S`WBV-Bladl

Ausgabe 07 – Mai 2006

 

 

Inhaltsübersicht:

 

Schwerpunktthemen:

Messung, Sortierung, Kennzeichnung von Rundholz (Grundsätzliche Überlegungen)

Messung und Kennzeichnung von Rundholz (in der Praxis)

Holz-Markt-Politik und Ländlicher Raum

Steuervergünstigungen für Waldbesitzer

Holz – ein effektiver Bakterienkiller

 

 

Sonstige Rubriken:

Rückblick: Zahlen des Geschäftsjahres 2004/05

Ausblick: Jahresausflug der WBV

Neue Satzung in Vorbereitung

Borkenkäfer - Es geht wieder los

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

s`WBV-Bladl

Mitteilungsblatt der Waldbesitzervereinigung Regensburg Nord e.V

Nummer 7 / Mai 2006

 

 

 

Sehr geehrte Alt- und Neumitglieder,

mit den vorliegenden Mitteilungen möchten wir Ihnen wieder stichpunktartig einen kurzen Überblick über das Vereinsgeschehen der letzten Monate geben und Sie auf aktuelle Neuerungen, Angebote und Termine Ihrer WBV aufmerksam machen.

 


 

Rückblick:

Zahlen des Geschäftsjahres 2004/05

Mitgliederstand: 40 Neumitglieder (+ 157 ha); 2 Austritte (- 7 ha); Gesamt: 691 Mitglieder (4750 ha ohne Großprivatwald)

Holzvermarktung: ca. 10.280 fm von Okt. 04 bis Sept. 05 im Namen und Auftrag von über 120 Waldbesitzern; ca. 50 % flossen in Rahmenverträge der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberpfalz;

insgesamt wurde das Holz an 32 verschiedene Käufer vermarktet, davon ca. 800 fm an örtliche Zimmereien, 500 fm Direktvermarktung an private Bauherren;

Brennholz und Hackschnitzel: Private Anfragen nach Brennholz (ca. 150 Ster) und Hackschnitzel (ca. 50 Srm) wurden im Rahmen unserer Brennholzbörse direkt an registrierte Mitglieder weitervermittelt;

 

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Ausblick:

Jahresausflug der WBV

Unser diesjähriger Jahresausflug findet am Samstag, 27.05.2006 statt und führt uns nach Schwaben. Alle Mitglieder und ihre Familien, aber auch interessierte Nichtmitglieder sind herzlich eingeladen.

Voraussichtliches Programm:

Fahrt nach Kempten zum Biomassehof Allgäu – 2. Frühstück unterwegs am Bus;

Besichtigung des Biomassehofes Allgäu

Die Biomassehof Allgäu GmbH in Kempten wurde 1997 gegründet und ist eine hundertprozentige Tochter der Waldbesitzervereinigung Kempten, Land und Stadt e.V.

Hier ging man bei der Vermarktung von Energieholz in den vergangenen Jahren neue Wege, weil im Kleinen zwar lokale Brennmaterialkreisläufe existieren, aber eine großflächige, professionelle, überregionale und verbraucherorientierte Vermarktung, wie bei anderen Energieträgern, noch nicht existiert(e).

Auf einem Areal von 18 Hektar wurde dazu in einjähriger Bauzeit ein Biomassehof errichtet. Insgesamt wurden 25.000 m² Lagerplätze für Hackschnitzel, Brennholz und Langholz angelegt. Weiterhin wurden folgende Investitionen getätigt: ein vollautomatische Säge - Spalt - Automat für die Produktion von Scheitholz, eine Trocknungshalle, eine Weiterverarbeitungshalle und eine Lagerhalle, LKW-Waage, Bagger, Radlader, Stapler, Schlossererei und Verwaltungsgebäude.

Folgende Produkte werden zur Zeit mit unterschiedlicher Intensität produziert und vermarktet: Waldhackschnitzel, Rinde, Sägerestholz, ofenfertiges Scheitholz. Auch Holzbriketts und Holzpellets werden vermarktet, allerdings nicht selbst hergestellt, sondern von Vertragspartnern produziert. Die Kundenaquisition und Distribution übernimmt die Biomassehof Allgäu GmbH.

