Günstige Waldversicherungen
für WBV-Mitglieder
Waldbrand-Versicherung:
Allgemeine Beschreibung (Quelle: www.vsdw.de)
Mit Hilfe der Entschädigung kann der Waldbesitzer die
enormen Verluste nach einem Waldbrand kompensieren. Denn erstens bleiben
erwartete Verzinsungen für die in der Vergangenheit getätigten Investitionen
(z.B. Bestandesbegründung und -pflege) aus. Und
zweitens fallen Kosten für Löscharbeiten, Abräumung und die waldgesetzlich
vorgeschriebene Wiederaufforstung an.
Die Waldbrandversicherung bietet Schutz gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion.
Versichert ist dabei der stehende Waldbestand bzw. das
bereits geschlagene Holz, optional auch Weihnachtsbaumkulturen. Als Ausgleich
des Sachschadens an dem durch Feuer vernichteten Bestand wird die vereinbarte
Versicherungssumme gezahlt.
Die Versicherungssumme wird nach den anerkannten
Grundsätzen der Waldwertrechnung hergeleitet und orientiert sich an dem zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Bestandeswert.
Zusätzlich werden ggf. Entschädigungen aus den
vereinbarten Nebenrisiken wie Abräumungskosten,
Feuerlöschkosten usw. fällig.
Einzelne Bundesländer gewähren noch Beihilfen zu den
Kosten der Waldbrandversicherung. Diese Förderung wird jedoch zunehmend auf die
Bezuschussung von Waldbrand vorbeugenden Maßnahmen und die direkte Beteiligung
an der Beseitigung von Waldbrandschäden umgestellt, da sich die EU finanziell
daran beteiligt. Nähere Einzelheiten hierüber erfahren Sie bei den betreuenden
Forstdienststellen (Forstämtern).
Rahmenvertrag der Landkreis-WBVen
§ Die vereinbarte Entschädigung gilt als
Vermögensausgleich für den Sachschaden am vernichteten Bestand.
§ Bei mehrschichtigen Waldbeständen gilt die Bestandesschicht versichert, auf der der waldbauliche
und/oder wirtschaftliche Schwerpunkt liegt.
§ Zusätzliche Einschlüsse:
o
Nachgewiesene Abräumungskosten für alle Altersklassen: 1.000 EUR/ha, unbegrenzt
o
Nachgewiesene
Feuerlöschkosten (nicht Kosten der Feuerwehr): unbegrenzt
o
Aufforstungsbeihilfe
100 EUR/ha
o
Im Wald auf
eigenes Risiko lagerndes, geschlagenes Holz 50.000 EUR
o
Zaunkosten für
Kulturen auf Waldbrandschadenflächen nachgewiesen bis 7,00 EUR/lfm, maximal 10.000 EUR
Laufzeit:
Jeweils 1 Jahr (jährlich jeweils zum 31.12. über die WBV schriftlich kündbar)
Jahresbeitrag
(zzgl. 13,2% Vers.Steuer) beträgt: 0,70 €/ha
Aktuelle Entschädigungstabelle der
Waldbrandversicherung in €/ha für normal geschlossene Wald-bestände
(Bestockungsgrad 1,0) verschiedener Baumartengruppen; pauschal zugrunde
liegende Ertragsklasse bei der Fichte I, bei allen anderen Baumartengruppen
Ertragsklasse II (siehe Tabelle Linke Spalte unten)

Erläuterungen zur
Versicherungssummentafel:
-
Abräumungskosten (siehe auch
„Zusätzliche Einschlüsse“ des Rahmenvertrages) sind Aufwendungen, die zur Beseitigung des
oberirdischen und noch nicht verkaufsfähigen Aufwuchses der
Wirtschaftsholzarten nach einem Brand wirtschaftlich erforderlich sind. Die
Kosten für die Entfernung von Stock- und Wurzelholz gehören nicht zu den Abräumungskosten.
-
Abtriebswert im Alter U
(A(u)) ist die Differenz zwischen dem Bruttoverkaufserlös für das im Alter U
gefällte und aufgearbeitete Holz eines Waldbestandes und den dabei anfallenden
Holzerntekosten.
-
Kulturkosten
sind die gegendüblichen Kosten der Wiederbegründung
eines Waldbestandes. Dazu sind zu rechnen: Die Kosten für Schlagräumung und
etwaige Bodenbearbeitung, für Pflanzenbeschaffung und Pflanzung, für etwa
erforderlichen Schutz der Kultur (Einzelschutz o. flächenschutz),
zur Abwendung sonstiger Risiken und für Kulturpflege (Freischneiden, chemische Unkrautbekämpfung)
bis zur Sicherung der Kultur. Zu den Kulturkosten rechnen auch die anteiligen
Lohnnebenkosten und die anteilige Umsatzsteuer
-
Bestandeswert wird nach Alterswertfaktorenverfahren mit der Formel
H(a) = ((Au-c)*f+c)*B
ermittelt
H(a) = Bestandeswert
für 1 ha im Alter a
A(u) = Abtriebswert
je ha eines Waldbestandes im Alter der Umtriebszeit U
c = Kulturkosten je ha
f = Alterswertfaktor für das Alter a
B = Bestockungsfaktor (Wertrelation zu
einem vollbestockten Bestand im Alter a
a = Alter a (Kulturalter, ggf.
wirtschaftliches Alter der Pflanzen