitnah unterstützen würden. Alle Beträge sind willkommen.
Nachdem viele unserer Mitglieder beispielsweise auch als Gemeinderäte aktiv sind, wäre es auch sehr zu begrüßen, wenn das Anliegen des Imkervereins auch in die nächsten Gemeinderatssitzungen hineingetragen werden könnte.
Bei dieser Gelegenheit erlauben wir uns als zusätzliche Motivation und Inspiration auch, den Artikel im Ihnen kürzlich zugegangenen "Der Bayerische Waldbesitzer 04/22" in Erinnerung zu rufen: "Symbiose Wald und Biene - Ertragssteigerung im Wald mit Bienen und Fruchtertrag" (Seite 32-33)
Der Imkerverein ist auch berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen.
Evtl. Rückfragen/weitere Informationen bei Herrn Josef Fichtl, Schulstrasse 10, 93093 Donaustauf-Sulzbach Tel: 09403/2201
Spendenkonto Imkerverein Altenthann
Verwendungszweck: Erweiterung Lehrbienenstand
IBAN: DE22 7505
0000 0470 1004 05
BIC: BYLADEM1RBG Sparkasse Regensburg
23.11.22 Einladung zur Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen
Die
Waldbesitzervereinigung Regensburg-Nord lädt alle Mitglieder am Samstag, 10.
Dezember 2022 13:30 Uhr zur Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen in den Gasthof
Lingauer, Bernhardswald recht herzlich ein.
Folgende
Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:
1. Begrüßung
2. Tätigkeitsberichte
des 1. Vorsitzenden und der Geschäftsführer
3. Kassenbericht/Kassenprüfbericht
GJ 2021, Entlastung der Vorstandschaft, 4. Nachwahl eines neuen Kassenprüfers/ Verabschiedung
eines Kassenprüfers 5. Anpassung der Mitgliedsbeiträge
6. Haushaltsvoranschlag
2022 und 2023; Beschlussfassung
7. Neuwahlen
gesamte Vorstandschaft (1./2./3. Vors. sowie mind. 6 Beiräte),
8. Referat Andrea
Steinbach, AELF-Regensburg-Schwandorf:
“Katastrophengebiet Frankenwald: Windwurf, Käfer,
Trockenschäden –Was kann man lernen?“
9. Aktuelles vom
AELF Regensburg-Schwandorf,
10. Aktuelle
Informationen der WBV, insbesondere zum neuen Förderpro-
gramm des Bundes
„Klimaanpassung Wald“,
11. Wünsche und
Anträge,
12. Schlusswort
Wir würden uns
sehr freuen, Sie in Bernhardswald begrüßen zu dürfen.
Im Rahmen der
Veranstaltung bietet Ihnen die Fa. Kolbeck, Regenstauf wieder die Möglichkeit,
sich über aktuelle Trends manueller Forsttechnik zu informieren und sich mit
Betriebsmitteln auszustatten.
20.09.22 Neue Waldprämie des Bundes wohl kurz vor Veröffentlichung
Nachdem man lange Zeit
nicht viel gehört hat, wann genau und wie es nach der Bundeswaldprämie 2020/21
weitergeht, könnte möglicherweise nun ganz schnell ein neues Förderprogramm
starten. Wir wurden vor wenigen Tagen diesbezüglich vom Bayerischen
Waldbesitzerverband hopplahopp mit der Thematik konfrontiert.
Nach der Bundeswaldprämie aus 2020/2021 ist das
Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) gemeinsam mit der Fachagentur für
Nachwachsende Rohstoffe (FNR – vielen spätestens seit der Bundeswaldprämie ein
Begriff) derzeit „in den letzten Zügen“, ein neues Förderinstrument für den
Privat- und Körperschaftswald zur „Honorierung der Ökosystemleistung des Waldes
und von klimaangepasstem Waldmanagement“ zu starten, dessen inhaltliche
Eckpunkte, finanzielle Ausstattung und rechtlichen Rahmenbedingungen noch unter
der alten Bundesregierung festgezurrt und verabschiedet wurden.
Mit einer Veröffentlichung der
Förderrichtlinie im Bundesanzeiger und gleichzeitiger Freischaltung des
Online-Antragsverfahrens auf der Homepage der FNR unter www.fnr.de ist zeitnah, möglicherweise noch im
September 2022 zu rechnen. Nähere Informationen unter http://www.wbvregensburg-nord.de/wbvmitteilungsblatths.html
01.06.22 Einladung zum Jahresausflug
Nach 2 Jahren durch Corona bedingter Zwangspause
möchten wir Sie und Ihre Familien in diesem Jahr wieder sehr herzlich zu
unserer traditionellen Lehrfahrt einladen. Auch interessierte Nichtmitglieder
sind herzlich willkommen. Nachdem wir bei der letzten Fahrt Ende November 2019
nach Oberbayern (Mangfalltal, Trinkwasserschutzgebiet der Stadt München,
Holzforschungsinstitut und Xylothek in München => ausführlicher Bericht im
WBV-Bladl Nr. 35 Dezember 2019, nochmal nachzulesen unter www.wbvregensburg-nord.de/wbvmitteilungsblatths.html)
einen der kürzesten Tage des Jahres erwischt hatten, wollen wir 2022 dieses
Defizit wieder ausgleichen und haben für die diesjährige Fahrt einen der
längsten Tage des Jahres gewählt.
Programmübersicht:
·
Waldklimastation:
Auswirkungen u. Konsequenzen von Trockenjahren für das Anbaurisiko von
Baumarten
·
Mittagessen und
kurzer Stadtbummel in Berching, dem „Kleinod des Mittelalters“
·
Konsequent
ökologisch Bauen: Das neue Mehrzweckgebäude des Kloster Plankstetten aus Holz
und Stroh
·
Stadtwald
Berching: Katastrophenwirtschaft und „Waldumbau“ im Klimawandel bei schwierigen
standörtlichen Voraussetzungen und viel zu hohen Wildbeständen
·
Steinerne Rinne
bei Erasbach: Brotzeit am Waldrand und kurze Wanderung zur einzigartigen
Kalktuffrinne
·
Heimfahrt mit
Abstecher zur „Solawi Ferni“ westl. v. Regenstauf mit Einkaufsmöglichkeit im
Hofladen
Voraussichtliche Rückkehr nach Wörth/Do je nach
Wetterbedingungen, Lust, Laune und Wissensdurst der Teilnehmer nach Lappersdorf
ca. 20-22 Uhr, nach Wörth ca. 21-23 Uhr.
Details zum Programm und das Anmeldeformular finden
sie hier
15.04.22 Kurzinfo Holzmarkt aktuell
Zwischenzeitlich
ist es im Verlauf des April bei den meisten Nadel-Sägerundholzsortimenten zu
deutlichen Preiserhöhungen gekommen; im Hinblick auf die bevorstehende
Käfer-Saison kann für bis Mitte des Jahres anfallendes normales Käferholz 2b netto
von einem +- dreistellig Preisniveau ausgegangen werden, je nach Kunde und B,C
bzw. BC-Sortierung +- bis zu 5 €; selbst D-Holz bewegt sich +- nur 10 €
darunter, weitere Preiserhöhungen sind denkbar, aber je nach Behinderung der
Baukonjunktur durch gestörte Lieferketten und Preisexplosionen bei fast allen
Baumaterialien ist aber auch das Gegenteil nicht ausgeschlossen.
17.02.22 Forstrevier Brennberg endgültig neu besetzt
Zum 14.02.22 hat Forstoberinspektorin
Hannah Balle`das Forstrevier Brennberg des AELFs Rgbg-SAD übernommen. Sie ist
die neue Ansprechpartnerin für die Waldbesitzer in den Gemeinden Altenthann, Bernhardswald,
Brennberg Wiesent und Wörth/Do in allen Fragen rund um den Wald uns eine
Bewirtschaftung. Das Büro ist weiterhin in Brennberg.
Ende Juli 2021 ging der langjährige Förster
Franz Löffl in den Ruhestand. Nun konnte das Revier mit einer jungen Kollegin
nach längerer Durststrecke endgültig neu besetzt werden. Frau Balle`ist in
Regensburg geboren und im Allgäu aufgewachsen. Schon in der Schulzeit haben sie
Natur und Umwelt sehr fasziniert. Beim Forstberuf kann sie dies nun mit dem
Arbeiten in der Natur und dem Kontakt mit Menschen verbinden.
Nach dem Studium an der Hochschule in
Weihenstephan waren der Spessart und die Wälder rund um Wolfsegg weitere
Stationen. Im letzten Herbst hat Sie die Revierförsterprüfung mit Erfolg
abgelegt. Während ihrer Mitarbeit im Forstrevier Mitterfels bei der
Borkenkäferbekämpfung hat Sie den "Vorwald" bereits kennengelernt und
freut sich nun auf die neue Stelle.
17.02.22
Mikroplastikproblem im Wald
In den Kulturen der
letzten 10-15 Jahre verwendete Wucbshüllen, Wuchsgitter, Fegeschutzspiralen,
Verbissschutzklemmen, etc. wurden und werden kaum rechtzeitig entfernt und
fachgerecht entsorgt
Irgendwann hat jede Schutzmaßnahme ihren
Dienst getan - und wird damit laut geltendem Recht zu Abfall, der entfernt
werden muss. Das gilt auch für angeblich kompostierbare Produkte.
Überall im WBV-Gebiet sieht man in
ehemaligen Kulturen zigtausende Wuchshüllen, Wuchsgitter, Fegeschutzspiralen,
Verbissschutzklemmen etc. munter vor sich hin gammeln und zerbröseln. Häufig
kann das Material gar nicht mehr entfernt werden, weil von den Wurzeln der
Bäume durch- und eingewachsen oder vom Baum schon ganz oder teilweise überallt.
Das sieht nicht nur erbärmlich aus sondern entwickelt sich zunehmend zu einem
riesigen Problem. Nach den landwirtschaftlichen Flächen ist nun der Wald dran.
Scheinbar haben geschätzt 3/4 der
Waldbesitzer zwar genügend Energie, über die Jahre und Jahrzehnte die
unterschiedlichsten Produkte zu "testen" und überall in ihrem Wald zu
verteilen, aber keinerlei Problembewusstsein und Lust, das Material - solange
das noch möglich wäre - aus dem Wald zu entfernen.
Viele dieser Produkte wurden auch noch
großzügig mit üppigen Steuergeldern gefördert im Wald verteilt. Mit der
Förderung durch die AELFs impliziert und in den Auflagen der Förderbescheide
enthalten war und ist natürlich ein rechtzeitiger Abbau bzw. eine rechtzeitige
Entfernung und Entsorgung der Materialien. Aus Sicht der WBV ist es völlig
unverständlich, warum von allen Beteiligten der aktuell untragbare Zustand als "Kavaliersdelikt"
angesehen wird.
Der gleiche Zustand bei alten Drahthosen,
altem Zaunmaterial, Stachelbäumen, Grenzmarkierungen aus Säcken, Tetrapacks,
Kunststoffrohren und endlos weiteren unerfreulichen Materialien.
Wir appellieren hiermit nochmals eindringlich
an unsere Mitglieder, die noch kurze verbleibende Zeit bis zum Beginn der
Vegetationsperiode zu nutzen und endlich zumindest mal einen Anfang zu machen,
die mittlerweile schier endlose Flut an Müll aus seinem Wald rückzuholen. Das
hat doch auch etwas mit Wertschätzung für seinen Wald zu tun! Und ist auch im
Hinblick auf den ohnehin (häufig zu recht) kritischen Blick der Gesellschaft
auf das, was wir im Wald so treiben, dringend geboten.
Aber auch an die Revierleiter der AELFs
gerichtet, möchten wir darum bitten, vor dem mittlerweile riesigen Problem
nicht weiter die Augen zu verschließen.
Grundsätzliche Informationen zum Thema
finden Sie u.a. unter nachfolgenden Links:
https://www.lwf.bayern.de/waldbau-bergwald/295519/index.php
https://www.lwf.bayern.de/mam/cms04/waldbau-bergwald/dateien/a132_s12-14_tretter.pdf
02.02.22 Finanzamt
und Steuern: Achtung Pauschalierende Waldbesitzer!!!
(Die nachfolgenden Informationen stellen
lediglich grob zusammengestellte grundsätzliche Hinweise aus aktuellem Anlass
dar, sich mit dem Thema Begrenzung der Umsatzsteuerpauschalierung nach §24 USTG
seit 01.01.2022 auseinanderzusetzen; sie sind und ersetzen keine fundierte
Rechtsberatung; alle Angaben ohne Gewähr)
Durch
das Jahressteuergesetz 2020 ist zum 01.01.2022 eine Einschränkung des
Anwendungsbereichs der Durchschnittssatzbesteuerung eingeführt worden. Da die
bisherige Regelung zur Anwendung eines Sondersteuersatzes bei gleichzeitiger
Pauschalierung der Vorsteuer in gleicher Höhe nach Auffassung der EU-Kommission
im Ergebnis zu einer Subvention geführt hat, wurde die Anwendungsmöglichkeit
auf Land- und Forstwirte beschränkt, deren Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 3 UStG
600.000 € vorangegangenen Kalenderjahr nicht überschritten hat.
Wir
bitten Sie vor allem als bisher pauschalierende „einfache“ Waldbesitzer, wenn
bei Ihnen hauptberuflich Umsätze z.B. aus Handwerk, Handel, freiberuflicher
Tätigkeit, PV- oder Biogas-Anlage, Verkauf von Maschinen, Gastronomie,
Ferienwohnungen, Wärmelieferkontrakte etc.) vorliegen, dringend, Ihre
umsatzsteuerliche Einstufung für den Wald (z.B. bei Holzverkäufen) für 2022 schnellstmöglich
nochmals zu überprüfen bzw. vom Steuerberater überprüfen zu lassen.
Damit
helfen Sie, aufwändige nachträgliche Korrekturen von Holzverkäufen zu
vermeiden, die unseren Kunden, der WBV und letztlich auch Ihnen schon jetzt
ohnehin viel zu häufig einiges an Nerven, Zeit und Geld kosten.
Maßgeblich: Gesamtumsatz aller Tätigkeiten im Vorjahr
Auf Basis einer
Information des BBV-Beratungsdienstes möchten wir insbesondere bisherige
„einfache“ Waldbesitzer hiermit mit Nachdruck darauf hinweisen, dass Land- und
Forstwirte ab 01.01.2022 die sog. USt-Regelsteuersätze mit 19% (bzw. 7%) an das
Finanzamt abführen müssen, wenn im Vorjahr (2021) die Umsatzgrenze von 600.000 € überschritten wurde. In diesem Fall ist
die sog. „Pauschalierung gem. § 24 UStG“ bei Holzverkäufen nicht mehr zulässig.
„Wer hat denn schon 600.000 € Umsatz“
Die Umsatzgrenze von
600.000 € netto bezieht sich dabei auf den „konsolidierten“ Gesamtumsatz aller
Tätigkeiten (Landwirtschaft, Gewerbe, Freiberufliche Tätigkeiten (z.B.
Tierärzte, Architekten, Sachverständige), andere Umsätze) desselben (Einzel-)Unternehmers im Kalenderjahr
2021.
Deshalb können auch sehr kleine „0815“-Waldbesitzer
und land- und forstwirtschaftliche Betriebe aus der Pauschalierung
„herausfallen“, wenn hohe andere Umsätze beim
gleichen Einzel-Unternehmer vorliegen wie z.B. aus Handwerk, Handel, freiberuflicher Tätigkeit, PV- oder
Biogas-Anlage, Verkauf von Maschinen, Gaststätten, gewerblicher Vermietung und
Verpachtung (z.B. Ferienwohnungen), Wärmelieferkontrakte etc.) et al.
Bei den Rechtsformen betroffen sind nach Auskunft von
Hr. Hecht von Treukontax z.B. beim Gewerbe die Rechtsform e.K., jedoch nicht
eine „normale“ GmbH. „Grundsätzlich ist entscheidend, wem der Wald gehört“,
beispielsweise bei GbRs.
Sofern
Sie bisher nicht automatisch mit dem Thema konfrontiert wurden bzw. sich mit
dem Thema noch nicht auseinandergesetzt haben oder bisher noch nicht mit Ihrem
Steuerberater „ihren kleinen Waldbesitz“ in diesem Zusammenhang besprochen
haben, bitten wir Sie dringend:
ð Überprüfen Sie
selbst bzw. lassen Sie nochmal eingehend überprüfen, ob Sie auf Basis der neuen
gesetzlichen Regelungen und Ihrer Geschäftszahlen 2021 im Jahr 2022 weiterhin
tatsächlich pauschalieren dürfen. Gegebenenfalls ist der Wechsel zur
Regelbesteuerung nicht nachteilig. Entscheidend ist, dass Sie uns Änderungen
gegebenenfalls schnellstmöglich mitteilen, am besten schriftlich mit
Bestätigung durch den Steuerberater.
ð Überwachen Sie als bisheriger „Pauschalierer“ - was
ihren Waldbesitz anbelangt -ab sofort jährlich laufend Ihre Umsatzgrenze, was
Ihre sonstigen „Einzel-Unternehmungen“ anbelangt und besprechen im Zweifelsfall
rechtzeitig – sofern für Sie tatsächlich vorteilhaft - ggf. entsprechende
„Gegenmaßnahmen“ wie
·
Auslagerung
von Umsätzen oder Tätigkeiten auf einen anderen „Unternehmer“ durch Gründung
von Gesellschaften als eigenständige Unternehmner (z.B. GbR oder GmbH),
·
Betriebsteilungen
(z.B. Familien-GbR, Ehegatten-GmbH, GmbH & Co KG), Tierhaltungskooperation
i.S. § 51 BewG oder Übergabe eines Teilbetriebsauf einen Angehörigenmit Ihrem
Steuerberater, um ein „Hin- und Herwechseln“ im Umsatzsteuersystem zu
vermeiden.
Schon bisher muss die
WBV viel zu häufig – z. B. nach Aufforderung durch Steuerprüfer oder
Steuerberater - mit hohem Aufwand nach Rücksprache und Abstimmung mit den
Kunden sämtliche Holzverkäufe von A-Z nachträglich, oft Jahre zurück aufgrund
eines falschen Mwst-Satzes ändern.
Das heißt, sowohl die
Verkaufsrechnungen gegenüber den Holzkäufern müssen storniert und geändert
werden, als auch alle Verkaufs- (teil-) Abrechnungen gegenüber dem
Waldbesitzer. Bei einer maschinellen Durchforstungsmaßnahme mit verschiedenen
Sortimenten, Holzabnehmern und – entsprechend dem Abfuhrfortschritt – oft
mehreren Teilabrechnungen je Sortiment ist man da ganz schnell ½ Tag und mehr
beschäftigt.
Diesen
Zeitaufwand müssen wir gegenüber dem Waldbesitzer geltend machen.
24.11.21 Aktuelle
Termine für Waldbegänge einzelner JGs
Hintergrund sind u.a. die jagdliche Situation im Allgemeinen,
die Ergebnisse des Vegetationsgutachtes und die "Revierweisen
Aussagen" im Besonderen.
U. a. folgende Jagdgenossenschaften laden aktuell ihre
Mitglieder und interessierte Waldbesitzer zu Waldbegängen mit Jagdvorstand,
Jagdpächter und einem Vertreter des AELF ein:
·
Jagdgenossenschaft Frankenberg, 1. Vorsitzender Stefan Trepnau (0175/2407729)
=> Termin: Freitag, 26.11. für
Jagdbogen 2: 09:30 Uhr, für Jagdbogen 1: 13:00
Treffpunkt jeweils: Feuerwehrhaus Frankenberg
24.11.21 Einladung
WBV-Infoveranstaltung „Waldumbau und Förderung in der Praxis“ am Sonntag,
28.11. 09:00 Uhr
Ergänzend zum
inhaltlichen Schwerpunkt des letzten WBV-Bladls Nr. 38 möchten wir allen
Mitgliedern und interessierten Waldbesitzern anhand diverser Waldbilder die
praktischen Anwendungsmöglichkeiten des waldbaulichen Förderprogramms bei der
Waldbewirtschaftung im Allgemeinen und im Hinblick auf einen zukunftsfähigen
Waldumbau im Besonderen vorstellen und näher bringen. Geplant ist eine kleine
Wanderung („Waldspaziergang“) in meist einfachem Gelände.
Treffpunkt ist am Sonntag, 28.11. bei
jeder Witterung ab 08:45 Uhr in Donaustauf auf dem obersten Parkplatz des
Krankenhauses.
Bitte achten Sie auf robuste, warme Kleidung und geländetaugliches festes
Schuhwerk.
Aufgrund der "dynamischen" Corona-Situation kann es
möglicherweise kurzfristig zu (weiteren) Anpassungen in und nach der aktuellen
Infektionsschutzverordnung kommen.
Nicht geimpfte, nicht genesene Teilnehmer bitten wir vorab um Rückmeldung
per Mail oder Telefon.
Wir werden Sie bis spätestens Samstagabend über die konkreten Vorgaben für
die Veranstaltung informieren.
24.10.21 Aktuelle
Termine für Waldbegänge einzelner Jagdgenossenschaften in der kommenden Woche
U.a. folgende Jagdgenossenschaften laden in der
kommenden Woche(n) ihre Mitglieder und interessierte Waldbesitzer zu
Waldbegängen mit Jagdvorstand, Jagdpächter und einem Vertreter des AELF ein.
Hintergrund sind u.a. die jagdliche Situation im
allgemeinen, die Ergebnisse des Vegetationsgutachtes und die "Revierweisen
Aussagen" im Besonderen.
·
Jagdgnossenschaft Grafenwinn, 1.
Vorsitzender Dr. Martin Hofstetter (0171/8691739) => Termin: Mittwoch ,
27.10. 13:30 Uhr => Treffpunkt: Danersdorf, Abzweigung Rappershof
·
Jagdgenossenschaft Schneitweg, 1.
Vorsitzender Rudolf Auburger ( (0151/12136511, 09402/2084) => Termin:
Freitag, 29.10. 14:00 Uhr => Treffpunkt: Schneitweg Feuerwehrhaus
·
Jagdgenossenschaft Kruckenberg, 1.
Vorsitzender Walter Rösch (09482/418 bzw. 0170/5660431) => Termin: Freitag,
19.11. 14:30 Uhr => Treffpunkt: "bei den Kruckenbergerer Weihern"
Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihre Jagdgenossenschaft
Revierweise Aussagen beantragt wurden und/oder ob in Ihrem Revier evtl. ein
Waldbegang stattfinden wird, haken Sie bei Ihrer Vorstandschaft nach.
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22.10.21 Neuer Termin So, 07.11.2021 09:30 Uhr für
WBV-Infoveranstaltung (Waldbegang) "Vielfältige Waldbewirtschaftung im
Klimawandel"
- da der Referent
Franz Löffl am ursprünglichen Termin letztes Wochenende kurzfristig wegen einer
Corona-Erkrankung nach den entsprechenden Regeln der Infektionsschutzverordnung
14 Tage in Quarantäne verbringen muss(te), konnte der Waldbegang nicht
stattfinden. Neuer Termin ist in 14 Tagen am Sonntag, 07.11.2021 gleiche Zeit,
gleicher Ort -
Die WBV Regensburg-Nord lädt nun am Sonntag, 07.11. um
09.30 Uhr alle Mitglieder und Interessierte erneut zu einem Waldspaziergang
(ca. 2-2,5 Std.) durch den Stadtwald Wörth bei Wiesent/Petersberg ein.
Motto des Gedankenaustausches mit dem jahrzehntelangen
Betreuer der Waldflächen Förster Franz Löffl: "Vielfältige
Waldbewirtschaftung im Klimawandel".
Treffpunkt ist ab 09:15 Uhr in Wiesent, Ortsteil
Petersberg im Bereich des Anwesens Baumann, Petersberg Haus-Nr. 5:
Bitte auf festes Schuhwerk achten!
22.10.21 Neuer Interims-Revierleiter für Forstrevier Brennberg
ist ab sofort Herr Benedikt Gleixner aus Teublitz - Kontaktdaten
Nachdem der langjährige Revierleiter des Forstreviers
Brennberg bereits im Sommer in Pension gegangen ist, wurde das Revier Brennberg
in den letzten Wochen und Monaten "nur sporadisch" durch Andrea
Steinbach (Forstrevier Regensburg, AELF Regensburg) und Thomas Stadler (AELF
Regensburg) sozusagen im Notfall mitvertreten.
Ab sofort ist - zumindest in den nächsten 2-3 Monaten
- das Revier Brennberg wieder offiziell besetzt. Neuer Revierleiter, bis mind.
Ende Januar 2022:
Benjamin Gleixner
(gepr. Anwärter):
Benjamin.gleixner@aelf-rs.bayern.de
0162/1368726 bzw. Dienststelle Brennberg Festnetz
09484-951339
22.10.21 Waldflächen eines Mitglieds in Wörth/Sauberg zu verkaufen
(Einzelflächen 0,18, 0,29, 0,33, 0,46 ha)
Kontakt: Geschäftsstelle/Dienststelle Ost der WBV
Regensburg-Nord
Tel: 09403/2025 Email: wbvregensburg-nord@t-online.de
13.10.21 Motorsägenkurs
Regenstauf am 24./25.11. noch einzelne Plätze frei
Kontakt: Andrea Steinbach, Forstrevier Rgbg, AELF
Regensburg-Schwandorf
Andrea.Steinbach@aelf-rs.bayern.de
Tel: 0160/90155100 bzw. 0941 2083-1131
17.10.21
08:15 Uhr Achtung -
Kurzfristige Absage heutige Infoveranstaltung "Vielfältige
Waldbewirtschaftung im Kimawandel" wegen Corona-Quarantäne unseres
Referenten Franz Löffl
Sehr geehrte Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen,
unser Referent für den eigentlich jetzt dann heute um
09:30 Uhr geplanten Waldbegang in Wiesent hat mich soeben informiert, dass ein
soeben durchgeführter Corona-Test positiv ausgefallen ist und nun auch er sich
in sofortige Quarantäne begeben muss.
Die Infoveranstaltung muss leider heute ausfallen. Wir
bitten um Verständnis.
Bitte informieren Sie auch evtl. weitere Ihnen
bekannte Teilnehmer.
Ein Ersatztermin steht noch nicht fest.
Schöne Grüsse, noch einen schönen Sonntag!
12.10.21 Einladung zur WBV-Infoveranstaltung
(Waldbegang) "Vielfältige Waldbewirtschaftung im Klimawandel"
Die WBV Regensburg-Nord lädt am kommenden Sonntag, 17.10. um 09.30 Uhr alle
Mitglieder und Interessierte zu einem Waldspaziergang (ca. 2-2,5 Std.) durch
den Stadtwald Wörth bei Wiesent/Petersberg ein. Motto des Gedankenaustausches
mit dem jahrzehntelangen Betreuer der Waldflächen Förster Franz Löffl:
"Vielfältige Waldbewirtschaftung im Klimawandel".
Treffpunkt ist ab 09:15 Uhr in Wiesent, Ortsteil Petersberg im Bereich des
Anwesens Baumann, Petersberg Haus-Nr. 5:
Bitte auf festes Schuhwerk achten!
12.10.21 Erinnerung Bundeswaldprämie
Der Beantragungszeitraum von fast einem Jahr endet zum 31.10.2021. Ob die
Geldmittel auch für die derzeitige "Welle" von Nachzüglern und Kurz-Entschlossenen
- die uns aktuell vom Arbeitsvolumen etwas überrollt - noch reicht, wird sich
zeigen.
Bis dato haben sich über 400 unserer antragsberechtigten Mitglieder (>
1ha Waldbesitzfläche) scheinbar dazu entschlossen, insgesamt auf über 200.000 €
Förderung zu verzichten, also auf im Schnitt über 500 €/Waldbesitzer.
Wir fühlen uns trotzdem verpflichtet, hiermit nochmal auf die letzte
Möglichkeit der Beantragung der Waldprämie im Rahmen des "Corona-Konjunkturprogramms
für die Forstwirtschaft" hinzuweisen.
Der Zeitbedarf "über alle Schritte" beträgt ca. 1 Stunde, der
Online-Antrag alleine ist leicht in 20 Minuten zu bewerkstelligen.
Alle notwendigen Hintergrund-Informationen, Formulare und hilfreichen
Unterlagen (z.B. eine eigens erstellte Ausfüllhilfe einer befreundeten WBV)
finden Sie nochmals auf unserer Homepage unter dem WBV-Bladl Nr. 36
(Sonderausgabe Bundeswaldprämie) eingestellt, wichtige Fragen grundsätzlicher
Natur werden auch nochmal im WBV-Bladl Nr. 37 erläutert.
Grundsätzlich gilt: erst bei uns mit dem entsprechenden 1-seitigen Formular
die individuellen PEFC-Bescheinigung und Mitgliedsbescheinigung sowie eine
Kopie der von der WBV im Jahr 2021 für ihre Mitglieder verauslagten PEFC-Gesamtrechnung
beantragen. Erst dann können Sie bzw. macht es Sinn, den Online-Antrag unter www.bundeswaldprämie.de vollständig
auszufüllen.
Bitte beachten: Die Bescheinigung der WBV "über die PEFC-Zertifzierung
und Mitgliedschaft" ist zugleich auch Rechnungsbeleg für Ihre Unterlagen
mit allen Angaben zum Bankeinzug der Ausstellungsgebühr von 15 € brutto bzw.
die Dienstleistungsgebühr von 50 € brutto, sofern die komplette Antragstellung
der Bundeswaldprämie die WBV übernommen hat.
Wir erlauben uns jedoch darauf hinzuweisen, dass wir als WBV Aufträge für
eine komplette Antragsstellung aufgrund des nur noch kurzen Zeitfensters nur
noch im Ausnahmefall im Rahmen unserer Möglichkeiten annehmen können.
Wenn Sie keinen Internetzugang haben bzw. sich mit dem Online-Antrag
überfordert fühlen, versuchen Sie innerhalb der Familie und Verwandschaft oder
bei Freunden Hilfe zu finden.
06.10.21 Aktueller Holzmarkt
Nadelholz
(insbesondere Fichte)
Die Nadelholz-Sägeindustrie sieht sich nach den Rekord-Absatz-Jahren
2020/2021 seit Juli/August mit einem plötzlichen, zum Teil sehr massiven
Nachfrage-Rückgang - gerade auch aus dem Inland - bei den meisten Produkten
konfrontiert. Hinzu kommen z.T. auch wieder deutlich schlechtere - sprich:
weniger lukrative - Exportmöglichkeiten. Eine saisonübliche Nachfragebelebung
ab September ist z.T. gänzlich ausgefallen.
Ursächlich wird u.a. eine Art "Klopapier-Efffekt" vermutet,
nachdem die meisten Produkte vor allem der Großsägewerke (z.B. KVH, BSH etc.)
über Monate im Inland Mangelware waren, u.a. auch, weil der Export - trotz
ohnehin guter Erlössituation im Inland - häufig noch deutlich lukrativer war.
Demgegenüber stehen auch im Jahr 2021 große Mengen Kalamitätsholz im IV.
Quartal aus den Hauptschadensgebieten in Deutschland, aber auch Bayern.
Auch die WBV Regensburg-Nord wurde in den letzten Wochen von mehreren
Tausend Festmetern Käferholz ab dem Spätsommer überrascht. Viele Käfernester
wurden von den Waldbesitzern noch nicht einmal zur Kenntnis genommen. Es ist in
den nächsten Wochen damit zu rechnen, dass sukzessive noch an vielen Stellen
Käferbefall - Abfall der Rinde vom Kronenansatz beginnend bei noch grüner Krone
- augenscheinlich wird.
Die Sägewerke reagieren bzw. haben bereits auf die Situation reagiert:
mit deutlichen Produktionsrücknahmen und bei den Rundholzpreisen für
Spotmengen bzw. Neuverträge: Von längerfristigen Vorverträgen im Einzelfall
z.B. mit großen staatlichen und großen privaten Waldbesitzern abgesehen, haben
die "maßgeblichen" Großsägewerke spätestens seit Oktober bei den
Rahmenverträgen unserer Dachorganisationen gegenüber dem Hype der letzten
Monate empfindliche Preisrücknahmen insgesamt und sortimentsbezogen im Detail
durchsetzen können.
Zudem wurden mögliche Vertragsmengen massiv gekürzt - bisweilen um 90%.
Oder ein Einkaufs-Stop verhängt. Auch nur noch kurze Vertragslaufzeiten - statt
beipielsweise quartalsbezogener Verträge - sind jetzt wieder an der
Tagesordnung.
Die Abfuhr von bestimmten Rundholzsortimenten aus dem Wald verläuft
zunehmend schleppend.
Zu allem Überfluss: Von einigen Großsägern werden plötzlich wieder
"miserable Sortierergebnisse" berichtet. Die Sortierung nach
Marktlage ist eigentlich ein Skandal, dem die Forstwirtschaft viel zu
unkoordiniert entgegentritt. Darüberhinaus steht die begründete Vermutung im
Raum, dass vielfach bereits durch die Hintertür "rotierende Kluppe",
"physikalische Mitte" und andere Stellschrauben gerade beim
Kleinprivatwald zur Anwendung kommen, obwohl vertraglich in der Regel (noch) nicht
vereinbart, wodurch deutliche Volumenverluste verbunden sind.
Dieses und ähnliches "Geschäftsgebaren" ist vor dem Hintergrund,
dass die meisten Sägewerke immer noch eine sehr sehr gute Erlös-Situation
haben, aus Sich der Waldbesitzer besonders ärgerlich.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
·
der Schnittholzmangel ist vorbei; der
bisherige "Boom" bekommt eine empfindliche Delle" - aber auf
noch erhöhtem Niveau; Experten erwarten keine Trendwende, sondern sprechen
aktuell nur von einer "Trendpause". Wollen wir es hoffen…
·
die Europäischen Schnittholzmärkte werden
immer volatiler und entwickeln sich zunehmend zu reinen Spotmärkten; der
bisherige "Boom" bekommt eine empfindliche Delle" - aber auf
noch erhöhtem Niveau.
·
Kein "Schneiden in einen fallenden
Markt": die Waldbesitzseite sollte sich - im Hinblick auf vermutete
bessere Aussichten ab 2022 unbedingt bemühen, einen belastenden
"Herbstbuckel" zu vermeiden. Das bedeutet: absolute Vertragstreue;
Borkenkäfer-Aufarbeitung hat Vorrang; unbedingt Langholz aushalten; kein
Frisch-Holz-Einschlag ohne vorherige detailierte Abstimmung mit der WBV, kein
Frischholzeinschlag, solange eine zeitnahe Abfuhr nicht absehbar ist; unbedingt
Langholz aushalten; alle geplanten Einschläge möglichst auf 2022 verschieben.
·
Wenn sich die Waldbesitzseite jetzt
vernünftig verhält, kann es sein, dass die Situation in 4-6 Wochen schon wieder
deutlich besser aussieht.
Laubholz (Buchen- und Eichen-Stammholz)
Nach derzeitigem Stand gute Nachfrage zu verbesserten Preisen; auch hier
gilt: kein Einschlag ohne detaillierte Abstimmung mit der WBV; die Besichtigung
der Hölzer am stehenden Stamm im Wald und die genaue Kenntnis der von Kunde zu
Kunde unterschiedlichen Aushaltungsvorgaben ist Voraussetzung für eine
zielgerichtete und erfolgreiche Vermarktung.