Mittagessen durch bäuerliche Direktvermarktung Altusried

Das Mittagessen wird uns von der bäuerlichen Direktvermarktung Altusried direkt an der Freilichtbühne Altusried serviert. Anschließend:

Besichtigung der Freilichtbühne Altusried (Führung)

Die imposante Holzkonstruktion mit dem geschwungenen Dach ist ein architektonisches Schmuckstück in der Region. Unter dem Tribünendach mit 3165 qm Fläche finden 2.500 Zuschauer geschützt Platz.  - mit bester Sicht auf die großflächige Naturbühne.

1200 fm Holz pro ha?: Massereiche Fi-Bestände in Schwaben

Zum Abschluss unseres Ausfluges nach Schwaben machen wir einen Abstecher in die sagenumwobenen Wälder der früheren Forstämter Kempten und Kaufbeuren. Bis zu 50 Meter hohe Fichten sollen dort stehen, in vorratsreichen Beständen bis zu 1200 Festmeter/ha.

Bei schönem Wetter: Biergartenbesuch auf der Heimfahrt; Rückkehr nach Regensburg voraussichtlich nicht vor 21.30 Uhr bzw. nach Wörth gegen 22.00 Uhr

Abfahrtszeiten und - Orte:

6.00 Wörth/Petersplatz - 6.05 Kirnberg -6.05 Pfraumbach - 6.10 Zumhofer Kreuzung - 6.15 Brennberg/Raiffeisenbank 6.20 Forstmühle/Gottesberg - 6.25 Altenthann/Abzw. Adlmannstein/ - 6.30 Bernhardswald (Kreisel)/ 6.45 Zustiegsmöglichkeit in Regensburg (Parkplatz Alexcenter);

Unkostenbeitrag für Bus, Brotzeit, Führung:

Erw. 15 EUR (Nichtmitglieder: 20 €); Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre frei.

Nähere Info`s und Verbindliche Anmeldung baldmöglichst bis spätestens So, 21.05. bei der Geschäftsstelle.

 

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Neue Satzung in Vorbereitung

Die Satzung der WBV Regensburg-Nord ist bereits über 35 Jahre alt. Eine grundlegende Anpassung an aktuelle Erfordernisse und geänderte rechtliche Rahmenbedingungen ist unumgänglich.

Aufgrund der zahlreichen vorzunehmenden Änderungen haben Vorstand und Vereinsausschuss beschlossen, in den nächsten Monaten eine neue Satzung auszuarbeiten. Diese soll noch in diesem Jahr bei der Mitgliederversammlung vorgestellt und verabschiedet werden.

 

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Borkenkäfer - Es geht wieder los -

Schneebruch als Wegbereiter für Borkenkäfer: Bitte Bestände vor allem in den östlichen WBV-Gebieten dringend auf Schneebruch kontrollieren. Verstreut liegende Fichtengipfel werden leicht übersehen, sind jedoch ideales Brutmaterial für den Borkenkäfer (je nach Stärke für Kupferstecher und/oder Buchdrucker).

Wer hier nicht entsprechende Massnahmen ergreift, gefährdet die eigenen Bestände und die der Nachbarn. Hier hilft nur zügige Aufarbeitung und aus dem Wald bringen bzw. zügige Abfuhr, Häckseln oder als letztes Mittel chemische Begiftung an der Forststrasse mit zugelassenem Mittel.

Es ist noch nicht vorbei: Die Buchdruckermassenvermehrung, vor allem am Vorwaldrand ist noch nicht ausgestanden. Zahlreiche Nester aus dem Herbst/Winter des vergangenen Jahres sind immer noch nicht aufgearbeitet, während bereits wieder neuer Stehendbefall droht. Die Nestgrößen nehmen weiter zu.

Bitte bleiben Sie am Ball. Sprechen Sie sich mit Ihren Nachbarn ab. Informieren Sie die Geschäftsstelle, bevor Sie mit der Aufarbeitung beginnen. Scheuen Sie sich nicht, bei Aufarbeitung und Rückung gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. (vgl. Ausführungen „Borkenkäfersituation lokal dramatisch“ im WBV-Bladl Nr. 6 v. November 2005).

