S`WBV-Bladl
Ausgabe 07 – Mai 2006
Schwerpunktthemen:
Messung,
Sortierung, Kennzeichnung von Rundholz (Grundsätzliche Überlegungen)
Messung
und Kennzeichnung von Rundholz (in der Praxis)
Holz-Markt-Politik
und Ländlicher Raum
Steuervergünstigungen
für Waldbesitzer
Holz
– ein effektiver Bakterienkiller
Sonstige Rubriken:
Rückblick:
Zahlen des Geschäftsjahres 2004/05
Ausblick:
Jahresausflug der WBV
Borkenkäfer
- Es geht wieder los
Mitteilungsblatt der Waldbesitzervereinigung Regensburg Nord e.V
Nummer
7 / Mai 2006 |
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Sehr geehrte Alt- und Neumitglieder,
mit den vorliegenden Mitteilungen
möchten wir Ihnen wieder stichpunktartig einen kurzen Überblick über das
Vereinsgeschehen der letzten Monate geben und Sie auf aktuelle Neuerungen,
Angebote und Termine Ihrer WBV aufmerksam machen.
Rückblick:
Mitgliederstand: 40 Neumitglieder (+ 157
ha); 2 Austritte (- 7 ha); Gesamt: 691 Mitglieder (4750 ha ohne Großprivatwald)
Holzvermarktung: ca. 10.280 fm von Okt. 04 bis Sept. 05 im Namen und Auftrag von über 120
Waldbesitzern; ca. 50 % flossen in Rahmenverträge der Forstwirtschaftlichen Vereinigung
Oberpfalz;
insgesamt
wurde das Holz an 32 verschiedene Käufer vermarktet, davon ca. 800 fm an örtliche Zimmereien, 500 fm
Direktvermarktung an private Bauherren;
Brennholz
und Hackschnitzel:
Private Anfragen nach Brennholz (ca. 150 Ster) und Hackschnitzel (ca. 50 Srm) wurden im Rahmen unserer Brennholzbörse direkt an registrierte
Mitglieder weitervermittelt;
Ausblick:
Unser
diesjähriger Jahresausflug findet am Samstag, 27.05.2006 statt und führt uns nach
Schwaben. Alle Mitglieder und ihre Familien, aber auch interessierte
Nichtmitglieder sind herzlich eingeladen.
Voraussichtliches Programm:
Fahrt
nach Kempten zum Biomassehof Allgäu – 2. Frühstück unterwegs am Bus;
Besichtigung
des Biomassehofes Allgäu
Die
Biomassehof Allgäu GmbH in Kempten wurde 1997 gegründet und ist eine
hundertprozentige Tochter der Waldbesitzervereinigung Kempten, Land und Stadt
e.V.
Hier ging man bei der Vermarktung von
Energieholz in den vergangenen Jahren neue Wege, weil im Kleinen zwar lokale
Brennmaterialkreisläufe existieren, aber eine großflächige, professionelle,
überregionale und verbraucherorientierte Vermarktung, wie bei anderen
Energieträgern, noch nicht existiert(e).
Auf einem Areal von 18 Hektar wurde dazu in
einjähriger Bauzeit ein Biomassehof errichtet. Insgesamt wurden 25.000 m²
Lagerplätze für Hackschnitzel, Brennholz und Langholz angelegt. Weiterhin
wurden folgende Investitionen getätigt: ein vollautomatische Säge - Spalt -
Automat für die Produktion von Scheitholz, eine Trocknungshalle, eine
Weiterverarbeitungshalle und eine Lagerhalle, LKW-Waage, Bagger, Radlader,
Stapler, Schlossererei und Verwaltungsgebäude.
Folgende Produkte werden zur
Zeit mit unterschiedlicher Intensität produziert und vermarktet:
Waldhackschnitzel, Rinde, Sägerestholz, ofenfertiges Scheitholz. Auch
Holzbriketts und Holzpellets werden vermarktet,
allerdings nicht selbst hergestellt, sondern von Vertragspartnern produziert.
Die Kundenaquisition und Distribution übernimmt die
Biomassehof Allgäu GmbH.