19.08.21 Waldversicherungen: Beitragsanpassung zum 01.01.2022
in der Waldbesitzerhaftpflicht und Wald-Sturmversicherung
Nach über 10 Jahren Beitragsstabilität hat
uns die AXA Versicherung AG in Köln über eine Beitragsanpassung des Sammelvertrages
der Waldbesitzer-Haftpflicht und Waldsturmversicherung informiert. Die neuen
Konditionen finden Sie im aktualisierten Informationsblatt Stand Mai 2021 auf
der Homepage unter der Rubrik „Unsere Serviceleistungen“ und dann weiter unter
„Versicherungen für WaldbesitzerInnen“. Alle betroffenen Mitglieder werden von
uns in den nächsten Tagen schriftlich mit Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht
bis zum 15. November 2021 informiert. Sollten Sie dazu keine Informationen
erhalten bzw. erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.
14.07.21 Langholzfahrer
gesucht
Eine Entwicklung, die
schon lange absehbar war und durch das Verhalten vieler Rundholzabnehmer über
die letzten Jahre und Jahrzehnte sicherlich beschleunigt und in Kauf genommen wurde,
droht zunehmend, die Wertschöpfungskette Holz lahmzulegen. Der in den letzten
10-15 Jahren bereits erfolgte und immer noch nicht abgeschlossene
Generationswechsel verschärft die aktuelle Situation massiv.
Wenn dann noch
krankheitsbedingte Ausfälle und andere unglückliche Umstände dazukommen, dann
ist das Geschrei "plötzlich" groß. Gerade beim Langholztransport hakt
es aktuell generell zunehmend. Und seit kurzem auch personell bei der Fa. Wöhrl
aus Wolfsegg.
Vielleicht ist es
vielen unserer Mitglieder nicht so bewusst, aber ohne den Langholz-Transport
und das überdurchschnittliche Engagement durch die Fa. Wöhrl wäre die WBV
Regensburg-Nord in den turbulenten Zeiten der letzten 20 Jahre ganz schön
aufgeschmissen gewesen. Dabei ist der schnelle und vollständige Abtransport von
Rundholzpartien, insbesondere von Kalamitätshölzern im Sommerhalbjahr, für
unsere Mitglieder regelmäßig bares Geld wert und aus Waldschutz- und
Umweltschutzgründen unverzichtbar.
Im Hinblick auf die
absehbaren Herausforderungen, spätestens im Herbst nach Ende der aktuell
gültigen Holzeinschlagsbeschränkungen, möchten wir mit der nachfolgenden kurz
von uns umrissenen "Stellenanzeige" die Fa. Wöhrl bei der Behebung
des aktuellen Personalengpasses beim Nadel-Langholztransport nach Kräften
unterstützen.
LKW-Fahrer (m/w/d) für
den Transport von Rundholz (v.a. Langholz) im lokalen und regionalen Verkehr
gesucht
Die Fa. Herbert Wöhrl
Holztransporte (Hohenwarther Str. 9, Wall, 93195 Wolfsegg) ist auf der Suche
nach:
·
engagierten,
zuverlässigen und flexiblen Kräften für den Transport von Rundholzsortimenten (LKW-Fahrer
m/w/d).
·
mit
gesundem Menschenverstand, gewisser Affinität zu Technik
(Pflege/Unterhalt/kleinere Reparaturen an LKW und Technik-Zubehör wie
Kransysteme etc.)
·
sowie
Verantwortungsbewusstsein und Fingerspitzengefühl für den Umgang mit den
anvertrauten LKWs und der Ladetechnik "bei Wind und Wetter" und
häufig schwierigen Straßenbedingungen, nicht zuletzt im Wald.
·
Ein
gewisse Kommunikationsfreude, ein ruhiges, offenes und freundliches Wesen ist
im Hinblick auf den notwendigen tagtäglichen Umgang mit vielen
unterschiedlichen Akteuren in der Transportkette (z.B. Waldbesitzern,
Waldbesitzervereinigungen, , kleinen und großen Sägewerken und ihrem Logistik-
und Anlagenpersonal, Polizei und Behörden etc. sicherlich von Vorteil.
Derzeit besonders
gesucht: Nachwuchs, Neu- und Wiedereinsteiger für den Transport von
Nadel-Langholz im lokalen und regionalen Verkehr (meist << 100, maximal
120 -150 km).
Geboten wird nach den
notwendigen Gesundheits-Checks und ggf. dem Erwerb von weiteren
"Scheinen" und "Befähigungsnachweisen"
·
eine
intensive Anlernphase,
·
ein
sicherer Arbeitsplatz
·
in Voll- oder
Teilzeit (mindestens 50%)
·
faire
Bezahlung
Bewerbungen, Rückfragen
und Details direkt bei der Fa. Wöhrl
unter 09409/300
(Chef: 0171/3611433); holzwoehrl@aol.de
16.06.21 Ergebnisse der
Verbiss-Inventur / Informationen zur ergänzenden revierweisen Aussage -
Möglichkeiten der Einsichtnahme und weiteren Beteiligung
· Einsichtnahme beim Jagdvorstand oder
Ergebnisse per Mail oder Post zügig vom Jagdvorstand (alternativ AELF oder WBV)
anfordern; Bis 01.07.2021
schriftliche Hinweise, Anmerkungen o.ä. zu den Ergebnissen der Verbissinventur
über Jagdvorstand oder direkt beim AELF Regensburg einreichen/abgeben.
· Als ergänzende Basis für die derzeit
noch zu erstellenden „Ergänzenden Revierweisen Aussagen“ auf
Jagdgenossenschafts-/Jagdrevierebene: Bis
01.07.2021 nimmt das AELF über Jagdvorstand oder direkt schriftliche
Hinweise, zusätzliche Erkenntnisse und Beobachtungen zur Verjüngungs-
/Verbiss-Situation in Ihrem Jagdrevier entgegen.
· Bis
01.07.2021
besteht zudem die Möglichkeit mit beiliegendem Rückmeldeformular dem AELF den Wunsch nach
einen gemeinsamen Waldbegang in Ihrem Jagdrevier in Ihrer Jagdgenossenschaft mitzuteilen,
bei dem der Entwurf der „Ergänzenden revierweisen Aussage“ diskutiert und an
Praxisbeispielen erörtert wird.
Sehr geehrte
WaldbesitzerInnen,
wie uns das AELF
Regensburg vor kurzem schriftlich mitteilte, fanden die für das Gutachten zur
Situation der Waldverjüngung 2021 (kurz: Vegetationsgutachten) notwendigen
Aufnahmen der Verjüngungsinventur planmäßig im März/April statt.
Trotz der
pandemiebedingten Einschränkungen hätten demnach zahlreiche Jäger,
Jagdvorsteher, Jagdgenossen an den Außenaufnahmen teilgenommen, um sich wieder
selbst ein Bild von der Aufnahme durch die AELF-FörsterInnen zu machen. Wie Dr.
Roßkopf schreibt, seien dabei keinerlei negative Rückmeldungen an das AELF
herangetragen worden.
Inzwischen sind die Ergebnisse der Verbissinventur für die jeweiligen
Hegegemeinschaften ausgewertet und in zahlreichen Tabellen/Grafiken
dargestellt.
Bereits Anfang Juni sind
alle „Beteiligten“, also Jagdpächter, Eigenjagdbesitzer und Jagdvorsteher vom
AELF Regensburg angeschrieben worden und ihnen ein passwortgeschützter „Zugang“
zu den Ergebnissen in der LWF-„Cloud“ eingeräumt worden.
Bitte
nehmen Sie mit Ihrem Jagdvorstand schnellstmöglich Kontakt auf und lassen Sie
sich die Ergebnis-Dateien per Mail oder per Post zusenden. Sollte es beim
„Informationsfluss“ vonseiten der Jagdgenossenschaft Probleme oder
Verzögerungen geben, können Sie die Ergebnisse für Ihre Hegegemeinschaft(en)
auch über die WBV Regensburg-Nord oder das AELF Regensburg erhalten.
Das AELF
Regensburg nimmt von den „Beteiligten“, also z.B. Ihrem Jagdvorstand
schriftlichen Hinweise, Anmerkungen o.ä. zu den Auswertungen bis Stichtag 01.07.2021 entgegen. Treten Sie auch diesbezüglich an Ihren Jagdvorstand heran, wenn er
Informationen an das AELF weiterleiten soll. Auch hier gilt: Im Zweifelsfall
gegebenenfalls auch direkt an das AELF schriftlich melden – nicht zuletzt
aufgrund der etwas knappen Zeit.
In nächster Zeit werden von den AELF-FörsterInnen auf Ebene der einzelnen
Jagdreviere auch die „ergänzenden revierweisen Aussagen“ (=ErA) angefertigt.
Mit der ErA beauftragt
sind die gebietlich zuständigen Revierleiter/-innen, die anhand des Zustands
der im Jagdrevier vorgefundenen Verjüngungsflächen eine gutachtliche
Feststellung zur Verjüngungssituation im einzelnen Jagdrevier abgeben.
Diese ErA beruht nicht
auf den Auswertungen der Verjüngungsinventur, da diese auf Grund der
Stichprobendichte nur für die größere Hegegemeinschaft statistisch abgesicherte
Ergebnisse liefert!
Für alle
Hegegemeinschaften, bei denen beim letzten Forstlichen Gutachten die
Verbissbelastung als „zu hoch“ bzw. „deutlich zu hoch“ eingewertet wurde,
werden für sämtliche Jagdreviere (mit nennenswerten Waldanteilen) automatisch
derlei ErA gefertigt.
In Hegegemeinschaften,
bei denen beim letzten Forstlichen Gutachten die Verbissbelastung vom AELF als
„tragbar“ bezeiczhnet wurde, werden die ErA nur dann gefertigt, wenn ein
entsprechender Antrag hierfür beim AELF eingegangen ist (z.B. vonseiten des
Jagdvorstehers oder eines Jagdgenossen).
Neben den
Beobachtungen der Revierleiter können aber natürlich auch zusätzliche Erkenntnisse
durch den Jagdpächter, den Jagdvorsteher oder durch einzelne Jagdgenossen in
die ErA einfließen. Daher können sich die
Beteiligten bis zum 01.07.2021 mit einer schriftlichen Stellungnahme auch
konkret zur Verjüngungssituation in ihrem Jagdrevier beim AELF melden.
Vor der endgültigen Fertigung der ErA bieten wir auf Wunsch der Beteiligten
im Jagdrevier (Jagdgenossenschaft, Revierinhaber oder auch einzelner
Waldbesitzer) an, unter Einhaltung der geltenden Corona-Regeln noch einen
gemeinsamen Waldbegang durchzuführen.
Bei diesem
Begang wir das AELF den Entwurf der ErA vor Ort in Schriftform aushändigen, ihn
konkret vorstellen und anhand von Waldbildern gemeinsam mit den Beteiligten
erörtern.
Bis
zum 01.07.2021 können die Beteiligten (sofern eine ErA ansteht) dem AELF
Regensburg mit beiliegendem
Rückmeldeformular
anzeigen, ob sie für Ihr Jagdrevier in Ihrer Jagdgenossenschaft einen solchen
gemeinsamen Waldbegang wünschen.
Der Begang findet dann
voraussichtlich im Zeitraum Herbst/Frühwinter 2021 statt. Den genauen Termin
werden wir den Beteiligten noch rechtzeitig mitteilen. Allerdings können wir
bei der großen Anzahl von ErA in unserem Amtsbereich die einzelnen
Terminwünsche der Beteiligten nur bedingt berücksichtigen!
Die Revierweisen Aussagen
werden dann in diesen Jagdrevieren erst nach dem Begang fertiggestellt.
Ansonsten erstellt das AELF die „Forstliche Gutachten“ und die revierweisen
Aussagen bereits im dritten Quartal und leitet diese an die untere Jagdbehörde
am Landratsamt weiter.
Die untere Jagdbehörde
wird dann das „Forstliche Gutachten“ und die ErA rechtzeitig vor der neuen
Abschussplanung an die Beteiligten übermitteln. Beide Schriftstücke sollen Hilfestellungen sein, einen
gesetzeskonformen Abschussplan aufzustellen.
20.05.21 Holzeinschlagsbeschränkung für Baumart Fichte: Nun
doch Ausnahmeregelung für Kleinprivatwald
Laut gestriger Pressemitteilung des
Bayerischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten werden Kleinprivatwaldbesitzer
nun doch über eine Bagatellgrenze von den Beschränkungen des
Forstschäden-Ausgleichsgesetzes entlastet.
Für kleine Waldbesitzer ohne Buchführungspflicht, die
meist nicht jedes Jahr die gleiche Menge einschlagen, gab es mit den bisher
bestehenden Regelungen einige Unklarheiten. Jetzt steht fest: Insgesamt 75
Festmeter frisches Fichtenholz, das sind zwei bis drei LKW-Fuhren, dürfen
unabhängig von den Einschlagsbeschränkungen in jedem einzelnen Betrieb
eingeschlagen und verkauft werden. Alternativ dazu besteht die Regelung
unverändert fort, dass 4,25 Festmeter je Hektar Betriebsfläche geschlagen und
vermarktet werden können. Für einen 20 Hektar großen Betrieb wäre so
beispielsweise eine Einschlagsmenge von 85 Festmeter zulässig.
„Ich freue mich sehr, dass wir damit die Situation für
unsere kleinen privaten Waldbesitzer rasch und unbürokratisch entschärfen
können. Denn sie wären durch die neuen Bundesregelungen besonders betroffen
gewesen“, so die Ministerin Kaniber. Damit wird auch die regionale Versorgung
kleiner Säger und Holz-Verarbeiter mit Frischholz gestärkt.“
Sollte unabhängig davon ein Waldbesitzer durch die
Einschlagsbeschränkung von einer wirtschaftlich unbilligen Härte getroffen
werden, die zum Beispiel zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz
eines Forst-betriebs führen kann, besteht die Möglichkeit bei den Ämtern für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausnahmeregelungen zu beantragen.
Weitere Informationen unter www.forst.bayern.de/forstschaeden-ausgleichsgesetz.
17.05.2021
PEFC Vor-Ort-Audit bestätigt: WBV und ihre über 1.000 Mitglieder
bewirtschaften Wälder nachhaltig
Die
Nachhaltigkeit und Pfleglichkeit der Waldbewirtschaftung durch die WBV Regensburg-Nord
und ihre Mitglieder wurde nun von Dipl.-Forstwirt Heinrich Förster, einem
unabhängigen PEFC-Gutachter im Rahmen eines 3-tägigen„Vor-Ort-Audits“ Anfang
Mai bei der WBV selbst und 11 zufällig ausgewählten Waldbesitzern geprüft und
insgesamt erneut bestätigt.
Nachbesserungsbedarf
besteht lt. Prüfprotokoll allerdings durchaus - und seit vielen Jahren leider +-
unverändert - nicht selten bei folgenden Punkten:
-
Rehwildbestände häufig noch deutlich zu hoch, häufig fehlendes oder
ungenügendes "Hinwirken auf angepasste Wildbestände", Wildschäden im
Wald werden nichtgeltend gemacht
-
Verwendung von Sonderkraftstoffen und nachweislich biologisch schnell
abbaubaren Ketten und Hydraulikölen
-
ungenügendes,
unvollständiges oder gar fehlendesdauerhaftes Feinerschließungsnetz bzw.
flächiges Befahren der Bestände
-
Pflegerückstände, insbesondere in jüngeren
nadelholzreichen Beständen
-
Fehlendes Biotopholz in angemessenem Umfang,
z.B. Totholz stehend/liegend, Höhlenbäume etc.
Qualitätsmanagement,
ISO-Normen oder Zertifizierungen sind Alltag in deutschen Unternehmen. In immer
mehr Branchen lassen sich Betriebe durch unabhängige Organisationen überwachen,
um so ihre Qualitäts- und Umweltstandards zu demonstrieren. Sie sind Grundlage
von Gütesiegeln, die gerade für Verbraucher wichtige Wegweiser bei der
Produktwahl geworden sind. Auch die Waldbesitzer beweisen ihre Nachhaltigkeit
mittlerweile durch eine unabhängige Zertifizierung – PEFC.
Freiwillig auf die
Finger schauen lässt sich auch die WBV Regensburg-Nord und ihre über 1000
Mitglieder, welche nördlich der Donau zwischen Hainsacker bzw. Eitlbrunn im
Westen und einer Linie Rettenbach – Zinzendorf im Osten rund 7.500 ha Wald
bewirtschaften.
Die
Waldbesitzervereinigung Regensburg Nord w.V. (WBV) ist bereits seit dem Jahr
2000 nach PEFC zertifiziert, seit 2017 als sogenannte „Zwischenstelle“. Die WBV
und Ihre Mitglieder sind damit berechtigt, ihren Kunden Holz aus zertifizierter
nachhaltiger Waldbewirtschaftung anzubieten und das PEFC-Logo zu nutzen.
Alle Mitglieder
sind allerdings verpflichtet, ihre Bewirtschaftung auf die 1998 in Lissabon von
37 Staaten verabschiedeten Leitlinien (Helsinki-Kriterien) für eine umfassend
nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder und zur Erhaltung der biologischen
Vielfalt auszurichten. Die Anforderungen stellen im Prinzip keine Einschränkung
der Waldbewirtschaftung dar, sondern spiegeln die aktuelle gute fachliche
Praxis wider – zum Wohle des Waldes und des Naturhaushalts. Und natürlich auch
zum Wohle der Waldbesitzer selbst und Ihres Geldbeutels bzw. dem Ihrer
Nachkommen/Nachfolger. Schließlich geht es beispielsweise darum, den Waldboden
bei der Bewirtschaftung zu schonen. Außerdem sollen die – nach häufig mehreren
Generationen Fichten- und Kiefern-Reinbestände oft „toten“ und degenerierten –
Waldböden durch einen Wechsel zu standortgerechteren Baumarten und Laubhölzern
- vergleichbar dem Fruchtwechsel in der Landwirtschaft – wieder verbessert
werden. Das Ziel: Mittel- und langfristig wieder günstigere Wuchsleistungen und
höheren finanziellen Ertrag sowie eine Reduzierung des Betriebsrisikos.
Die Nachhaltigkeit
und Pfleglichkeit der Waldbewirtschaftung durch die WBV Regensburg-Nord und
ihre Mitglieder wurde nun von Dipl.-Forstwirt Heinrich Förster, einem
unabhängigen PEFC-Gutachter im Rahmen eines 3-tägigen „Vor-Ort-Audits“ Anfang
Mai bei der WBV selbst und 11 zufällig ausgewählten Waldbesitzern geprüft und
insgesamt erneut bestätigt.
Die HW-Zert GmbH
führt als unabhängige Zertifizierungsstelle der Region Bayern in so genannten
„Vor-Ort-Audits“ die regelmäßige Kontrolle der Forstbetriebe und ihrer
Waldflächen durch. In Abstimmung mit PEFC-Deutschland und der Regionalen
Arbeitsgruppe Bayern wurde in diesem Jahr aus der Gesamtheit der
PEFC-zertifizierten Betriebe in Bayern u.a. die Waldbesitzervereinigung
Regensburg Nord und deren Mitglieder zur Überprüfung ausgewählt. Im
Dipl.-Forstwirt Heinrich Förster – im Auftrag der HW-Zert GmbH mit der
Auditierung der WBV Regensburg-Nord beauftragt – traf aus der aktuellen
Mitgliederliste der WBV Regensburg Nord eine stichprobenartige Vorauswahl (15
Waldbesitzer), von denen im Rahmen eines 3-seitigen Fragebogens die Basisdaten
(Name, Anschrift, Flächen, Baumarten, Alter und Situation der Waldbestände,
Kalamitäten in der Vergangenheit, Ausführung der Tätigkeiten durch Unternehmer
oder selbst, etc.) für das nachfolgende Vor-Ort-Audit erhoben wurden, so daß
sich der Auditor im Vorfeld einen grundsätzlichen Überblick über den einzelnen
Waldbesitzer und seine Waldflächen machen konnte. Die Vor-Ort-Prüfung von letztlich
11 der 15 vorausgewählten Waldbesitzer fand nun vergangene Woche statt.
Die wichtigsten
Prüfkriterien waren unter anderem das Kahlschlagsverbot (einige genau
definierte Ausnahmen ausgenommen), Verbot flächiger Befahrung, Bodenschutz,
standortgerechte Baumartenwahl, angepasste Wildbestände bzw. zumindest die
Pflicht des Waldbesitzers, im Rahmen seiner Möglichkeiten darauf hinzuwirken,
der Einsatz biologisch abbaubarer Ketten- und Hydrauliköle, die Einhaltung der
Unfallverhütungsvorschriften, Bestandespflege – Pflegerückstände, Angemessener
Totholzanteil – Höhlenbäume, Einsatz qualifizierter und zertifizierter (z.B.
RAL oder DFSZ) Unternehmer
Dipl.-Forstwirt
Heinrich Förster nahm sich pro Waldbesitzer für das Audit rund 1 - 1½ Stunden
Zeit. Dabei zeigte sich der strenge Prüfer vielmehr als Berater des
Waldbesitzers. Zunächst verschaffte er sich anhand von Karten, Plänen und den
Ausführungen des Waldbesitzers einen genauen Überblick über die forstlichen
Verhältnisse und die persönliche Situation des Waldbesitzers. Nachdem er sich
einen umfassenden Eindruck auf dem Papier gemacht hatte, drängte es ihn
allerdings gleich in den Wald. Denn Papier ist geduldig, der Wald aber verrät
schnell, wie bei Holzernte und Durchforstung gewirtschaftet wurde.
Und hier bekam er
viel Positives zu sehen und zu hören wie beispielsweise gepflegte
(Berg-)Mischwälder aus Fichte, Kiefer, Weißtanne, Rotbuche und Bergahorn, die
sich auch ohne Zaun natürlich verjüngen. Oder Nadelholzreinbestände aus Fichte
und Kiefer, die von den Waldbesitzern bereits seit mehr als 20 Jahren durch
gezielte Voranbauten von Schattlaubhölzern umgebaut und fit für den Klimawandel
gemacht werden.
Aber auch einige
weniger erfreuliche Dinge wurden von Herrn Förster insgesamt festgestellt. So
zeigte sich, dass bei einigen Waldbesitzern immer noch häufig mineralische
Kettenöle statt biologisch abbaubarer Sägekettenhaftölen der neuen Generation
verwendet werden. Auch gibt es noch immer den ein oder anderen Waldbesitzer,
die sich Ihre 2-takt-Kraftstoffe (z.B. für die Motorsäge) selber
„zusammenmixen“, statt gebrauchsfertige, entmischungssichere, benzolfreie und
schwefelarme Sonderkraftstoffe mit hoher Oktanzahl zu verwenden. Scheinbar ist
die eigene Gesundheit den höheren Preis nicht wert. Zudem wird im Durchschnitt
immer noch zu wenig auf die bodenschonende systematische Feinerschließung der
Waldbestände mit dauerhaft markierten Fahrlinien („Rückegassen“) geachtet, die
dann bei der Bewirtschaftung von den Traktoren, Holzernte- und Rückemaschinen
auch nicht verlassen werden sollten. Die sachgerechte Pflege und Durchforstung
insbesondere der jüngeren Wälder zur Förderung der Stabilität und wichtiger
Mischbaumarten wird leider häufig sträflich vernachlässigt.
Das Problem
Wildverbiss und Verfegen stach nicht nur dem Prüfer besonders ins Auge. Auch
sämtliche „Prüflinge“ beklagten, dass - trotz in der Vergangenheit vereinzelt
etwas angehobener Abschüsse – die Rehwildbestände unterm Strich deutlich zu
hoch sind. Die wichtige Generationenaufgabe, Nadelholzreinbestände in
standortgerechte Mischbestände umzuwandeln, werde dadurch sehr erschwert und
die von Natur aus mögliche Baumartenvielfalt – beispielsweise junge Weißtannen,
Eichen, Buchen, Kirschen, Vogelbeeren etc. aus Naturverjüngung oder Saat des
Eichelhähers – oft bereits knapp über dem Waldboden vom Rehwild „abrasiert und
ausradiert“. Übrig blieben eben wieder nur die oft nicht standortgerechte mit
großem Risiko (z.B. Borkenkäfer) behaftete fast reine Nadelholzbestände.
Nach den
PEFC-Kriterien ist jeder Waldbesitzer dazu verpflichtet, auf angepasste
Wildbestände hinzuwirken. Alle sinnvollen rechtlichen Möglichkeiten (z.B.
Geltendmachung von Wildschäden) sind dabei auszuschöpfen. Wildbestände gelten
dann als angepasst, wenn die Verjüngung der Hauptbaumarten – dazu zählten im
Bereich der WBV in jedem Fall auch Weißtanne, Eichen, Rotbuchen, Birken, so
Herr Förster - ohne Schutzmaßnahmen möglich ist. Dipl.-Forstwirt Förster kann
die Ohnmacht der Waldbesitzer verstehen. In vielen Jagdgenossenschaften fühlen
sich Waldbesitzer von den Jagdvorständen und dem Jagdpächter mit den Problemen
im Wald allein gelassen. Zwar ist das das Recht auf ihrer Seite. Oft werden
jedoch diejenigen, die den Mund aufmachen und ihre Verbissschäden beklagen und
geltend machen entweder belächelt oder als Querulanten hingestellt. Förster
ermutigte jedoch die geprüften Waldbesitzer, sich mehr als bisher dem
Wildproblem anzunehmen, schließlich gehe es um die Zukunft ihres Waldes.
„Scheuen Sie sich nicht, die Hilfe der WBV oder der Ämter für Landwirtschaft
und Forsten als Vermittler in Anspruch zu nehmen“, so Förster gegenüber einem
Waldbesitzer. Er empfahl auf repräsentativen Flächen sogenannte Weiserzäune
(z.B. 10x10 m) anzulegen, welche in einigen Jahren wertvolle
Argumentationshilfen für die Bewertung von Wildschäden sein können. Wichtig
sei, das Gespräch mit dem Jagdpächter zu suchen, ihn über geplante Kulturen und
Verjüngungsgänge zu informieren und ihn um seine konkrete Unterstützung (z.B.
Schwerpunktbejagung) zu bitten. Der Waldbesitzer sollte dem Pächter klar
machen, dass die Zukunft seines Jagdreviers auch von ihm selbst abhänge. Zäune
seien teuer, oft nicht dauerhaft wilddicht zu halten, verstärkten den
Verbissdruck auf die übrigen Flächen und schränkten den Jagdbetrieb oft
erheblich ein. Der Pächter einer Jagd, in der der Wildbestand dem Wald
angepasst ist, hätte sicher einen besseren Lebensraum für das Wild und dazu ein
Jagdrevier auf ganzer Fläche zur Verfügung. Wenn alles Reden nichts helfe und
mit Jagdvorständen und/oder Pächter keine zielführende Zusammenarbeit möglich
sei, dann bleibe einem nichts anderes übrig, als konsequent zum 1. Mai und 1.
Oktober eines Jahres bei der Gemeinde Wildschaden anzumelden. Dies wirke dann
meist sehr schnell. Die entstehenden Kosten für das gesetzlich vorgeschriebene
Vorverfahren bei der Entschädigung der Wildschäden gemäß Art. 25 AV-BayJG trage
der Jagdpächter, sofern sie nicht von der Gemeinde übernommen werden.
Unterm Strich war
Förster nach Abschluss der Audits mit der WBV und der Waldbewirtschaftung ihrer
Mitglieder zufrieden. Trotz einiger „Ungereimtheiten“, die das PEFC-Zertifikat
allerdings nicht gefährden, wenn die Mängel sofort abgestellt werden und
künftig anders gewirtschaftet wird. Der sonst so strenge Auditor hatte am Ende
des Tages also ein Lächeln auf dem Gesicht. Auch die kontrollierten
Waldbesitzer waren zufrieden: Hatten Sie doch eine kostenlose grundlegende
Beratung für ihren Forstbetrieb und wertvoll Impulse von außen erhalten.
30.04.2021
Forstschäden-Ausgleichsgesetz: Einschlagsbeschränkung seit 23.04.2021 bei
der Holzart Fichte in Kraft – die steuerlichen Folgen für Waldbauern
Bayerisches Landesamt
für Steuern – Hilfe zum Forstschädenausgleichsgesetz Stand April 2021
Hintergrund:
Die seit 2018
aufgetretenen Extremwetterereignisse (Stürme, Hitze- und Dürreperioden) und der
nachfolgende Schädlingsbefall haben in Deutschland zu einem immensen Anfall von
Kalamitätsholz und einbrechenden Holzabsatzmärkten geführt. Die Bundesregierung
schätzt die Waldschäden für die Jahre 2018 bis 2020 auf bundesweit insgesamt
176 Millionen Kubikmeter Schadholz und die wieder zu bewaldende Fläche auf
insgesamt rund 247 000 Hektar - Dies sind die größten Waldschäden seit Bestehen
der Bundesrepublik Deutschland!
Um
in dieser Situation eine schwerwiegende Marktstörung und einen Verfall der
Holzpreise zu umgehen, beschränkt der Gesetzgeber den Holzeinschlag der Holzart
Fichte. Die Folge daraus ist, dass erstmals wieder seit 20 Jahren das
Forstschädenausgleichsgesetz zur Anwendung kommt.
Im
Zeitraum vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021 wird der ordentliche Holzeinschlag
der Holzart Fichte auf 85% beschränkt.
Bei
aussetzenden Betrieben sieht die zum Forstschädenausgleichsgesetz
veröffentlichte Verordnung beispielsweise vor, dass ein pauschalierter
Einschlag von 5 Erntefestmetern je ha der Berechnung zugrunde gelegt werden
kann, wenn der Einschlag nicht hinreichend dokumentiert wurde.
Durch
die Einschlagsbeschränkung tritt das Forstschädenausgleichsgesetz in Kraft, das
nachfolgende steuerlichen Begünstigungen
mit sich bringt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Einschlagsbeschränkung bei
der Holzart Fichte eingehalten wird.
-
Erhöhung der Betriebsausgabenpauschalen § 4 ForstSchAusglG:
Die
Betriebsausgabenpauschalen bei nichtbuchführenden Forstwirten
(Einnahmeüberschuss- oder § 13a Gewinnermittler) werden auf 90 % der
Einnahmen aus der Verwertung des eingeschlagenen Holzes, bei Verkauf von Holz
auf dem Stamm 65 % der Einnahmen aus der Verwertung des stehenden Holzes
erhöht. Im Vergleich zu den sonst geltenden Pauschalen i. H. v. 55% und 20% ist
dies eine wesentliche Verbesserung. Die erhöhten Sätze können lt. dem
Bayerischen Landesamt für Steuern bei sämtlichen
Holzartengruppen, nicht nur bei Fichtenholz in Anspruch
genommen werden. Zudem gelten die erhöhten Beträge nur für den Zeitraum der
Einschlagsbeschränkung (01.10 – 30.09.21).
- Wahlrecht zur Nichtaktivierung des eingeschlagenen Holzes:
eingeschlagenes und nicht verkauftes Kalamitätsholz muss bei
buchführenden Landwirten gem. § 4a ForstSchAusglG nicht (vollständig)
akti-viert werden
- Steuersatz für Kalamitätsnutzungen:
Im Zeitraum der Einschlagsbeschränkung gilt für die
Kalamitätsnut-zungen innerhalb und außerhalb gem. § 5 ForstSchAusglG
einheitlich der Steuersatz von einem Viertel des durchschnittlichen
Steuersatzes gem. § 34b Abs. 3 Nr. 2 EStG. Voraussetzung für diese
Tarifermäßigung ist jedoch, dass das Kalamitätsholz unverzüglich nach der
Feststellung des Schadensfalles der zuständigen Finanzbehörde (in Bayern: Bayerisches
Landesamt für Steuern) mitgeteilt, und nach der Aufarbeitung mengenmäßig
nachgewiesen wird
- Weitere Maßnahmen:
Bilanzierende Betriebe können Abschreibungen auf Übervorräte
in Anspruch nehmen. Zudem können Betriebe, die einen betrieblichen Ausgleichsfonds
gebildet haben, diesen ohne Steuerzuschlag in Anspruch nehmen.
Folgen für die Praxis – gesonderte Aufzeichnungen notwendig
Es ist zu erwarten, dass das Einhalten der
Einschlagsbeschränkung in der Praxis von den zuständigen Behörden zumindest stichprobenartig
überprüft werden wird. Gesetzlich sind für den Fall der Nichteinhaltung
Bußgelder von bis zu 25.000 € (Höchstbetrag) vorgesehen und die steuerlichen
Vergünstigungen würden wegfallen.
Umso wichtiger ist es, belastbare Aufzeichnungen über die
Einschlagsmenge in dem Zeitraum der Einschlagsbeschränkung zu führen.
Einschläge, die bereits
seit dem 01.10.20 vorgenommen wurden, werden auf die 85% angerechnet. Eine Überschreitung
der beschränkten ordentlichen Holzeinschläge bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens
der Verordnung bleibt für den Waldbesitzer ohne ordnungswidrigkeitsrechtliche
Folgen. Überschreitungen, die nach dem Inkrafttreten der Einschlagsbeschränkung
erfolgen, können aber bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln als
Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
06.04.2021
Holzmarkt: längere Durststrecke durchschritten, wieder durchschnittliches
Nadel-Rundholzpreisniveau erreicht
Zwar haben die Nadel-Rundholzpreise - vor allem
für Fichten-Frischholz, die Kiefer ist bei vielen Abnehmern gerade ein bisschen
das Sorgenkind mit bei vielen Kunden noch deutlichem Nachholbedarf - die
längere Durststrecke der letzten 2-3 Jahre innerhalb weniger Monate wieder
deutlich hinter sich gelassen.
Aufgrund der derzeitigen Dynamik auf dem
Fichten-Rundholzmarkt - laufend, je nach Kunde deutliche Preiserhöhungen
beispielsweise zum 4. Quartal 2020, je nach Kunde noch mal vor Weihnachten,
erneut zum Beginn des 1. Quartal von 10 € und mehr je nach Stärkeklasse,
Güteklasse und Sortiment und jetzt nochmal vor kurzem zum 1. April mit weiteren
Preissteigerungen um 10 €/fm und mehr (gerade bei den schlechteren Sortimenten
wie D-Holz und Käferholz sogar um 20 €/fm und mehr, je nach Kunde) – sind Preisauskünfte
gegenüber dem Waldbesitzer nur absolut kurzfristig möglich. Sollten bis auf
weiteres keine größeren Stürme oder katastrophale Käferholzmengen kommen,
werden aus unserer Sicht auch die 100 €/fm Fichte BC 2b+ frei Waldstraße schon
bald deutlich überschritten werden.
Zu Euphorie besteht
jedoch keine Grund.
Selbst wenn man die Inflation nicht mit
einrechnet, haben wir aktuell bis dato lediglich wieder ein durchschnittliches
Nadel-Rundholzpreisniveau erreicht. Wenn man dann kontinuierliche „Arbeiten“
gerade der Abnehmer und ihrer Verbände an diversen Stellschrauben wie Preisstrukturen
(z.B. Stärkeklassen- und Güteklassenabschläge, Industrieholzpreise z.B. für
„nicht sägefähig“), Sortierungsgewohnheiten sowie Etablierung und
Verschärfungen von Kriterien (wie z.B. letztes Jahr bei der RVR die
Abholzigkeitsgrenzwerte sowie die Integration von Käferholz in die RVR mit
faktisch deutlicher Verschärfung der Beurteilung von Käferholz) mit einbezieht,
muss man sich unterm Strich schon wieder 5-10 €/fm und mehr wegdenken.
Unabhängig vom absoluten Preisniveau, gilt es
aber auch immer zu berücksichtigen, dass unterschiedliche Sägewerke leider
immer noch häufig unterschiedliche Preisstrukturen im Detail, unterschiedliche
Sortierungsgewohnheiten haben. Gerade bei relativ starken und eventuell
höherwertigen Sortimenten, insbesondere bei Fixlängen ist es wichtig, das Holz im
Jahresverlauf zur richtigen Zeit und dann auch an den richtigen Abnehmer zu
liefern, um deutliche Abschläge in den höheren Stärkeklassen und aufgrund
stärkerer Stöcke zu vermeiden und enthaltene höherwertige Sortimentsanteile
auch honoriert zu bekommen.