Borkenkäfer-Monitoring: Die Landesanstalt für Land- und Forst-wirtschaft startet jetzt wieder mit dem Borkenkäfermonitoring und gibt jeweils entsprechende Handlungsempfehlungen. Meldungen zur aktuellen Borkenkäfersituation werden u. a. in 1- bis 2- wöchigem Abstand im „Landwirtschaftlichen Wochenblatt“ erscheinen. Aktuelle Hinweise finden Sie zeitnah auf der Internetseite www.borkenkaefer.org . Hier können Sie auch Einsicht zu den Einschätzungen der Gefährdungsstufen der Ämter für Landwirtschaft und Forsten und den jeweiligen Schwärmkurven nehmen.

 

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Messung, Sortierung, Kennzeichnung von Rundholz

Warum überhaupt noch messen? Zum einen, weil immer noch relativ viel Holz nach Waldmaß an kleinere Abnehmer verkauft wird, welche nicht über die entsprechenden Einrichtungen (z.B. geeichte Anlagen) verfügen.

Zum anderen: Auch wenn mittlerweile viele Betriebe die Werksvermessung anbieten bzw. auf Werksvermessung und Sortierung bestehen. Wir empfehlen generell ein Waldmaß zu erheben, weil es immer wieder vorkommt, dass Holz auf den oft riesigen Lagerplätzen durcheinander gerät, dass Holz von 2 Waldbesitzern versehentlich in einem Werksprotokoll erfasst wird, dass zwischengelagerte kleinere Posten nicht mehr auffindbar sind.

Zudem gibt es doch einige Sägewerke, bei denen zeitweilige Manipulationen sowohl hinsichtlich des Maßes, als auch hinsichtlich der Sortierung nicht ausgeschlossen sind. Ohne vorhandenes qualifiziertes Waldmaß und entsprechende Waldsortierung (z.B. Kennzeichnung von Randbäumen, astigen oder stark abholzigen Stücken) haben die Sägewerke „Narrenfreiheit“ und gibt es normalerweise keine Möglichkeit zu Reklamation oder zu versuchen, eine Kulanz-Regelung auszuhandeln.

Hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang auf die Geschäfts- und Vertragsbedingungen der größeren Sägewerke. In der Regel findet sich darin ungefähr folgender Passus: Der Verkäufer kann bei der Werksvermessung und –sortierung anwesend sein. Sollte der Verkäufer (Waldbesitzer) auf sein Recht auf Anwesenheit bei der Werkssortierung verzichten, so unterwirft er sich der Sortierung des Käufers ohne jegliches Recht auf Reklamation.

Sonderfall Fixlängen Bei Fixlängen genügt es im allgemeinen bei Bereitstellungsmengen je Waldbesitzer von 1 Fuhre (ca. 25-30 fm) und mehr zumindest die genauen Stückzahlen zu erheben. Der Geschäftsführer erhebt bei der Holzübernahme als zusätzliche Kontrolle ein Raummaß.

Kleinmengen: Bei Kleinmengen je Waldbesitzer unter 20 fm ist ein qualifiziertes Waldmaß unbedingt notwendig. Von vielen Sägewerken wird es nicht mehr länger akzeptiert, für 1 Fuhr Holz 3 Abrechnungen zu erstellen. In einigen Rahmenverträgen musste unsere Dachorganisation FV Oberpfalz bereits Abschläge für Mindermengen hinnehmen.

Hier bleibt oft nichts anderes übrig, als das Holz bei der Bereitstellung, Vermessung und Sortierung unter dem Namen eines anderen Waldbesitzers mitlaufen zu lassen, und das Werksmass anschließend nach Durchschnittspreis und den entsprechenden Waldmaß-Mengen zu zerpflücken.

Ein hoher organisatorischer Aufwand, für den die WBV auch eine erhöhte Vermarktungsgebühr berechnet. Und zudem ein Weg, der aus Sicht der Steuer- und Finanzverwaltung rechtlich nicht korrekt ist. Deshalb:

Die Bereitstellung von Kleinmengen ist in den wenigsten Fällen waldbaulich gerechtfertigt und wird von der WBV zukünftig nur noch in gut zu begründenden Ausnahmefällen akzeptiert.

Dies gilt insbesondere für die Borkenkäferbekämpfung. Es macht wenig Sinn, im Abstand von wenigen Wochen immer nur die Bäume bereitzustellen, bei denen die Rinde abfällt und die Borkenkäfer bereits ausgeflogen sind.