Mittagessen
durch bäuerliche Direktvermarktung Altusried
Das
Mittagessen wird uns von der bäuerlichen Direktvermarktung Altusried direkt an
der Freilichtbühne Altusried serviert. Anschließend:
Besichtigung
der Freilichtbühne Altusried (Führung)
Die
imposante Holzkonstruktion mit dem geschwungenen Dach ist ein architektonisches
Schmuckstück in der Region. Unter dem Tribünendach mit 3165 qm Fläche finden
2.500 Zuschauer geschützt Platz. - mit
bester Sicht auf die großflächige Naturbühne.
1200 fm Holz pro ha?: Massereiche Fi-Bestände in Schwaben
Zum
Abschluss unseres Ausfluges nach Schwaben machen wir einen Abstecher in die
sagenumwobenen Wälder der früheren Forstämter Kempten und Kaufbeuren. Bis zu 50
Meter hohe Fichten sollen dort stehen, in vorratsreichen Beständen bis zu 1200
Festmeter/ha.
Bei
schönem Wetter: Biergartenbesuch auf der Heimfahrt; Rückkehr nach Regensburg voraussichtlich nicht vor 21.30 Uhr bzw.
nach Wörth gegen 22.00 Uhr
Abfahrtszeiten und - Orte:
6.00
Wörth/Petersplatz - 6.05 Kirnberg -6.05 Pfraumbach - 6.10 Zumhofer Kreuzung - 6.15 Brennberg/Raiffeisenbank 6.20
Forstmühle/Gottesberg - 6.25 Altenthann/Abzw. Adlmannstein/ - 6.30 Bernhardswald
(Kreisel)/ 6.45 Zustiegsmöglichkeit in Regensburg
(Parkplatz Alexcenter);
Unkostenbeitrag für Bus, Brotzeit, Führung:
Erw.
15 EUR (Nichtmitglieder: 20 €); Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre frei.
Nähere
Info`s und Verbindliche Anmeldung baldmöglichst bis
spätestens So, 21.05. bei der
Geschäftsstelle.
Die
Satzung der WBV Regensburg-Nord ist bereits über 35 Jahre alt. Eine
grundlegende Anpassung an aktuelle Erfordernisse und geänderte rechtliche
Rahmenbedingungen ist unumgänglich.
Aufgrund der zahlreichen vorzunehmenden
Änderungen haben Vorstand und Vereinsausschuss beschlossen, in den nächsten
Monaten eine neue Satzung auszuarbeiten. Diese soll noch in diesem Jahr
bei der Mitgliederversammlung vorgestellt und verabschiedet werden.
Schneebruch als
Wegbereiter für Borkenkäfer: Bitte Bestände vor allem
in den östlichen WBV-Gebieten dringend auf
Schneebruch kontrollieren. Verstreut liegende Fichtengipfel werden leicht
übersehen, sind jedoch ideales Brutmaterial für den Borkenkäfer (je nach Stärke
für Kupferstecher und/oder Buchdrucker).
Wer hier nicht entsprechende Massnahmen
ergreift, gefährdet die eigenen Bestände und die der Nachbarn. Hier hilft nur
zügige Aufarbeitung und aus dem Wald bringen bzw. zügige Abfuhr, Häckseln oder
als letztes Mittel chemische Begiftung an der Forststrasse mit zugelassenem
Mittel.
Es ist
noch nicht vorbei: Die
Buchdruckermassenvermehrung, vor allem am Vorwaldrand ist noch nicht
ausgestanden. Zahlreiche Nester aus dem Herbst/Winter des vergangenen Jahres
sind immer noch nicht aufgearbeitet, während bereits wieder neuer Stehendbefall
droht. Die Nestgrößen nehmen weiter zu.
Bitte bleiben Sie am Ball. Sprechen Sie sich mit
Ihren Nachbarn ab. Informieren Sie die Geschäftsstelle, bevor Sie mit der Aufarbeitung
beginnen. Scheuen Sie sich nicht, bei Aufarbeitung und Rückung gegebenenfalls
professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. (vgl. Ausführungen
„Borkenkäfersituation lokal dramatisch“ im WBV-Bladl
Nr. 6 v. November 2005).