Und dann ist da noch das leidige Thema, dass es
immer noch – trotz geeichter Mess-Anlagen – gewisse Unterschiede im absoluten
(Abrechnungs-)Maß gibt. Wobei der langfristige Trend kontinuierlich nach unten
geht, also fürs gleiche Holz seit Jahren immer weniger Holz abgerechnet wird. Der
Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) sägt in dieser Hinsicht
auch kontinuierlich weiter dicke Bretter (Stichwort: „Rotierende Kluppe“ und
„Physikalische Mitte“).
09.03.2021
Externes PEFC-Audit 2021 bei der WBV und ihren Mitgliedern.
Die WBV Regensburg wurde in diesem Jahr
zufällig aus der Gesamtheit aller an der PEFC-Zertifizierung teilnehmenden
forstlichen Zusammenschlüsse in Bayern im Rahmen einer zufälligen Stichprobe zur
Überprüfung durch die HW-Zert GmbH ausgewählt. Das letzte Audit liegt bereits
12 Jahre zurück, war somit bereits „überfällig“. Entgegen bereits wieder
aufkommender Mutmaßungen besteht zwischen der Bundeswaldprämie und dem nun
stattfindenden Audit keinerlei Zusammenhang !
Sowohl die WBV selbst ist hinsichtlich der
PEFC-Vorgaben Bestandteil des Audits, als auch eine repräsentative Stichprobe
von 15 Mitgliedern. Diese erhalten einen 3-seitigen sogenannten
„Basisfragebogen“. Auf Grundlage der Fragebögen kann sich der Auditor ein
grundsätzliches Bild von den jeweiligen Betrieben machen. 11 Mitglieder
erhalten dann am 10./11./12. Mai 2021 Besuch vom Auditor vor Ort (am Hof und im
Wald). Auf Basis von über 60 Themen und Fragestellungen wird die aktuelle Situation
der Mitgliedsbetriebe im Hinblick auf die PEFC-Standards erörtert und mögliche
Verbesserungsvorschläge aufgezeigt. Darüber wird ein Prüfprotokoll gefertigt,
deutliche Verstöße werden angemahnt, gegebenenfalls droht bei gravierender
Missachtung von gesetzlichen Schutzvorschriften und PEFC-Standards auch der
Entzug des PEFC-Zertifikats. Die zuständigen Dienststellen der WBV werden den
Auditor zu den ca. 1,5 Stunden dauernden Betriebsbesuchen begleiten.
28.01.2021
Bundeswaldprämie freiwillig – PEFC verpflichtend
Aufgrund vieler Rückmeldungen erlauben wir uns
auf folgendes hinzuweisen: Die Beantragung der Bundeswaldprämie ist freiwillig.
Die Verpflichtung zur Einhaltung der PEFC-Standards gilt jedoch für alle
WBV-Mitglieder unabhängig davon, ob Sie die Bundeswaldprämie beantragen oder
nicht.Insofern möchten wir Sie hiermit nochmal an die Bundeswaldprämie erinnern
und sie durchaus ermuntern, diese auch zeitnah zu beantragen.
Im WBV-Bladl Nr. 36 mit Beiblatt vom Dezember
2020 haben wir versucht, Sie umfassend über alles Wichtige im Zusammenhang mit
der Beantragung der Bundeswaldprämie in Höhe von 100 €/ha zu informieren.
sofern es scheinbar öfter versehentlich zum Anheizen verwendet wurde und im
Ofen gelandet ist, finden Sie dieses durchaus nochmal auf der Homepage der WBV
zum ausdrucken und nachlesen
10.01.2021
Mitgliedsausweis 2021-2023, Rabattvereinbarungen 01.01.2020 - 30.11.2021
1. Der Mitgliedsausweis
für den neuen 3-Jahreszeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2023 (satt hellgrün) wurde
bereits im November gedruckt, der Versand wurde jedoch zurückgestellt, nicht
zuletzt deshalb, weil im Zuge der Beantragung der Bundeswaldprämie und der
Anforderung der individuellen PEFC-Bescheinigungen bei der WBV leider in
unseren Stammdaten viel mehr Aktualisierungen und Änderungen (z.B. nicht
erfasste Hofübergaben) vorgenommen werden müssen als wir gedacht haben und als
uns lieb ist. Nicht wenige der gedruckten Mitgliedsausweise müssen wir deshalb
vor dem Versand nun aussortieren und neu ausstellen. Dies werden wir wohl erst
gegen Ende Januar schaffen. Sofern uns nicht wieder irgendein
Extremwetterereignis wie Sturm, Schneebruch etc. dazwischenfunkt.
2. Die bestehenden
Rabattvereinbarungen mit Fa. Karl Kolbeck Forst- und Gartengeräte, Regenstauf
und Fa. A.
Mandlik Garten- u. Forstgeräte, Kiefenholz wurden bereits Anfang Dezember mehr
oder weniger unverändert verlängert. Die Fa. Söllner, Regensburg ist auf
eigenen Wunsch bei den Rabattvereinbarungen mit der WBV nicht mehr dabei. Die
notwendigen Spielräume für derartige längerfristige Vereinbarungen, die
irgendwo ja auch noch Sinn machen sollen, seien schon länger nicht mehr da, so
Herr Söllner.
3. Ein Hinweis
zum Thema Sonderkraftstoff und Bio-Kettenöl: Hier sind – je nach
Einkaufsverhalten der Firmen – früher oder später Mehrkosten von brutto wohl ca. 5-10 Ct pro Liter in den
Verkaufspreisen der Firmen denkbar, da nicht nur die Rückkehr zum „alten“
Mehrwertsteuersatz ab 01.01.2021 beachtet werden muss, sondern auch der ab 2021
geltende CO2-Preis zum Tragen kommen wird. Details im nächsten WBV-Bladl
voraussichtlich Ende Januar 2021. Bis dahin und vorab zur Erinnerung können Sie
auch einen Blick auf die bisherigen Vereinbarungen 2019/2020 werfen, die wir ja
im WBV-Bladl Nr. 34 Oktober 2020 vollständig abgedruckt haben. Dieses finden Sie
hier: http://www.wbvregensburg-nord.de/wbvmitteilungsblatths.html
10.01.2021
Forstpflanzenversorgung, Preis- bzw. Rabattstruktur der Baumschulen
1. Forstpflanzenversorgung
Ausblick Frühjahr 2020
Nach derzeitigem Stand ist wohl bei
diesen Baumarten, Sortimenten, Größen etc. mit folgenden Einschränkungen zu
rechnen:
-
bei Wurzelnackte Pflanzen: Sommerlinde, Hainbuche, Vogelkirsche,
Spitzahorn und Esskastanie nur sehr begrenzt verfügbar
-
bei Topfballenpflanzen: Laubholz und Weißtannen nur
begrenzt verfügbar. Douglasien und Lärchen mit Topfballen wohl ausreichend
vorhanden.
2. Preis-
bzw. Rabattstruktur
Das Bemühen der Waldbesitzer und der
AELF-Betreuungsförster (Förderanträge), im Zuge des Waldumbaus Mischbestände
aus 4, 5 oder mehr Hauptbaumarten zu begründen und auch bisher seltene
Baumarten zu beteiligen, um beispielsweise die Resilienz der Waldbestände
gegenüber Witterungsextremen, weitere Klimaveränderungen, Schädlinge und Erkrankungen
etc. zu verbessern und das zukünftige Betriebsrisiko zu minimieren, führt bei
den Baumschulen zunehmend zu logistischen Problemen und häufig nur noch schwer
händelbarem Aufwand (z.B. für die Getrennthaltung der oft kleinen Chargen nach
Herkünften, Größe, ZüF etc.).
Bei der Baumschule Sailer
beispielsweise gilt deshalb bereits ab Herbst 2020 statt eines pauschalen
25%-Rabatts für WBV-Mitglieder auf die 1000-Stück-Preise ein differenzierter
Rabatt wie folgt:
=> bis 250 Stück gilt der 100
Stück-Preisabzgl. 25 % WBV-Rabatt
=> über 250 Stück wird der 1000
Stück-Preis abzgl. 25 % WBV-Rabatt berechnet.
Die Preise beziehen sich auf ganze
Bündel. Natürlich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
10.01.2021
Vegetationsgutachten 2021 als Grundlage für Schalenwildabschusspläne 2022 -
2024
Zur Erinnerung: Die zusammengefassten Ergebnisse und abgeleiteten
Empfehlungen des AELFs auf Revierebene finden Sie im WBV-Bladl Nr. 33 März
2019 Seiten 4-8 http://www.wbvregensburg-nord.de/wbvmitteilungsblatths.html
Es ist wieder soweit: Die Bayerische Forstverwaltung
erstellt alle drei Jahre für die rund 750 bayerischen Hegegemeinschaften
Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung (kurz auch
Vegetationsgutachten genannt). In den Gutachten werden die Situation der
Waldverjüngung sowie ihre
Beeinflussung durch Schalenwild
bewertet und Abschussempfehlungen abgegeben. Die Forstlichen Gutachten sind für
die Beteiligten ein wichtiges Hilfsmittel bei der Abschussplanung für
Schalenwild.
Das Verfahren der Forstlichen
Gutachten gibt es seit 1986. Informationen - auch zum Verfahren - finden Sie in
nachfolgendem Link: https://www.stmelf.bayern.de/wald/jagd/forstliches-gutachten/
Da die zeitaufwändigen Aufnahmen die
Förster im nächsten Frühjahr stark beanspruchen werden, ist es ratsam, bereits
über den Winter wegen geplanter Frühjahrkulturen mit dem Revierförster in
Kontakt zu treten. Viele Dinge können bereits im Vorfeld besprochen und Anträge
vorbereitet werden, um im Frühjahr Zeitstress für alle Beteiligten zu
verhindern.
Im Frühjahr 2021, noch vor dem
Laubaustrieb, rücken Förster, Jagdvorstände, Waldbesitzer und Jäger wieder aus,
um die Waldverjüngung zu begutachten. Nach einem genau festgelegten Muster
stellen sie stichprobenartig fest, in welchem Ausmaß das Rehwild die
nachwachsende Waldgeneration verbissen hat. Das Vegetationsgutachten wird alle
drei Jahre erstellt.
Die Knospen kleiner Waldbäume sind
im Winter eine wichtige Nahrungsgrundlage für das Rehwild. Zu viele Rehe beeinträchtigen
die Waldverjüngung. Für die Waldbesitzer kommt es darauf an, dass die
Verbissbelastung nicht zu hoch ist. Denn der junge Wald soll im Wesentlichen
ohne teure Schutzmaßnahmen gegen Wildverbiss aufwachsen können. Im Forstlichen
Gutachten stellt die untere Forstbehörde daher fest, ob die Verbissbelastung
für den Wald noch tragbar oder schon zu hoch ist. Daraus werden Empfehlungen
für die künftige Bejagung des Rehwilds abgeleitet.
Die Teilnahme von Waldbesitzern,
Jagdvorständen und Jagdrevierinhabern an den Stichprobenaufnahmen ist
ausdrücklich erwünscht. Wer teilnehmen möchte, erfährt die Termine ab Mitte Februar vom
Jagdvorstand oder vom Beratungsförster der AELFs. Bei den Stichprobenaufnahmen
können sich Waldbesitzer und Jäger über das Stichprobenverfahren genau
informieren und sich einen Eindruck von der Wald-Wild-Situation vor Ort
verschaffen. Die Ergebnisse der Stichprobenaufnahmen werden den Betroffenen auf
Wunsch mitgeteilt. Soweit sich die Betroffenen äußern, wird das bei den
Forstlichen Gutachten berücksichtigt.
Demonstrationsveranstaltung -
Erläuterung der Stichprobenaufnahmen
Der nächste Termin im Vorfeld des Vegetationsgutachtens ist die
Demonstrationsveranstaltung. Dabei wird das Verfahren der Stichprobenaufnahme
in einem Wald beispielhaft vorgeführt. Auf diesen Termin wird voraussichtlich
ab Februar auf der Homepage der AELFs hingewiesen. Alle Waldbesitzer und Jäger
sind eingeladen teilzunehmen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass es die
Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie zum gegebenen Zeitpunkt zulassen.
28.12.2020
Weihnachtsurlaub der WBV vom 28.12.20 bis einschließlich 10.01.2021
Innerhalb des o.g. Zeitraumes sind
die Dienststellen der WBV nicht besetzt.
In dringenden Fällen können Sie bei den Dienststellen
eine Nachricht auf den Anrufbeantworter (09403/2025) der WBV-Geschäftsstelle
hinterlassen oder Sie schicken eine Email an: wbvregensburg-nord@t-online.de.
Es besteht dann schon die realistische Chance, dass wir uns der Sache annehmen.
28.12.2020
WBV-Sammelantrag "insektizidfreie Borkenkäferbekämpfung" nach WaldFÖP
2020
Der WBV-Sammelantrag zu Maßnahmen
der insektizidfreien Borkenkäferbekämpfung wurde nach dem Wintersturm
"Sabine" begonnen. Nachdem viele Waldbesitzer nicht nur vom Sturm
Sabine, sondern auch von Borkenkäferschäden und dem Hagelsturm vom Juli
betroffen waren, haben wir den Antrag - auch um den Verwaltungsaufwand zu
reduzieren - bis in den Spätherbst "durchlaufen" lassen und erst
Anfang November abgeschlossen. Den Förderbescheid über knapp 50.000 €
Gesamtsumme haben wir vom AELF Regensburg allerdings erst kurz vor Weihnachten
erhalten. Die Einzelabrechnungen an rund 125 Waldbesitzer - evtl. mit
Verrechnung von der WBV übers Jahr verauslagten Unternehmerrechnungen
für Holztransport, Maschinelle
Holzentrindung und dergleichen - wurden am 18.12.2020 erstellt und postalisch
versendet. Die ausgezahlten Beträge waren bei dem ein oder anderen Waldbesitzer
möglicherweise höher als erwartet, im Einzelfall aber vielleicht auch niedriger
als gedacht. Wenn hierzu Unklarheiten bestehen, können Sie sich gerne ab 11.
Januar 2021 an die Geschäftsstelle der WBV wenden.
28.12.2020
Aktuelle Hinweise zur Bundeswaldprämie und der
PEFC-Zertifizierungsbescheinigung der WBV:
1. "Ich will das nicht:
"PVC", "PBC", "PEFC", oder wie das heißt..."
Seit 20 Jahren sind alle
ordentlichen Mitglieder der WBV über die in ihrer Gesamtheit nach PEFC
zertifzierte WBV - seit einigen Jahren über die WBV als -
"Zwischenstelle" - nach PEFC zertifziert. Alle Mitglieder der WBV
sind deshalb verpflichtet, die jeweils gültigen PEFC-Standards, die regelmässig
im Austausch mit der Forstpraxis überarbeitet werden, einzuhalten. Die
Einhaltung dieser Standards wird von der regionalen Zertifizierungstelle PEFC
Bayern regelmässig überprüft.Wir verweisen hierzu beispielsweise auf die
Ausführungen im WBV-Bladl Nr. 12 unter http://www.wbvregensburg-nord.de/wbvmitteilungsblatths.html
Die PEFC-Standards sollen - nicht
zuletzt im ureigensten Eigeninteresse der Waldbesitzer und Ihrer Nachkommen - eine
nachhaltigere Bewirtschaftung der Wälder und die Erhaltung der biologischen
Vielfalt sicherstellen. Auch der
Gesundheitsschutz aller im Wald Arbeitenden bei forstlichen
Bewirtschaftungsmaßnahmen nimmt breiten Raum ein. Hinzu kommen wichtige
Maßnahmen und Bemühungen um tragbare Schalenwildbestände im Anhalt an
gesetzliche Regelungen (Beispielsweise nach BayJG).
Die PEFC-Standards sind aus der
Praxis heraus formulierte und konkretisierte wesentliche Punkte einer auch nach
Bayerischem Waldgesetz geforderten
"guten fachlichen Praxis". Letztlich Ihrem Wald, unserer aller
Umwelt, Ihrer Gesundheit und Ihrem Geldbeutel zuliebe.
Darüber kann auch nicht mit der WBV
und den Dienststellen der WBV "verhandelt" werden. Zudem ist es kaum noch möglich, ohne
gültigen Zertifzierungsnachweis an seriöse (Industrie-)Kunden auf offiziellen
Wegen Rundholzsortimente zu verkaufen.
Das schriftliche Bekenntnis zur
Einhaltung der PEFC-Standards haben wir von allen Bestandsmitgliedern
separat um die Jahrtausendwende eingeholt/nachgeholt. Alle Neumitglieder haben
in den letzten 20 Jahren immer die wichtigsten Regelungen als Anlage zur
Beitrittserklärung erhalten und haben auf der Beitrittserklärung sich zur
Einhaltung der PEFC-Standards verpflichten müssen. Wer also die Einhaltung der
PEFC-Standards heute tatsächlich "nicht mehr will", dem müssen wir
den Austritt aus der WBV nahelegen. Vor diesem Hintergrund möchten wir an
dieser Stelle auch noch ausdrücklich auf folgendes hinweisen:
2. Die Beantragung der
Bundeswaldprämie und die Anforderung zur Ausstellung einer PEFC-Bescheinigung
ist freiwillig. Die Verpflichtung zur Einhaltung der PEFC-Standards gilt für
alle WBV-Mitglieder unabhängig davon, ob Sie die Bundeswaldprämie beantragen
oder nicht
3. Die Bundeswaldprämie auch
"Nachhaltigkeitsprämie" als Bestandteil der Corona-Konjunktur-Hilfen
der Bundesregierung
Nachdem wir Sie im WBV-Bladl Nr. 36 mit Beiblatt http://www.wbvregensburg-nord.de/wbvmitteilungsblatths.html
umfassend über alles Wichtige im Zusammenhang mit der Beantragung der
Bundeswaldprämie in Höhe von 100 €/ha informiert haben, möchten wir Sie aus
gegebenem Anlass nochmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass bei der Beantragung
der BundeswaldprämieSorgfalt vor Schnelligkeit geht. Stellen sie sämtliche
Daten und Dokumente zusammen, um so reibungslos durch die Online-Beantragung
und die nachfolgende schriftliche Dokumentation zu gelangen. Gelder sind
ausreichend vorhanden, es ist nicht zu befürchten, dass diese kurzfristig
ausgeschöpft sein werden. Im Übrigen plant die FNR eine Vereinfachung des
Verfahrens ab Januar 2021. Die FNR hat dazu in einer Pressemitteilung
mitgeteilt:
"Ab Januar 2021 wird das Antragsverfahren vereinfacht,
so dass weniger Nachweise schriftlich einzureichen sind. Der Abgleich der
SVLFG-Daten und der Zertifizierungsnachweis erfolgt dann automatisiert."
Grundsätzlich kann die Bundeswaldprämie noch bis zum
31.Oktober 2021 online auf www.bundeswaldpraemie.de bei
der FNR beantragt werden. Die ergänzend erforderlichen Unterlagen wie der
vollständige, auf den Antragsteller ausgestellte Sozialversicherungsbescheid,
die "PEFC- und Mitglieds-Bescheinigung" (von der WBV ausgestellt) mit
Anlage Kopie der PEFC-Rechnung der WBV,
ggf. De-Minimis-Nachweise sind in Form von Kopien ausschließlich
auf dem Postweg an die FNR zu senden. Antworten auf die wichtigsten Fragen
zur Antragstellung sind unter www.bundeswaldprämie.de/faq
zu finden.
03.12.2020
Ergebnisse der Nadelwertholzsubmission 2020 in Himmelkron
Die diesjährige Submission ist
wieder sehr erfolgreich verlaufen. Alle Lose wurden beboten.
Die erzielten Preise für die Hölzer
selbst liegen weiterhin auf einem stabil hohen Niveau. Mit 400 Festmeter aus
dem Privatwald wurden in diesem Jahr ca. 27 % mehr Nadelwertholz auf der
diesjährigen Submission in Himmelkron angeboten. Insgesamt 8 Forstliche
Zusammenschlüsse aus dem Oberpfälzer und Oberfränkischen Privatwald beteiligten
sich in diesem Jahr. Zusammen mit dem Unternehmen Bayerische Staatsforsten
konnten fast 1.600 Festmeter zum Verkauf angeboten werden.
Von den WBV/FBG´en wurden 265 fm
Fichten-Blöcher, 56 fm Kiefer und 79 fm Lärche bereitgestellt. Der Bieterkreis
umfasste in diesem Jahr 14 Interessenten aus Deutschland und dem benachbarten
Ausland. Insgesamt erzielte das zugeschlagene Holz einen Durchschnittserlös von
über 235 €/fm.
Die Braut der diesjährigen
Submission wurde von der WBV Kulmbach-Stadtsteinach aufgelegt – ein
Fichtenbloch ging für 606 €/fm an einen Furnierhersteller im benachbarten
Österreich. Der Durchschnittserlös bei dieser Baumart lag heuer über 231 €/fm.
Alles angebotene Lärchenholz konnte
vermarktet werden. Ein Käufer legte für Lärchenblöche aus den WBV´en
Nabburg-Burglengenfeld und Pielenhofen je 500 €/fm an, der Durchschnittserlös
für dieses Holz lag bei 287 €/fm.
Der durchschnittliche Erlös bei der
Holzart Kiefer lag bei fast 174 €/fm; ein Mitglied aus der FBG Eschenbach darf
sich über das Höchstgebot für seinen Stamm von 292 €/fm freuen. Auch hier
konnte die Gesamtmenge an verschieden Käufer zugeschlagen werden.
„Wir sind insghesamt mit dem
Ergebnis der Submission sehr zufrieden und bedanken uns bei den Waldbesitzern,
die Werthölzer auf den Lagerplatz aufgelegt und hergerichtet haben.Und
natürlich auch bei all denjenigen, die dazu beigetragen haben, dass diese
Veranstaltung so erfolgreich verlief.“, so Martina Möhl, Geschäftsführerin der
Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberpfalz.
27.11.2020
WBV-Bladl Nr. 36 Sonderausgabe Waldprämie mit Beilage (= Formular zur
Anforderung PEFC-Bescheinigung der WBV) ist online unter http://www.wbvregensburg-nord.de/wbvmitteilungsblatths.html
Bitte beachten Sie auch die Beilage
mit dem Formular zur Anforderung der individuell auf Sie ausgestellten
"PEFC-Bescheinigung" Ihrer WBV auf der Vorderseite sowie einer
Beitrittserklärung auf der Rückseite für den Fall, dass - nach Abgleich mit dem
SVLFG-Bescheid die Mitgliedschaft unter einem anderen Namen geführt werden muss
oder ein von der WBV noch nicht erfasster Eigentumsübergang stattgefunden hat.
Bitte nehmen Sie sich die Zeit, um
sich mit allen notwendigen Aspekten des weiteren Verfahrens der Beantragung der
Waldprämie vertraut zu machen.
Beachten Sie dazu auch die
"FAQ" auf Seite 4 des WBV-Bladls.
Senden Sie das vollständig
ausgefüllte Formular - gegebenenenfalls mit der ebenfalls ausgefüllten Beitrittserklärung
und möglichst auch mit einer vollständigen Kopie Ihres diesjährigen
SVLFG-Bescheides per Post oeder per Mail an die Geschäftsstelle.
Bitte beachten Sie auch nachstehend
einen aktuellen Hinweis des Bayerischen Waldbesitzerverbandes bezüglich
Gasölbeihilfe im Zusammenhang mit der für den Online-Prämien-Antrag
bereitzuhaltenden Daten für die De-Minimis-Erklärung und - Bescheiden der
letzten 3 Jahre
Agrardiesel für Forstbetriebe und de-Minimis
Mancher Forstbetrieb stellt für die Arbeiten im Forst
einen Antrag auf Gasölbeihilfe - landläufig "Agrardiesel-Antrag"
genannt. Diese staatliche Leistung in Form einer Erstattung von 0,2148 € pro
verbrauchtem Liter Diesel war bislang de-Minimis bewährt. Insofern sind dieses
Zahlungen auch bei der Dokumentation der erhaltenen de-Minimis-Mittel mit
anzugeben. Der entsprechende Nachweis konnte anhand eines Schreibens des
Hauptzollamtes erbracht werden. Für die Jahre 2018 und 2019 gibt es solche
Beschied allerdings nicht mehr. Dies liegt daran, dass die Gasölbeihilfe ab dem
Jahr 2018 de-Minimis befreit wurde. Sie zählt damit nicht mehr zu den
de-Minimis-Hilfen und es wird keine entsprechende Bescheinigung der
Hauptzollämter mehr ausgestellt. Insofern müssen Sie nicht nach den Bescheiden
für die Jahre 2018 und 2019 bei der Berechnung und dem Nachweis der
Voraussetzungen für die Bundeswaldprämie suchen und können den Agrardiesel für
die Jahre 2018 und 2019 vernachlässigen. Einzig die Beihilfe für 2017 zählt
noch in den 3-Jahresraum und wurde zuletzt mit Bescheiden aus dem Februar 2018
bescheinigt.
23.11.2020
Update/aktuelle Anmerkungen zum Thema Zertifzierung und Waldprämie, auch
"Nachhaltigkeitsprämie" genannt unter dem Dach der sogenannten
Corona-Hilfen
Nach
unseren Vorinformationen, die wir Ihnen per Mail am 13.11. zugeschickt haben,
möchten wir Ihnen - als Zwischenstand - nochmals weitere Informationen zukommen
lassen um die Wogen etwas zu glätten:
PEFC-Zertifizierung grundsätzlich: Ja, alle ordentlichen WBV-Mitglieder sind über die
WBV als Vermittlungsstelle nach PEFC zertifiziert (auch bei langjährigen
Mitgliedern scheinbar immer noch nicht angekommen) und verpflichtet,
die - auch in diversen Rundschreiben immer wieder besprochenen – PEFC-Waldstandard-Kriterien
- auch im ureigensten Interesse - möglichst zu versuchen einzuhalten.
Darunter beispielsweise
die Verpflichtung, Waldböden in geringstmöglichem Umfang, und wenn dann nur auf
systematisch und sinnvoll festegelegten dauerhaften Feinerschließungslinien zu
befahren, auf angemessene Wildstände hinzuwirken, die Biologische Vielfalt zu
erhalten und zu fördern z.B. indem man Mischbestände anstrebt, wo immer möglich
seltene Baumarten zu erhalten und zu fördern, Naturverjüngung zu bevorzugen,
Totholz und Biotopstrukturen in angemessenem Umfang zu erhalten und zu fördern,
zertifizierte biologisch abbaubare Ketten- und Schmieröle sowie schadstoffarme
Sonderkraftstoffe zu verwenden, den Wald nicht als günstige
"Entsorgungsmöglichkeit" für Bauschutt und sonstige Abfälle zu
missbrauchen etc. etc.
Nähere Infos auch unter
folgendem Link
https://pefc.de/fur-waldbesitzer/waldstandard
oder auch immer wieder
nachzulesen in folgenden WBV-Bladln: http://www.wbvregensburg-nord.de/wbvmitteilungsblatths.html
=> z.B. WBV-Bladl Nr.
16 (Juni 2013), Nr. 14 (Oktober 2011), Nr. 29 (Dezember 2017), Nr. 31 (Nov.
18), Nr. 32 (Dez. 18)
Waldprämie: https://bundeswaldpraemie.de/
Bitte beachten Sie, dass
der Antragssteller und sein(e) Rechtsnachfolger - z.B. bei Hofübergabe oder bei
einem Verkauf von Wald - verpflichtet ist, das Zertifikat mindestens 10 Jahre
ab dem Zeitpunkt der Auszahlung der Beihilfe zu halten; das heißt umgekehrt,
dass bei festgestellten nennenswerten Verstößen mit Zertifiikatsentzug z.B. im
Rahmen der bald wieder bevorstehenden Prüfung der WBV und unserer Mitglieder
immer auch eine Rückzahlung der Beihilfe droht)
Anträge können bis zum 30.
Oktober 2021 gestellt werden. Die
zunächst vorhandenen 500 Mio Euro sind bezogen auf die vorhandenen Waldflächen
in Deutschland eine Menge Holz, die nach der überschlägigen Einschätzung der
FNR bis weit ins nächste Jahr hinein ausreichen werden bzw. insgesamt leicht
ausreichen müssten;
Es macht auch deshalb
w e n i g S i n n , "Hals über
Kopf" das Online-Antragsverfahren zu durchlaufen, solange Sie nicht alle notwendigen Belege und
Unterlagen zusammen haben, die notwendig sind,
damit die FNR ihren Antrag überhaupt bearbeitet. Darunter z.B. die
Zertifizierungsbestätigung der WBV die wir Ihnen wiederum erst zusenden
können, nachdem Sie postalisch von uns das offizielle Formular zur
Beantragung der PEFC-Bestätigung erhalten haben und uns dieses
vollständig ausgefüllt zurückgeschickt wurde und dieses von uns erfasst
und bearbeitet (z.B. Unstimmigkeiten abgeklärt) wurde.
Für die
Ausstellung der Zertifizierungsbestätigung ist aus jetziger Sicht ein
aufwandsbezogener Unkostenbeitrag der WBV in noch nicht geklärter geringer Höhe
denkbar!
Zum Thema
De-Minimis-Beihilfen bzw. De-Minimis-Erklärung finden Sie unter folgendem Link
alle Informationen und die Formulare:
https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/075536/
Nachdem erst am
Wochenende die offizielle Richtlinie veröffentlicht wurde, bitten wir deshalb
hiermit nochmals um die notwendige Zeit und Geduld !!!
Sobald alle
Details - auch in Abstimmung mit den Dachverbänden sowie PEFC Bayern - geklärt
sind,
erhalten unsere Mitglieder postalisch
- die notwendigen
Info`s
- sowie ein
entsprechendes Formular zur Beantragung der PEFC-Bestätigung bei der WBV
Regensburg-Nord,
mit dem die notwendigen
Daten zwischen allen Beteiligten abgeglichen und ggf. ergänzt werden müssen und
Rechtssicherheit (auch hinsichtlich Missbrauch, Subventionsbetrug absichtlich
oder unabsichtlich) geschaffen werden muss.
16.11.2020 Aktuelle Kurz-Infos des ÖJV-Bezirks Oberpfalz
Durchführung
von Bewegungsjagden während der Corona-Pandemie
Die Bayerisches Staatsministerien
für Ernährung, Landwirtschaft und Forst (StMELF) und Gesundheit und Pflege
(StMGP) haben in einem gemeinsamen Vollzugsschreiben Hinweise zur
infektionsschutzrechtlichen Zulässigkeit von Bewegungsjagden veröffentlicht.
Für die Beantragung einer
Ausnahmegenehmigung auf Schwarzwild nach der 8. Bayerische
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung kann bei den örtlichen
Kreisverwaltungsbehörden kann der Musterantrag des StMELF verwendet werden. Nähere
Info`s unter https://www.oejv-bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen/201109-bewegungsjagden-corona/
Neuer
ÖJV-Leitfaden: Wie zieht man eine jagdliche Eigenbewirtschaftung auf?
Aus dem
Vorwort: Immer mehr Grundeigentümern wird bewusst, dass die Interessen der
„üblichen“,
traditionell
ausgerichteten Jagdpächter oft von den eigenen Interessen abweichen. Der
Klimawandel macht einen Umbau des Waldes auf bisher seltene und damit
verbissgefährdetere aber trockenheitstolerante Baumarten nötig und anwachsende
Schwarzwildbestände werden nicht zuletzt durch die Afrikanische Schweinepest
(ASP) zunehmend ein ernstes Problem für die Landwirtschaft. Doch die
änderungswilligen Jagdvorsteher merken schnell, dass es äußerst mühsam bis fast
unmöglich ist, die eigenen Wünsche im Rahmen einer Verpachtung auch
durchzusetzen. Eine Eigenbewirtschaftung ist in so einem Fall die Möglichkeit
der Wahl aus Sachzwängen und Zwickmühlen auszubrechen und die direkte Steuerung
des jagdlichen Geschehens in der eigenen Jagd
zu
übernehmen ohne unbedingt selber auf die Jagd gehen zu müssen.
Die Vorteile
liegen auf der Hand:
•
Unmittelbarer Durchgriff auf die Jagdausübung, Abschussplanung und Vollzug
liegen in einer Hand
• keine
Mindestlaufzeit / Bindung an einen bestimmten Jäger
• Rückkehr
zur Verpachtung ist jederzeit möglich
Doch wie
immer im Leben gibt es nichts, was nur Vorteile hat. Wo Rechte sind,
sind auch
Aufgaben:
• Die
Jagdgenossenschaft braucht eine aktive Vorstandschaft.
• Die
Wildschadensersatzpflicht liegt bei der Jagdgenossenschaft (wobei dies
inzwischen bei mehr oder minder geringen Deckelungsbeträgen auch bei den
Verpachtungen kaum mehr anders ist).
• Etwas mehr
Verwaltungsaufwand (wer selbst steuert und sich nicht mehr chauffieren lässt,
muss wach bleiben).
Die
rechtlichen Regelungen zur Eigenbewirtschaftung sind recht überschaubar und
damit so ein Vorhaben auch gelingt, haben wir aus den Erfahrungen einiger
erfolgreich eigenbewirtschafteter Jagden diesen Leitfaden zusammen- und auf der
ÖJV-Bayern-Homepage zum
download bereitgestellt.
Als gute
Ergänzung sei das Handbuch zur
Eigenbewirtschaftung von Andreas Tyroller (BBV Oberbayern) empfohlen.
Bei
weitergehenden Fragen, Unklarheiten, etc. können Sie Sich an die
Geschäftsstelle des ÖJV-Landesverbands wenden: ÖJV- Landesgeschäftsstelle,
Birgit Eitner, Kirchengasse 6, 92268 Etzelwang
Tel.
09663,3453898, Fax 09663-3453899 info@oejv-bayern.de, www. oejv-bayern.de
wenden.
Klettersitz-Kurs
Der ÖJV
plant für den 17. April 2021 wieder einen Klettersitz-Kurs
von und mit
Sebastian Berger (https://www.summit-klettersitz.de)
und bittet
um Interessensbekundung/Voranmeldung per Email an eyb@gmx.net
Jagdkurse –
Tierpräparate für Jagdkurse
Für unsere
Jagdkurse bitten wir um relevante Tier-Präparate.
Wenn Ihr
welche habt und diese nur noch als Staubfänger wahrnehmt,
wollen wir
sie gerne von Euch erwerben.
Kontakt und
Info: Michael Bartl, mbartl2@web.de,
09625/304
Schiesskino
Sobald es
coronal wieder zulässig ist, werden wieder Schiesskinotermine angeboten
Allgemeiner Kontakt: 1.Vors.
ÖJV-Bezirk Oberpfalz Hubertus Frhr. v. Eyb
Kirchberg 1,
92263 Ebermannsdorf, Telefon 09624/934146
eyb@gmx.net
13.11.2020 Waldprämie: Bitte haben Sie Geduld
nach Erscheinen u.a.
eines Wochenblattartikels vom 09.11. wurden wir in den letzten
Tagen recht zahlreich mit Fragen zum Thema Waldprämie - auch
"Nachhaltigkeitsprämie" genannt - bomdardiert. Hiermit möchten wir
noch vor dem Wochenende die Gemüter beruhigen:
N i e m a n d h a t b i s d a t o
i r g e n d e t w a s v e r p a s s t !!!
- Die Details vor allem
zur Umsetzung im Klein- und Kleinstprivatwald stehen noch nicht fest, da die
entsprechende Förderrichtlinie noch nicht veröffentlicht wurde!!!