Kennzeichnung und Holzliste: Jeder vermessene und klassifi-zierte Stamm muß entsprechend am stärkeren Ende mit Holznummer, Länge und Durchmesser und ggf. Güteklasse angeschrieben und in einer Holzliste erfasst werden.

Die Holzliste sollte per Fax oder Post, zur einfachen weiteren Bearbeitung jedoch möglichst als Excel-Datei per email ungefähr in der im beiliegenden Merkblatt dargestellten Form an die Geschäftsstelle gesandt werden. Als Service bieten wir Ihnen unsere Excel-Standardholzliste, welche Sie bei der Geschäftsstelle anfordern können.

 

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Messung und Kennzeichnung von Rundholz in der Praxis

Verkaufsmaß/Kontrollmaß: (Stammholz und Fixlängen): i.a. Festmeter, ohne Rinde gemessen

Mittendurchmesser: Beim Messen des Durchmessers und der Berechnung des Mittels wird nach unten auf ganze Zentimeter abgerundet. Es ist eine geeichte und intakte Kluppe zu verwenden.

Der Mittendurchmesser wird in der Stamm-Mitte (halbe Stammlänge ohne Übermaß) gemessen und ab 20 cm Durchmesser ohne Rinde durch zwei zueinander senkrecht stehende Messungen (möglichst des kleinsten und des größten Durchmessers). Fällt die Messstelle auf einen Astquirl oder auf einen sonst unregelmäßigen Stammteil, so wird der Durchmesser aus dem Mittel der Messungen gleich weit oberhalb und unterhalb der Messstelle ermittelt.

Rindenabzüge: Soweit kein Mittenring angelegt wird, ist vom Endergebnis noch die doppelte geschätzte oder gemessene tatsächliche Rindenstärke abzuziehen.

Im Durchschnitt liefern folgende Rindenabzüge bei Fichte und Kiefer für die genannten Durchmesserbereiche in Rinde ganz gute Ergebnisse:

bis 30 cm: 1cm             über 30 cm: 2 cm          über 40 cm: 3 cm

Längenmessung

Langholz: fallende Längen, bei Nadelholz i.a. nur ganze Meter; Längenübermaß von 2%, mindestens 10 cm üblich; d.h. ein 18 Meter langer Stamm sollte bei 18,36 Metern noch den Mindestzopf von z.B. 14 cm o. Rinde aufweisen und erst danach „abgezopft“ werden

Fixlängen: Längenübermass von möglichst exakt 10 cm;

Papierholz 2,0m: kein Übermass

Das Längenübermass bleibt bei der Feststellung der Stamm-Mitte außer Betracht. Die Längenmessung beginnt bei Stämmen mit Fallkerb in der Mitte des Fallkerbes.

Kennzeichnung: Mit Länge, Durchmesser ohne Rinde, Holznummer ist der Stamm in nebenstehender Weise zu beschriften. Astige, recht abholzige oder drehwüchsige Stämme sind mit der Güteklasse C zu kennzeichnen und aufzunehmen. Nicht gesunde, verfärbte oder faule (allerdings noch beil- und nagelfeste) Stämme/Stammteile sind in der Regel der Güteklasse D zuzuordnen. Eine Kennzeichnung der Güteklasse B kann entfallen.

 

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Holz-Markt-Politik und Ländlicher Raum

Holzpreise steigen weiter: Die Holzpreise haben sich für in den kommenden Monaten (Sommerhalbjahr) bereitgestelltes Holz nochmals nominal durchschnittlich um ca. 5 € gegenüber dem Winterhalbjahr erhöht. Dies gilt sowohl für Frischholz als auch für Käferholz.

Die in den letzten Jahren bei vielen Großsägewerken üblichen Abschläge für stärkeres Holz verschwinden zunehmend aus den Rahmenverträgen der Forstwirtschaftlichen Vereinigung bzw. greifen erst bei deutlich höheren Durchmesserklassen. Allerdings muss ein maximaler Stockdurchmessers von i.a. 65 cm eingehalten werden, da sonst Erdstammstücke abgetrennt oder ausgesondert und zum D-Holz-Preis abgerechnet werden.