Borkenkäfer-Monitoring: Die Landesanstalt für
Land- und Forst-wirtschaft startet jetzt wieder mit
dem Borkenkäfermonitoring und gibt jeweils
entsprechende Handlungsempfehlungen. Meldungen zur aktuellen
Borkenkäfersituation werden u. a. in 1- bis 2- wöchigem
Abstand im „Landwirtschaftlichen Wochenblatt“ erscheinen. Aktuelle Hinweise
finden Sie zeitnah auf der Internetseite www.borkenkaefer.org . Hier
können Sie auch Einsicht zu den Einschätzungen der Gefährdungsstufen der Ämter
für Landwirtschaft und Forsten und den jeweiligen Schwärmkurven nehmen.
Warum überhaupt noch
messen?
Zum einen, weil immer noch relativ viel Holz nach Waldmaß an kleinere Abnehmer
verkauft wird, welche nicht über die entsprechenden Einrichtungen (z.B.
geeichte Anlagen) verfügen.
Zum anderen: Auch wenn mittlerweile viele
Betriebe die Werksvermessung anbieten bzw. auf Werksvermessung und Sortierung
bestehen. Wir empfehlen generell ein Waldmaß zu erheben, weil es immer wieder vorkommt,
dass Holz auf den oft riesigen Lagerplätzen durcheinander gerät, dass Holz von
2 Waldbesitzern versehentlich in einem Werksprotokoll erfasst wird, dass
zwischengelagerte kleinere Posten nicht mehr auffindbar sind.
Zudem gibt es doch einige Sägewerke, bei denen
zeitweilige Manipulationen sowohl hinsichtlich des Maßes, als auch hinsichtlich
der Sortierung nicht ausgeschlossen sind. Ohne vorhandenes qualifiziertes Waldmaß
und entsprechende Waldsortierung (z.B. Kennzeichnung von Randbäumen, astigen
oder stark abholzigen Stücken) haben die Sägewerke
„Narrenfreiheit“ und gibt es normalerweise keine Möglichkeit zu Reklamation
oder zu versuchen, eine Kulanz-Regelung auszuhandeln.
Hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang auf
die Geschäfts- und Vertragsbedingungen der größeren Sägewerke. In der Regel
findet sich darin ungefähr folgender Passus: Der Verkäufer kann bei der Werksvermessung und –sortierung
anwesend sein. Sollte der Verkäufer (Waldbesitzer) auf sein Recht auf
Anwesenheit bei der Werkssortierung verzichten, so unterwirft er sich der
Sortierung des Käufers ohne jegliches Recht auf Reklamation.
Sonderfall
Fixlängen
Bei Fixlängen genügt es im allgemeinen bei
Bereitstellungsmengen je Waldbesitzer von 1 Fuhre (ca. 25-30 fm) und mehr zumindest die genauen Stückzahlen zu erheben. Der
Geschäftsführer erhebt bei der Holzübernahme als zusätzliche Kontrolle ein
Raummaß.
Kleinmengen: Bei Kleinmengen je
Waldbesitzer unter 20 fm ist ein qualifiziertes
Waldmaß unbedingt notwendig. Von vielen Sägewerken wird es nicht mehr länger
akzeptiert, für 1 Fuhr Holz 3 Abrechnungen zu erstellen. In einigen
Rahmenverträgen musste unsere Dachorganisation FV Oberpfalz bereits Abschläge
für Mindermengen hinnehmen.
Hier bleibt oft nichts anderes übrig, als das Holz bei
der Bereitstellung, Vermessung und Sortierung unter dem Namen eines anderen
Waldbesitzers mitlaufen zu lassen, und das Werksmass
anschließend nach Durchschnittspreis und den entsprechenden Waldmaß-Mengen zu
zerpflücken.
Ein hoher organisatorischer Aufwand, für den die WBV
auch eine erhöhte Vermarktungsgebühr berechnet. Und zudem ein Weg, der aus
Sicht der Steuer- und Finanzverwaltung rechtlich nicht korrekt ist. Deshalb:
Die
Bereitstellung von Kleinmengen ist in den wenigsten Fällen waldbaulich
gerechtfertigt und wird von der WBV zukünftig nur noch in gut zu begründenden
Ausnahmefällen akzeptiert.