- Auch ist bisher nicht
bekannt, welche Rolle den Waldbesitzervereinigungen im Antragsprozedere
zugedacht oder zugestanden wird, das heißt wie bzw. inwieweit wir im Klein- und
Kleinstprivatwald WBV-Mitglieder beim Antragsverfahren unterstützen
sollen/müssen/können, z.B. ob wir vergleichbar eines Wald-FöP-Sammelantrages
überbetrieblich tätig werden dürfen.
Wir bitten also noch um
etwas Geduld. Wenn die Fakten feststehen, werden wir Sie per Mail, auf der
Homepage der WBV und wenn notwendig auch unmittelbar schriftlich zeitnah über
alles Wichtige informieren.
01.10.2020 Nachruf: Forstunternehmer
Lothar Eder aus Weihern überraschend verstorben
Bereits vor einer Woche ist
WBV-Mitglied, Gastwirt und Forstunternehmer Lothar Eder aus Weihern
überraschend verstorben.
Lothar Eder war in den letzten 15
Jahren mit seinem Harvester eine wichtige und zuverlässige Stütze der WBV und
Ihrer Mitglieder vor allem im östl. Bereich des WBV-Gebietes bei der
Bewältigung einer schier endlosen Aneinanderreihung von ZE-Anfällen (v.a.
Borkenkäfer, Windwurf, Schneebruch) bei vielfach äußerst schwierigen Gelände-
und Bestands-verhältnissen.
Er hat uns nie im Stich gelassen. Er
war sich nie zu schade, auch klein(ste) und aus Sicht anderer Forstunternehmer
wenig(er) attraktiver Aufträge mit zudem häufig in der Branche als
„anstrengend“ angesehenen Aushaltungsvorgaben (z.B. Langholz) anzunehmen. Diese
steuerte er in der Regel „auf der eigenen Achse“ mit hohem Kilometerpensum an
und arbeitete sie sprichwörtlich mit vollem Einsatz ab.
Mit dem Tod von Lothar Eder
verlieren unsere Mitglieder im Südosten des WBV-Gebiets und ihr Wald im
Hinblick auf Klimawandel und Waldumbau auch einen engagierten Jäger, der die
gesetzlichen Vorgaben ernst nahm und immer ein offenes Ohr für die berechtigen
Anliegen „seiner“ Jagdgenossen hatte.
Lothar Eder war ein hochanständiger
und liebenswerter Kerl, der in vielerlei Hinsicht eine Lücke hinterlässt.
Im Namen der gesamten
WBV-Vorstandschaft möchten wir hiermit seiner Familie unser herzliches Beileid
aussprechen.
Die Beerdigung findet nach unseren
Informationen am Montag, 05.10.2020 um 14:30 Uhr in Wörth a. d. Donau statt.
01.10.2020 Jahresausflug
(Lehrfahrt) 2020 entfällt
Aufgrund der
Auswirkungen der Corona-Pandemie kann der Jahresauflug in diesem Jahr – etwaige
Hygienekonzepte hin oder her - kaum mit gutem Gewissen in der bisher üblichen
und bewährten Form durchgeführt werden.
01.10.2020 Jahreshauptversammlung
2020 unsicher
Aus gleichem Grund
wurde bis dato noch keine grundsätzliche Entscheidung für eine
Jahreshauptversammlung getroffen, geschweige ein möglicher Termin üblicherweise
Ende November, Anfang Dezember festgelegt. Wir werden das kurzfristiger als
sonst üblich innerhalb der Vorstandschaft nochmal diskutieren und Sie dann rechtzeitig
informieren.
01.10.2020 Abschluss
WBV-Sammelantrag erst in den nächsten Wochen geplant
Die WBV fungiert
bei der Förderabwicklung von Maßnahmen zur insektizidfreien
Borkenkäferbekämpfung nach WaldFöP-Richtlinie 2020 (siehe nachstehende Hintergrund-Info`s
von Andrea Steinbach, Forstrevier Regensburg zur Erinnerung) als
überbetrieblicher Maßnahmenträger, wodurch beispielsweise die Bagatellgrenze
von 500 € „umschifft“ werden kann. Der bereits seit dem Wintersturm Sabine im
Februar 2020 laufende Sammelantrag der WBV wurde bis dato noch nicht
abgeschlossen. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil nach Abschluss der
Windwurfaufarbeitung bereits ab Juli, verstärkt im August und September,
plötzlich zahlreiche Waldbesitzer – darunter auch viele, die bereits von Sturm
Sabine betroffen waren, gerade im östlichen WBV-Gebiet wieder von
Borkenkäferschäden oder erneuten Windwürfen (Hagelsturm) heimgesucht wurden. Um
den Verwaltungsaufwand etwas reduzieren zu können, wird der Abschluss des
Sammelantrages nun erst in den nächsten Wochen erfolgen. Wir hoffen, die
Auszahlung der Gesamtbeträge von z.T. mehreren Einzelmaßnahmen von mittlerweile
über 150 Waldbesitzern verwaltungstechnisch spätestens als eine Art
Weihnachtsbescherung bewältigen zu können.
01.10.2020 Nach Diebstahl:
Neuen Erdbohrer beschafft
Bei einem Einbruch
bei unserem Ehrenvorsitzenden Josef Weinzierl, Kirnberg Mitte März wurden nicht
nur 3 private Motorsägen entwendet, sondern auch das Stihl BT 130 Erdbohrgerät
der WBV mit dem großen Erdbohraufsatz 200 mm gestohlen. Leider führten die
polizeilichen Ermittlungen ins Leere. Die WBV hat bereits im Sommer ein neues
Erdbohrgerät gleichen Typs beschafft (Stihl BT 131) mit dem entsprechenden
großen Erdbohraufsatz mit 200 mm Durchmesser. Das Gerät kann seit Mitte Juli
wieder am Standort Kirnberg 1 ausgeliehen werden.
01.10.2020 Waldschutz-Situation:
Lustige Überraschungen nicht ausgeschlossen
Das Jahr 2020 hat der WBV Regensburg-Nord neben Corona
auch einiges an ZE-Anfällen beschert. Durch Sturm Sabine im Februar 2020
verursacht, kamen über 5000 Festmeter Schadholz in die Vermarktung durch die
WBV. Ab Juli kam es dann fast ausschließlich östlich einer Linie Donaustauf –
Bernhardswald zu insgesamt bis dato weiteren ca. 2500 Festmetern Schadholz (ca.
2000 Fm Käferholz, ca. 500 Festmeter Windwurf aus einem Hagelsturm Ende Juli).
Wir hoffen, dass
das bis in den September hinein sehr milde Wetter bei insgesamt den ganzen
Sommer über wieder viel zu geringen Niederschlägen in den nächsten Wochen uns
auf der Käferfront nicht noch einige lustige Überraschungen bescheren wird
(herabfallende Rinde bei noch grüner Krone). Diverse kleine Käfernester in den
letzten 2-3 Wochen lassen grüßen.
Und bitte daran
denken: Vor Einschlagsbeginn Kontakt mit den zuständigen Dienststellen
aufnehmen… etc. etc. ….
01.10.2020 Holzmarkt: Noch
kein Licht am Ende des Tunnels
Wer sich zuerst
rührt, hat verloren. So kann man zumindest grob die derzeitige Situation
zwischen Forst- und Holzwirtschaft umschreiben. Die Sägeindustrie taktiert und
pokert, viele Verhandlungen unserer Dachorganisationen enden ergebnislos bzw.
man vertagt sich immer wieder.
Über den
Ferntransport per Zug, Schiff oder auch LKW haben die Abnehmer scheinbar und
angeblich immer noch Zugriff auf schier unerschöpfliche Schadholzmengen in
Mitteleuropa. Vonseiten maßgeblicher Abnehmer wird deshalb versucht, das aus
Sicht der Forstwirtschaft überfällige Thema „überhaupt Frischholzpreise“ oder
„Anhebung von bestehenden Frischholzpreisen“ unter Verschluss zu halten. Man
hat sich üblicherweise wieder entsprechend abgesprochen. Die Kartellämter haben
mit der Autoindustrie genug zu tun. Und der Druck der ganz Großen ist so enorm,
dass sich von den „kleinen“ Großen keiner traut, auszuscheren.
Generell immer
schwieriger wird auch die Situation bei der Baumart Kiefer normaler
durchschnittlicher Stärke und Qualität, da ein Großteil der üblicherweise auch
oder schwerpunktmäßig Kiefer verarbeitenden Betriebe in den letzten Monaten bis
auf weiteres den Kiefern-Einschnitt eingestellt bzw. auslaufen lassen hat.
Für die
verbleibenden Kiefern-Abnehmer – da braucht man bald nicht einmal mehr die
Hälfte der Finger einer Hand – zeichnet sich somit nur ein geringer Anreiz bzw.
Druck ab, das aktuelle Preisniveau anzuheben.
Und man weiß
natürlich, dass viele private und kommunale Forstbetriebe mit festem Personal,
so wie auch die Bayerischen Staatsforsten – auf Einnahmen angewiesen sind.
Überhaupt: Unterm
Strich ist die Sägeindustrie von der Corona-Krise wenn dann nur kurzzeitig,
aber insgesamt wenig beeinträchtigt worden. Die Exportmöglichkeiten z.B. nach
USA und China laufen gut und rund. Die Abnehmer schwimmen sprichwörtlich in
Geld - zumindest die ganz großen der Branche. Man investiert in eigene
Bahnhöfe, eigene LKW-Flotten, neueste Hobelanlagen oder eigene Waldflächen etc.
Man führt den Waldbesitz und seine Vertreter mit dem Nasenring durch die Manege
und wenn sich eine neue Gelegenheit bietet, z.B. über feine Rädchen im Bereich
der Sortierung und Vermessung nochmal auf die am Boden liegende Forstwirtschaft
und ihre Betriebe draufzuhauen, dann ist die Hemmschwelle gering.
Wir hoffen, Ihnen
Ende Oktober vielleicht kurzfristig einige Lichtblicke aufzeigen zu können. Es
ist aber anzunehmen, dass diese Lichtblicke – sofern sie sich auftun mögen –
nur für bestimmte Sortimente für bestimmte Abnehmer und streng nach Menge und
Bereitstellungszeitraum kontingentiert ergeben werden.
01.10.2020 Termine AELF-Motorsägenkurse
im Winterhalbjahr
Revier Regensburg (Ansprechpartner Frau Andrea Steinbach): 13.-14. Jan. 2021 Revier Brennberg (Ansprechpartner Franz Löffl): 04.- 05. Februar.2021.
15.09.2020 Dr. Michael Roßkopf neuer
Bereichsleiter Forsten am AELF Regensburg
(Foto: AELF Regensburg) Der Leiter des AELF Regensburg, Ltd.
Landwirtschaftsdirektor Helmut Melchner, hieß Dr. Roßkopf herzlich willkommen
und dankte Forstdirektor Cornelius Bugl für seinen großen persönlichen Einsatz
in der über einjährigen Vertretungszeit.
Erwin Engeßer geht: Der bisherige Bereichsleiter
Forsten am AELF, FD Erwin Engeßer, verabschiedete sich nach viereinhalb Jahren
als Forstchef bereits im März 2019 in die Freistellungsphase der
Altersteilzeit.
Dr. Michael Roßkopf kommt: Anfang März 2020
hat Forstdirektor Dr. Michael Roßkopf die Leitung des Bereiches Forsten am AELF
Regensburg - mit Sitz in Pielenhofen - übernommen.
Der 56-jährige Dr.
Roßkopf ist im westlichen Landkreis Regensburg aufgewachsen und kehrt auf diese
Weise wieder in seine Heimat zurück. In den letzten vier Jahren hat er an der
Hochschule Weihenstephan-Triesdorf an der Ausbildung der jungen Försterinnen
und Förster mitgewirkt. Davor war er über viele Jahre Bereichsleiter Forsten am
AELF Neumarkt i. d. Opf.
Weitere berufliche
Erfahrungen sammelte er als stellvertretender Leiter des Forstamtes
Burglengenfeld und als Sachbearbeiter im Waldbaureferat des Staatsministeriums
in München.
Wie notwendig es
ist, den Wald wegen der fortschreitenden Klimaerwärmung weiter anzupassen haben
die beiden Trockensommer 2018 und 2019 gezeigt. Die umfangreichen Aktivitäten
der Waldbesitzer im Amtsbereich will Dr. Roßkopf mit seinem Team weiter unterstützten, damit
die Wälder im Landkreis auch künftig Ihre vielfältigen Aufgaben für die
Gesellschaft erfüllen können.
Besonders freut er
sich auf die Zusammenarbeit mit den WBVs im Landkreis, die wichtige Partner der
Forstleute und unentbehrliche Dienstleister für die Waldbesitzerinnen und
Waldbesitzer sind. Weitere wichtige Aufgaben sieht er in der
zukunftsorientierten Bewirtschaftung der vielen Gemeindewälder und im Erhalt
der Waldfläche.
Wir heißen Herrn
Dr. Michael Roßkopf herzlich willkommen und freuen uns auf die Zusammenarbeit.
12.08.2020
Forstpflanzenversorgung: Baumschulen haben zu kämpfen
Brief der Baumschule Sailer an die WBVs vom 07.08.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
die allgemein herrschende Stimmung, dass es den Baumschulen gerade sehr gut
gehe, weil genügend große und sehr große Pflanzflächen zur Verfügung stehen,
konnten wir bis jetzt nicht teilen. Vielerorts sind Waldbesitzer noch mit der
Räumung Ihrer Käferflächen beschäftigt, bzw. zögern mit einer Investition in
die Pflanzung, da Holzpreise und Aufarbeitungskosten keine größeren Gewinne
erwarten lassen. Die Ereignisse im vergangenen Frühjahr führten zu einem in
unserer Firmengeschichte beispiellosen Umsatzeinbruch, so dass wir nur einen
Bruchteil der geplanten Pflanzenmenge verkaufen konnten. Zum einen die
zögerlichen Anfragen der Waldbesitzer im ersten Quartal des Jahres 2020, die
auf die neuen WaldFöP-Richtlinien 2020 mit deutlich erhöhten Fördersätzen und
die Bewilligung ihrer Anträge gewartet haben. Zum anderen dann der Lock-Down
durch die Corona-Krise zur Hochphase der eigentlichen Pflanzsaison.
In der Folge sahen wir uns zu einem schmerzhaften Schritt veranlasst: Wir
mussten im Frühjahr große Mengen Forstpflanzen untermulchen. Dabei konnten auch
sehr seltene Baumarten mit einer nur geringen Verfügbarkeit nicht verschon
werden.Hinzu kommen immer höhere Aufwendungen durch den Klimawandel. Wärmeres
Winterwetter und der damit verbundene frühe Austrieb zum Beispiel bei der frostempfindlichen
Weißtanne zwingen uns immer wieder zu einer Frostschutzberegnung, um großen
Schaden an den jungen Trieben der Pflanzen zu verhindern. Neben teuren und
aufwändigen Erntemaßnahmen fallen vielfach nötige intensive Beregnungen während
zahlreicher Trockenphasen im Jahresverlauf der Baumschulproduktion finanzell
immer stärker ins Gewicht.
Dies sind Gründe, weshalb unser Dachverband „Bund Deutscher Baumschulen“
bereits im Dezember 2019 eine Preiserhöhung für die Pflanzsaison Herbst
2020/Frühjahr 2021 über alle Pflanzensortimente beschlossen hat. Ausblick: Wir
sind sehr erfreut und erleichtert über die finanzielle Unterstützung der
Waldbesitzer durch die neuen Fördersätze. Jetzt sind neben der Pflanze und der
Pflanzung auch die Pflege mit berücksichtigt. Wir hoffen, dass mit diesem
Anreiz die Nachfrage nach hochwertigen Forstpflanzen steigt, freie Flächen
rasch wieder aufgeforstet werden und sowohl Waldbesitzer als auch Baumschulen
gemeinsam zuversichtlich in die Zukunft schauen können.
Die Pflanzenversorgung für die Pflanzsaison im bevorstehenden
Herbst/Winter/Frühjahr 2020/21 ist sehr gut, dennoch bitten wir Sie frühzeitig
an Ihren Pflanzenbedarf zu denken. Kleinere Engpässe könnte bei alternativen
Baumarten geben, da hier Saatgut und Pflanzmaterial noch nicht in ausreichender
Menge zur Verfügung steht. Es soll wieder ein stabiler Wald für zukünftige
Generationen entstehen, der alle an ihn gestellten Aufgaben erfüllen kann.
12.08.2020
Veranstaltungshinweis
So, 16.08. 16:00
Himmelmühle (Gmd. Brennberg) Demonstration gegen SOL („Trassenblockade“)
Link zur offiziellen Einladung der BI
u. der Gemeinde Brennberg: https://www.brennberg.de/aktuelles/alle-meldungen/trassenblockade-am-16-august-2020/
Link zum Treffpunkt:
Sehr geehrte
WaldbesitzerInnen,
wir erlauben uns, Sie - im Nachgang
bzw. ergänzend zu unserer Email vom 10.08. "Update zum
SüdOstLink..."auf nachfolgende Veranstaltung der Bürgerinitiative
Östlicher Landkreis Regensburg und der Gemeinde Brennberg aufmerksam zu machen.
Nachdem wir ungeniert und bisher
ungebremst durch unsere verfehlte und rücksichtslose deutsche und europäische
"Entwicklungs"-, Agrar- und Wirtschaftspolitik
seit Jahrzehnten in erheblichem Umfang
zu den gravierenden globalen Bodenverwüstungen, Waldflächenverlusten und
Ökosystemzerstörungen beitragen,
wäre es ja schon ein erster Schritt in
die richtige Richtung, wenn wir zumindest bei uns vor der Haustür langsam
beginnen würden, die im ganzen Land weiter grassierende Bodenversiegelung,
Boden- und Waldzerstörung zu reduzieren.
Umso wichtiger ist es deshalb, zumindest
die unsinnigsten und zerstörerischsten Projekte "bis zum Schluss" zu
hinterfragen, vor allem wenn sich Volksvertreter
und Behörden hinter irgendwann vor Jahren unter zweifelhaften Annahmen und
Einflüssen getroffenen Fehlentscheidungen und verabschiedeten Gesetzen
verschanzen und von vielen Seiten aufgezeigte schonendere und langfristig
volkswirtschaftlich billigere Wege und Alternativen regelmäßig überheblich
beiseite wischen.
Weil die Waldflächen unserer Mitglieder - gerade vor dem Hintergrund der
aktuell bedrohlichen Klimaveränderungen - für die Trinkwasserversorgung und das
Lokal- und Regionalklima - gerade in einem Ballungsraum wie Regensburg -
bereits jetzt essentiell sind und für
die Zukunft nicht hoch genug eingeschätzt werden können möchten wir Ihnen - egal ob Ihr Wald vom SüdOstLink
unmittelbar bedroht ist oder nicht - die nachfolgende Veranstaltung der Bi
und der Gemeinde Brennberg am Sonntag, 16.08. ans Herz legen.
Ihre WBV Regensburg-Nord
12.08.2020
Neuer Fördertatbestand Kulturpflege
Aktuell nur in nicht
geförderten Kulturen (Kulturen nach WALDFÖP 2020 erst ab dem 3. Jahr), max. 5 J.
alt
- Mind. 10% klimatolerante Wirtschaftsbaumarten
- 0,30€/Pflanze, also mind. 1700 Pflanzen pro Antrag
(weil Bagatellgrenze 500€)
- Wenn vier Wirtschaftsbaumarten auf der Fläche
vorhanden, dann erhöhter Fördersatz von 0,35€/Pflanze
Wichtig: Antragsstellung muss vor
Ausführung der Maßnahme passieren! Es dürfen keine Herbizide eingesetzt werden
und es soll nur wirklich verdämmende Flora entfernt werden.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Zuständigen AELF-Privatwaldbetreuer
10.08.2020
Update SüdostLink
Der geplante gigantische Netzausau in
Deutschland - gigantisch sowohl im Hinblick auf seine voraussichtlichen Kosten
als auch bezüglich seiner Auswirkungen auf Mensch, Natur und Landschaft - wird
derzeit weiter vorangepeitscht. Dabei ist der SüdOstLink nur eines von vielen
Maßnahmen, die derzeit geplant und auch in Bayern schon bald umgesetzt werden
sollen.
Allein für den SüdOstLink im Bereich
der WBV Regensburg-Nord - Trasse D2: 27 km lang müssen dazu nach derzeitigem
Planungsstand fast 20 ha Wald gerodet werden.
Auch ausserhalb des Waldes sind bei oft
hängigem Gelände zudem enorme Geländeanschnitte absehbar. Tennet plant für das
mittlerweile auf 2 GW Übertragunskapazität nachträglich weiter aufgeblähte
Projekt, im Bereich D2 auch über 120 ha kostbare landwirtschaftliche Fläche
sprichwörtlich "umzudrehen".
Dabei geht es mitnichten um eine
dezentrale Energiewende mit Wertschöpfung vor Ort, sondern um ein
Stromhandelsprojekt europäischer Dimension im Sinne der Großkonzerne, bereits
vor 10 Jahren festgezurrt, das politisch allerdings der "Förderung
regenerativer Energieen" zugeschoben wird.
Die Waldbesitzervereinigung wohnte
letzte Woche einem von mehreren sog. Online-Fachgesprächen von TENNET zum
Erhalt der Untersuchungsrahmen für den "SüdOstLink" nach §20 NABEG
für die Abschnitte D1 und D2 (letzterer von Nittenau - Pfatter) bei.
„Aufgrund der Corona-Pandemie musste
die ursprünglich für April 2020 vorgesehene Antragskonferenz entfallen. Um den
Fortgang des Verfahrens nicht unnötig zu verzögern, hat die Bundesnetzagentur
trotz der Verschiebung der Antragskonferenz am 22. Juli 2020 einen vorläufigen -
Anm: nicht rechtsverbindlichen - Untersuchungsrahmen festgelegt.“
Als Hintergrundinfo verweisen wir
beispielsweise auf folgenden Link:
Eine gute Übersicht zum bisherigen
Geschehen und den vorläufigen Festlegungen bietet das nachfolgende pdf:
Bitte beachten Sie als Ergänzung zum
Karten-pdf auch die sog. Gemeindesteckbriefe, die Sie hier finden:
Das weitere Prozedere und die Möglichkeit, bis 21. August 2020 noch schriftlich oder mittels
eines Online-Formulars Stellungnahmen zum festgesetzten "vorläufigen
Untersuchungsrahmen" abzugeben, finden Sie hier:
https://www.netzausbau.de/leitungsvorhaben/bbplg/05/D2/de.html?cms_vhTab=2
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich
bei TENNET bitte an die in unserem Bereich D2 zuständigen
- Teilprojektleiter Herrn Martin
Schafhirt
- und/den Referenten für
Bürgerbeteiligung Herrn Nasser Ahmed unter 0921/50740 - 4006, Email:
suedostlink@tennet.eu
- oder beispielsweise auch direkt an
die Bundesnetzagentur
Bereits im 4. Quartal sollen lt. TENNET
bereits erste Gespräche mit betroffenen Grundeigentümern geführt werden.
Wir würden uns diesbezüglich über eine
kurze Info von Ihnen freuen, sollte diesbezüglich jemand an Sie herantreten.
Ihre WBV Regensburg-Nord
07.08.2020 Aktuelle Situation der Baumschulen
Vor dem Hintergrund von Klimawandel, Corona-Krise und
aktuelle Fördersituation (Wald-FöP2020) erreichte uns ein Brief der Baumschule
Sailer an die Waldbesitzervereinigungen und deren Mitglieder, den wir hier -
stellvertretend für die Situation wohl vieler Forstbaumschulen aktuell - hier
abdrucken möchten
Sehr geehrte
Damen und Herren,
vor Beginn
der Herbstsaison wollen wir Sie über die aktuelle Situation in unserer
Baumschule informieren:
Die allgemein
herrschende Stimmung, dass es den Baumschulen gerade sehr gut gehe, weil
genügend große und sehr große Pflanzflächen zur Verfügung stehen, konnten wir
bis jetzt nicht teilen. Vielerorts sind Waldbesitzer noch mit der Räumung Ihrer
Käferflächen beschäftigt, bzw. zögern mit einer Investition in die Pflanzung,
da Holzpreise und Aufarbeitungskosten keine größeren Gewinne erwarten lassen.
Die Ereignisse im vergangenen Frühjahr führten zu
einem in unserer Firmengeschichte beispiellosen Umsatzeinbruch, so dass wir nur
einen Bruchteil der geplanten Pflanzenmenge verkaufen konnten.
Zum einen die
zögerlichen Anfragen der Waldbesitzer in den ersten Monaten des Jahres 2020,
die auf die neuen WaldFöP-Richtlinien 2020 mit deutlich erhöhten Fördersätzen
und die Bewilligung ihrer Anträge gewartet haben.
Zum anderen
dann der Lock-Down durch die Corona-Krise zur Hochphase der eigentlichen
Pflanzsaison.
In der Folge
sahen wir uns zu einem schmerzhaften Schritt veranlasst: Wir mussten im
Frühjahr große Mengen Forstpflanzen untermulchen. Dabei konnten auch sehr
seltene Baumarten mit einer nur geringen Verfügbarkeit nicht verschon werden.
Hinzu kommen immer höhere Aufwendungen durch den
Klimawandel.
Wärmeres
Winterwetter und er damit verbundene frühe Austrieb zum Beispiel bei der
frostempfindlichen Weißtanne zwingen uns immer wieder zu einer
Frostschutzberegnung, um großen Schaden an den jungen Trieben der Pflanzen zu
verhindern.
Neben teuren
und aufwändigen Erntemaßnahmen fallen
vielfach nötige intensive Beregnungen während zahlreicher Trockenphasen im
Jahresverlauf der Baumschulproduktion finanzell immer stärker ins Gewicht.
Dies sind
Gründe, weshalb unser Dachverband „Bund Deutscher Baumschulen“ bereits im
Dezember 2019 eine Preiserhöhung für die Pflanzsaison Herbst 2020/Frühjahr 2021
über alle Pflanzensortimente beschlossen hat.
Ausblick: Wir sind sehr erfreut und erleichtert
über die finanzielle Unterstützung der Waldbesitzer durch die neuen
Fördersätze. Jetzt sind neben der Pflanze und der Pflanzung auch die Pflege mit
berücksichtigt. Wir hoffen, dass mit diesem Anreiz die Nachfrage nach
hochwertigen Forstpflanzen steigt, freie Flächen rasch wieder aufgeforstet
werden und sowohl Waldbesitzer als auch Baumschulen gemeinsam zuversichtlich in
die Zukunft schauen können.
Die
Pflanzenversorgung für die Pflanzsaison im bevorstehenden Herbst/Winter/Frühjahr
2020/21 ist sehr gut, dennoch bitten wir Sie frühzeitig an Ihren Pflanzenbedarf
zu denken. Kleinere Engpässe könnte bei alternativen Baumarten geben, da hier
Saatgut und Pflanzmaterial noch nicht in ausreichender Menge zur Verfügung steht.
Es soll
wieder ein stabiler Wald für zukünftige Generationen entstehen, der alle an ihn
gestellten Aufgaben erfüllen kann.
29.05.2020 Abschluß Förderung Windwurfaufarbeitung „Sabine“ und evtl. Aufarbeitung Trockenschäden,
Bokä Januar – Mai (Juni) 2020
Hier: Erinnerung interne Frist 14. Juni für Rücksendung einer bzw. der
Ihnen zugesandten Beteiligungserklärung am WBV-Sammelantrag
Betroffen sind bzw. angesprochen fühlen sollten
sich Waldbesitzer, die
entweder
-
die im Jahr 2020 von "zufälligen Ergebnissen"
wie Sturm Sabine im Februar und Trockenschäden betroffen waren, und
-
diese Schäden rechtzeitig waldschutzwirksam
selbst aufgearbeitet und beseitigt bzw. aufarbeiten und beseitigen haben
lassen, und
-
die bei der WBV im System bisher nicht erfasst
sind, da keinerlei Verkauf von Sortimenten über die WBV stattgefunden hat (z.B.
Bauholz- oder Brennholzeigenbedarf, privater Verkauf etc.) und
-
bisher keinen eigenen Förderantrag beim AELF
gestellt haben (z.B. zu erwartende Förderung unter Bagatellgrenze 500 €)
oder
-
obwohl in
2020 bis dato ein vollständiger oder teilweiser Verkauf von Schadholzmengen und
-Sortimenten über die WBV stattgefunden hat oder derzeit abgewickelt wird,
-
Sie
bisher keinen eigenen Förderantrag beim AELF gestellt haben (z.B. zu erwartende
Förderung unter Bagatellgrenze 500 €) und
-
Sie
bisher noch keine "Beteiligtenerklärung" von der WBV erhalten haben
und/oder bei der für Sie zuständigen Dienststelle der WBV oder der
Geschäftsstelle eingereicht haben
Alle Hintergrundinformationen und die wichtigsten
Links zu Förderprogrammen und sämtlichen Formularen finden Sie auf unserer
Homepage unter
http://www.wbvregensburg-nord.de/servicehs.html
=> Rubrik:
Maßnahmenträgerschaft überbetriebliche Förderung
07.01.2020 Arge
Jagdgenossenschaften tagt in Barbing
Am Dienstag, 14. Januar findet ab 19:30 Uhr
im Gasthaus Deutsch in Barbing die Kreisversammlung der Arbeitsgemeinschaft
der Jagdgenossenschaften im Bayerischen Bauernverband statt. Neben aktuellen
Informationen von der unteren Jagdbehörde sowie dem AELF Regensburg zum
Klimawandel und Waldumbau stehen Referate zum Thema Kitzrettung und zum Wolf in
der Oberpfalz auf der Tagesordnung. Zur Aussprache und Diskussion bietet sich
Gelegenheit.
13.11.2019 Mitgliederversammlung
2019 incl. kl. 50-Jahrfeier am Sa, 30.11.
Wir laden hiermit unsere Mitglieder mit
Familienangehörigen sehr herzlich zu unserer Mitgliederversammlung 2019
inclusive kleiner 50-Jahrfeier ein.
1.
Begrüßung
2.
Tätigkeitsberichte des 1. Vorsitzenden und der
Geschäftsführung
3.
Kassenbericht/Kassenprüfbericht des GJ 2018,
Entlastung der Vorstandschaft
4.
Haushaltsvoranschlag 2020; Beschlussfassung
5.
Wünsche und Anträge
- P a u s e -
50 Jahre WBV Regensburg-Nord
(Kaffee,
Kuchen vom Buffet u. Getränke frei)
6.
Vorträge, Kurzreferate:
50 Jahre WBV
Regensburg-Nord – Rückblick – aktuelle
Situation – Ausblick
-
aus waldbaulicher
Sicht (Erich Kufner und Franz Löffl, AELF
Regensburg)
-
aus Sicht der
Vorstände und Geschäftsführer
7.
Grußworte
8.
Schlusswort
Wir würden uns sehr freuen, Sie in Bernhardswald
begrüßen zu dürfen.
Im Rahmen der Veranstaltung bietet Ihnen die Fa. Kolbeck,
Regenstauf wieder die Möglichkeit, sich über aktuelle Trends manueller
Forsttechnik zu informieren und sich mit Betriebsmitteln auszustatten.
31.10.2019 WBV-Lehrfahrt
nach Oberbayern am Freitag, 22.11.2019
Unsere Mitglieder und Ihre Familien möchten wir hiermit
sehr herzlich zu unserer traditionellen Lehrfahrt einladen. Wie bereits im
WBV-Bladl Nr. 34 vom Oktober 2019 angekündigt, sind Oberbayern (Mangfalltal/Trinkwasser-Schutzgebiet
Taubenberg: Stadtwerke München, Städt. Forstamt München) und München (Xylothek
und Holzforschung München in Schwabing) die Fahrtziele, die wir – nicht zuletzt
aufgrund der Verkehrsproblematik des Großraumes München (noch dazu an einem
Freitag) und möglichen Witterungsunbilden Ende November - in diesem Jahr
umweltfreundlich mit Bus und Bahn kombiniert zu erreichen suchen. Die
vollständige Einladung und Anmeldeformular finden sie hier
19.08.2019 Wieder
Jagdkurs der Landkreis-WBVen im Winter 2019/2020
Die WBV Hemau als Träger mit Unterstützung der
Landkreis-WBVs organisiert heuer wieder einen eigenen Jagdkurs im Raum
Regensburg/ Kelheim.
Der Kurs beginnt Mitte Oktober 2019 und bereitet
Interessierte bis Februar 2020 an 9 Wochenenden (jedes zweite Wochenende Sa, So
ganztägig von 8 – 16 Uhr) im Blockunterricht gezielt auf die Jägerprüfung vor.
Hinzu kommen 4 Schießstandtermine sowie Waffenhandhabung und Praxisunterricht
nach freier Absprache.
Die Ausbildung erfolgt durch erfahrene Jäger,
Biologen und Förster. Die Intention der WBVen ist es, Jäger auszubilden, die
ethisch vertretbar, tierschutzgerecht und wildbiologisch sinnvoll die Jagd
ausüben. WBV-Mitglieder, deren Ehegatten und Kinder erhalten 100 € Rabatt auf
die Kursgebühren.
Nähere
Info`s unter: https://www.wbv-hemau.de/19169-Jagdkurs.html
12.08.2019 Ergebnisse Abschussplanung im Landkreis Regensburg
Wie bereits
im WBV-Bladl Nr. 33 vom März 2019 ausführlich dargestellt (http://www.wbvregensburg-nord.de/wbvmitteilungsblatths.html)
waren die Ergebnisse des Vegetationsgutachtens von 2018 aus forstlicher Sicht
ernüchternd, in 10 von 15
Hegegemeinschaften im Landkreis war der Verbiss zu hoch bzw. deutlich zu hoch. Die
Empfehlungen der forstlichen Fachbehörden, der gesetzliche Grundsatz Wald vor
Wild – auch im Hinblick auf die prekäre Waldschutzsituation, große
Kalamitätsflächen und gravierenden Klimaveränderungen – wurde von vielen an den
Abschussplanungen beteiligten Akteuren und nicht zuletzt von der Unteren
Jagdbehörde weitgehend ignoriert.
Klaus
Gansert, AELF Regensburg und Mitglied des Jagdbeirates fasst die Ergebnisse der
Abschussplanung, dem über ein halbes Jahr langwieriges Prozedere auf
gesetzlicher Grundlage vorausgegangen war, wie folgt zusammen:
“Landkreisweit
hat sich das Ergebnis im Vergleich zu 2015 wieder verschlechtert.
Damals wurde der Verbiss noch in 7 Hegegemeinschaften als tragbar beurteilt, in
8 Hegegemeinschaften als zu hoch. Um überhaupt eine Verbesserung der
Verbisssituation zu erreichen, wird von den forstlichen Fachbehörden in
Hegegemeinschaften bzw. Jagdrevieren bei einer Abschussempfehlung „erhöhen“
bzw. „deutlich erhöhen“ eine Abschusserhöhung von mindestens 20 % bzw. 30 %
empfohlen, flankiert von weiteren Maßnahmen wie Erhöhung der Abschussquote für
weibliches Wild, Schwerpunktbejagung, Äsungsverbesserung insbesondere außerhalb
des Waldes etc..
Tatsächlich wurde bei der
Abschussplanung für die nächsten 3 Jagdjahre in keiner Hegegemeinschaft
der Abschuss um mehr als 10 % erhöht!
Die Untere Jagdbehörde begründet dieses Vorgehen damit, dass
von den Jagdgenossenschaften keine Forderungen nach höheren Abschüssen gestellt
wurden (von Ausnahmen abgesehen). Falls in einzelnen Jagdrevieren der Abschuss
nennenswert erhöht wurde, wurde dies wohl in anderen Jagdrevieren innerhalb der
Hegegemeinschaft „kompensiert“.