Die separate ordentliche Verwertung der bei kleinen Bereitstellungsmengen oft in Kleinstmengen anfallenden gesunden Starkholzabschnitte > 65 cm Stockmaß zu einem vernünftigen Preis ist regelmäßig ein zeitlicher Kraftakt und bei Werkssortierung (z.B. Fa. Schiller, Regen) fast unmöglich.

Doch auch hier findet langsam ein Umdenken statt. Immer mehr Sägewerke erkennen für sich einen Wettbewerbsvorteil beim Kampf ums Holz, wenn sie sich von ihrer Maschinenausstattung und/oder über Kooperationen entsprechend aufstellen, so dass alle Qualitäten und Holzstärken (von Schwach- bis Starkholz z.B. über 100 cm Stockmaß) vernünftig verwertet und ansprechende Preise gezahlt werden können. So kooperiert z.B. die Fa. Binder in Ingolstadt seit kurzem mit einem örtlichen Sägewerk, welches auch ausgesprochenes Starkholz einschneiden kann.

Anspruch und Wirklichkeit: Die Politik versucht seit Monaten mit Vehemenz, vor allem dem Kleinprivatwald das Gefühl zu vermitteln, dass die Holzpreise durch die Decke gehen. Tatsächlich haben die Holzpreise seit dem rapiden starken Einbruch 2003/2004 bei Fichte nominal wieder um mehr als 10 €/fm zugelegt. Fakt ist aber, dass wir uns nun erst langsam wieder an das Ausgangsniveau herangetastet haben.

Fakt ist auch, dass viele größere Sägewerke immer wieder versuchen, die Preiserhöhungen beim Rundholz durch entsprechend „angepasste“ Sortierung und Vermessung „abzumildern“, sodass von der letzten Preiserhöhung effektiv oft deutlich weniger beim Waldbesitzer ankommt.

Partner auf Augenhöhe?! Hier zeigt sich zunehmend, was wir an unserer regionalen Kundschaft (Sägewerke, Verarbeiter, Zimmereien) haben. Meist kleine Familienbetriebe, die seit vielen Jahren faire Partner auf gleicher Augenhöhe sind.

Diese bieten vielleicht keine „Höchstpreise“ auf dem Papier, und vielleicht hakt es manchmal etwas mit der Abfuhr. Dafür haben Sie die Gewissheit, dass Sie für Ihr Holz den vereinbarten Preis bei dem vereinbarten Maß bekommen. Womit Sie als Waldbesitzer unterm Strich – um es vorsichtig auszudrücken – sicher nicht schlechter fahren. Allerdings ist die Aufnahmekapazität dieser Vermarktungsschiene begrenzt.

Unsere verbliebenen örtlichen Partner laufen jedoch zunehmend Gefahr, in einem seit faktischer Abschaffung der HKS und der Forcierung der Werksvermessung und –sortierung völlig intransparenten Markt unter die Räder zu kommen. Das Großkundenbetreuungssystem der Bayerischen Staatsforstver-waltung in den letzten 10 Jahren, das derzeitige Verhalten des

Nachfolgebetriebs und auch immer mehr WBVs, nur noch wenige Großbetriebe zu bedienen, beschleunigt – neben einer allgemein verfehlten Subventionspolitik - massiv den Strukturwandel.

Was sagt die Politik zu dieser Entwicklung? – Nichts! Bei der kürzlich stattfindenden Eröffnungsveranstaltung zur startenden Clusterentwicklung „Forst und Holz“ meldete sich der Vertreter eines kleineren Sägewerkes mit 20 Mitarbeitern zu Wort und klagte den reichlich anwesenden hochrangigen Politikern, Ministeriums- und Verbändevertretern sein Leid.

Niemand von den gutbezahlten Herren hielt es auch nur für nötig, zu den derzeitigen Nöten eines kleinen mittelständischen Unternehmens Stellung zu nehmen. Bayerischer Bauernverband und Waldbesitzerverband eingeschlossen. Die zu Recht vorgebrachten Sachverhalte blieben unkommentiert im Raum stehen.

Der ländliche Raum blutet aus: Im Durchschnitt stellen Kleinstbetriebe, kleine und mittelständische Betriebe (sog. KMUs) ca. 75 % der Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze. Sie sind das Rückrat einer Region und insbesondere des ländlichen Raums. Eine Tatsache, die – zumindest auf der höheren politischen Bühne - schlichtweg ignoriert und totgeschwiegen wird.