Dies gilt
insbesondere für die Borkenkäferbekämpfung. Es macht wenig Sinn, im Abstand von
wenigen Wochen immer nur die Bäume bereitzustellen, bei denen die Rinde abfällt
und die Borkenkäfer bereits ausgeflogen sind.
Kennzeichnung
und Holzliste:
Jeder vermessene und klassifi-zierte Stamm muß entsprechend am stärkeren Ende mit Holznummer, Länge
und Durchmesser und ggf. Güteklasse angeschrieben und in einer Holzliste
erfasst werden.
Die Holzliste sollte per Fax oder Post, zur einfachen
weiteren Bearbeitung jedoch möglichst als Excel-Datei per email
ungefähr in der im beiliegenden Merkblatt dargestellten Form an die
Geschäftsstelle gesandt werden. Als Service bieten wir Ihnen unsere
Excel-Standardholzliste, welche Sie bei der Geschäftsstelle anfordern können.
Verkaufsmaß/Kontrollmaß: (Stammholz und Fixlängen): i.a.
Festmeter, ohne Rinde gemessen
Mittendurchmesser: Beim Messen des Durchmessers und der Berechnung des
Mittels wird nach unten auf ganze Zentimeter abgerundet. Es ist eine
geeichte und intakte Kluppe zu verwenden.
Der Mittendurchmesser wird in der Stamm-Mitte
(halbe Stammlänge ohne Übermaß) gemessen und ab 20 cm Durchmesser ohne
Rinde durch zwei zueinander senkrecht stehende Messungen (möglichst des
kleinsten und des größten Durchmessers). Fällt die Messstelle auf einen
Astquirl oder auf einen sonst unregelmäßigen Stammteil, so wird der Durchmesser
aus dem Mittel der Messungen gleich weit oberhalb und unterhalb der Messstelle
ermittelt.
Rindenabzüge: Soweit kein Mittenring angelegt wird, ist vom
Endergebnis noch die doppelte geschätzte oder gemessene tatsächliche
Rindenstärke abzuziehen.
Im Durchschnitt liefern folgende Rindenabzüge bei
Fichte und Kiefer für die genannten Durchmesserbereiche in Rinde ganz gute
Ergebnisse:
bis 30 cm: 1cm über 30 cm: 2 cm über 40 cm: 3 cm
Längenmessung
Langholz: fallende Längen, bei Nadelholz i.a.
nur ganze Meter; Längenübermaß von 2%, mindestens 10 cm üblich; d.h. ein 18
Meter langer Stamm sollte bei 18,36 Metern noch den Mindestzopf von z.B. 14 cm
o. Rinde aufweisen und erst danach „abgezopft“ werden
Fixlängen: Längenübermass von möglichst exakt 10 cm;
Papierholz 2,0m: kein Übermass
Das Längenübermass bleibt
bei der Feststellung der Stamm-Mitte außer Betracht. Die Längenmessung beginnt
bei Stämmen mit Fallkerb in der Mitte des Fallkerbes.
Kennzeichnung: Mit Länge, Durchmesser ohne Rinde, Holznummer
ist der Stamm in nebenstehender Weise zu beschriften. Astige, recht abholzige oder drehwüchsige Stämme sind mit der Güteklasse
C zu kennzeichnen und aufzunehmen. Nicht gesunde, verfärbte oder faule
(allerdings noch beil- und nagelfeste) Stämme/Stammteile sind in der Regel der
Güteklasse D zuzuordnen. Eine Kennzeichnung der Güteklasse B kann entfallen.
Holz-Markt-Politik und Ländlicher Raum
Holzpreise steigen
weiter: Die Holzpreise haben
sich für in den kommenden Monaten (Sommerhalbjahr) bereitgestelltes Holz
nochmals nominal durchschnittlich um ca. 5 € gegenüber dem
Winterhalbjahr erhöht. Dies gilt sowohl für Frischholz als auch für Käferholz.