Teilweise wurden von der Unteren Jagdbehörde Nachforderungen
an die Jagdrevierinhaber gestellt, in der Regel war lt. Jagdbehörde die Aussage
der Jagdgenossenschaften „von uns wird keine Erhöhung des Abschusses
gewünscht“. Konfliktfälle zum Thema Wald-Wild würden nur in seltenen Fällen an
die Jagdbehörde herangetragen, landkreisweit ca. 2 Fälle im Jahr (in der
forstlichen Beratung der WBV bzw. der Förster des AELF ist dies völlig anders,
Klagen über zu hohem Verbiss kommen da sehr häufig!).
Diese Abschussplanung für die
nächsten 3 Jahre bedeuten einen Stillstand beim Verbiss auf häufig hohem
Niveau!
Scheinbar haben weder die Appelle der
Waldbesitzervereinigungen im Landkreis an ihre Mitglieder noch das
Vegetationsgutachten und die mit hohem Aufwand erstellten revierweisen Aussagen
der Förster des AELF eine Wirkung bei den Waldbesitzern und
Jagdgenossenschaften gezeigt. Auch die Möglichkeit zu gemeinsamen Waldbegängen
zum Thema Wald und Wild mit Förstern, Waldbesitzern und Jagdpächtern, wie vom
AELF angeboten, wurde nur im geringen Umfang in Anspruch genommen.
Die Untere Jagdbehörde im Landkreis Regensburg scheint nicht
gewillt, höhere Abschüsse bei Abschussempfehlungen des AELF im
Vegetationsgutachten „erhöhen“ bzw. „deutlich erhöhen“ durchzusetzen, solange
diese nicht von den Jagdgenossenschaften eingefordert wird.
Solange die Waldbesitzer und Jagdgenossenschaften nicht aktiv Forderungen zur Rehwildbejagung
stellen (nicht an das AELF oder die WBV, sondern an die Untere
Jagdbehörde!), wird sich an diesem Zustand nichts ändern!"
Na dann viel Spaß beim Waldumbau!
29.06.2019 SüdOstLink – (Eilt!!!)
- Einspruchsfrist bei der Bundesnetzagentur
11. Juli 2019 beachten
Beispielhaft und als
Hilfestellung verweisen wir auf folgende Internet-Links:
·
https://www.stromautobahn.de/startseite/konsultation/
- Unterschriftenlisten
der „BI östli. Lkrs. Rgbg gegen Südostlink“
bis Fr, 05. Juli bei/zu Josef
Zierer, Hechthof 1, 93179 Brennberg
abgeben/senden.
Der deutschlandweite Ausbau
der Übertragungsnetze - u.a. durch Hochspannungsgleichstrom-Übertragungstechnik
(HGÜ) auf Basis von Erdkabeln macht auch vorm Landkreis Regensburg nicht halt.
Die WBV Regensburg-Nord sieht
den von der Bundesregierung durchgepeitschten Netzausbau in ganz Deutschland
(insgesamt mehrere Tausend Kilometer neue Stromleitungen auf unterschiedlichen
Spannungsebenen) in der geplanten Form mehr als kritisch, wenig intelligent,
schon gar nicht innovativ und in seinen Auswirkungen völlig konträr zu einer
von der WBV seit jeher propagierten - und von unseren Mitgliedern auf ihren
Höfen praktizierten - dezentralen Bürgerenergiewende, die die Wertschöpfung
möglichst in der Region hält und mit der Schöpfung verantwortlich umgeht.
Die offiziellen Begründungen
für diesen Investitionswahnsinn in Milliardenhöhe, der einen weiteren starken
Strompreisanstieg impliziert und zementiert, können von den meisten,
konzernunabhängigen Experten nicht nachvollzogen werden.
Allein dem Netzausbau in der
Oberpfalz im Rahmen des SüdOstLinks, des Ostbayernrings und diversen weiteren
Ausbaumaßnahmen werden hunderte Hektar Wald geopfert. Auch die Mitglieder der
WBV Regensburg-Nord im östlichen Bereich sind nach derzeitigem Planungsstand
mit ihren land- und forstwirtschaftlichen Flächen unmittelbar betroffen. Die zu
erwartenden notwendigen Eingriffe beim Bau in Natur, Boden, Wasserhaushalt und
Landschaft - nicht zuletzt aufgrund des nicht einfachen Reliefs - können am
ehesten wohl mit der Trasse einer Bundesstrasse in schwierigem Gelände
verglichen werden.
Gleichzeitig wird an allen
Einwohnern der betroffenen Gemeinden (z.B. Wiesent, Brennberg, Altenthann...)
ein neuer Feldversuch gestartet, der in seinen gesundheitlichen Auswirkungen
aufgrund fehlender Datenlage kaum abgeschätzt werden kann. Dabei sind viele
unserer Mitglieder schon jetzt durch Hochspannungsleitungen belastet, deren
Auswirkungen weit über den Nahbereich der Trassen hinausgehen.
Hinsichtlich der kurz-,
mittel- und langfristigen Auswirkungen des Leitungsbaus auf die Ökosysteme und
den Mensch bestehen derzeit - vor allem vor dem Hintergrund des Klimawandels -
große Unsicherheiten und eine fundierte wissenschaftliche Folgenabschätzung ist
aufgrund fehlender Daten nicht möglich.
Am 29.03. hat der
Übertragsungsnetzbetreiber TENNET den im laufenden Planungsverfahren für den
SüdOstLink (Höchstspannungsleitung HGÜ-Erdkabeltrasse Wolmirstedt - Isar) in
den letzten 2-3 Jahren herausgearbeiteten und bei der Bundesnetzagentur
(BNetzA) eingereichten bevorzugten "vertieften Planungsstand"
(endgültiger Vorschlagskorridor und beabsichtigter Trassenverlauf im Detail
=> Bundesfachplanung §6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz kurz NABEG, Beginn
des Hauptverfahrens der Bundsfachplanung) veröffentlicht.
Damit wird die nächste Stufe,
das sogenannte Planfeststellungsverfahren eröffnet, bevor dann in einer letzten
Stufe die Baudurchführung gesetzlich verankert wird. Nur
wer jetzt bis 11. Juli bei der
Bundesnetzagentur (Postanschrift: Bundesnetzagentur Referat 803, Postfach 8001,
53105 Bonn email: vorhaben5@bnetza.de)
Einspruch erhebt und Einwendungen anmeldet, darf beim nächsten Termin und einer
noch möglichen Trassenverschiebung mitreden und am Erörterungsverfahren
teilnehmen. Spätere Einwendungen sind auf Grund des
Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) nicht zugelassen.
Hier noch einige weitere Links zur
Vorinformation:
·
https://www.tennet.eu/de/unser-netz/onshore-projekte-deutschland/suedostlink/
20.05.2019
SüdOstLink – Leitungsbau wirf viele Fragen auf
Nicht nur in der
Landwirtschaft, gerade auch im Wald wirft der geplante - im dichtbesiedelten
Mitteleuropa bei schwierigem Relief bisher beispiellose - HGÜ-Leitungsbau mit
Erdkabeln viele Fragen auf:
Auf Trassen für Erdkabel darf voraussichtlich kein Baum mehr wachsen. Die Fragen von Entschädigungen, Ausgleich und Ersatz sind bis dato gerade im Wald mehr als unzureichend geklärt. Die bisher üblichen Entschädigungsrichtlinien basieren vielfach auf alten Grundlagen. Die Beweislast ist eines der Grundprobleme.
Beispielhaft für die zwischen Frauenzell und Wiesent unmittelbar mit der Schmalseite westlich an die Staatsstrasse angrenzenden, zahllosen oft mehrere hundert Meter langen schmalen Waldstreifen stellen sich aus Sicht der WBV Fragen wie diese:
· Wie wird sichergestellt, dass diese Waldflächen während und nach dem Bau überhaupt noch eine(n) praxistaugliche(n) Zugang/Zufahrt/ Holzlagermöglichkeit haben oder erhalten?
· Soll und kann beispielsweise - mangels alternativer Erreichbarkeit der Flächen - wirklich während der Bauzeit über einen längeren Zeitraum z.B. auf eine Käferbekämpfung oder ein Windwurfaufarbeitung verzichtet werden? Mit welchen Folgeschäden und -Kosten für das gesamte Waldgebiet?
· Wie soll der Waldbesitzer damit umgehen, wenn zum Zeitpunkt des Trassen-Aufhiebs/-Holzeinschlages beispielsweise ein Nadelholz-Altbestand kaum kostendeckend vermarktbar ist, weil eine prekäre Holzmarktsituation wie aktuell vorliegt?
· Können die in Hochglanzbroschüren vollmundig propagierten Bodenschutzkonzepte in der Praxis wirklich umgesetzt werden?
· Was ist mit Kollateralschäden in anliegenden Flächen durch Windwurf, Schneebruch, Trockenschäden, Borkenkäfer, Aushagerung, Erosion, Überschwemmungen etc., die möglichweise erst lange nach der "Endabnahme" mit TENNET zutage treten?
· Wie werden die in den letzten Jahren getätigten Investitionen von Waldbesitzern bewertet und entschädigt (z.B. in befestigte Strassenanschlüsse und Holzlagerplätze, Durchlässe etc. z.B. entlang der Frauenzeller Straße), die zwangsläufig durch die Baumaßnahmen zerstört oder gar obsolet werden?
· Ist die Erdkabeltrasse letztlich rechtlich eine Waldumwandlung/Rodung? Faktisch wohl schon. Trotzdem ist es nicht unwahrscheinlich, dass für die in Anspruch genommene Waldfläche weiter Berufsgenossenschaftsbeiträge gezahlt werden müssen.
· Wie wird sichergestellt, dass nicht nur für die unmittelbar von der Trasse in Anspruch genommene Fläche entschädigt wird, sondern auch mögliche Verkehrswertverluste für die gesamte Waldfläche berücksichtigt werden, die zwangsläufig schon jetzt in den betroffenen Bereichen, aber spätestens mit dem Planfeststellungsbeschluss voll durchschlagen werden?
· Was soll/darf man überhaupt mit den Trassenflächen zukünftig anfangen ? Weihnachsbaumkulturen ? Viehhaltung - und wenn ja, wäre die denn gesund für die Tiere? Ist es möglich und ethisch vertretbar, "Ökologisches Schneisenmanagement" als Kompensationsausgleich für andere Eingriffe zu vermarkten (Stichwort: Ökopunkte)?
· Wer darf den Gutachter festlegen?
· etc. etc.
Die vorstehende spontane Aufzählung von ungeklärten Fragen bzw. nach derzeitiger Entschädigungspraxis unbefrriedigender Lösungen ist bei weitem nicht vollständig! Wir möchten damit nur dringend appellieren, sich baldmöglichst mit den drohenden Veränderungen auseinanderzusetzen und Ihre Anliegen auch den Branchenvertretungen (z.B. Bauernverband) lautstark kundzutun, die wahrscheinlich Verhandlungspartner für Rahmenvereinbarungen mit den Vorhabenträgern sein werden.
Sicher haben auch Sie im Zusammenhang mit und im Hinblick auf mögliche Beeinträchtigungen Ihres Waldes vor, während und nach dem Bau einer möglichen Erdkabeltrasse durch Ihre Grundstücke, der Waldbewirtschaftung, Entschädigungen, Ausgleich und Ersatz noch viele Fragen. Wir sind gerne bereit, laufend Ihre Fragen zu sammeln und an unsere Dachoganisation und den Waldbesitzerverband, TENNET und Bundesnetzagentur gebündelt weiterzugeben.
Unabhängig von der WBV sollte jedermann - ob Waldbesitzer oder nicht, ob von der Trasse betroffen oder nicht - auf jeden Fall mit seinen grundsätzlichen Einwendungen und Bedenken selbst schriftlich bei der Bundesnetzagentur vorstellig werden. Die weitreichenden Konsequenzen der von der Bundesregierung geplanten - aus Sicht einer Bürgerenergiewende - völlig falschen Investitionen im hohen Milliardenbereich in Deutschland werden lange nachhallen und über Jahrzehnte alle Bürger belasten. Sofern noch nicht geschehen: Machen Sie deshalb auch im Freundes-, Verwandschafts- und Bekanntenkreis mobil.
Auch wenn Punkte wie die Beweislast oder Gutachten für Schäden erst weit hinten im Planfeststellungsverfahren angesiedelt sind, ist es wichtig, sich jetzt sofort bei der Bundesnetzagentur mit Ihren persönlichen Fragen lautstark - am besten schriftlich bis spätestens zum 11. Juli 2019 mit Ihren Fragen und Einwendungen bemerkbar zu machen.
Die erste Frage sollte immer noch sein, ist der Netzausbau in der derzeit durchgepeitschten Version sinnvoll und rechtskonform. Muss die Leitung wirklich sein?
Anlagen:
- Bayerisches Gesetz über die entschädigungspflichtige Enteignung (BayEG)
- Unterschriftenlisten "Bürgerinitiative östlicher Landkreis Regensburg gegen den SüdOstLink" (vor kurzem gegründet) => bitte schnellstmöglich in Ihrer Familie, in Ihrem privatem und beruftlichen Umfeld verteilen und die ausgefüllten Listen postalisch bis spätestens 05. Juli senden an: Zierer Josef sen., Hechthof 1, 93179 Brennberg 09484/221
Links/Kontakte zu Bürgerinitiativen im WBV-Gebiet:
https://www.buefa-regensburg.de
https://www.bi-walhalla-landschaft.de/startseite
"Bürgerinitiative östlicher Landkreis Regensburg gegen den SüdOstLink" (vor kurzem gegründet, Organisationsstruktur noch im Aufbau, Unterschriftenlisten bis spätestens Freitag, 05. Juli bei/zu Josef Zierer, sen., Hechthof 1, 93179 Brennberg abgeben/senden. (Tel: 09484/221)
Interessante Hintergrundinformationen für Ihre Einwendungen finden Sie beispielsweise auch hier:
https://www.stromautobahn.de/startseite/konsultation/
https://regensburg.bund-naturschutz.de/energie-ak-energie/readmore-stromautobahn.html#c39737
https://www.bund-naturschutz.de/energie/publikationen.html
https://www.samos-ev.de/bay-energiegipfel-13-12-2018-vortrag-fazit-prof-m-sterner/
18.01.2019 Ergebnisse
des Vegetationsgutachtens 2018 – Jetzt Handeln
Ergebnisse des Vegetationsgutachtens 2018 aus
forstlicher Sicht enttäuschend !
Wie
Forstdirektor Erwin Engeßer im Rahmen der Jahreshauptversammlung der WBV Anfang
Dezember 18 bereits vorsichtig angedeutet hat, gibt es kaum Verbesserungen,
dagegen leider oft wieder deutliche Verschlechterungen.
Abschlußbericht
zum forstlichen Gutachten 2018 für ganz Bayern finden Sie unter folgendem Link:
http://www.stmelf.bayern.de/wald/jagd/forstliches-gutachten/index.php
Die
detaillierten Zusammenfassungen auf Hegegemeinschaftsebene im Bereich der WBV
Regensburg-Nord finden Sie hier:
Die
Forstlichen Gutachten sind für die Beteiligten an der Abschussplanung –
Jagdvorstand, Eigenjagdbesitzer und Revierinhaber - ein wichtiges Hilfsmittel,
um für die jeweils kommende Planungsperiode gesetzeskonforme Abschusspläne für
das Schalenwild aufzustellen. Für die unteren Jagdbehörden stellen die
Gutachten eine wesentliche Entscheidungsgrundlage bei der Abschussplanung dar.
Wie geht’s weiter
Für die
Ebene der einzelnen Jagdgenossenschaften haben die jeweiligen Vorsitzenden die
entsprechenden Auswertungen erhalten – inclusive der von den Ämtern automatisch
bzw. auf Antrag erstellten „Revierweisen Aussagen“.
Um sich ein konkreteres Bild
von der Lage machen zu können, setzen Sie sich bitte mit der für Sie
zuständigen Jagdgenossenschaft in Verbindung, um diese Unterlagen einzusehen
oder lassen Sie sich Kopien der Auswertungen, der in der vergangenen bzw. in
den vergangenen Periode(n) in Ihrem Jagdbogen festgesetzten Abschußpläne und
dergleichen aushändigen oder zusenden.
Ansprechpartner
Bei Problemen mit der
Vorstandschaft Ihrer Jagdgenossenschaft können Sie sich neben Karl Frank von
der Unteren Jagdbehörde (0941/4009-311) u.a. an folgende Ansprechpartner
wenden:
z.B. aus dem ab 2018 neu
zusammengesetzten Jagdbeirat an den Vertreter der Forstwirtschaft Herrn
Fritz Rahm (f.rahm@freenet.de, 09491/858) oder den Vertreter der
Jagdgenossenschaften Herrn Albert Robold (09451/1068), das AELF Regensburg
(Herrn Cornelius Bugl 0941/2083-2014) oder die für Sie zuständigen
Betreuungsförster der AELF. Nachfolgend in aller Kürze die Zusammenfassung der
Ergebnisse der Hegegemeinschaften im Kernbereich der WBV Regensburg-Nord im
Original-Wortlaut: HG Donaustauf, HG Hubertushöhe, HG Karlstein, HG Wörth
Neue Abschusspläne für
Periode ab 2019 - – jetzt handeln! –
In
den kommenden Wochen werden die „neuen“
3-Jahresabschusspläne für Rehwild aufgestellt. Die Grundeigentümer – vertreten
durch den Jagdvorstand - haben dabei eine mit entscheidende Rolle. Der
Abschussplan wird zwar durch den Revierinhaber erstellt, er benötigt aber
hierzu das Einvernehmen des Jagdvorstandes.
Die Forstlichen Gutachten
sind für die Beteiligten an der Abschussplanung – Jagdvorstand,
Eigenjagdbesitzer und Revierinhaber - ein wichtiges Hilfsmittel, um für die
jeweils kommende Planungsperiode gesetzeskonforme Abschusspläne für das
Schalenwild aufzustellen. Für die
unteren Jagdbehörden stellen die Gutachten eine wesentliche
Entscheidungsgrundlage bei der Abschussplanung dar.
Die
innerhalb der Hegegemeinschaften oft höchst unterschiedliche Verbiss-Situation
wurde durch „Revierweise Aussagen“ konkretisiert. Damit haben Sie für den
Dialog mit Ihrem Jagdausübungsberechtigen eine gute Basis
Der
weitere Weg zu den „neuen“ Abschussplänen:
- Den Jagdgenossenschaften u. den Jagdausübungsberechtigten
(„Revierinhabern“) wurde von den Ämtern für Landwirtschaft u. Forsten die
Ergebnisse der revierweisen Gutachten mit Aussagen zur Verbissbelastung u. mit
einer Abschussempfehlung (z.B. deutlich erhöhen) zugestellt.
- Die Revierinhaber erstellen derzeit mit Hilfe des bereits
verteilten amtlichen Vordruckes einen Abschussplan-Vorschlag (der den
gesetzlichen Vorgaben und den Grundaussagen des forstlichen Gutachtens
entsprechen soll)und legen diesen der
Vorstandschaft ihrer Jagdgenossenschaft zur Prüfung vor.
- Die Vorstandschaft fasst dazu einen Beschluss
(Einvernehmen wird erteilt oder nicht). Sie kann in dem Fall, dass sie nicht
mit dem Vorschlag des Revierinhabers einverstanden ist, einen eigenen Vorschlag
machen und die Zahlen in dem dafür vorgesehenen Feld eintragen (ggf. kurze
Begründung beilegen)
- Anschließend
legt der Revierinhaber den Vorschlag dem Leiter der Hegegemeinschaft vor. Auch
dieser kann einen eigenen Vorschlag machen.
- Der
HG-Leiter legt die gesammelten Vorschläge bis spätestens 10. April Herrn Karl
Frank (0941/4009-311) von der Unteren Jagdbehörde am Landratsamt zur
Entscheidung vor.
- Herr Frank
von der UJB wird dann die Vorschläge aller Beteiligten prüfen und
Unstimmigkeiten klären.
- Die
Entscheidung (Bestätigung des Vorschlages oder Festsetzung z.B. höherer
Abschusszahlen) wird von Herrn Frank dann bis zum 30. April im Einvernehmen mit
dem Jagdbeirat getroffen und den Beteiligten zugestellt werden.
Der Jagdbeirat hat bisher lt. Aussage
von Herrn Frank von der Unteren Jagdbehörde in ALLEN Fällen, in denen die
Jagdgenossenschaft einen höheren Abschuss wollte als der Pächter den Vorschlag
der Jagdgenossen umgesetzt!
Also, tun Sie sich bald mit möglichst vielen anderen seit
vielen Jahren geschädigten Waldbesitzern Ihrer JG zusammen, sprechen Sie sich
mit anderen Jagdgenossen eines Jagdreviers ab.
ð Gehen Sie gemeinsam zu Ihrem Jagdvorstand.
ð Werfen Sie einen Blick auf die Historie der
vergangenen 3-Jahres-Abschusspläne. Sehen Sie sich die relativen Erhöhungen
bzw. Absenkungen, aber auch die absoluten Abschusszahlen sowie das
Geschlechterverhältnis an. Lassen Sie sich die für die jeweiligen Jagdreviere/Jagdgenossenschaften vorliegenden „Revierweisen Aussagen“
mit den Abschussempfehlungen der Forstbehörde zeigen, die jeder
Jagdgenossenschaft zugestellt wurden.
In den Hegegemeinschaften, bei denen 2015 die
Verbissbelastung im Forstlichen Gutachten als „zu hoch“ oder „deutlich zu hoch“
bewertet wurde (= „rote“ Hegegemeinschaften), werden beim Forstlichen Gutachten
2018 ergänzende Revierweise Aussagen von Amts wegen erstellt. Die Beteiligten
müssen hier keinen Antrag stellen, die Aussagen werden verpflichtend gefertigt.
In den „grünen“ Hegegemeinschaften (Wertung der Verbissbelastung 2015 als
„günstig“ oder „tragbar“) werden ergänzende Revierweise Aussagen für das
einzelne Jagdrevier nur auf Antrag von zumindest einem unmittelbar Beteiligten
(Jagdvorstand, Eigenjagdbesitzer, Revierinhaber, einzelne Jagdgenossen)
erstellt.
ð Wenn die Aussagen des Amtes für Landwirtschaft und Forsten
für Ihr Jagdrevier lauten, dass es dringend angebracht wäre, den Abschuss zu
erhöhen bzw. deutlich zu erhöhen, dann sind deutliche Abschussplanerhöhungen
von mindestens 30% und eine Erhöhung vor allem der Quote für weibl. Rehwild
(Geißen) und Kitze/Schmalrehe/Jährlinge das Gebot der Stunde, um in den
nächsten Jahren überhaupt einen positiven Effekt über natürliche Schwankungen
hinaus erzielen zu können.
ð Wenn der Abschussplan-Vorschlag des Revierpächters dem
Jagdgenossenschaftsvorstand bereits vorliegt, lassen Sie sich diesen zeigen.
Sollten aus Ihrer Sicht die Empfehlungen des Vegetationsgutachtens nicht oder
nur ungenügend umgesetzt worden sein, ziehen Sie am besten den
Jagdausübungsberechtigten hinzu, und versuchen einen für alle Beteiligten
tragfähigen Abschussplanvorschlag zu formulieren, der vom Jagdvorstand
gegenüber den Jagdgenossen, aber vor allem auch gegenüber der Unteren
Jagdbehörde und der Hegegemeinschaftsleitung vertreten wird.
ð Wichtig dabei ist, dass sachlich und auf guter fachlicher
Basis diskutiert wird. Solidarität unter den Jagdgenossen ist erforderlich,
insbesondere dort, wo durch unterschiedliche Besitzstrukturen („Waldbauern“ und
„Feldbauern“) unterschiedliche Interessen vorliegen können. Um dies zu
gewährleisten, sind gemeinsame Revierbegänge ein geeignetes Instrument. Sie
dienen dazu, Klarheit über das Ziel zwischen Jagdgenossen und Revierinhabern herzustellen.
Haken Sie bei Ihrer Jagdgenossenschaft nach, wann die entsprechenden Begänge
geplant sind und signalisieren Sie durch Ihre Teilnahme den Jägern, dass Ihnen
dieses Thema wichtig ist.
ð Sollten Sie mit Ihrem Jagdvorstand und dem Jagdausübungsberechtigten
keine Einigung erzielen, sollten Sie versuchen, einen Vermittler hinzu zu
ziehen, z.B. Herrn Karl Frank von der Unteren Jagdbehörde (0941/409-311), die
Revierleiter der Ämter für Ernährung Landwirtschaft und Forsten oder Vertreter
Ihrer Waldbesitzervereinigung.
10.12.2018 Weihnachtsurlaub
der WBV
Weihnachtsurlaub
der WBV vom 22.12. – 06.01.19.
Innerhalb
des o.g. Zeitraumes sind die Dienststellen der WBV nicht besetzt.
In
dringenden Fällen hinterlassen Sie bei den Dienststellen eine Nachricht auf dem
Anrufbeantworter der Festnetznummer oder auf der Handy-Mailbox.
Oder
Sie schicken eine email an: wbvregensburg-nord@t-online.de
10.12.2018 Wald
bei Forstmühle zu verkaufen
1,73 ha, Fichten-Bestand mit 10-20%
Kiefer; Alter 0 – 120 Jahre, überwiegend 60-70 Jahre, überwiegend locker
bestockt (Bestockungsgrad ca. 0,8), auf Teilfläche Naturverjüngung aus Fichte,
Buche und Tanne, Bodenqualität meist mittel – gut, weitgehend unschwieriges
Relief, auf kleiner Teilfläche geringe Blocküberlagerung, trotz lang
gestreckter Grundstücksform recht gute Grunderschließung durch LKW-Weg und
Rückewege, Grundstück vollständig abgemarkt;
Bei Interesse bitte bis 13. Januar
bei Geschäftsstelle mit Name, Anschrift und Telefonnummer melden. Wir leiten
die Kontakte an den Verkäufer weiter.
10.12.2018 Prekärer
Holzmarkt: Situation wird sich weiter zuspitzen
„100 Mio Festmeter Nadelkalamitätsholz in Mitteleuropa durch Borkenkäfer,
Dürre, Sturm in den letzten 14 Monaten“, so EUWID. Ein großer Teil der Schäden
ist noch nicht annähernd aufgearbeitet, geschweige denn auf dem Markt. An der
im WBV-Bladl Nr. 31 vom November skizzierten katastrophalen Lage auf den
Nadel-Holzmärkten hat sich seitdem deshalb auch nichts geändert.
Im Gegenteil!!! Da Tausende von Marktteilnehmer - vom Staatswald bis zum
Kleinprivatwald - angesichts der Situation bei der Fichte ihren
Frischholz-Einschlag auf wenige alternative Kunden, Holzarten und Sortimente
ausrichten, bei denen man sich noch Lichtblicke erhofft bzw. erhofft hatte,
zeichnet sich derzeit gleich das nächste Chaos ab.
Die Lage insgesamt wird sich in der zweiten Winterhälfte und ins Frühjahr
rein nochmal dramatisch zuspitzen. Wir bekräftigen deshalb hiermit nochmals
unsere grundsätzliche Empfehlung, von allen Frischholzeinschlägen Abstand zu
nehmen.
Auch vor Aufarbeitungsbeginn von Zwangseinschlägen (Windwürfe,
Schneebrüche, sich „outendes“ Käferholz, absterbende Kiefern, Weißtannen,
Eschen et al. gilt in den nächsten Monaten ganz besonders: Erst Kontakt mit den
Dienststellen aufnehmen !!!
12.11.2018 Einladung
Jahreshauptversammlung 2018
Die Jahreshauptversammlung der WBV Regensburg-Nord findet am
Samstagnachmittag, 01.12.2018 13:00 Uhr im Gasthaus Lingauer in Bernhardswald
statt. Tagesordnung wie folgt:
20. Begrüßung
21. Tätigkeitsberichte 1. Vors. u.
Geschäftsführer
22. Kassenbericht/Kassenprüfbericht des
Geschäftsjahres 2017, Entlastung der Vorstandschaft
23. Haushaltsvoranschlag 2019;
Beschlussfassung
24. Wünsche und Anträge
25. Grußworte 1
- Pause –(ca. ab 14:45 Uhr Beginn öffentlicher Teil)
26. Hauptreferat: „Grenzermittlung im Wald und Fragen zu Grenzen im Wald“
Geschichte/Entstehung der Vermessung und heutiger
Grenzen/ Vermessung heute, Besonderheiten im Wald, Grenzstreitigkeiten/ Antrag,
Ablauf, Kosten von Vermessungen/ Fragen u. Diskussion
Alfons Steimer / Norbert Seelus, Amt
für Digitalisierung, Breitband u. Vermessung Regensburg
27. Grußworte 2
28. Aktuelle Informationen des AELF
und Ihrer WBV
29. Schlusswort
Wir würden uns sehr freuen, Sie in Bernhardswald begrüßen zu dürfen.
Auf der Veranstaltung bietet Ihnen die Fa. Kolbeck,
Regenstauf wieder die Möglichkeit, sich über aktuelle Trends manueller
Forsttechnik zu informieren und sich mit Betriebsmitteln auszustatten.
24.09.2018 Regionaltage
Landkreis Regensburg
Auch heuer finden wieder
traditionell die Regionaltage des Landkreises Regensburg statt. Das
ausführliche Programm finden Sie unter www.landkreis-regensburg.de.
Ganz besonders möchten wir auf folgende
Veranstaltungen des Holzforums Regensburg und der Landkreis-WBVen aufmerksam
machen:
- Dienstag, 25.09.2018 18:00
Uhr
Dietrich-Bonhoeffer Kirche, Bahnhofstr. 10, 93173 Wenzenbach
=> Verleihung des
Holzbaupreises 2018 : Mit dem Wettbewerb
„Regionaler Holzbaupreis 2018“ zeichnet der Landkreis Regensburg in Kooperation
mit dem Holzforum Regensburger Land e. V. bereits zum vierten Mal positive und
nachahmenswerte Beispiele für den Einsatz von Holz in öffentlichen,
gewerblichen und privaten Bauten aus. Die Preisverleihung findet am 25.
September in der Dietrich-Bonhoeffer-Kirche in Wenzenbach statt.
- Samstag, 29.09.2018 09:00 - 14:00 Uhr
Schreinerei Krotter, Dorfstr. 33, Oberpfraundorf (93176 Beratzhausen)
=> Vom Baum zum Brett -
Wie sich ein Baumstamm in ein Möbelstück verwandelt: Die Bau- und Möbelschreinerei Krotter in Oberpfraundorf öffnet ihre
Täüren und gewährt Einblick in die Weiterverarbeitung des Rohstoffes Holz. Die
Besucher können zusehen, wie verschiedene Holzarten je nach Verwendung unterschiedlich
aufgeschnitten werden und wie aus einem Brett ein Fenster oder ein Möbelstück
entsteht. Ein kleiner Imbiss rundet das Angebot ab.
Auf dem Gelände der
Schreinerei finden Sie zudem einen Infostand der Waldbesitzervereinigungen
Hemau und Pielenhofen zum Thema Wald und Holz. Die Geschäftsführer Josef
Achhammer und Michael Frank stehen für Ihre Fragen zur Verfügung.
- Samstag, 29.09.2018 09:30 - 11:30 Uhr Schönach
Treffpunkt: Parkplatz an der B8 Regensburg-Straubing zwischen Griesau
und Schönach, gegenüber Abzweigung Sünching. Der Weg zur Waldfläche ist für
verspätete Teilnehmer ausgeschildert.
=> Holzrücken mit Pferden
im Natura2000-Gebiet bei Schönach: Die
WBV Regensburg-Süd zeigt auf eindrucksvolle Weise, wie bereits eingeschlagenes
Stammholz mit Pferden gerückt wird. Insbesondere in schwer zugänglichen
Gebieten oder an nassen Standorten ist die Pferderückung in Kombination mit der
Maschine nach wie vor ein fester Bestandteil der Holzernte. Die WBV stellt den
Besuchern den gesamten Ablauf des Rückens vor, um den Aspekt der Bodenökologie
und der Wirtschaftlichkeit zu verdeutlichen. Die Veranstaltung findet in einem
bedeutenden Natura 2000-Gebiet statt. Mit seinen dauerhaft nassen Böden, alten
Laubholzbeständen und seltenen Vogelarten erfordert dieser Wald eine besonders
schonenende Bewirtschaftung.
- Samstag, 29.09.2018 14:00 - 16:00 Uhr Kruckenberg
Treffpunkt: Parkplatz am westlichen Ortseingang von Kruckenberg
=> Wanderung zu den
Esskastanien
Die WBV Regensburg-Nord lädt in Kooperation mit dem AELF Regensburg und dem
Forstbetrieb Thurn und Taxis alle WaldbesitzerInnen und sonstigen
Interessierten zu einer naturkundlichen Wanderung rund um die Baumart
Esskastanie ein. Der Baum des Jahres 2018 ist im Landkreis bislang selten zu
finden. Die Wanderung durch die "mediterran" wirkende Landschaft mit
außergewöhnlichen Ausblicken, veranschaulicht die Ansprüche der Esskastanie und
regt die Diskussion über ihre mögliche Rolle beim Waldumbau an. Führung durch
Franz Löffl und Annette Scholz, Förster/in AELF. Hinweis: zum Teil steile Wege
!!!
04.06.2018
Ende der 2 ha-Regelung („Nichtaufgriffsgrenze“)
Waldbesitzer < 2 ha
Waldfläche (vorher 1 ha), die darüber hinaus keine landwirtschaftlichen Flächen
besitzen, mussten lt. einer Verwaltungsanweisung im Hinblick auf eine
Verwaltungsvereinfachung Einkünfte aus Holznutzungen in ihrem Wald bisher gar
nicht versteuern.
Nachdem bald wieder die
Steuererklärungen gemacht werden, möchten wir Sie hiermit ausdrücklich über das
Ende der vorstehenden 2-ha-Regelung (bisherige „Nichtaufgriffsgrenze“)
informieren !!!
Durch die Veröffentlichung des BMF-Schreibens vom
18.05.2018 wurde die alte Vereinfachungs-Regelung mit der Mindestgröße von 2ha
(vorher 1 ha) für einen Forstbetrieb aufgehoben. Es wird nunmehr unabhängig von
der Fläche auf die Gewinnerziehlungsabsicht abgestellt und ist somit immer
gesondert zu prüfen.
Eine Bewirtschaftungsmaßnahme ist nicht
erforderlich.
Für alle Steuerbescheide, die nach dem
Veröffentlichungsdatum 18.05.208 ergehen, gilt somit, dass jeder auch noch so
kleiner Holzverkauf in der Steuererklärung angegeben werden muss. Falls eine
Liebhaberei vorliegen könnte muss dies durch das Finanzamt gesondert
festgestellt werden.
04.06.2018 Chronisch
zu viel Holz am Markt
Es ist einfach zu viel Holz am Markt – in der EU,
Deutschland, Bayern. Ein Zustand, der nach mehreren Kalamitätsjahren in Folge
und wieder fast 35 (!!!) Millionen Festmeter Sturmschäden in der EU in den
letzten 8 Monaten – davon 15 Millionen allein in Deutschland - langsam
chronisch zu werden scheint.
Viele Großsägewerke haben in den
Sturmschadensgebieten (z.B. Mitteldeutschland) großzügig eingekauft (Transport
oft mit Zug). Immer mehr
von diesen Windwurf-Hölzern trifft nun in Bayern ein. Folge: Diese Sägewerke sind
– schon ohne neues Käferholz 2018 – hoffnungslos überlastet.
Die Probleme bei der Holzabfuhr aus dem Wald
werden sich wohl noch weiter verschärfen. Das gilt insbesondere für
Standard-Fixlängenmaße 5m+0,10 oder 4m + 0,10, die bei der Aufarbeitung unbedingt
vermieden werden sollten.
