Günstige Waldversicherungen für WBV-Mitglieder

 

Waldbrand-Versicherung:

Allgemeine Beschreibung (Quelle: www.vsdw.de)

Mit Hilfe der Entschädigung kann der Waldbesitzer die enormen Verluste nach einem Waldbrand kompensieren. Denn erstens bleiben erwartete Verzinsungen für die in der Vergangenheit getätigten Investitionen (z.B. Bestandesbegründung und -pflege) aus. Und zweitens fallen Kosten für Löscharbeiten, Abräumung und die waldgesetzlich vorgeschriebene Wiederaufforstung an.

Die Waldbrandversicherung bietet Schutz gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion.

Versichert ist dabei der stehende Waldbestand bzw. das bereits geschlagene Holz, optional auch Weihnachtsbaumkulturen. Als Ausgleich des Sachschadens an dem durch Feuer vernichteten Bestand wird die vereinbarte Versicherungssumme gezahlt.

Die Versicherungssumme wird nach den anerkannten Grundsätzen der Waldwertrechnung hergeleitet und orientiert sich an dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Bestandeswert.

Zusätzlich werden ggf. Entschädigungen aus den vereinbarten Nebenrisiken wie Abräumungskosten, Feuerlöschkosten usw. fällig.

Einzelne Bundesländer gewähren noch Beihilfen zu den Kosten der Waldbrandversicherung. Diese Förderung wird jedoch zunehmend auf die Bezuschussung von Waldbrand vorbeugenden Maßnahmen und die direkte Beteiligung an der Beseitigung von Waldbrandschäden umgestellt, da sich die EU finanziell daran beteiligt. Nähere Einzelheiten hierüber erfahren Sie bei den betreuenden Forstdienststellen (Forstämtern).

 

Rahmenvertrag der Landkreis-WBVen

§  Die vereinbarte Entschädigung gilt als Vermögensausgleich für den Sachschaden am vernichteten Bestand.

§  Bei mehrschichtigen Waldbeständen gilt die Bestandesschicht versichert, auf der der waldbauliche und/oder wirtschaftliche Schwerpunkt liegt.

§  Zusätzliche Einschlüsse:

o   Nachgewiesene Abräumungskosten für alle Altersklassen: 1.000 EUR/ha, unbegrenzt

o   Nachgewiesene Feuerlöschkosten (nicht Kosten der Feuerwehr): unbegrenzt

o   Aufforstungsbeihilfe 100 EUR/ha

o   Im Wald auf eigenes Risiko lagerndes, geschlagenes Holz 50.000 EUR

o   Zaunkosten für Kulturen auf Waldbrandschadenflächen nachgewiesen bis 7,00 EUR/lfm, maximal 10.000 EUR

Laufzeit: Jeweils 1 Jahr (jährlich jeweils zum 31.12. über  die WBV schriftlich kündbar)

Jahresbeitrag (zzgl. 13,2% Vers.Steuer) beträgt: 0,70 €/ha

Aktuelle Entschädigungstabelle der Waldbrandversicherung in €/ha für normal geschlossene Wald-bestände (Bestockungsgrad 1,0) verschiedener Baumartengruppen; pauschal zugrunde liegende Ertragsklasse bei der Fichte I, bei allen anderen Baumartengruppen Ertragsklasse II (siehe Tabelle Linke Spalte unten)

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Erläuterungen zur Versicherungssummentafel:

-   Abräumungskosten (siehe auch „Zusätzliche Einschlüsse“ des Rahmenvertrages) sind Aufwendungen, die zur Beseitigung des oberirdischen und noch nicht verkaufsfähigen Aufwuchses der Wirtschaftsholzarten nach einem Brand wirtschaftlich erforderlich sind. Die Kosten für die Entfernung von Stock- und Wurzelholz gehören nicht zu den Abräumungskosten.

-   Abtriebswert im Alter U (A(u)) ist die Differenz zwischen dem Bruttoverkaufserlös für das im Alter U gefällte und aufgearbeitete Holz eines Waldbestandes und den dabei anfallenden Holzerntekosten.

-   Kulturkosten sind die gegendüblichen Kosten der Wiederbegründung eines Waldbestandes. Dazu sind zu rechnen: Die Kosten für Schlagräumung und etwaige Bodenbearbeitung, für Pflanzenbeschaffung und Pflanzung, für etwa erforderlichen Schutz der Kultur (Einzelschutz o. flächenschutz), zur Abwendung sonstiger Risiken und für Kulturpflege (Freischneiden, chemische Unkrautbekämpfung) bis zur Sicherung der Kultur. Zu den Kulturkosten rechnen auch die anteiligen Lohnnebenkosten und die anteilige Umsatzsteuer

-   Bestandeswert wird nach Alterswertfaktorenverfahren mit der Formel H(a) = ((Au-c)*f+c)*B  ermittelt

H(a) = Bestandeswert für 1 ha im Alter a

A(u) = Abtriebswert je ha eines Waldbestandes im Alter der Umtriebszeit U

c = Kulturkosten je ha

f = Alterswertfaktor für das Alter a

B = Bestockungsfaktor (Wertrelation zu einem vollbestockten Bestand im Alter a

a = Alter a (Kulturalter, ggf. wirtschaftliches Alter der Pflanzen