Die in den letzten Jahren bei vielen
Großsägewerken üblichen Abschläge für stärkeres Holz verschwinden zunehmend aus
den Rahmenverträgen der Forstwirtschaftlichen Vereinigung bzw. greifen erst bei
deutlich höheren Durchmesserklassen. Allerdings muss ein maximaler
Stockdurchmessers von i.a. 65 cm eingehalten werden,
da sonst Erdstammstücke abgetrennt oder ausgesondert und zum D-Holz-Preis
abgerechnet werden.
Die separate ordentliche Verwertung der bei
kleinen Bereitstellungsmengen oft in Kleinstmengen anfallenden gesunden
Starkholzabschnitte > 65 cm Stockmaß zu einem vernünftigen Preis ist
regelmäßig ein zeitlicher Kraftakt und bei Werkssortierung (z.B. Fa. Schiller,
Regen) fast unmöglich.
Doch auch hier findet langsam ein Umdenken
statt. Immer mehr Sägewerke erkennen für sich einen Wettbewerbsvorteil beim
Kampf ums Holz, wenn sie sich von ihrer Maschinenausstattung und/oder über
Kooperationen entsprechend aufstellen, so dass alle Qualitäten und Holzstärken
(von Schwach- bis Starkholz z.B. über 100 cm Stockmaß) vernünftig verwertet und
ansprechende Preise gezahlt werden können. So kooperiert z.B. die Fa. Binder in
Ingolstadt seit kurzem mit einem örtlichen Sägewerk, welches auch
ausgesprochenes Starkholz einschneiden kann.
Anspruch
und Wirklichkeit: Die Politik versucht
seit Monaten mit Vehemenz, vor allem dem Kleinprivatwald das Gefühl zu
vermitteln, dass die Holzpreise durch die Decke gehen. Tatsächlich haben die
Holzpreise seit dem rapiden starken Einbruch 2003/2004 bei Fichte nominal
wieder um mehr als 10 €/fm zugelegt. Fakt ist aber,
dass wir uns nun erst langsam wieder an das Ausgangsniveau herangetastet haben.
Fakt ist auch, dass viele größere Sägewerke immer
wieder versuchen, die Preiserhöhungen beim Rundholz durch entsprechend
„angepasste“ Sortierung und Vermessung „abzumildern“, sodass von der letzten
Preiserhöhung effektiv oft deutlich weniger beim Waldbesitzer ankommt.
Partner
auf Augenhöhe?! Hier zeigt sich
zunehmend, was wir an unserer regionalen Kundschaft (Sägewerke, Verarbeiter,
Zimmereien) haben. Meist kleine Familienbetriebe, die seit vielen Jahren faire
Partner auf gleicher Augenhöhe sind.
Diese bieten vielleicht keine „Höchstpreise“ auf
dem Papier, und vielleicht hakt es manchmal etwas mit der Abfuhr. Dafür haben
Sie die Gewissheit, dass Sie für Ihr Holz den vereinbarten Preis bei dem
vereinbarten Maß bekommen. Womit Sie als Waldbesitzer unterm Strich – um es
vorsichtig auszudrücken – sicher nicht schlechter fahren. Allerdings ist die
Aufnahmekapazität dieser Vermarktungsschiene begrenzt.
Unsere verbliebenen örtlichen Partner laufen jedoch
zunehmend Gefahr, in einem seit faktischer Abschaffung der HKS und der
Forcierung der Werksvermessung und –sortierung völlig
intransparenten Markt unter die Räder zu kommen. Das Großkundenbetreuungssystem
der Bayerischen Staatsforstver-waltung in den letzten
10 Jahren, das derzeitige Verhalten des
Nachfolgebetriebs und auch immer mehr WBVs, nur noch wenige Großbetriebe zu bedienen,
beschleunigt – neben einer allgemein verfehlten Subventionspolitik - massiv den
Strukturwandel.
Was
sagt die Politik
zu dieser Entwicklung? – Nichts! Bei der kürzlich stattfindenden
Eröffnungsveranstaltung zur startenden Clusterentwicklung „Forst und Holz“
meldete sich der Vertreter eines kleineren Sägewerkes mit 20 Mitarbeitern zu
Wort und klagte den reichlich anwesenden hochrangigen Politikern, Ministeriums-
und Verbändevertretern sein Leid.