Die Fi-Frischholzpreise sind – trotz bester
konjunktureller Lage - bei den südlichen, fixlängenorientierten Kunden bereits
ab April/Mai 2018 um 5-8 €/fm abgesackt, Käferholz erzielt durch die Erhöhung
des Käferholzabschlages bei diesen Kunden sogar um über 10 €/fm weniger.
Noch haben
wir – innerhalb der Vertragsmengen - für die bevorstehende
nächste „Käferwelle“, zumindest im Juni, z.T. bis Juli preislich
gute Alternativen auf dem bis dato höheren Niveau, aber nur
mit
bestimmten Sortimenten für bestimmte Kunden. Und nur dann erscheint – eine zügige Aufarbeitung vorausgesetzt - aus
jetziger Sicht eine werterhaltende zeitnahe Abfuhr des Holzes und ein Transport
möglichst vieler Borkenkäfer ins Sägewerk möglich.
Generell
gilt: 1. Setzen Sie sich unbedingt vor Einschlagsbeginn mit den zuständigen
Dienststellen der WBV in Verbindung. 2. Bemühen Sie sich ernsthaft, Langholz
auszuhalten.
04.06.2018 Lehrfahrt
2018 erst im Spätherbst
Der traditionelle Jahresausflug der WBV (Lehrfahrt)
wird aufgrund der unverändert bzw. schon wieder sehr hohen Arbeitsbelastung der
Dienststellen (Borkenkäfer, Windwurf, ZE, Sonderbaustellen) und
Terminfindungsschwierigkeiten in diesem Jahr voraussichtlich am Freitag, 12. Oktober stattfinden. Fahrtziel ist
der Raum Kelheim.
Hintergrund:
Forstdirektor Erwin Engesser vom AELF Regensburg wird in Kürze in Ruhestand
gehen. Wir haben Ihn angefragt – und er hat sich netterweise bereit erklärt -
vor seiner offiziellen Verabschiedung im Rahmen unseres Jahresausfluges eine
kleine waldbauliche Exkursion in seinen früheren Wirkungsbereich
(BaySF-Forstbetrieb Kelheim), vorzubereiten und zu leiten. Wir freuen uns
darauf. Die offizielle Einladung und das vollständige Programm erhalten Sie
wahrscheinlich mit dem nächsten Rundschreiben.
10.03.2018 Infoveranstaltung
"Durchforstung am Steilhang - Einsatz des mobilen Seilkranmastes Grizzly
400 Jarder "
=>
Termin: Freitag, 16. März 14:00 Uhr Eden Reha Parkplatz Reifldinger Straße,
Donaustauf - weiter mit Fahrgemeinschaften
Die WBV Regensburg-Nord und das Forstrevier Regensburg des AELF Regensburg
lädt alle interessierten Waldbesitzer zur Infoveranstaltung ein. Die oft bis zu
mehrere hundert Meter langen Steileinhänge zur Bernhardswalder Straße nördlich
von Donaustauf sind vom Relief her selbst für Forstmaschinen mit Traktionswinde
nicht mehr befahrbar. Für die Durchforstung der meist mit jüngeren bis
mittelalten Beständen bestockten Hänge hat sich der Forstbetrieb Thurn und
Taxis für den Einsatz der meist im Gebirge angewandten Seilkrantechnik
entschieden. Der Einsatz eines mobilen Seilkranmastes des Fabrikats
"Grizzly 400 Yarder" ermöglicht den relativ schnellen Aufbau und
Wechsel der Seillinien und damit - auch bei geringeren Entnahmesätzen pro
Trasse - bei tolerierbaren Kosten auch den Einsatz in vergleichsweise kurzen
Hängen von z.B. 100 - 200 Metern Länge. Herr Harrer von der ausführenden Firma
Harrer und Mayer nimmt sich am Freitag Zeit und stellt das System im Einsatz
vor, mit all seinen Kenndaten, Leistungszahlen, Kosten, Möglichkeiten und
Grenzen. Bitte auf festes Schuhwerk achten !!!
10.03.2018 Infoveranstaltungen
"Richtig Pflanzen"
=>
Termin 1: Samstag, 17. März 09:30 Uhr Hofdorf, Dorfplatz, im Bereich der Parkplätze
vor der Bäckerei Freunddorfer - weiter mit Fahrgemeinschaften
=>
Termin 2: Freitag, 06. April 14:00 Uhr Regenstauf, Schloßbergparkplatz beim
Kriegerdenkmal
Nachdem viele Waldbesitzer im Bereich der WBV in den letzten Jahren von
Kalamitäten heimgesucht wurden, sind viele Schadflächen entstanden. Wo die
Voraussetzungen und Möglichkeiten für die Wiederbewaldung und
Bestandsbegründung über Naturverjüngung ganz oder teilweise fehlen - zum
Beispiel fehlende Samenbäume etc. - sind häufig (Ergänzungs-)Pflanzungen
sinnvoll. Seit vielen Jahrzehnten werden in Deutschland Wälder künstlich zum
Beispiel über Pflanzungen wiederaufgeforstet. Dabei wurden und werden leider in
der praktischen Ausführung bis heute immer noch viele gravierende Fehler
gemacht, deren negative Auswirkungen dann oft erst viele Jahre später
offenkundig werden. Die WBV Regensburg-Nord und die Forstrevier Brennberg bzw.
Regensburg des AELF Regensburg laden deshalb alle interessierten Waldbesitzer
zu den 2 Infoveranstaltungen "Richtig Pflanzen" ein. Bitte auf festes
Schuhwerk achten !!!
26.02.2018 Infoveranstaltung
mit Schwerpunkt Arbeitssicherheit am Mi, 07. März 2018 19:30 Uhr Gasthaus „zur
Hütten“ in Bernhardswald
Die WBV Regensburg-Nord lädt alle
Mitglieder und interessierten Waldbesitzer zur Infoveranstaltung ein. Hauptaugenmerk
am Mittwoch 07. März um 19:30 Uhr im Gasthaus "zur Hütten" in
Thonseigen 1, Bernhardswald gilt einem "Sicherheitsupdate" für
den forstlichen Bereich, vor allem ausgehend von der Bewältigung von
Kalamitäten und der ZE-Aufarbeitung (Borkenkäfer, Windwurf, Totholz) bis hin zu
Tätigkeiten der Bestandsbegründung.
Sicherheitsberater Stefan Adelsberger
von der SVLFG wird das traurige Unfallgeschehen der letzten Monate analysieren,
das Bewusstsein für Gefahren wieder neu schärfen und leicht umsetzbare Tipps
bezüglich neuester Ausrüstung und technischer Hilfsmittel, aktueller
Fälltechnik und Verhaltensregeln geben. Sollten Sie im Vorfeld der
Veranstaltung Fragestellungen haben, auf die Herr Adelsberger gesondert
eingehen sollte können Sie Herrn Adelsberger wie folgt erreichen: 0151 65850822
oder stefan.adelsberger@svlfg.de
.
Darüber hinaus erhalten Sie aktuelle
Infos der WBV und des AELF Regensburg. Thomas Iberl, Geschäftsführer der WBV
und Erich Kufner, Privatwaldbetreuuer des AELF stehen für Fragen zur Verfügung.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.
05.02.2018 Eilt!!!
Ergänzende Revierweise Aussagen beantragen
In diesem Jahr werden turnusgemäß die Forstlichen Gutachten
zur Situation der Waldverjüngung erstellt. Die sogenannten Vegetationsgutachten
sind eine wichtige Grundlage für die Erstellung der Abschusspläne für die
kommenden 3 Jahre
Auch heuer besteht wieder die Möglichkeit, dass zusätzlich ergänzende
Revierweise Aussagen erstellt werden. Der Bayerische Waldbesitzerverband hat
sich für ihre Fortsetzung ausgesprochen. Revierweise Aussagen haben sich in der
Praxis bewährt und finden eine hohe Akzeptanz bei den Beteiligten.
In den Hegegemeinschaften, bei denen 2015 die
Verbissbelastung im Forstlichen Gutachten als „zu hoch“ oder „deutlich zu hoch“
bewertet wurde (= „rote“ Hegegemeinschaften), werden beim Forstlichen Gutachten
2018 ergänzende Revierweise Aussagen von Amts wegen erstellt. Die Beteiligten müssen hier keinen Antrag
stellen, die Aussagen werden verpflichtend gefertigt.
In den „g r ü n e n “ Hegegemeinschaften (Wertung der
Verbissbelastung 2015 als „günstig“ oder „tragbar“) werden ergänzende
Revierweise Aussagen für das einzelne Jagdrevier nur auf Antrag von zumindest einem unmittelbar Beteiligten
(Jagdvorstand, Eigenjagdbesitzer, Revierinhaber, einzelne Jagdgenossen)
erstellt.
Der Antrag ist bis spätestens 28.
Februar 2018 schriftlich oder zur Niederschrift beim zuständigen Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten zu stellen. Nähere Informationen und das
Antragsformular finden Sie unter:
http://www.stmelf.bayern.de/wald/jagd/forstliches-gutachten/index.php
Bitte beachten Sie: pauschale Anträge für mehrere
Jagdreviere, zum Beispiel von Arbeitsgemeinschaften der Jagdgenossenschaften,
Kreisverbänden, Forstlichen Zusammenschlüssen oder Hegegemeinschaften, sind
nicht möglich.
02.11.2017 Einladung
Jahreshauptversammlung 2017 mit Neuwahlen
Die Jahreshauptversammlung der WBV Regensburg-Nord findet am
Samstagnachmittag, 18.11.2017 13:00 Uhr im Gasthaus Lingauer in Bernhardswald
statt. Tagesordnung wie folgt:
1.
Begrüßung
2.
Tätigkeitsberichte des 1. Vorsitzenden und der
Geschäftsführung
3.
Kassenbericht/Kassenprüfbericht des
Geschäftsjahres 2016, Entlastung der Vorstandschaft
4.
Haushaltsvoranschlag 2018; Beschlussfassung
5. Neuwahlen gesamte Vorstandschaft
(1./2./3. Vors. sowie mind. 6 Beiräte): Abstimmung über Wahlleiter und
Wahlverfahren (Handzeichen und Blockwahl); Abstimmung über Wahlvorschlag
6.
Hauptreferat: Kathrin Selhuber,
PEFC-Regionalassistentin für Bayern
„Windwurf,
Käfer, Trockenschäden – PEFC-Standards sind für Sie und Ihren Wald gerade bei
der Bewältigung von Schadereignissen wertvoll“
7.
Grußworte
8.
Kurzreferate des AELF Regensburg und Ihrer WBV
zu aktuellen Themen
9.
Wünsche und Anträge
10. Schlusswort
16.10.2017 Waldbegänge
bei Donaustauf am Fr, 20.10. und Fr, 27.10.2017
Die WBV Regensburg-Nord Dienststelle Ost lädt in Zusammenarbeit mit dem
Forstrevier Regensburg des AELF Regensburg alle Mitglieder und interessierten
Waldbesitzer zu 2 Waldbegängen im Kreuther Forst bei Donaustauf ein. Neben der
Behandlung unterschiedlicher waldbaulicher Fragestellungen an den konkreten
Waldbildern, bieten die ca. 2-3-stündigen Veranstaltungen den Teilnehmern auch
die Möglichkeit, in lockerer Atmosphäre persönliche Fragen zu allen Themen der
Waldbewirtschaftung anzusprechen. Keine Anmeldung erforderlich.
Waldbegang 1 - (etwas Kondition erforderlich): Freitag, 20.10. 14:00 - ca. 17:00 Uhr, Treffpunkt: Offizieller
Walhalla-Parkplatz (nordöstl. der Walhalla); von dort ca. 3-stündige
(Berg-)Wanderung (insgesamt ca. 250 Höhenmeter im Aufstieg) auf den
Hellberg/Dachsberg; gutes Schuhwerk erforderlich; kleiner Rucksack für Getränk
und Kleidung empfehlenswert; bitte bei Anfahrt aus Richtung Wörth mögliche
Sperrung der Ortsdurchfahrt Bach/Do berücksichtigen!
Waldbegang 2 - (vom Gelände her keine besonderen Anforderungen, geringe
Entfernungen): Freitag, 27.10. 14:00 Uhr - ca.
17:00 Uhr, Treffpunkt: Hammermühle (zwischen Sulzbach und Unterlichtenwald) -
von dort Fahrgemeinschaften (auf ausreichende Bodenfreiheit achten); bitte
nicht die offiziellen Parkplätze des Landgasthauses Hotel Hammermühle belegen;
evtl. Getränk mitnehmen;
17.09.2017 Termine
zum Thema Wald, Forst, Holz im Rahmen der Regionaltage des Landkreises
Regensburg vom 25.09. - 01.10.2017
·
Waldführung/Vortrag/Wanderung
Sa,
30.09.2017 14:00 Uhr Riegliner Holz, Sinzing
"Wieviel Holz braucht der
Zukunftswald" - Die Fichte vom Bauholzbaum zum Problembaum
Referent: Erwin Engeßer, Bereichsleiter
Forsten, AELF Regensburg
Treffpunkt: Parkplatz Walderlebniszentrum
Rieglinger Höhe 1 93161 Sinzing
So,
01.10.2017 13:30 Uhr Spital Brennberg
"Gemeinsame Wanderung zu Plätzen
ehemaliger Kohlenmeier im Bereich Himmeltal"
Referent: Franz Löffl, Förster und 2.
Bürgermeister Gemeinde Brennberg
Treffpunkt: Spital Brennberg,
Lerchenfeldstraße 1, 93179 Brennberg, anschl. gemeinsame Fahrt zum
Ausgangspunkt
Bitte beachten
Sie die evtl. auch 2 interessante weitere Veranstaltungen zum Thema Köhlerei
und Eisenverhüttung im Vorwald am 29.09. in Frauenzell und am 01.10. in
Brennberg, siehe Gesamt-Flyer Regionaltage unter www.landkreis-regensburg.de
·
Besichtigung von Regionalen Holzbauten
Fr, 29.09.2017 14:00 - 16:00 Uhr Kallmünz:
Jugendzeltplatz ZAAR, Kallmünz (Verein für Naherholung, Holzbau Semmler)
"Erweiterungsbau mit Aufenthalts- und
Funktionsräumen in Lärchenholz"
Veranstaltungsort:
Jugendzeltplatz Zaar, Zaar 2, 93183 Kallmünz
Fr,
29.09.2017 16:00 - 19:00 Uhr Alteglofsheim: Familie Hendlmeier,
Naturlandbetrieb und Direktvermarkter im Nebenerwerb, Schreinerei
"Mobiler Hühnerstall
aus Holz"
Veranstaltungsort: Lehelweg, 93087
Alteglofsheim, am Ende der Apfelplantage, 50 m bis zum mobilen Hühnerstall
Sa,
30.09.2017 10:00 - 13:00 Uhr Regensburg: Schreinerei ANDERSARTIG, Hornburg +
Thumann GbR
"Werkhalle aus heimischem Fichtenholz
in Holz-Ständerkonstruktion und energieeffiziente Bauweise mit Schreinerei,
Büro, und Ausstellungsraum"
Veranstaltungsort: Wernbergstr. 2, 93057
Regensburg
·
Holzbau-Praxistag für Bauingenieure, Architekten, Kommunale
Entscheidungsträger,
Holzbauer, Studenten und sonstige Interessierte
Do, 29.09.2017 19:30 Uhr in Hemau
"Holz
im Geschoßwohnungsbau am praktischen Beispiel"
Der Holzbautag
gibt Einblick in das Thema Bauen mit Holz. Veranstaltungsort ist di neu gebaute
und in moderner Massivholzbauweise errichtete Wohnanlage "An den
herbstwiesen" in Hemau. Eigentümer Herbert Mirbeth und Thomas Semmler,
Geschäftsführer der ausführenden Holzbaufirma, führen durch das Gebäude und
beantworten konkrete Fragen der Teilnehmer direkt am Objekt. Im Anschluß0
referiert der Architekt und Holzbauexperte Florian Lichtblau über den Einsatz
von Holz im modernen Geschoßwohnbau. Der Abend bietet Gelegenheit zum
informellen Austausch mit Fachleuten der Holzbranche, Planern und politischen
Vertretern.
18:00 Uhr
Gelegenheit zur Besichtigung der Wohnanlage "An den Herbstwiesen"
19:00 Uhr
Begrüßung Herbert Mirbeth, Grußwort Landrätin Tanja Schweiger und Johannes
Maag, Vors. Holzforum Regensburger Land
19:30 Uhr
Vortrag: "Holz im Geschoßwohnungsbau am praktischen Beispiel" -
Referent: Florian Lichtblau, Lichblau Architekten BDA München
Treffpunkt/Veranstaltungsort:
Wohnanlage "An den herbstwiesen", Karl-Maag-Str. 4, 93155 Hemau
Anmeldung erbeten
unter regionalentwicklung@lra-regensburg.de; Tel: 0941/4009-436 bzw. Fax
/4009-490
27.05.2017 Einladung
zur Lehrfahrt 2017 in den Bayerischen Wald
Die Waldbesitzervereinigung
Regensburg-Nord lädt alle Mitglieder und sonstigen interessierten
WaldbesitzerInnen sehr herzlich zur traditionellen Lehrfahrt ein.
Programmpunkte/Themen: Ökologische Waldbewirtschaftung im Pfründestiftungswald
Thurmannsbang, Bau eines Laufstalles für 25 Milchkühe unter Eigenholzverwendung
auf dem Pfefferhof bei Rinchnach, Landwirtschaftliche Direktvermarktung im
"Wurzelgarten Kößnach" des Biogemüsebaubetriebs Wiethaler.
·
Termin:
Fr, 23. Juni 2016
·
Abfahrtszeiten
und - Orte:
7:45 Pendlerparkplatz Lappersdorfer Kreisel;
8:00 Bernhardswald (Kreisel)
8:05 Altenthann/ Abzw. Adlmannstein
8:10 Forstmühle / Gottesberg
8:15 Brennberg / Raiffeisenbank
8:20 Zumhofer Kreuzung
8:25 Pfraumbach bzw. Kirnberg
8:30 Wörth / Petersplatz
·
Rückkehr:
nach Lappersdorf ca. 20.30 -21.00; nach Wörth ca. 19.30 -20.00 Uhr
·
Unkostenbeitrag
für Bus: Mitglieder 15 €, Sonstige 20 €
·
Kleidung
für jedes Wetter, festes Schuhwerk !!! Brotzeit/evtl. Getränke !!!
·
Verbindliche
Anmeldung: bei der Geschäftsstelle telefonisch unter 09403/2025 bzw. per email
über wbvregensburg-nord@t-online.de
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Anmeldefrist:
Mittwoch, 21.06.2017
Bitte beachten Sie: Wir
haben nur einen Bus zur Verfügung; der zeitliche Eingang der schriftlichen
Anmeldungen entscheidet!!!
20.04.2017 Borkenkäfer
2017 – „Wir sitzen auf einem Pulverfass“
Nach der Kälteperiode im Februar zeigten sich im
März im ganzen WBV-Gebiet plötzlich wieder neue kleine und große Borkenkäfer-Nester
mit abfallender bzw. vollständig abgefallener Rinde bei gleichzeitig häufig
noch grünen Kronen. Dabei waren in den meist weitgehend entrindeten Käferbäumen
fast keine Käfer mehr zu finden. Diese in großer Anzahl z.B. im Boden
„verschwundenen“ Käfer sind jetzt „das Pulverfass“, auf dem wir sitzen, und vor
dem Forstdirektor Erwin Engeßer vom AELF Regensburg zurecht eindringlich warnt.
Die derzeit sichtbaren und leider bei weitem immer
noch nicht vollständig aufgearbeiteten Käfernester haben ihren Ursprung noch in
dem 2016 sehr spät bis weit in den Oktober hinein erfolgten Stehendbefall. Die
Käfer nützten dann das über Wochen und Monate sehr milde „Winterwetter“, um in
aller Ruhe langsam aber kontinuierlich unter der Rinde zu fressen und – von
außen kaum sichtbar - ihr Werk zu vollenden. Erst durch die starken Fröste im
Februar offenbarten sich in kurzer Zeit überall die insgesamt recht
umfrangreichen Schäden durch die abfallende Rinde.
Die aufgrund der hohen Temperaturen bereits seit Anfang
–April auf vielen frischen Fichten-Poltern in hoher Anzahl zu findenden braunen
Bohrmehlhäufchen bestätigen die Warnungen der LWF bezüglich einem sehr hohen
Grundbestand an Käfern – deutlich höher als 2015 und 2016. Zumal der erste „richtige“ Schwärmflug der Buchdrucker in diesem Jahr –
zumindest nach den Ergebnissen des Borkenkäfermonitorings mit Pheromonfallen –
eigentlich noch gar nicht stattgefunden haben dürfte.
Umso
wichtiger ist es – vor allem, wenn Sie bereits 2015 und 2016 Käferbefall durch
den Buchdrucker in Ihren Beständen gehabt haben - ab sofort immer regelmäßig bereits
nach einigen warmen Tagen am Stück im Bereich rund um alte Käfernester oder
sonnseitigen Bestandesrändern nach Bohrmehl zu suchen.
Zögern Sie
nicht, bei Befall – auch bei nur wenigen Stämmen – zuerst Kontakt mit den
WBV-Dienststellen aufzunehmen, um das Käfernest gegebenenfalls sicher
abzugrenzen und das weitere Vorgehen abzustimmen.
Weitere grundsätzliche Info`s finden Sie hier: www.borkenkaefer.org
15.02.2017 Maschinelle
Stammholzentrindung im Bereich der WBV
Die WBV organisiert jedes Jahr für Stammholzkunden
zum Ausgang des Winters eine maschinelle Stammholzentrindung. Die Positionen können
ab einer gewissen Mindestmenge (z.B. 15-20 Festmeter) an geeigneten Lagerplätzen
im Wald oder am Hof der Waldbesitzer und Kunden, oder bereits auf Lagerplätzen
der zum Einschnitt vorgesehenen Sägewerke entrindet werden. Kosten je nach
Menge und örtlichen Gegebenheiten z.b. 6-8 €/fm netto.
Auch unsere Mitglieder
können gerne bis spätestens Anfang/Mitte März bereitgestellte Hölzer bei der
WBV-Geschäftsstelle zur maschinellen Entrindung anmelden. Für Rückfragen im
Vorfeld stehen wir gerne zur Verfügung.
Wer z.B. sein eigenes wintergeschlagenes Holz für
Baumaßnahmen im Sommer verwenden möchte, für den ist eine rechtzeitige
Entrindung des dafür vorgesehenen Holzes empfehlenswert, um bis zum Einschnitt
oder dem Beginn der Baumaßnahme ein rasches Abtrocknen des Holzes zu
ermöglichen und so dem Befall von Holzschädlingen (z.B. Lineatus oder
Borkenkäfern) vorzubeugen.
Entrindetes Holz aus Wintereinschlag trocknet –
zumal bei luftiger Lagerung außerhalb des Waldes – zügig ab und baut Spannungen
im Inneren ab. Bei optimalen Voraussetzungen können bis zum Hochsommer über den
gesamten Stammquerschnitt Holzfeuchten unter 20 % erreicht werden. Wir dieses
Holz dann beim Sägewerk oder z.B. auch mit der Mobilsäge am Hof eingeschnitten,
kann hochwertiges, formstabiles Schnittholz erzeugt werden, d. h. z.B. die
Balken bleiben – sorgfältige Lagerung vorausgesetzt – „stehen“
Die Entrindung kann zudem im Sommerhalbjahr bei
frisch vom Borkenkäfer befallenen Fichten-Stämmen als Forstschutzmaßnahme
empfohlen werden. Durch die Entrindung – ob manuell mit Schäleisen oder
maschinell – sterben Borkenkäferlarven („weißes Stadium“) zuverlässig ab, auch
ganz frisch geschlüpfte hellbraune Buchdrucker sind von dieser Maßnahme – zumal
bei schlechterem Wetter – nicht sonderlich angetan
10.02.2017 Forstvereinstagung
in Regensburg 17. – 21. Mai 2017
Die 68.
Tagung des Deutschen Forstvereins findet im Mai in Regensburg/Bayern statt. Die
Veranstaltung steht auch Nichtmitgliedern offen.
Gerade im umfangreichen
Exkursionprogramm von Freitag 19.05. bis Sonntag 21.05. per Bus, Rad, Pedes im
Raum Regensburg aber auch zu Zielen in ganz Bayern dürfte jeder interessante
Waldbesitzer geeignete Angebote finden, weshalb wir als WBV Ihnen eine
Teilnahme an der ein oder anderen Veranstaltung nachfolgend durchaus empfehlen
wollen.
Im Rahmen
der Tagung findet am 18. und 19. Mai (Donnerstag und Freitag) auf dem
Neupfarrplatz ein Waldmarkt statt, auf dem sich verschiedene Akteure der Forst-
und Holzbranche präsentieren. Hier können Sie sich bei Fachleuten zu Fragen
rund um Holz und Wald informieren und mit anderen am Thema Interessierten ins
Gespräch kommen.
Die 68.
Forstvereinstagung wird von der Bayerischen Forstverwaltung und den Bayerischen
Staatsforsten sowie durch das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft unterstützt. Das komplette Programm sowie weitere Informationen
zur Anmeldung
etc. sind im Internet unter www.regensburg2017.de zu finden.
20.12.2016 Weihnachtsurlaub der WBV
Die Dienststellen der WBV sind von Freitag, 23.
Dezember 2016 bis einschließlich Sonntag, 08. Januar 2017 nicht besetzt.
In dringenden „Notfällen“ hinterlassen Sie bei den
Dienststellen eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter der Festnetznummer oder
auf der Handy-Mailbox. Oder Sie schreiben eine email an wbvregensburg-nord@t-online.de.
05.12.2016 Vortragsveranstaltung am
Montag, 19.12.2016
Die WBV Regensburg-Nord und das AELF Regensburg lädt
alle Mitglieder und interessierten WaldbesitzerInnen zu einer
Vortragsveranstaltung ein. Thema:
Von Artenschutz bis Zaunabbau - Rechtsvorschriften und
Rechtsfragen für Waldbesitzer erläutert an Beispielen aus der Praxis
Referent: Erich Kufner, AELF Regensburg
Termin: Montag, 19.12.2016 , 20:00 Uhr
Ort: Gasthaus
Gassner, Zum Stillen Tal 12, Bernhardswald - Ortsteil Erlbach
Dauer: 2 Stunden
01.12.2016 Holzsortierungsübungen Nadelholz am 09.12. und 16.12.2016
Die WBV Regensburg-Nord und das AELF Regensburg lädt
alle Mitglieder und interessierten WaldbesitzerInnen zu 2 praktischen Übungen im Wald zum Thema Holzvermessung u.
Holzsortierung von Nadelholz (v.a. Fichte, Kiefer) ein.
Vor dem Hintergrund der neuen Rahmenvereinbarung für
den Rohholzhandel in Deutschland (kurz: RVR) möchten wir den aktuellen Status
Quo und mögliche Auswirkungen der neuen Richtlinie sowohl bei der Vermessung
und Sortierung im Wald, als auch im Hinblick auf die Werksvermessung und -
Sortierung erarbeiten.
Um kurzfristige Anmeldung mit Name, Vorname, Wohnort
und Hdy- oder Festnetznummer wird dringend gebeten, um den Personalbedarf entsprechend planen zu können.
Anmeldung bei der WBV-Geschäftsstelle per Telefon:
09403/2025, per email: wbvregensburg-nord@t-online.de
oder per Fax: 09403/969028
Bitte Schutzhelm mitnehmen und denken Sie an
wirklich warme Kleidung (lieber zuviele Schichten als zu wenig; evtl.
Handschuhe
Termin 1: Freitag, 09.12.2016 , 13:30 Uhr (v. a. für
Waldbesitzer aus d. westl. WBV-Gebiet)
Treffpunkt:
am Hof von WBV-Mitglied Frau Sabine Schuderer in Holz 2, Regenstauf (der kl.
Weiler Holz liegt auf halber Strecke zwischen Lorenzen bzw. Ziegelhütte und
Eitlbrunn)
Dauer: 2 Stunden
Termin 2: Freitag, 16.12.2016 , 13:30 Uhr (v. a. für Waldbesitzer aus dem östl.
WBV-Gebiet)
Treffpunkt:
Brennberg/Raiffeisenbank; von dort Fahrgemeinschaften; bitte nützen Sie die
öffentlichen Parkplätze der Gemeinde Brennberg
Dauer: 2 Stunden
02.11.2016 WBV-Info-Veranstaltung mit
anschließender Mitgliederversammlung am Samstag, 19. November 2016 13:30 Uhr
Ghs Lingauer, Bernhardswald
Alle WBV-Mitglieder und interessierten Waldbesitzer
sind herzlich eingeladen !
"Aktuelle
Rahmenbedingungen für die Holzvermessung und Holzsortierung"
Kai Sühlfleisch, Waldbauernschule Goldberg,
Kelheim
Pause
Mitgliederversammlung
2016
(Beginn: ca.
ab 15:30 Uhr)
Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:
9.
Begrüßung
10. Tätigkeitsberichte des 1. Vorsitzenden und der
Geschäftsführer
11. Kassenbericht/-prüfbericht des Geschäftsjahres 15`,
Entlastung Vorstandschaft
12. Haushaltsvoranschlag 2017; Beschlussfassung
13. Grußworte
14. Aktuelle Informationen Ihrer WBV und des AELF
Regensburg
15. Wünsche und Anträge (Anträge bitte schriftlich bis spätestens Mo, 14.11. an die
Geschäftsstelle senden)
16. Schlusswort
Im Rahmen der Veranstaltung bietet Ihnen die Fa.
Kolbeck, Regenstauf die Möglichkeit, sich über aktuelle Trends manueller
Forsttechnik zu informieren und sich mit Betriebsmitteln auszustatten.
02.11.2016 Waldbegang
am Freitag, 18.11. 14:00 Uhr von Schneitweg ins Ellbachtal
Den lokalen Gewittersturm, der am 29. Mai von Regenstauf in
wenigen Minuten mehrere tausend Festmeter Schadholz bei unseren Mitgliedern
verursacht hat, nehmen wir zum Anlass, bei einem Waldbegang die
Hauptschwierigkeiten bei der Bewältigung der Katastrophe im Ellbachtal und
Bereich Fidelhof (Kleinparzellierung bei schwierigem Relief, fehlende bzw.
unvollständige Erschließung durch LKW-Wege, Rückewege, Rückegassen, fehlende
Holzlagerungsmöglichkeiten etc.) im Rückblick zu analysieren und sowohl
kurzfristige Maßnahmen als auch langfristige Perspektiven (z.B. freiwilliger
Flächentausch, gemeinsamer Wegebau) zu diskutieren. Weitere Themenbereiche:
Wiederaufforstung nach Schaden (Baumarteneignung, finanzielle
Unterstützungsmöglichkeiten) oder z.B. Option einer ganz oder teilweisen
natürlichen Wiederbewaldung (Naturverjüngung), Dienstleistungsangebot der WBV,
Verbesserung der Erschließungssituation.
Termin:
Freitag, 18.11.2016 Dauer: 2-3 Stunden
Treffpunkt: am Hof der Fa. Auburger vor der Maschinenhalle
(Auburger Rudolf, Regenstauf/Schneitweg 6)
02.11.2016 Vorankündigung Holzsortierungsübungen Nadelholz auf der Grundlage der
neuen RVR
Ergänzend zum für Sa, 19.11. 13:30 (Gasthof Lingauer in
Bernhardswald) angekündigten Vortrag von Kai Sühlfleisch "Aktuelle
Rahmenbedingungen für die Holzvermessung und Holzsortierung", der sich
unter anderem auch mit der neuen Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in
Deutschland (kurz: RVR) befasst, möchten wir möglichst bis Jahresende noch zwei
praktische Übungen im Wald anbieten.
Thema:
Rundholzvermessung u. -sortierung der Baumarten Fichte/Kiefer auf der
Grundlage der neuen RVR.
Die
Veranstaltungen werden voraussichtlich im Zeitraum Ende November bis Mitte
Dezember jeweils an einem Freitag nachmittag 14:00 Uhr (evtl. auch Samstag
nachmittag um 13:30 Uhr) stattfinden und rund 2 Stunden dauern.
Die
endgültigen Termine und die Treffpunkte werden wir relativ kurzfristig über
unseren email-Verteiler und über die Presse noch allgemein ankündigen. Um für
die Sortierungsübungen den endgültigen Personalbedarf vonseiten WBV und AELF
für eine erfolgreiche Durchführung abschätzen zu können, bitten wir um
Anmeldung.
Wenn Sie
schon jetzt wissen, dass Sie grundsätzlich an einer der Holzsortierungsübungen
Interesse hätten, melden Sie sich ab sofort bei der Geschäftsstelle. Das würde
uns bei der Vorbereitung sehr helfen. Vielen Dank!
06.07.2016 Noch Brennholzpositionen (2m und 4m lang) frei Wald abzugeben
Die WBV Regensburg hat aus der vergangenen
Einschlagssaison noch Brennholzpositionen – Industrieholz, Nadelholz (i.a. 2m
lang) und Laubholz (i.a. 4m lang) – an der Waldstraße lagernd abzugeben; im
nordwestlichen WBV-Bereich (z.B. Regenstauf) fallen derzeit zudem aus der
Windwurfaufarbeitung (Gewittersturm) weitere Positionen an. Bei Bedarf
vermitteln wir Ihnen gerne auch einen Frächter. Info`s und Rückfragen bei der
Geschäftsstelle unter 09403/2025.
PS: http://www.holz-von-hier.de/bioenergie/pdf/Info_Rohstoffe_5.pdf
Bitte beachten Sie auch einige Grundlagen-Info`s zum
Thema Brennholzeinkauf unter vorstehendem Link. Insbesondere die dortigen
Ausführungen zum Thema "Qualität und Holzart" beleuchten u.a. den
oft vernachlässigten Aspekt unterschiedlicher Schwundmaße der verschiedenen
Baumarten (u.a. siehe Tabelle).
Nicht nur der gewerbliche Brennholzhandel, letztlich
auch der Waldbesitzer hat in der Konsequenz oft das Problem, dass die
Kundennachfrage mangels Kenntnis vor allem dieser Zusammenhänge oft sehr
einseitig ist und pauschal auf Nadelholz insgesamt einerseits und Buche
andererseits reduziert ist, während die übrigen 30-40 Baum- bzw. Holzarten auf
dem Markt mit ihren spezifischen Vorteilen wie z.B. deutlich geringeres
Schwundmaß fast aller anderen Baumarten gegenüber der Buche, schöne
Flammenbilder wie bei Birke gleich hohem Heizwert, z.B. oft günstigerer Preis
von Harthölzern wie z.B. Esche, Ahorn, Kirsche im Vergleich zu oft deutlich
überhöhten Preisen bei Buche etc. bei den Kunden häufig gering geschätzt
werden, obwohl man insgesamt zusammengefasst betrachtet, bei anderen Holzarten
unterm Strich oft mehr fürs Geld bekommen würde. Aber nicht nur der gewerbliche
Brennholzhandel ist gefordert, auf diese Zusammenhänge hinzuweisen und seine
Angebote differenzierter ("Mischholz" z.B.
ist ja keine klare Aussage) zu gestalten. Auch jeder Waldbesitzer
sollte nach außen jeder einzelnen Baumart/Holzart die
ihr zustehende Wertschätzung zu teil werden lassen.
23.05.2016 Einladung zum Jahresausflug (Lehrfahrt) am
Fr, 10. Juni
Die WBV Regensburg Nord lädt alle Mitglieder und interessierte
Nichtmitglieder zur traditionellen Lehrfahrt ein. Fahrtziel 2016: Die
KWF-Tagung (www.kwf-tagung.de) im nahe
gelegene Roding. Dass die traditionell nur alle 4 Jahre bundesweit vom
Kuratorium für Wald und Forstwirtschaft e.V. ausgerichtete renommierte Fachtagung
mit Expo, Sonderschauen, Kongress/Fachforen und Fachexkursionen findet in
diesem Jahr quasi vor unserer Haustüre statt und ist somit einen Besuch wert.