Das ständige Wegbrechen kleiner Betriebe in allen Branchen blutet den ländlichen Raum aus. Eine Entwicklung, die auch wir als Verbraucher bei der von den Supermärkten, Baumärkten etc. inszenierten vermeintlichen täglichen Schnäppchenjagd mit zu verantworten haben.

Der Verbraucher hat es in der Hand: Seien Sie ein verantwortungsbewusster Verbraucher: Entscheiden Sie sich für Materialien, Produzenten, Be- und Verarbeiter und Produkte aus der Region. Und entscheiden Sie sich - wann immer möglich - für ihren eigenen Rohstoff Holz, heimische Baumarten, örtliche Sägewerke, Schreinereien und Zimmereien und Holzbaubetriebe. Es ist Ihre Heimat.

 

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Steuervergünstigungen für Waldbesitzer

Für Waldbesitzer gibt es allgemein, jedoch insbesondere bei sog. Kalamitätsnutzungen (= Nutzungen infolge höherer Gewalt) viele Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren. Leider werden sie häufig nicht in Anspruch genommen.

Nachfolgend stichpunktartig einige Punkte als Anregung, sich mit diesem Thema etwas näher zu beschäftigen. Angaben ohne Gewähr. Details klären Sie am besten mit einem Steuerberater, der sich auf den land- und forstwirtschaftlichen Bereich spezialisiert hat oder Sie wenden sich an die örtlich zuständigen Beratungseinrichtungen z.B. des Bayerischen Bauernverbandes.

-   Freibetrag in Höhe von 1534 € für Kleinbetriebe n. § 13a EStG mit weniger als 20 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche

-   Betriebsausgabenpauschale „auf Antrag“ in Höhe von 65% (40% bei Verkauf auf dem Stock) bzw. sogar 90% (65%) wenn eine Einschlagsbeschränkung nach dem Forstschädenausgleichsgesetz erlassen wurde)

-   Anlage einer steuerfreien Rücklage nach § 3 des Forstschädenausgleichsgesetzes, welche in den Folgejahren für viele begünstigte Zwecke relativ unschädlich wieder aufgelöst werden kann.

-   „Außerordentliche Holznutzungen“ sind Holznutzungen aus wirtschaftlichen Gründen (z.B. Tilgung betrieblicher Schulden, Investition in Immobilien, Aussteuer von Kindern etc.), die den Nutzungssatz (bei Kleinbetrieben < 75 ha pauschal 4,5 fm/ha u a) übersteigen und keine nachgeholten Nutzungen sind); ausserordentliche Holznutzungen werden nur zu 1/5 des durchschnittlichen Steuersatzes in Ansatz gebracht

-   „Kalamitätsnutzungen“: Für Nutzungen infolge höherer Gewalt ermässigen sich die Steuersätze wie folgt:

·        innerhalb Nutzungssatz (NS) => Regelsteuersatz

·        darüber bis doppelter NS => ½ Steuersatz

·        über doppeltem NS => ¼ Steuersatzes

In Jahren einer Einschlagsbeschränkung nach dem Forstschädenausgleichsgesetz gilt: ¼-Steuersatz auf alle Kalamitätsnutzungen (auch innerhalb des Nutzungssatzes.

bei Kalamitätsnutzungen gilt es zu beachten:

Schadensmeldung bei der zuständigen Oberfinanzdirektion

Wann? Unverzüglich – noch gewahrt, wenn die Voranmeldung innerhalb von drei Monaten nach Feststellung des Schadens bei der Finanzbehörde eingeht. Die Anmeldung des Schadens muss vor der Aufarbeitung des Schadholzes erfolgen.

Wie oft? Für jedes einzelne Schadensereignis ist eine eigene Anmeldung erforderlich.

Was? Waldort, Bestandsalter, Schadensursache, Zeitpunkt geschätzte Schadensmenge anzugeben

Sonderfall Borkenkäferkalamitäten: sobald Schaden erkennbar ist, eine Schadensmeldung abgeben => für jedes Käfernest, das erkennbar wird, sollte eine eigene Schadensmeldung abgegeben werden!

Nachweismeldung

Wann? Unmittelbar nach Aufarbeitung u. Aufmass des Schadholzes

Was? Einzutragen sind die tatsächlichen, gemessenen Mengen. Für jeden angemeldeten Schaden muss ein eigener Nachweis erstellt werden.