Niemand von den gutbezahlten
Herren hielt es auch nur für nötig, zu den derzeitigen Nöten eines kleinen
mittelständischen Unternehmens Stellung zu nehmen. Bayerischer Bauernverband
und Waldbesitzerverband eingeschlossen. Die zu Recht vorgebrachten Sachverhalte
blieben unkommentiert im Raum stehen.
Der
ländliche Raum blutet aus: Im Durchschnitt stellen Kleinstbetriebe,
kleine und mittelständische Betriebe (sog. KMUs) ca.
75 % der Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze. Sie sind das Rückrat einer Region
und insbesondere des ländlichen Raums. Eine Tatsache, die – zumindest auf der höheren
politischen Bühne - schlichtweg ignoriert und totgeschwiegen wird.
Das ständige Wegbrechen kleiner Betriebe in
allen Branchen blutet den ländlichen Raum aus. Eine Entwicklung, die auch wir
als Verbraucher bei der von den Supermärkten, Baumärkten etc. inszenierten vermeintlichen täglichen Schnäppchenjagd mit zu
verantworten haben.
Der Verbraucher
hat es in der Hand: Seien Sie ein
verantwortungsbewusster Verbraucher: Entscheiden Sie sich für Materialien,
Produzenten, Be- und Verarbeiter und Produkte aus der Region. Und entscheiden
Sie sich - wann immer möglich - für ihren eigenen Rohstoff Holz, heimische
Baumarten, örtliche Sägewerke, Schreinereien und Zimmereien und
Holzbaubetriebe. Es ist Ihre Heimat.
Steuervergünstigungen für Waldbesitzer
Für
Waldbesitzer gibt es allgemein, jedoch insbesondere bei sog.
Kalamitätsnutzungen (= Nutzungen infolge höherer Gewalt) viele Möglichkeiten,
die Steuerlast zu reduzieren. Leider werden sie häufig nicht in Anspruch genommen.
Nachfolgend stichpunktartig einige Punkte als
Anregung, sich mit diesem Thema etwas näher zu beschäftigen. Angaben ohne
Gewähr. Details klären Sie am besten mit einem Steuerberater, der sich auf
den land- und forstwirtschaftlichen Bereich spezialisiert hat oder Sie wenden
sich an die örtlich zuständigen Beratungseinrichtungen z.B. des Bayerischen
Bauernverbandes.
-
Freibetrag
in Höhe von 1534 € für Kleinbetriebe n. § 13a EStG mit weniger als 20 ha landwirtschaftlicher
Nutzfläche
-
Betriebsausgabenpauschale „auf Antrag“ in Höhe von 65% (40% bei Verkauf auf dem
Stock) bzw. sogar 90% (65%) wenn eine Einschlagsbeschränkung nach dem Forstschädenausgleichsgesetz erlassen wurde)
-
Anlage einer steuerfreien Rücklage nach § 3
des Forstschädenausgleichsgesetzes, welche in den
Folgejahren für viele begünstigte Zwecke relativ unschädlich wieder aufgelöst
werden kann.
-
„Außerordentliche
Holznutzungen“ sind Holznutzungen aus
wirtschaftlichen Gründen (z.B. Tilgung betrieblicher Schulden, Investition in
Immobilien, Aussteuer von Kindern etc.), die den Nutzungssatz (bei
Kleinbetrieben < 75 ha pauschal 4,5 fm/ha u a) übersteigen
und keine nachgeholten Nutzungen sind); ausserordentliche
Holznutzungen werden nur zu 1/5 des durchschnittlichen Steuersatzes in Ansatz
gebracht
-
„Kalamitätsnutzungen“: Für Nutzungen infolge höherer Gewalt ermässigen sich die Steuersätze wie folgt:
·
innerhalb
Nutzungssatz (NS) => Regelsteuersatz
·
darüber bis
doppelter NS => ½ Steuersatz
·
über doppeltem NS
=> ¼ Steuersatzes
In
Jahren einer Einschlagsbeschränkung nach dem Forstschädenausgleichsgesetz
gilt: ¼-Steuersatz auf alle
Kalamitätsnutzungen (auch innerhalb des Nutzungssatzes.
bei Kalamitätsnutzungen gilt es zu beachten:
Schadensmeldung bei der zuständigen
Oberfinanzdirektion
Wann? Unverzüglich – noch gewahrt, wenn die Voranmeldung
innerhalb von drei Monaten nach Feststellung des Schadens bei der Finanzbehörde
eingeht. Die Anmeldung des Schadens muss vor der Aufarbeitung des Schadholzes
erfolgen.