Nähere Info`s zur KWF-Tagung allgemein, zum
Jahresausflug (incl. Anmeldeformular) und zum Bezug stark ermäßigter
Eintrittskarten über Ihre WBV finden Sie in unserem aktuellen Rundschreiben Nr.
25 (Sonderausgabe zur KWF-Tagung) vom Mai 2016 hier.
19.04.2016 "Denkmäler im Wald“ Einladung zur
WBV-Infoveranstaltung “ am Freitag,
29.04.2016 17:00 Uhr im Bacherer Forst
Führung zu der spannenden bronzezeitlichen Wallanlage bei Frengkofen;
Erklärung von sichtbaren und nicht sichtbaren Bereichen der großen Anlage;
Referent: Dr. Christoph Steinmann,
Gebietsreferent beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
Treffpunkt:
17:00 Uhr zwischen Bach/Do und Kruckenberg, Abzweigung/Ortseinfahrt Frengkofen
am Parkplatz hinter Bushaltestelle ; Ende ca. 19:00 Uhr
Ausrüstung: Festes Schuhwerk
Anmeldung: => keine Anmeldung
erforderlich!
Alle Mitglieder und interessierten WaldbesitzerInnen im
Zuständigkeitsbereich der WBV sind herzlich eingeladen; Über eine rege
Beteiligung würden wir uns sehr freuen.
03.02.2016 Neue Klimafachkraft am AELF für Umsetzung
der "Tannenoffensive"
Zeitlich befristete Verstärkung für
das AELF Regensburg durch eine neue Klimafachkraft! Stefanie Süß wird
maßgeblich versuchen, die "Tannenoffensive" des AELF im Landkreis
Regensburg zu unterstützen. Eine Offensive im Rahmen der Initiative
"Zukunftswald Bayern", die viel Potenziel und Chancen für die
Waldbesitzer verspricht.
Es werden
Waldbesitzer gesucht, die sich bereiterklären, dass in ihren Wäldern
Tannen-Besuchsflächen eingerichtet werden. Das AELF übernimmt in diesem Fall die Kosten für die Arbeit und das
Pflanzmaterial. Die Waldbesitzer werden zu Tannenpaten, sprich, sie müssen
diese neuen Pflanzgruppen pflegen. Außerdem möchte man sie seitens des AELF
gerne als Ansprechpartner für weitere interessierte Waldbesitzer gewinnen, um
auf diese Weise den direkten Austausch zu ermöglichen.
Wer Interesse an dieser Aktion hat sollte sich bei
Stefanie Süß unter Telefon 09409/8502-20 melden oder eine mail an stefanie.suess@aelf-re.bayern.de schreiben.
03.02.2016 Forstpflanzenbezug
bereits ab sofort möglich
Die
Witterungsverhältnisse (Temperatur, Bodenfeuchte besser als im Herbst)
erscheinen derzeit günstig für Kulturmaßnahmen. Zumindest die Baumschule S a i
l e r hat sich deshalb entschlossen, ab sofort Forstpflanzen auszuheben und
auszuliefern. Details erfragen Sie in der Auslieferungsstelle in Grub bei
unserem Mitglied Herrn Obermeier (Tel: 09402/782673)
Hinsichtlich Ihrer Bestellungen erinnern wir an unser WBV-Info-email vom
29.10.2015 "Forstpflanzenbestellungen - Bitte richtige Herkünfte angeben und
einfordern"
Nachfolgend zitieren
wir zur Hintergrund-Info noch aus einem gestern erhaltenen Brief der Baumschule
Sailer: …die Wettervorhersagen verneinen die Frage nach einer Rückkehr des
Winters im Februar. Das erzeit vorherrschende Wetter kann als günstig für
Kulturmaßnahmen bezeichnet werden. Moderate Temperaturen ermöglichen ein
schonenendes Roden der Pflanzen in unseren Quartieren sowie eine
pflanzengerechte Lieferung und Ausbringung auf Ihren Kulturflächen. Eine Reihe
von prognostizierten atlantischen Tiefdruckgebieten werden voraussichtlich den
ersehnten Niederschlag bringen. In Anschauung dieser Gesamtsituation haben wir
uns entschlossen, umgehend mit der Auslieferung von Pflanzen und der Ausführung
von Pflanzarbeiten zu beginnen. Da die heimische Vegetation hinsichtlich des
Austriebs deutlich weiter entwickelt ist als i anderen Jahren, gehen wir davon
aus, dass die Pflanzsaison Frühjahr 2016 früher enden könnte als sonst. Um
unsere Kunden in gewohntem Umfang bedienen zu können, erscheint uns die
Aufnahme aller Arbeiten als unumgehbar….
03.02.2016 Ergebnisse Vegetationsgutachtens 2015 und
der revierweisen Aussagen
Im Bereich des AELF Regensburg wurden in 15
Hegegemeinschaften von den Försterinnen/Förstern Daten über den Verbiss an
Trieben und Knospen erhoben. Die Forstlichen Gutachten sind für die Beteiligten
an der Abschussplanung – Jagdvorstand, Eigenjagdbesitzer und Revierinhaber -
ein wichtiges Hilfsmittel, um für die jeweils kommende Planungsperiode
gesetzeskonforme Abschusspläne für das Schalenwild aufzustellen. Für die
unteren Jagdbehörden stellen die Gutachten eine wesentliche
Entscheidungsgrundlage bei der Abschussplanung dar.
Die Ergebnisübersicht und detaillierte Auswertungen
und Bewertungen auf Hegegemeinschaftsebene finden Sie unter http://www.aelf-re.bayern.de/forstwirtschaft/jagd/124946/index.php.
Die Ergebnisse von "Revierweisen Aussagen"
zu Jagdbögen in Ihrer Jagdgenossenschaft (sofern beantragt) sollten Sie sich
schriftlich (z.B. Kopie) von Ihrer JG-Vorstandschaft geben lassen. Bei
Problemen helfen Ihnen ggf. auch die Beratungsförster des AELF, das AELF oder
die untere Jagdbehörde weiter.
Derzeit und in den nächsten Wochen bis Anfang April
werden die Weichen für die nächsten 3 Jahre gestellt. Werden Sie aktiv und handeln Sie im Rahmen Ihrer rechtlichen
Möglichkeiten. Hierzu verweisen wir auf die detaillierten Ausführungen über
das Prozedere der Abschussplanerstellung und Ihre Möglichkeiten der
Einflussnahme in den WBV-Bladln Nr. 13 (Januar 2010) und Nr. 15 (Februar 2013).
Soweit Sie diese nicht abgeheftet haben, finden Sie die Mitteilungsblätter
hier: http://www.wbvregensburg-nord.de/wbvmitteilungsblatths.html
Nehmen Sie
den Appell von Karl Frank, Leiter der unteren Jagdbehörde am LRA Regensburg
ernst, als er vor 3 Jahren an die Waldbesitzer appellierte:
"Wichtig ist allerdings, dass die Waldbesitzer
ihre Interessen gegenüber den Jagdausübungsberechtigten klar vertreten. Dazu
gehört natürlich, dass sich die Waldbauern innerhalb der Jagdgenossenschaft
Gehör verschaffen und den Jagdvorstehern vorhandene Defizite mitteilen.
In der Vergangenheit haben sich viele von ihnen erst
nach Abschluss der Planung mit ihren Problemen an mich gewandt. Viel Erfolg
versprechender wäre aber, sich rechtzeitig und eindeutig einzubringen. Ich
sichere Ihnen dafür meine v o l l e Unterstützung zu.
Die
Abschusspläne selbst sind in der Zwischenzeit auch so flexibel gestaltet, dass
Probleme auf Verjüngungsflächen jagdlich gelöst werden können, ohne dass der
Plan ein Hindernis wäre (z. B. Einrichten zeitweiser Bejagungsschwerpunkte oder
Überschreiten des Abschussplanes um bis zu 30 % ohne dass formell ein neuer
Abschussplan erstellt werden muss). In unserem Landkreis gibt es dazu schon
etliche sehr positive Beispiele. Auch hierzu berate ich Sie im Einzelfall sehr
gerne."
18.12.2015 Weihnachtsurlaub
der WBV vom 24.12. – 10.01.15
Innerhalb des o.g. Zeitraumes sind die Dienststellen der WBV nicht
besetzt.
In dringenden Fällen hinterlassen Sie bei den Dienststellen eine
Nachricht auf dem Anrufbeantworter der Festnetznummer oder auf der
Handy-Mailbox. Oder Sie schreiben ein Fax oder schicken eine email an wbvregensburg-nord@t-online.de.
08.12.2015 Borkenkäfer - Situation
bedrohlich
Die weiteren Folgen des extrem heißen und trockenen
Sommers 2015 sind derzeit noch schwer einzuschätzen. Tatsache ist, dass – je
nach Standort – im Juli/August den Bäumen das Wasser ausging und seitdem primär
der winzig kleine – und scheinbar recht hitzeunempfindliche - Kupferstecher fast bei jedem Waldbesitzer
zugeschlagen hat. In jedem Baum mehr oder weniger sporadisch unterstützt durch
den Buchdrucker.
Noch immer
zeigen sich jeden Tag neu die Ergebnisse der letzten herbstlichen und
spätherbstlichen Schwärmflüge. Und
die Käfer fressen bei den ungewöhnlich milden Temperaturen schon den ganzen
„Winter“ unter der Rinde in der oberen Kronenhälfte – im Stamm und in den Ästen
– beständig vor sich hin.
Vielen
Waldbesitzern geht es so: Wo vor einer Woche eindeutig kein Käferbefall
festgestellt werden konnte, ist heute eindeutig sichtbar der Käfer drin. Häufig
kann in dichten Beständen der Befall der Kronenspitze nur aus gehöriger
Entfernung (z.B. vom Gegenhang aus) erkannt werden. Der bei vielen Bäumen
anzutreffende z.T. extrem starke Zapfenanhang machts generell nicht leichter.
Wohl fast alle Fichten sind mittlerweile aufgrund des
Wassermangels in einem desolaten Zustand und gerade für Kupferstecherbefall
anfällig. Auch an Douglasien wurde heuer schon Befall festgestellt.
Die bisherigen Niederschläge waren ein Tropfen auf den
heißen Stein. Die Bodenwasservorräte in den Waldböden sind – gerade in
nadelholzdominierten Beständen - von den obersten Zentimetern abgesehen noch
immer völlig unzureichend.
04.12.2015 Waldbegang in Ziegelhütte am
Freitag, 11. Dezember 2015, 14:00 Uhr
Das Forstrevier Regensburg des AELF und die WBV
Regensburg-Nord laden alle WaldbesitzerInnen und alle übrigen interessierten
sehr herzlich ein zu einem informativen Waldbegang in den Wäldern des St.
Katarinenspitals Regensburg.
Vorstellen
möchten wir einen alten Eichenbestand, wie er in unserer Region leider sehr
selten ist. Die Qualität und die Wertleistung der Baumart Eiche können hier
eindrucksvoll bestaunt werden. Standörtliche Eignung und waldbauliches Vorgehen
werden hier ebenso Thema sein wie der Naturschutz im Rahmen einer
multifunktionalen Forstwirtschaft.
Außerdem
werden anhand von Beispielbeständen die Verjüngung und die Jugendpflege von
Edellaubholz diskutiert. Gerade dort ist es wichtig schon in der Jugend durch
Pflegemaßnahmen die Qualität und die Zuwachsleistung zu optimieren, um später
einen wertvollen Waldbestand zu bekommen. Aber wann ist der richtige Zeitpunkt?
Nach welchen Kriterien sollen Bäume entnommen werden? Welche Krankheiten können
auftreten?
Treffpunkt: Freitag, 11.12.2015 14:00 Uhr
nördl. v. Lappersdorf, nordöstl. v. Hainsacker; von Lorenzen in Richtung
Eitlbrunn; ca. 500 Meter nördl. v. Ziegelhütte am Wanderparkplatz links
30.11.2015 „Besondere Bäume mit Ihren
Beschützern“
AELF gibt Foto-Wandkalender
für 2016 heraus
Das Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten hat zum Ausklang des Waldnaturschutzjahres 2015 einen Foto-Wandkalender für 2016 im DIN A3-Format erstellt, den wir gerne weiter empfehlen.
Unter dem Motto "Besondere Bäume und ihre Beschützer" werden imposante und markante "dicke" Bäume im Landkreis Regensburg mit ihren jeweiligen Besitzern ("Beschützern") vorgestellt und kurz porträtiert. Im November-Kalenderblatt z.B. unser Mitglied Karl Piendl mit Familie mit „seiner Eiche“ mit über 4 Metern Stammumfang.
Abgerundet werden die Porträts mit interessanten Hintergrundinformationen zu den jeweiligen Baumarten bzw. Gattungen.
Der Kalender kostet ca. 16 € zzgl. Versand und kann direkt beim AELF Regensburg bestellt werden:
Tel.: +49 9409 8502-0 Fax: +49 9409 8502-99 E-Mail: poststelle@aelf-re.bayern.de
Stichwort/Betreff: "Baumkalender 2016 - Landkreis Regensburg
13.11.2015 WBV-Infoveranstaltung zum Thema Forstpflanzen am Freitag, 20.11.2015
Nachdem die Pflanzzeit heuer - zumindest von den
Temperaturen, Wasser fehlt leider - kein Ende zu nehmen scheint, möchten wir
Sie zusammen mit dem Forstrevier Regensburg des AELF sehr herzlich einladen zu
einer Infoveranstaltung zum Thema Forstpflanzen.
Näher eingehen möchten wir im Rahmen der Veranstaltung
auf die sachgemäße Verwendung von Topfpflanzen. Aufgrund der oftmals recht "steinigen"
Böden mit vergleichsweise geringer Wasserhaltekraft im Bereich der WBV
Regensburg - Nord und wohl nicht nur gefühlt immer extremeren
Witterungs-verhältnissen in den letzten Jahren, können die (vergleichsweise
teuren) "Topf-Pflanzen" die Startbedingungen und
Überlebenswahrscheinlichkeit deutlich verbessern. Allerdings steigt auch das
finanzielle Risiko einer Kultur. Auf dem Pflanzenmarkt tummeln sich
mittlerweile viele Anbieter mit unterschiedlichen Systemen von Containerformen
und -Größen. Hier ist es manchmal schwierig, die Übersicht zu behalten.Auch
beim Pflanzvorgang von Containerpflanzen gilt es einige Dinge zu beachten.Darüber
hinaus versuchen wir, alle wichtigen Fragen von der Beschaffung von Forstpflanzen
allgemein bis hin zur Qualitätsansprache der erworbenen Pflanzen zu klären.
Treffpunkt: Fr, 20.11.15 um 14:00 Uhr bei unserem Mitglied Otto
Obermeier in Grub 1, Regenstauf (u.a. Zweigstelle der Baumschule Sailer)
23.10.2015 WBV-Info-Veranstaltung mit
anschließender Mitgliederversammlung
am Samstag, 07. November 2015
13:30 Uhr Ghs Lingauer, Bernhardswald
Alle WBV-Mitglieder und interessierten Waldbesitzer
sind herzlich eingeladen !
"Kleinprivatwaldbesitz
heute - von Pflichten, Recht haben und Recht bekommen"
Carl
von Butler, Geschäftsführer Bayerischer Walbesitzerverband e.V.
"Seltene
Baumarten - ökonomisch und ökologisch wertvoll"
Franz-Xaver
Löffl, AELF Regensburg
Pause
Mitgliederversammlung
2015
(Beginn: ca.
ab 15:30 Uhr)
Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:
17. Begrüßung
18. Tätigkeitsberichte des 1. Vorsitzenden und der
Geschäftsführer
19. Kassenbericht/-prüfbericht des Geschäftsjahres 14`,
Entlastung Vorstandschaft
20. Haushaltsvoranschlag 2016; Beschlussfassung
21. Grußworte
22. Aktuelle Informationen Ihrer WBV und des AELF
Regensburg
23. Wünsche und Anträge (Anträge bitte schriftlich bis spätestens Do, 05.11. an die
Geschäftsstelle senden)
24. Schlusswort
Im Rahmen der Veranstaltung bietet Ihnen die Fa.
Kolbeck, Regenstauf die Möglichkeit, sich über aktuelle Trends manueller
Forsttechnik zu informieren und sich mit Betriebsmitteln auszustatten.
10.10.2015 Themenwoche
Heizungsmodernisierung der Energieagentur Regensburg
wir erlauben uns, Sie auf die Themenwoche
Heizungsmodernisierung der Energieagentur Regensburg e.V. aufmerksam zu machen.
(siehe unten)
Brennholzsortimente sind in den letzten 10 Jahren
deutlich (!!!) teurer geworden, und Aufwand und Kosten um Gewinnung und
Aufbereitung werden gerne vernachlässigt bzw. schön gerechnet. Auch
Waldbesitzer sollten deshalb mit ihrem eigenen Rohstoff effizient umgehen und
die Zukunft nicht sprichwörtlich zum Fenster hinaus heizen.
Gerade die Solarthermie wird gerne unterschätzt und
ist häufig nicht nur eine gute Ergänzung zur Holzheizung. Mit der richtigen
Gebäudearchitektur und fachgerecht geplanter und installierter Haustechnik
können energieeffiziente Häuser überwiegend solarthermisch und mit 1 handvoll
Ster Brennholz sehr kostengünstig beheizt werden, wie Herr Georg Dasch vom
Sonnenhausinstitut Straubing (www.sonnenhaus-institut.de) vor 2 1/2 Jahren bei einer WBV-Info-Veranstaltung
sehr fundiert ausführte.
Ihre WBV Regensburg-Nord
----------------------------------------------------------------------------------------------------
Energieagentur Regensburg: http://www.energieagentur-regensburg.de/
Anmeldung/Rückfragen:
0941/2984491-0
Vortragsprogramm: (Teilnahme
kostenlos)
jeweils um 16:00 Uhr in den Räumlichkeiten der
Energieagentur, Altmühlstr. 1a in Regensburg (= 2-stöckiger Holzbau)
Montag: "Solartermie" - Technik,
Praxisbeispiele
Dienstag: "Biomasse" - Ressource Holz & Pellets,
Pelletheiztechnik
Mittwoch: "Biogas/Gasbrennwert/BHKW" - Technik, Praxisbeispiele
Donnerstag: "Wärmepumpen und Photovoltaik" - Technik und
Praxisbeispiele
Freitag: "Beratungstag" - Energie & Fördermittel (Anmeldung
erbeten!)
Fachausstellung mit Partnern
Mo 19.19 - Fr 23.10. 08:00 - 17:00 Uhr in den Räumen
der Energieagentur;
während der Öffnungszeiten besteht die Möglichkeit zu einer Energie- oder
Fördermittelberatung
Exkursionen: (Treffpunkt:
jeweils 08:30 Uhr Energieagentur Regensburg)
Dienstag: "Sägewerk und Pelletsproduktion
Schwaiger, Hengersberg"
Mittwoch: "Biogaserzeugung mit Einspeisung ins Erdgasnetz, Eich bei
Kallmünz"
15.09.2015 Geräterverleih:
Hebelfällkarre vermisst: bitte zurückgeben !
Die bisher bei Josef Schütz, Pfraumbach 1, 93086 Wörth/Do untergebrachte Hebelfäll- und Rückekarre wurde scheinbar unbekannterweise ausgeliehen und bisher nicht zurückgebracht. Wir bitten den Ausleiher dringend, sich bei der Geschäftsstelle zu melden (09403/2025)
15.09.2015 Änderungen beim Ab-Hof-Verkauf u. Geräteverleih im östl. WBV-Gebiet
Josef Weinzierl,
Kirnberg 1, 93086 Wörth/Do (09482/90730) – bisher nur für den Verkauf von
Zaunmaterial, Eichenzaunpfosten und – Grenzpfählen zuständig – hat
zwischenzeitlich von Josef Schütz, Pfraumbach 1 auch den Verkauf von Kettenöl,
Sonderkraftstoff, Tonkinstäben und Zubehör übernommen und fungiert nun auch als
Ausleihstelle für die bisher bei Josef Schütz untergebrachten
Verleihgerätschaften (z.B. Erdbohrgerät, Hebelfällkarre mit Rückezangen,
Hochentaster, Absperrschilder „Vorsicht Holzfällung“, Locheisen und Bindezange
für Tonkinstäbe. übernommen. Wir danken der Familie Schütz – insbesondere auch
Herrn Schütz senior - für ihr langjähriges ehrenamtliches Engagement.
27.07.2015 Waldbegang zum Thema FFH am Sonntag, 09. August
Die WBV Regensburg-Nord
lädt zusammen mit dem AELF Regensburg interessierte Waldbesitzer zu einem Waldbegang im FFH-Gebiet
„Trockenhänge am Donaurandbruch“ bei Donaustauf ein.
Viele Waldbesitzer fragen
sich, welchen Einfluss FFH und Natura 2000 auf die Bewirtschaftung ihres Waldes
haben. Der ein oder andere Waldbesitzer ist verunsichert und befürchtet
Einschränkungen.
Deshalb richtet sich die
Einladung vor allem an diejenigen Waldbesitzer, welche unmittelbar betroffen
sind u. Flächen in einem Natura 2000-Gebiet haben.
Wir wollen ihnen zeigen,
worum es bei FFH eigentlich geht und wie mit einer naturnahen Forstwirtschaft
der Wald als Lebensraum für unsere heimischen Tier- und Pflanzenarten erhalten
bleibt.
Sie haben Gelegenheit,
beispielhaft anhand des FFH-Gebietes „Trockenhänge am Donaurandbruch“
grundsätzliche Antworten auf ihre Fragen zur Waldbewirtschaftung in den im
Bereich der WBV Regensburg-Nord verbreiteten FFH-Gebieten zu bekommen.
Treffpunkt am So, 09. August
um 9:30 Uhr
nördlich Krankenhaus
Donaustauf, höchstgelegener Parkplatz am Waldrand.
Dauer: ca. 2 Stunden. Festes
Schuhwerk und wetterfeste Kleidung !
15.05.2015 AELF-Forstrevier Regensburg:
Martin Hupf Nachfolger von Erich Kufner
Erich Kufner, viele Jahre
in Regenstauf mit der gleichnamigen Forstdienststelle „stationiert“ und in den
letzten Jahren Inhaber des Forstreviers Regensburg am AELF hat im Zuge der von
ihm in Anspruch genommenen Altersteilzeit das Revier Regensburg an Martin Hupf
übergeben. An den Kontaktdaten hat sich, bis auf die neue Handynummer nichts
geändert.
Forstrevier Regensburg:
Martin Hupf
AELF Regensburg, Lechstraße 50, 93057 Regensburg
Telefon: 0941 2083-131 Fax:
0941 2083-200
Mobil: 0172- 65 49 397
30.04.2015 Neue Online-Portale für WaldbesitzerInnen
Der Internetauftritt www.mein-wald.de soll dem interessierten
Waldbesitzer bei der Suche nach ersten Informationen und dem richtigen
Ansprechpartner helfen.
Das Waldbesitzer-Portal ist ein neues Angebot der
Bayerischen Forstverwaltung. Informieren Sie sich unter www.waldbesitzerportal.bayern.de grundlegend und recht
umfassend über alle wichtigen Fragen der Bewirtschaftung, zu Pflege und Schutz
Ihres Waldes sowie zu den Förderprogrammen des Freistaates Bayern.
Ebenfalls neu: www.wildtierportal.bayern.de
mit allgemeinen
Informationen zu Wildtieren, der Jagd, der Landwirtschaft, den Lebensräumen und
vieles mehr. Über die "Wildtier-Steckbriefe" können Sie sich einen
schnellen Überblick über die Besonderheiten und Eigenarten einzelner
Wildtierarten verschaffen. Sie finden Fachbeiträge aus der bayerischen
Wildtierforschung, dem Wildtiermanagement und anderen Themenbereichen, sowie
Info`s zu Schwerpunktthemen und aktuellen Fragestellungen.
Ein gesonderter Bereich,
der von regional Beteiligten genutzt werden kann, ist das "Wildtiermanagement-Modul". Hier können auf regionalen
Arbeitsebenen beispielsweise Informationen über den Populationsstatus einzelner
Arten oder die von diesen verursachten Wildschäden erfasst, dargestellt und
ausgewertet werden (Monitoring).
Diese wichtigen
Grundlageninformationen lassen sich von den regional Beteiligten für die
Entscheidung und Umsetzung zielgerichteter Maßnahmen nutzen (beispielsweise zur
Schwarzwildproblematik)
16.02.2015 Verbissgutachten 2015
Die Bayerische
Forstverwaltung erstellt in diesem Jahr wieder für jede Hegegemeinschaft ein
Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung. Dieses soll
Jagdvorstände, Eigenjagdbesitzer und Jagdpächter in die Lage versetzen, für die
Jagdjahre 2016/17 bis 2018/19 einvernehmlich gesetzeskonforme Abschusspläne
aufzustellen. Das Forstliche Gutachten wird nach dem gleichen Aufnahmeverfahren
wie im Jahr 2012 erstellt. Beginn der Außenaufnahmen ist der 02.März 2015.
Teilnahme an den Außenaufnahmen erwünscht
Die Außenaufnahmen ab März
bieten Ihnen als Waldbesitzer eine gute Möglichkeit, den AELF-Förstern über die
Schulter zu schauen, Fragen zu stellen und Ihre „Verbiss-Kompetenz“ zu
verbessern.
Revierweise Aussagen, wo Verbiss 2012` zu hoch
Revierweise Aussagen werden
automatisch von Amts wegen in den Hegegemeinschaften erstellt, in denen bei der
letzten Aufnahme im Jahre 2012 die Verbissbelastung als „zu hoch“ oder
„deutlich zu hoch“ bewertet wurde. Im WBV-Gebiet ist dies in den Hegegemeinschaften
Hubertushöhe und Karlstein der Fall. Im Gegensatz zu den Gesamtergebnissen des Verbissgutachtens
auf Hegegemeinschaftsebene sind „Revierweise Aussagen“ gutachtliche
Feststellungen über die Verbissbelastung bzw. zur Situation der Waldverjüngung
in einem bestimmten Jagdrevier. Diese beruhen im Wesentlichen auf den örtlichen
Erfahrungen der jeweils zuständigen Forstbeamten. Daneben können sie sich auch
auf Erkenntnisse stützen, die aus gemeinsamen Revierbegängen, aus
Weiserflächen, aus den Stichprobenaufnahmen zur Verjüngungsinventur oder aus
einfachen Traktverfahren gewonnen wurden.
Revierweise Aussagen auch auf Antrag möglich
In den anderen
Hegegemeinschaften können sowohl der Jagdvorsteher oder Revierinhaber, als auch
einzelne Jagdgenossen solche Aussagen beantragen. Antragsfrist: 27.02.2015.
Detaillierte Info`s – auch
zur Historie - und Antragsformulare zur Teilnahme an den Aussenaufnahmen bzw. zur
Beantragung „Revierweiser Aussagen“ finden Sie unter folgendem Link:
http://www.stmelf.bayern.de/wald/jagd/forstliches-gutachten/
30.12.2014 Waldschutz: Übersehene Schneebrüche des
Winters sind häufig die Basis für eine positive Käferentwicklung in Ihrem Wald
im Sommer
1. Kontrollieren Sie auch
im Winter regelmäßig Ihre Bestände noch auf Käferbefall (Rindenabfall bei noch
grüner Krone), aber auch auf Schneedruck- und Schneebruch-Schäden.
2. Kontrollieren Sie dabei
- am besten zu Fuß - alle Einzelflächen, auch die schlecht erreichbaren, in
schwierigem Gelände, und schlecht einsehbaren. Zu Fuß deshalb, weil man vom
Traktor oder Auto aus vieles leicht übersieht.
3. Markieren Sie jeden
Schaden in einer Karte mit einer fortlaufenden Nummer, machen Sie sich jeweils
kurze Notizen zu Waldort, Baumart, Anzahl und ungefährer Fm-Menge der
aufzuarbeitenden Bäume und vermerken Sie, um welche Art Schaden es sich
handelt, ob die betroffenen Bäume vollständig entwurzelt, gebrochen oder
entkront sind und "sammeln" Sie so kleinere verteilte Schäden in den
nächsten Wochen erst mal an - sofern Sie die Schäden nicht ohnehin in einen
bereits begonnenen oder geplanten Holzeinschlag einbringen bzw. mit diesem
kombinieren können.
4. Ist erkennbar, dass die
Schäden über alle Ihre eigenen Waldflächen oder auch unter Einbeziehung der
Schäden von benachbarten Waldbesitzern (bitte absprechen !!!) schon den Umfang
von 1 Fuhre Holz (ca. 20-25 fm) erreicht haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit
der für Sie zuständigen WBV-Dienststelle auf und klären Sie die Aushaltung,
Vermessung und Sortierung ab.
5. Machen Sie sich bereits
im Vorfeld Gedanken, ob Sie selbst die Aufarbeitung und Rückung sicher, zügig
und vollständig bewerkstelligen können bzw. ob nicht die Aufarbeitung durch
einen Unternehmer z.B. mit Motorsäge und Seilschlepper sinnvoll ist.
6. Da im Wald vor allem die
Holzrückung im Hinblick auf Bodenschutz sowie Schonung der Rückegassen,
Rückewege und Forstwege oft auf kurzfristig sich öffnende Zeitfenster Rücksicht
nehmen sollte, sind Aussagen wie "das mach ich selber, aber ich hab`nur am
Wochenende Zeit" oder "von x bis y hab ich 1 Woche Urlaub"
problematisch.
7. Genauso sind Probleme
vorprogrammiert, wenn man im Dezember den ersten Baum fällt und aufarbeitet und
im April/Mai den letzten. Die Gefahr der Holzentwertung und von
Qualitätsverlusten durch Lineatus-Befall, Bläue-Pilze, Rotstreif etc. ist auf
diese Art und Weise immer gegeben. Hinzu kommt ein häufiges Holzüberangebot zum
Frühjahr hin, die Holzabfuhr verzögert sich nicht selten. Bitte überlegen Sie
sich deshalb genau, ob und wann Sie mit der Aufarbeitung von umgedrückten
entwurzelten und/oder gebrochenen Bäumen und Gipfelbrüchen tatsächlich beginnen
wollen.
8. Bitte beachten Sie auch
: nicht jeder Baum, bei dem z.B. durch Nass-Schnee ein Teil der Krone
abgebrochen ist, muss - aus Gründen des Waldschutzes (Fichte) oder dem Risiko
der Holzentwertung (z.B. Bockbefall, Verblauung, Rotstreif) - zwangsläufig
kurzfristig eingeschlagen und entfernt werden.
9. Und überlegen Sie sich,
ob es nicht manchmal sicherer und unter Abwägung aller Umstände die bessere
Lösung wäre, auf Fremdarbeitskräfte zurück zu greifen. Auch bei der
Käferholzaufarbeitung im Sommer kann es unterm Strich z.B. bei Zeitmangel oft
billiger sein, die Aufarbeitung durch einen versierten Forstunternehmer bei
günstiger Witterung in 1-2 Tagen durchführen zu lassen, als über Wochen und
Monate an ein Käfernest hinzuarbeiten - ohne tatsächliche Bekämpfungswirkung
mehr bei zugleich häufig hinzunehmenden Erlös-Verlusten (z.B. Käferholz frisch
- Käferholz alt).
10. Insgesamt gilt es aus
Waldschutz-Sicht bei der Baumart Fichte dafür zu sorgen, bis spätesten April
eine vollständige Aufarbeitung sich noch zeigender Käferbäume, Schneebruch-,
druck- und Gipefelbruch-Schäden zu bewerkstelligen und zumindest das für den
Buchdrucker problematische "Derbholz" (> 7-8 cm Durchmesser
aufwärts) möglichst weit aus dem Wald zu entfernen.
Generell empfehlen wir:
=>
V o r Aufarbeitungsbeginn – auch wenn Sie zunächst vielleicht nicht an einen
Verkauf denken – Rücksprache mit den zuständigen Dienststellen der WBV zu
halten
=>
V o r Aufarbeitungsbeginn bei sogenannten "Zufälligen Ergebnissen"
(also Zwangsschäden und Käfer, Sturm, Schnee) auch an die entsprechenden
"Kalamitätsmeldungen" an das Finanzamt zu denken (siehe Hinweise
unter der Rubrik „Holzvermarktung und
Finanzamt“ im WBV-Bladl Nr. 18 vom Mai 2014).
=>
V o r Aufarbeitungsbeginn bei massiven umfangreicheren Sturm-, Schneebruch- und
Schneedruck-Schäden - soweit Sie entsprechende Waldversicherungen abgeschlossen
(z.B. über die WBV : "Waldsturm-Verischerung") haben - an die
ensprechenden Meldungen an Ihre Versicherung bzw. an die WBV zu denken.
alle wichtigen aktuellen Waldschutz-Infos der LWF unter folgenden
Links:
=> http://www.lwf.bayern.de/service/publikationen/017113/index.php
=> http://www.borkenkaefer.org
07.12.2014 Weihnachtsurlaub
der WBV
Die Dienststellen der WBV sind von Montag, 22.
Dezember 2014 bis einschließlich Dienstag, 06. Januar 2015 nicht besetzt.
In dringenden „Notfällen“ hinterlassen Sie bei den
Dienststellen eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter der Festnetznummer oder
auf der Handy-Mailbox. Oder Sie schreiben eine email an wbvregensburg-nord@t-online.de.
Holzabfuhr
Nach derzeitigem Stand haben in dem o.g. Zeitraum
auch fast alle Sägewerke geschlossen und es findet keine Holzabfuhr statt !
07.12.2014 Einladung zur WBV-Info-Veranstaltung
"Jungbestandspflege" am Freitag, 12.12.2014 13:30 Uhr im Bacherer
Forst
- alle Mitglieder und interessierten WaldbesitzerInnen im
Zuständigkeitsbereich der WBV, insbesondere aus dem südlichen und östl.
WBV-Bereich –
Bei der Infoveranstaltung
wollen wir versuchen, in einem 5-15 Meter hohen vernachlässigten Jungbestand
aus Fichte und diversen Mischbaumarten Möglichkeiten und Grenzen von
nachgeholten Pflegeeingriffen auszuloten.
Treffpunkt:
13:30 Uhr zwischen Bach/Do und Kruckenberg, Abzweigung/Ortseinfahrt Frengkofen
am Parkplatz hinter Bushaltestelle ; Bildung von Fahrgemeinschaften; Ende ca.
16:30 Uhr
Inhalt: Bestandsansprache, Planung der
Feinerschließung; Formulierung von Pflegezielen; Mischungsregulierung, Negative
Auslese - Positive Auslese, unterschiedliche Wuchsdynamik von Baumarten;
Markieren von Pflegepfaden bzw. Rückegassen sowie Auszeichnen der zu
entnehmenden Bäume (praktische Übungen in Kleingruppen)
Ausrüstung: Festes Schuhwerk, warme
Kleidung, die auch etwas schmutzig werden darf, ggf. Schutzbrille, v.a. bei
Schnee Helm, Mütze oder sonstige Kopfbedeckung
Anmeldung: => keine Anmeldung
erforderlich!
Etwaige Rückfragen an: => WBV R-N:
Dst Ost Herrn Thomas Iberl, (09403/2025 bzw. 0175/7267436) bzw. AELF
Regensburg, Forstrevier Brennberg, Herr Franz Löffl (09484/951339 bzw.
0160/90155108)
Über eine rege Beteiligung würden wir uns sehr freuen.