Prüfungsfrist: an sich zwei Wochen; aber v.a. bei Bokä im Sinne einer zügigen Abfuhr des Holzes i.a. tel. Abfuhrgenehmigung

Die unterschiedlichen Nutzungen des Wirtschaftsjahres müssen mengenmäßig nachgewiesen werden. Als Nachweis können dienen:

-   Aufnahmelisten, Nummernbücher, in die das aufgearbeitete Nutz- und Brennholz getrennt nach Holzarten, Holzsorten (Güte- und Stärkeklassen) und Holzmengen eingetragen wird.

-   Holzkaufverträge, zugrunde liegende Aufnahmelisten und Abrechnungen

Steuer beim Waldbesitzer – Einkommensteuer

Beispiel: Waldbauer Huber hat 28 ha Wald. Im Sommer 2005 musste er wegen eines Sturmschadens 1.000 Festmeter Holz einschlagen.

Der pauschale Nutzungssatz beträgt 4,5 Festmeter je Hektar. Insgesamt ergibt sich also ein Nutzungssatz von 126 Festmeter.

Roseggers durchschnittlicher Steuersatz beträgt 30%. Beim Verkauf des Sturmholzes hat er einen Gewinn von 25 € je Hektar erzielt. Diesen Gewinn versteuert er wie folgt:

126 fm x 25 € x 30% (voller Steuersatz) =                945 €

126 fm x 25 € x 15% (halber Steuersatz)=                473 €

748 fm x 25 € x 7,5% (viertel Steuersatz)=            1.403 €

                                                                           2.821 €

Müsste Huber seinen gesamten Gewinn aus dem Holzverkauf mit dem durchschnittlichen Steuersatz versteuern, würde die Einkommensteuer 1.000 fm x 25 € x 30% = 7.500 € betragen. Die Steuerersparnis beträgt demnach 4.679 €.

Aus einem Skript von Thomas Kölbl, BBV-Beratungsdienst

 

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Holz – ein effektiver Bakterienkiller

Ob Verpackungen oder Paletten in der Fleischindustrie, Küchenausstattungen oder Tische und Ablagen im Krankenhaus – in hygienisch sensiblen Bereichen wurde Holz in den letzten Jahrzehnten weitgehend verboten. Der Grund: Kunststoff ist nach landläufiger Meinung hygienischer.

Neue wissenschaftliche Untersuchungen der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) zeigen jedoch, daß „bestimmte Holzarten, insbesondere Kiefer, aber auch Eiche und Lärche, Bakterien abtöten.

Die antibakterielle Wirkung tritt dabei sowohl an der Oberfläche als auch im Holzinneren gleichermaßen auf“, erklärt Dr.-Ing. Helmut Steinkamp, Projektleiter am Deutschen Institut für Lebensmitteltechnik. Der Grund liegt in der hygroskopischen (Feuchtigkeit anziehenden) Eigenschaft des Holzes sowie an seinen Inhaltsstoffen (Polyphenole)

Holz - auch im Krankenhaus?

Basierend auf diesen Forschungsergebnissen der BBA hat das Institut für Umweltmedizin und Krankenhaushygiene der Uni-Klinik Freiburg den Einsatz von Kiefernkernholz im Krankenhaus getestet. Dabei zeigte sich, dass das Hygiene-Holz sowohl mit als auch ohne Desinfektionsmittel deutlich weniger Keime aufwies als Kunststoffoberflächen.

Damit bestätigt die Studie die antibakterielle Wirkung von Kiefernkernholz. Aus hygienischer Sicht steht somit einem Einsatz von Holz im Krankenhaus nichts im Weg. Mit der Begründung, Holz sei unhygienisch, wurde es bisher in Krankenhäusern weitgehend durch glatte Kunststoffoberflächen ersetzt, wodurch die Krankenhausatmosphäre vielfach sehr unpersönlich geworden ist.

Die Studien eröffnen dem natürlichen Roh- und Werkstoff Holz neue Einsatzgebiete und geben ausreichen Anlass, Gesetze und Verordnungen, die den Einsatz von Holz in hygienisch sensiblen Bereichen verbieten oder beschränken, den Ergebnissen entsprechend zu überprüfen und der Realität anzupassen.

 

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