06.10.2014 Vorankündigung: Jahreshauptversammlung 2014
am Samstag, 08. November 2014 13:30 Uhr Ghs Lingauer, Bernhardswald
Nähere Infos finden Sie hier
13.09.2014 WBV- Infostand am 12. Oktober 2014 am
Holzbautag im Spital Brennberg
Nähere Infos finden Sie hier
13.09.2014 Einladung zur Info-Veranstaltung
"Fälltechnik im Schwachholz" am Freitag, 10. Oktober 2014 14:00 Uhr
in Rettenbach, OT Ebersroith
- alle Mitglieder und interessierten WaldbesitzerInnen im
Zuständigkeitsbereich der WBV sowie Brennholzselbstwerber aus bzw. im Wald der
Gemeinde Rettenbach -
Treffpunkt: 14:00 Uhr in
Ebersroith beim Sportplatz Ende ca. 16:30 Uhr
Referent: Praun Franz, FWM am AELF
Regensburg
Inhalt: Fälltechnik und Einsatz von Fällhilfen in
Jungbeständen;
=> Anwendungsbeispiele zu Schnitt-Techniken und Arbeitsabläufen beim
Einsatz von manuellen Fäll- und Aufarbeitungshilfen wie Hebelfällkarren,
Fällheber, Wendehaken
=> Im Vordergrund stehen die praktischen Aspekte von manuellen
Jungdurchforstungen; soweit sich zeitliche Spielräume ergeben, werden wir
versuchen auch waldbauliche Gesichtspunkte anzusprechen und auf Fragen
der Holzverwertung und der Holzvermarktung einzugehen
Ausrüstung: => Festes Schuhwerk und Schutzhelm, evtl. Gehörschutz
Anmeldung: => keine Anmeldung
erforderlich!
Etwaige Rückfragen an:
=> WBV R-N: Dienststelle Ost Herrn Thomas Iberl, 09403/2025 bzw.
0175/7267436
=> AELF Cham Forstrevier Falkenstein, Herrn Jörg Maderer, 09462/911702
Über eine rege Beteiligung würden wir uns sehr freuen.
28.05.2014 Jagdkurs 14/15` der Landkreis-WBVs im Raum
Regensburg-Kelheim
Die WBV Hemau als Träger mit Unterstützung der Landkreis-WBVs
organisiert heuer zum ersten Mal einen eigenen Jagdkurs im Raum Regensburg/
Kelheim. Der Kurs bereitet Interessierte gezielt auf die Jägerprüfung vor.
Ziel dieses Kurses ist die bayerische Jägerprüfung, die vierteljährlich
stattfindet. Die Ausbildung erfolgt durch erfahrene Jäger, Biologen, Falkner
und Förster.
Machen Sie mit beim Jagdkurs der WBVen und helfen Sie als Jäger ihren
Waldbesitzerkollegen beim Umbau instabiler und mit hohem Betriebsrisiko
behafteter Nadelholzbestände in klimatolerante Mischwälder mit möglichst
mehreren standortsangepassten Baumarten.
Die WBV unterstützt Ihr Engagement mit einem Zuschuss von 100 € zu den
Kursgebühren. Wir unterstützen Sie anschließend auch gerne bei der Suche nach
geeigneten Jagdmöglichkeiten, um das Erlernte zu üben und zu festigen.
Nähere Info`s und Anmeldung hier
23.05.2014 WBV-Info-Fahrt mit dem Zug zur Interforst,
München am Do, 17.07.
- nur Mitglieder–
Nähere Info`s erhalten sie hier
23.05.2014 Einladung zum Jahresausflug (Lehrfahrt) am
Freitag, 13.06.2014 in den Raum Amberg, ins schöne Vilstal und Lauterachtal
- alle Mitglieder u. interessierten WaldbesitzerInnen im Bereich der
WBV –
Nähere Info`s und Anmeldeformular erhalten sie hier
22.04.2014 Einladung zum Vortragsabend am Dienstag,
29.04.2014 19:30 Uhr
- alle Waldbesitzer, Bauherren und Interessierte sind herzlich
eingeladen -
Wann und Wo: 19:30 Uhr
Brennberg, Gasthaus Wagner Reimarstraße 6, 93179 Brennberg,Tel.: 09484/249
"Brettstapelelemente - Ökologisch Bauen
und Sanieren mit Massivholz aus der Region"
Hauptreferent:
Daniel Suttner, Dipl.-Ing. (FH) Holzbau
·
Einsatzmöglichkeiten von
Brettstapelelementen beim Bauen und Sanieren
·
Möglichkeiten und Finanzielle
Aspekte der Verwendung von Holz aus dem eigenen Wald
Eintritt frei
05.12.2013 Einladung zur Info-Veranstaltung
"Fälltechnik im Schwachholz" am Samstag, 14. Dezember 09:30 Uhr
in Bernhardswald
- alle Mitglieder und interessierten WaldbesitzerInnen im Zuständigkeitsbereich
der WBV sind herzlich eingeladen -
Treffpunkt: 09:30 Uhr in Kreuth,
Bernhardswalder Str. Richtung Donaustauf, Waldeingang Kreuther Forst; Ende ca.
12:00 Uhr
Referent: Praun Franz, FWM am AELF
Regensburg
Inhalt: Fälltechnik und Einsatz von Fällhilfen in
Jungbeständen;
=> Anwendungsbeispiele und praktische Übungen zu Fälltechnik und
Arbeitsabläufen beim Einsatz von manuellen Fäll- und Aufarbeitungshilfen wie
Hebelfällkarren (*), Fällheber, Wendehaken
=> Im Vordergrund stehen die praktischen Aspekte von manuellen
Durchforstungen; soweit sich zeitliche Spielräume ergeben, werden wir versuchen
auch waldbauliche Gesichtspunkte anzusprechen und auf Fragen
der Holzverwertung und der Holzvermarktung einzugehen
Ausrüstung: => Vollständige Schutzausrüstung
(Schnittschutzhose, Sicherheitsstiefel, Helm-Gesichts-Gehörschutz-Kombi,
Forsthandschuhe
=> Sollten Sie ausnahmsweise - z.B. aus gesundheitlichen Gründen - nicht
selbst üben wollen, zumindest Sicherheitshelm mitnehmen!
Anmeldung: => keine Anmeldung
erforderlich!
Etwaige Rückfragen an:
=> WBV R-N: Dienststelle Ost Herrn Thomas Iberl, 09403/2025 bzw.
0175/7267436
=> AELF Rgbg Forstrevier Brennberg, Herrn Franz Löffl, 09484/951339
Über eine rege Beteiligung würden wir uns sehr freuen,
24.10.2013 Einladung zur Jahreshauptversammlung 2013
am Samstag, 09. November 2013 13.30 Uhr Ghs Lingauer Bernhardswald
(Parkmöglichkeiten v.a. im Bereich der Kirche in Bernhardswald)
- alle Mitglieder und interessierten WaldbesitzerInnen sind herzlich
eingeladen -
Folgende Tagesordnungspunkte
sind vorgesehen:
1. Begrüßung
2. Tätigkeitsberichte des 1. Vorsitzenden und der
Geschäftsführer
3. Kassen-/Kassenprüfbericht GJ 2012, Entlastung der
Vorstandschaft
4. Haushaltsvoranschlag 2014; Beschlussfassung
5. Wünsche und Anträge
6. Grußworte -
Infoveranstaltung -
7. Kurz-Referat: Gerhard Wezel - Verein ZüF e.V.
"Überprüfbare Herkünfte bei
Forstpflanzen - Hintergrund, Verfahren
und praktische Umsetzung"
8. Kurz-Referat: Franz Löffl - AELF Regensburg, Forstrevier
Brennberg
"Biologische Vielfalt im Wald -
Sollen wir uns das leisten ?"
9. Sonstige aktuelle Informationen des AELF und der WBV
10. Schlusswort
Hinweis: Die Fa. Kolbeck, Regenstauf steht Ihnen wieder für Ihre Fragen
zum Thema Motorsägen und Schutzausrüstung zur Verfügung, stellt die neuesten
Modelle, Betriebsstoffe und Schutzausrüstung aus und zum Verkauf
22.10.2013 Rückblick: Waldbesitzertag 05. Oktober in
Weihern
Am 5. Oktober fand erstmals ein Waldbesitzertag als
Gemeinschaftsveran-staltung statt. Eingeladen hatte die Sozialversicherung für
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in Zusammenarbeit mit der
Waldbesitzervereinigung Regensburg - Nord und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten in das Gasthaus am See, in Weihern, Stadt Wörth a. d. Donau.
Zielgruppe waren die Waldbesitzer im östlichen Gebiet der
Waldbesitzervereinigung Regensburg – Nord. Die Sozialversicherung hatte die
dortigen Waldbesitzer persönlich angeschrieben, rund 180 haben teilgenommen.
Eine interessante Zusammenfassung der Veranstaltung, Informationen zu
den Vorträgen, sowie Bilder und Presseartikel finden Sie hier
09.06.2013 Terminankündigung WBV-Lehrfahrt in den
Nürnberger Reichswald
Die traditionelle Lehrfahrt findet am Freitag, 05.07.2013 statt. Hierzu
erhalten Sie in Kürze gesonderte Einladung mit Anmeldeformular. Anmeldung nur schriftlich!
03.06.2013 Urlaub der Dienststelle West
Dienststelle West: Stellv. Geschäftsführer
Michael Frank
Urlaub v. Dienstag, 11.06 bis einschließlich Dienstag, 25.07.2013
Vertretung: Dienststelle Ost
09.04.2013 Terminankündigung im Rahmen 300 Jahre
Nachhaltigkeit
„Welchen Wald brauchen wir in der Zukunft und
warum ?“
=> Fr, 12.04.13 19:30 Uhr - Diskussionsrunde am Walderlebniszentrum
Vertreter der unterschiedlichen Organisationen werden zum ersten Mal
das Thema von unterschiedlichen Seiten beleuchten.
- Impulsreferat von Heinz-Joachim Daschner, Forstdirektor AELF
Regensburg
anschließend stellen folgende Fachvertreter Ihre Positionen vor:
- Johann Eiwanger, Sprecher der WBVs im Landkreis Regensburg
- Konrad Hahn, Holzforum Regensburger Land e.V.
- Ansgar Lemper, Untere Naturschutzbehörde
- Martin Scheuerer, Bund Naturschutz
- Christian Stiersdorfer, Umweltstation Regenstauf
- Thomas Verron, BaySF Leiter des Forstbetriebes Burglengenfeld
Eintritt frei; Wenn möglich, wird um Anmeldung bei der Volkshochschule
Regensburger Land unter der Telefonnummer 09401/5255-0 gebeten.
Anmerkung der WBV: Es wäre schön, wenn sich der eine oder andere
Waldbesitzer Zeit nehmen könnte!
15.02.2013 Terminankündigung / Einladung Fachvorträge:
„Die
Zukunft nicht verheizen“
=> Mittwoch, 27.02.2013, 19:30 Uhr, Brennberg Ghs. Wagner
"Sonnenhäuser, Passivhäuser,
Energetische Sanierung im Bestand - Möglichkeiten und aktuelle
Förderprogramme"
Georg Dasch, Architekturbüro für Planung und
Gesamtbaukonzept/Sonnenhausinstitut Straubing
=> Donnerstag, 07.03.2013, 19:30 Uhr, Regenstauf, Ghs. Metzgerwirt
"Zukunftsorientiertes Bauen und
Sanieren“
Johannes Volland, Ingenieurbüro Volland, Rgbg.
Michael Aicher,
Aicher Holzbau GmbH, Regenstauf
10.11.2012 Jahreshauptversammlung 2012 – Ergebnisse
der Neuwahlen
Als vertretungsberechtigte Vorstände i.S.d. § 26 BGB wurden von der
Mitgliederversammlung am 03.11.2012 für die nächsten 5 Jahre gewählt:
1. Vors. Georg Griesbeck, Thalern 1, 93191 Rettenbach, geb. am
07.02.1961
2. Vors. Martin Rehm, Kreuth 2, 93170 Bernhardswald, geb. am 18.08.1979
3. Vors. Martin Lautenschlager, Hochweg 9, 93149 Nittenau, geb. am
27.11.1961
Die gesamte neu gewählte Vorstandschaft (Vorstände und Ausschuss)
finden Sie hier.
15.10.2012 Einladung zur Jahreshauptversammlung 2012
mit Neuwahlen
am
Samstag, 03. November 2012 13.30 Uhr Ghs Lingauer Bernhardswald Tagesordnung
Im Rahmen der JHV finden in diesem Jahr auch Neuwahlen statt.
Für die neue Wahlperiode 2012-2017 stehen 3. Vors. Georg Kern (privat)
und die Ausschussmitglieder Johannes Dummer (Wegzug), Johann Schiegl (Altersgründe)
nicht mehr zur Verfügung. Auch Franz Laumer und Josef Spitzer sind wegen
vollständiger Hofübergabe aus satzungsrechtlichen Gründen nicht mehr wählbar.
Unser derzeitiger
Wahlvorschlag für 2012 - 2017 (Stand: 27.09.2012) lautet: (=> soweit die Mitgliederversammlung mit 3/4-Mehrheit zustimmt,
soll über den Wahlvorschlag insgesamt ("Blockwahl") abgestimmt
werden)
- Vertretungsberechtigte Vorstände:
1. Vorsitzender Georg Griesbeck, Thalern/Rettenbach
2. Vorsitzender Martin Rehm, Kreuth/Bernhardswald
3. Vorsitzender Lautenschlager Martin, Birkenzant/Regenstauf bzw.
Nittenau
- Erweiterte Vorstandschaft:
Adlhoch Franz, Refthal/Altenthann
Bauer Markus, Geisling/Pfatter
Heimerl Josef, Loidsberg/Brennberg
Laumer Christian, Hungersacker/Wörth
Piendl Karl, Piehl/Wörth
Schmidmeier Max, Gonnersdorf/Wenzenbach
Stuber Christian, Schneckenreuth/Bernhardswald
Weigert Josef, Schwaighof/Regenstauf
Die Kandidaten des Wahlvorschlages berücksichtigen unserer Ansicht nach
unsere Mitgliederstruktur – auch geographisch - angemessen. Derzeit etwas
unterrepräsentiert sind sicherlich Frauen, die als Waldbesitzerinnen etwa einen
Anteil von 10% der Mitglieder ausmachen. Vorschläge in diese Richtung wären
deshalb sehr willkommen.
Sollten Sie spontan Anregungen, Verbesserungsvorschläge oder Einwände
zu diesem Wahlvorschlag haben oder sich selbst oder weitere Kandidaten für
Positionen in der Vorstandschaft vorschlagen wollen, bitten wir um baldige
Rückmeldung an die Geschäftsstelle (09403/2025).
26.10.2011 Günstige Waldversicherungen für
WBV-Mitglieder
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e. V. gründete
vor 2 Jahren in Partnerschaft mit der AXA Versicherungs AG die
Versicherungsstelle Deutscher Wald (VSDW, www.vsdw.de).
Inzwischen haben erste Dachorganisationen der forstlichen
Zusammenschlüsse, z.B. die Forstwirtschaftliche Vereini-gung (FV) Niederbayern
beispielhaft mit der Versiche-rungsstelle Deutscher Wald (Herr Wiese) und Herrn
Schneider von der AXA als Ansprechpartner für Waldversicherun-gen eine interessante
Rahmenvereinbarung (RV) festgezurrt.
An diese angelehnt haben die Landkreis-WBVs sich ebenfalls um eine RV
bemüht. Der Kleinprivatwaldbesitzer hat über diese RVs nun Zugang zu deutlich
(!) günstigeren Konditionen für die Absicherung von bei der Bewirtschaftung
auftretenden Haftungsrisiken sowie Sturm- und Waldbrandschäden, als das bisher
über eine Einzelversicherung möglich war – sofern er Mitglied in der
Waldbesitzervereinigung ist.
Interesse ? Nähere Info`s im aktuellen Rundschreiben Nr. 14 und/oder
bei der Geschäftsstelle der WBV unter 09403/2025 bzw.
wbvregensburg-nord@t-online.de
26.10.2011 Holzmarkt: Seit > 1 Jahr: Höchstes Preisniveau seit 20 Jahren
Das bereits seit Herbst 2010 erreichte höchste Preisnivau der letzten
mehr als 20 Jahre für Sägerundholz aller Nadelhölzer, sowie die höchsten jemals
erreichten Preise für Papierholz und andere Industriehölzer sowie Brennholz
konnte – trotz regional hoher Schneebruchmengen und diverser Sturmschäden in
ganz Bayern und BRD – bisher gehalten werden - auch Dank eines sehr geringen
Käferholzanfalles im Sommerhalbjahr. Allerdings ist die Lage der
exportorientierten Großsägewerke zunehmend angespannt, da der Schnittholzabsatz
wieder zunehmend stockt und die Preise unter Druck sind. Regionale kleinere
Bauholz- und Nischensäger dagegen verzeichnen guten Umsatz und sind ganz
glücklich.
Für den Zeitraum Oktober – Januar (z.T. schon jetzt bis April) haben
die Preise nochmals angezogen: Preise netto zzgl. Mwst. für Fichte B/BC 2b+
mittlerweile deutlich über 100 €/fm, Kie B/BC 2b+ kratzt und überschreitet je
nach Sortiment die 80-€-Marke. Langholz ist besonders gesucht.
02.08.2010 Ab September – Neue u. bessere Förderung
für Bestandespflege
Die rechtzeitige Bestandspflege stellt die Weichen für das ganze Bestandsleben.
Was hier versäumt wird (Förderung der Mischbaumarten, generell vor allem
Negative Auslese, Förderung der Stabilität) ist – ohne großes Risiko – nicht
mehr zu korrigieren.
Das Waldbauliche Förderprogramm WALDFÖPR 2007 ist überarbeitet worden.
Die Fördermöglichkeiten und –Sätze wurden für die Bestandspflege deutlich
verbessert. Sowohl die Jugendpflege
und auch (neu!) dann die Erstdurchforstung
kann jetzt (neu!) in allen Beständen (auch in weitgehend reinen
Nadelholzbeständen) gefördert werden (generell jetzt 400 €/ha statt – wenn
überhaupt - bisher 200 €/ha).
Die Fördersätze für Saaten wurden abgestuft. Für Buche, Eiche gibt’s ab
September voraussichtlich 3000 €/ha (bisher 2000 €/ha). Für kostengünstige
Saaten wie z.B. Birke nur noch 1000 €/ha.
Im Rahmen des Fördertatbestandes Bestandsbegründung wurden
Möglichkeiten geschaffen, vergleichsweise unbürokratisch die Ergänzung von
Fehlstellen in Verjüngungen und Bestandeslücken bzw. z.B. die Anreicherung
artenarmer Fichtenjungwüchse zu fördern (Basis: € / 100 Stk.).
Für Details hinsichtlich WaldFÖPR 2007 wenden Sie sich am besten an
Ihre Betreuungsförster
der AELF Regensburg (bzw. Cham)
30.07.2010 Holzpreise stark gestiegen – Einschläge
vorziehen ?!!!
Die Rundholzpreise fast aller Sortimente sind seit April sukzessive
gestiegen. Der Preisanstieg hat sich in den letzten Wochen nochmals in einer
Art und Weise beschleunigt, die man ruhig als „ungesund“ bezeichnen darf.
Obwohl die Sägewerke derzeit die Produktion bereits stark drosseln mussten,
sind die Rundholzläger leer. Die aktuellen Preise auf den globalen
Schnittholzmärkten bilden jedoch die Entwicklung bei den Rundholzpreisen nicht
annähernd ab. Eine höchst gefährliche Entwicklung für unsere Kunden. Die Luft
wird dünn. Wenn man sich den seit mehr als 5 Jahren andauernden Sägezahnmarkt
beim Rundholz ansieht, ist die weitere Spekulation auf evtl. noch höhere
Rundholzpreise reines „Glücksspiel“. Der nächste Sturm kommt bestimmt.
Wir empfehlen, waldbaulich oft schon lange überfällige Durchforstungen
gerade in den jungen und ganz jungen Beständen nicht auf die lange Bank zu
schieben und traditionell erst im Winter durchzuführen, sondern
bereits jetzt zu planen und möglichst bald durchzuführen bzw.
durchführen zu lassen. Es ist derzeit mit einer schnellen und unkomplizierten
Abwicklung zu rechnen, während sich in den Winter hinein – bei üblicherweise
abflauender Nachfrage – sich ein Holzüberangebot abzusehen sein wird.
Noch Fragen? Die Dienststellen der WBV Regensburg-Nord beraten Sie
neutral und unabhängig und unterstützen Sie gerne bei der Bewirtschaftung Ihres
Waldes und bei der Umsetzung notwendiger Maßnahmen.
29.03.2009 Holz – Energie – Umwelt Messe v. 11.06. bis
14.06.2009
Die Waldbesitzervereinigungen des Landkreises Regensburg beteiligen
sich an der vom Holzforum Regensburger Land (www.holzforum-regensburger-land.de) initiierten 2. Holz – Energie – Umwelt Messe (www.holz-energie-umwelt.de). Die im Jahr 2006 vom Landkreis Regensburg in der Feuerwehrschule
Lappersdorf erstmals mit großem Erfolg durchgeführte Messe findet in diesem
Jahr unter der gemeinsamen Schirmherrschaft des Landkreises Regensburg und der
Stadt Regensburg auf dem Dultplatz in Regensburg statt.
29.03.2009 Urlaub der Dienststellen Ost und West
Während der Osterferien sind die Dienststellen der
Waldbesitzervereinigung Regensburg-Nord zeitweise nicht besetzt:
Dienststelle Ost: Geschäftsführer Thomas Iberl
Urlaub v. Samstag, 04. April bis Sonntag, 19. April 2009
In dringenden Fällen wenden Sie sich in der zweiten Osterferienwoche
bitte an die Dienststelle West, Hr. Michael Frank (0160/3657947)
Dienststelle West: Stellv. Geschäftsführer
Michael Frank
Urlaub v. Samstag, 04. April bis Sonntag, 12. April 2009
29.03.2009 PEFC-Überprüfung der WBV: Vor-Ort-Audit ca.
Juli 2009
Anfang Februar wurden die Betriebe für das PEFC-Vor-Ort-Audit
ermittelt. Die WBV Regensburg-Nord wurde durch einen unabhängigen Zertifzierer
aus der Gesamtheit der PEFC-zertifizierten Betriebe in Bayern zur Überprüfung
ausgewählt. Bei einer zentralen Informationsveranstaltung in Greding/Altmühltal
traf der für unseren Bereich zuständige Auditor, Hr. Dipl.-Forstwirt Horst
Gleißner aus der Mitgliederliste der WBV eine stichprobenartige Vorauswahl (10
Waldbesitzer).
Diese vom Auditor bestimmten Forstbetriebe erhalten von uns nach den
Osterferien einen mehrseitigen Fragebogen, mit dem grundlegende Daten über den
Waldbesitzer (z.B. Grösse, Parzellierung etc.) und die Bewirtschaftung der
letzten 3 Jahre erhoben werden. Dieser Fragebogen sollte sinnvollerweise mit
Unterstützung der jeweils zuständigen Privatwaldbetreuer Hr. Kufner
(0160/90155107) bzw. Hr. Löffl (0160/90155108) oder ersatzweise mit Hilfe der
WBV Geschäftsführer Hr. Iberl (09403/2025) bzw. Hr. Frank (09473/9509532) möglichst
bis Ende April ausgefüllt und an die Geschäftsstelle der
Waldbesitzervereinigung (Bergstr. 17, 93093 Donaustauf) zurückgesendet werden.
Die Prüfung der Waldflächen von 7 Waldbesitzern vor Ort durch Hr.
Gleißner erfolgt voraussichtlich im Juli. Die genauen Termine werden mit den
Waldbesitzern rechtzeitig abgestimmt und festgelegt.
Prüfkriterien u.a.: Kahlschlagsverbot / Verbot flächiger Befahrung /
standortgerechte Baumartenwahl / angepasste Wildbestände / Einhaltung der
Unfallverhütungsvorschriften / Fällungs- und Rückeschäden / Bestandespflege –
Pflegerückstände
02.05.2008 Dienststelle Ost: Urlaub v. Montag 05.05.
bis Sonntag 18.05.08
Die Dienststelle Ost ist wegen Urlaub v.
Montag, 05.05.08 bis Sonntag, 18.05.08 geschlossen. In dringenden Fällen wenden
Sie sich bitte an die Dienststelle West, Hr. Michael Frank (0160/3657947).
Aufgrund der bayernweit und auch bei unserer
WBV sehr großen Bereitstellungsmengen von Sturmholz im April wird sich die
Abfuhr vor allem bei den Fixlängen verzögern.
Sollten Sie wärend meiner Urlaubszeit Partien
fertigstellen, ist eine Insektizidbehandlung v.a. der Fichten-Hölzer
(Fixlängen, evtl. auch Langholz) oftmals angeraten, da diese aktuell oft akut
fängisch sind für den Lineatus (reiner Holzschädling; wird von den Sägewerken
sehr kritisch gesehen), aber schon bald auch für den Borkenkäfer (v.a.
Buchdrucker).
Für eine Insektizidbehandlung setzen Sie sich
am besten direkt mit Herrn Josef Weinzierl, Kirnberg in Verbindung
(09482/90730), der derzeit des öfteren im Bereich Dienststelle Ost
unterwegs ist, um Rundhölzer zu behandeln.
Ganz allgemein gelten für
Insektizidbehandlungen folgende Regeln:
- keine Begiftung von Hölzern im Bestand
zulässig
- Begiftung nur mit den wenigen zugelassenen
Mitteln (z.B. Fastac Forst)
- keine Begiftung im Bereich von
Wasserschutzgebieten, im unmittelbaren Bereich von Wasserläufen, Wasserkanälen
und sonstigen Gewässern
- Schutzausrüstung! (Schutzanzug, Schutzmaske)
10.11.2007 Jahreshauptversammlung 2007 im Ghs
Hirschberger in Brennberg
Am Samstag, 01.12.2007 um 8.45 Uhr findet
unsere Jahreshauptversammlung traditionell wieder im Gasthof Hirschberger in
Brennberg statt. Tagesordnung
25.10.2007 Info-Veranstaltungen für Waldbesitzer –
nächste Termine
Fr, 02.11.07, 13.00 – 17.00 Uhr (Rettenbach
und Umgebung)
TP: ca. 1 km suedl. v Rettenbach: Abzw. n.
Haag a. d. StStr. 2146
Thema: Pflanzung u. Wiederbewaldung von
Schadflächen, Holzmarkt
Ansprechpartner: Jörg Maderer, ALF Cham
0173/8645301
Do, 08.11.07, 19.30 Uhr (Frauenzell/Ghs
Lehner)
Thema: Unfallverhütung bei Waldarbeit,
Borkenkäfer, Waldumbau
Referent: Martin Goldbrunner, LBG Niederbayern
Oberpfalz u Schwaben
Ansprechpartner: Franz Löffl, ALF Rgbg
(0160/90155108)
Di, 13.11.07, 19.00 Uhr
(Altenthann/Feuerwehrhaus-Schulungsraum)
Thema: Unfallverhütung bei Waldarbeit,
Borkenkäfer, Waldumbau
Referent: Martin Goldbrunner, LBG Niederbayern
Oberpfalz u Schwaben
Ansprechpartner: Franz Löffl, ALF Rgbg
(0160/90155108)
18.09.2007 Dringend: Ganz besonderes Eichenstammholz
gesucht!!!
Herr Willi Hengge aus Nittendorf (Willi
Hengge, Künstler; http://www.alleseiche.de/ sucht dringend, ganzjährig verschiedene
Kategorien von Eichen-Stammholz:
Kategorie 1: ganz starke Eichenerdstammstücke - Durchmesser möglichst 100 cm und
stärker; Qualität ist nicht vorrangig
Kategorie 2: Eichenstücke mit auf kurzer Strecke ganz starker Krümmung -
Durchmesser möglichst 50- 60 cm und stärker
und derzeit ganz dringend:
Kategorie 3: Eichen-Astgabel in "Y"-Form: Erdstammstück möglichst
mindestens 5 Meter lang und 100 cm stark, Gabelstücke ebenfalls möglichst
mindestens 5 Meter lang mit Durchmesser 50 cm aufwärts
Bedarf laut seiner Auskunft mittlerweile: 120
fm /Jahr
Falls jemand solche Eichen hat, bitte umgehend
bei der Geschäftsstelle (09403/2025) melden.
14.09.2007 Aktuelle Info`s September 07
nachfolgend erhalten Sie einige Info`s zu
folgenden Themen:
1. Informationen der Forstwirtschaftlichen
Vereinigung Oberpfalz zum derzeitigen Geschehen auf den Schnittholzmärken :
2. durchschnittliche Holzpreise netto frei
Waldstraße seit Juli 07 - Ausblick Holzmarkt – Konsequenzen u.
Schlussfolgerungen für Winter 2007-2008
3. anstehende Neuwahlen Vorstand und Ausschuß
der WBV
weiter
10.09.2007 Achtung! Forstpflanzen-Sammelbestellung für
östl. WBV-Gebiet
Die WBV organisiert für den Herbst wieder eine
Forstpflanzen-Sammelbestellung bei der Baumschule Bartl Köppl in Viechtach. Da
viele Sortimente/Herkünfte/gute Qualitäten äußerst knapp sind - vor allem
Nadelhölzer wie z.B. Weißtanne, Douglasie - bitten wir Ihren Bedarf
baldmöglichst bis Ende September der
Geschäftsstelle (09403/2025 Fax: 09403/969028) zu melden. Bei der Zuteilung der
Pflanzen ist die zeitliche Reihenfolge ausschlaggebend.
Hinweis für Förderflächen: Bitte keine
Pflanzenbestellungen ohne einen genehmigten Förderantrag bzw. ohne Absprache
mit dem zuständigen Betreuungsbeamten des ALF
28.05.2007 WBV-Jahresausflug am Samstag, 30.06.2007
!!!
Nachdem Borkenkäfer und Windwürfe in
gegenseitigem Wechsel vor allem die reinen Fichten-Altbestände in zum Teil
atemberaubendem Tempo hinwegraffen, ist fast jeder Waldbesitzer mit der Frage
konfrontiert, wie die entstandenen Schadflächen kostengünstig und – angesichts
sich abzeichnender Klimaveränderungen und hoher Wildbestände – zukunftsfähig
wieder in Bestockung gebracht werden können. Die Wahl der Baumarten war wohl
noch nie schwieriger...
Beim diesjährigen Jahresauflug wollen wir uns
diesem Thema in allen Facetten stellen und das waldbauliche Profil sowie
wichtige Gesichtspunkte der Vermarktung einiger alternativer Baumarten zur
Fichte näher bringen. nähere Info`s hier
28.12.2006 Neuer Mitarbeiter – Neue Zuständigkeiten
Zum ersten Januar 2007 bekommt Geschäftsführer
Thomas Iberl Verstärkung. Michael Frank wird als stellvertretender
Geschäftsführer ab dem neuen Jahr Ansprechpartner für alle Mitglieder bzw.
Waldflächen im WBV-Gebiet westlich und nördlich der B16 neu. Nähere Info`s finden
Sie hier.
10.12.2006 Mitgliederversammlung beschließt Umwandlung
der WBV in wirtschaftlichen Verein
Bei der Jahreshauptversammlung am 02.12.2006
in Brennberg haben die über 140 anwesenden Mitglieder einstimmig Umwandlung der
WBV vom eingetragenen Verein (e.V.) zum wirtschaftlichen Verein (w.V.) mit
einer neuen, dem aktuellen Tätigkeitsspektrum angepassten Satzung zugestimmt.
Die Umwandlung ist vor allem aus
haftungsrechtlichen Gründen notwendig und lediglich ein formaler Akt. Für Sie
als Mitglied ändert sich durch den Schritt der umwandlung prinzipiell nichts.
Die WBV Regensburg-Nord bleibt ihr neutraler und unabhängiger Ansprechpartner
rund um Ihren Wald.
Die offizielle Anerkennung des w.V. erfolgt -
nach Löschung des e.V. beim Registergericht – durch das Ministerium. Dies wird
voraussichtlich jedoch noch einig Monate dauern.
08.10.2006 Neue Industrieholz- und Papierholzpreise
Die Fa. Pfleiderer, Neumarkt hat angesichts
zunehmender Konkurrenz durch den Energieholzsektor ihre
Wald-Industrieholzpreise deutlich von 23,60 €/fm auf 31,00 €/fm angehoben.
Nach nicht ganz einfachen Verhandlungen
zwischen Forstwirtschaft und Papierindustrie gelten ab Oktober auch neue
Papierholzpreise, voraussichtlich für die nächsten 12 Monate, also bis
September 2007.
Mit der Fa. MD einigte man sich auf 29,00
€/Ster netto zzgl. Mwst., also umgerechnet ca. 45€/fm. Alle weiteren, noch
ausstehenden Abschlüsse (z.B. mit UPM Augsburg) dürften sich daran orientieren.
Der Anstieg von über 20% gegenueber den bisher
gueltigen Sätzen von 24,00 €/fm war angesichts der Entwicklung des Holzmarktes
und des Energiesektors seit dem vergangenen Winter längst überfällig.
01.05.2006 WBV-Jahresausflug am Samstag, 27.05.2006
!!!
Wir besuchen den Biomassehof Kempten, wo man
bei der Vermarktung von Energieholz ganz neue Wege geht und machen einen
Abstecher zur Freilichtbühne Altusried, einer imposante Holzkonstruktion mit
geschwungenem Dach, unter der rund 2500 Zuschauer Platz finden. Nach dem
Mittagessen, welches uns von der bäuerlichen Direktvermarktung Altusried
kredenzt wird, sehen wir uns die massereichen Fichtenbestände mit angeblichen
Vorräten bis zu 1200 fm pro ha etwas genauer an.
Unkostenbeitrag für Bus, Brotzeit, Führungen:
15 € (Nichtmitglieder 20 €); Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre frei. Nähere
Info`s und Verbindliche Anmeldung baldmöglichst bis spätestens So, 21.05. bei
der Geschäftsstelle
27.03.2006 Gewerbeschau Wörth/Do am Samstag 20.05.06
und Sonntag 21.05.06 Die WBV Regensburg Nord ist mit einem Stand vertreten
01.12.2005 Geschäftsstelle wegen Urlaub vom 14.01. bis
einschließlich 08.02.2006 geschlossen
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an
Privatwaldbetreuer Franz Löffl (0160/90155108)
10.10.2005 Jahreshauptversammlung im Gasthof
Hirschberger in Brennberg
Am Samstag, 03.12.2005 um 9.00 Uhr findet
unsere Jahreshauptversammlung traditionell wieder im Gasthof Hirschberger in
Brennberg statt. Tagesordnung
17.03.2005 Bauherrentag der Zimmerei Prommersberger,
Pettenreuth am Sonntag, 03.04.2005
An diesem Tag dreht sich alles ums Bauen und
Heizen (v.a. mit Holz). Näheres erfahren Sie unter 09463/811310 oder entnehmen
Sie der örtlichen Presse
17.03.2005 Meldefrist für Sammelbestellung
Forstpflanzen verlängert !!!
Witterungsbedingt haben wir uns entschlossen,
die Meldefrist für die Forstpflanzenbestellung für das östliche WBV-Gebiet bis
zum 27. März zu verlängern.
20.02.2005 WBV-Jahresausflug am Samstag, 11.06.2005
!!!
Wir besuchen den Kramerbräuhof in Weihern bei
Pfaffenhofen mit Schwerpunktthema Mischfruchtanbau, Pflanzenölgewinnung und
machen Station am Forstamt Freising (Schwerpunkt: Umbau von
Fichtenreinbeständen, Naturverjüngung und Jagd)
05.02.2005 Achtung! WBV-Sammelbestellung Forstpflanzen
fuer Frühjahrspflanzung
bis Ende Februar bei der Geschäftsstelle
melden.