Wie
oft? Für jedes einzelne
Schadensereignis ist eine eigene Anmeldung erforderlich.
Was? Waldort, Bestandsalter,
Schadensursache, Zeitpunkt geschätzte Schadensmenge anzugeben
Sonderfall
Borkenkäferkalamitäten: sobald
Schaden erkennbar ist, eine Schadensmeldung abgeben => für jedes Käfernest,
das erkennbar wird, sollte eine eigene Schadensmeldung abgegeben werden!
Nachweismeldung
Wann? Unmittelbar nach Aufarbeitung u. Aufmass des
Schadholzes
Was?
Einzutragen sind die tatsächlichen, gemessenen Mengen. Für jeden angemeldeten
Schaden muss ein eigener Nachweis erstellt werden.
Prüfungsfrist:
an sich zwei Wochen; aber v.a. bei Bokä im Sinne einer zügigen Abfuhr des Holzes i.a. tel. Abfuhrgenehmigung
Die unterschiedlichen Nutzungen des Wirtschaftsjahres
müssen mengenmäßig nachgewiesen werden. Als Nachweis können dienen:
-
Aufnahmelisten,
Nummernbücher, in die das aufgearbeitete Nutz- und Brennholz getrennt nach
Holzarten, Holzsorten (Güte- und Stärkeklassen) und Holzmengen eingetragen
wird.
-
Holzkaufverträge,
zugrunde liegende Aufnahmelisten und Abrechnungen
Steuer beim Waldbesitzer –
Einkommensteuer
Beispiel: Waldbauer Huber hat 28 ha Wald. Im Sommer 2005 musste
er wegen eines Sturmschadens 1.000 Festmeter Holz einschlagen.
Der
pauschale Nutzungssatz beträgt 4,5 Festmeter je Hektar. Insgesamt ergibt sich
also ein Nutzungssatz von 126 Festmeter.
Roseggers
durchschnittlicher Steuersatz beträgt 30%. Beim Verkauf des Sturmholzes hat er
einen Gewinn von 25 € je Hektar erzielt. Diesen Gewinn versteuert er wie folgt:
126 fm x 25 € x 30% (voller Steuersatz) =
945 €
126 fm
x 25 € x 15% (halber Steuersatz)= 473 €
748 fm
x 25 € x 7,5% (viertel Steuersatz)= 1.403
€
2.821 €
Müsste Huber seinen gesamten Gewinn aus dem
Holzverkauf mit dem durchschnittlichen Steuersatz versteuern, würde die
Einkommensteuer 1.000 fm x 25 € x 30% = 7.500 €
betragen. Die Steuerersparnis beträgt demnach 4.679 €.
Aus einem Skript von Thomas Kölbl,
BBV-Beratungsdienst
Holz – ein effektiver Bakterienkiller
Ob
Verpackungen oder Paletten in der Fleischindustrie, Küchenausstattungen oder
Tische und Ablagen im Krankenhaus – in hygienisch sensiblen Bereichen wurde Holz
in den letzten Jahrzehnten weitgehend verboten. Der Grund: Kunststoff ist nach
landläufiger Meinung hygienischer.
Neue wissenschaftliche Untersuchungen der
Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) zeigen jedoch, daß „bestimmte Holzarten, insbesondere Kiefer, aber auch
Eiche und Lärche, Bakterien abtöten.
Die antibakterielle Wirkung tritt dabei sowohl
an der Oberfläche als auch im Holzinneren gleichermaßen auf“, erklärt Dr.-Ing.
Helmut Steinkamp, Projektleiter am Deutschen Institut für Lebensmitteltechnik.
Der Grund liegt in der hygroskopischen (Feuchtigkeit anziehenden) Eigenschaft
des Holzes sowie an seinen Inhaltsstoffen (Polyphenole)
Holz - auch im Krankenhaus?
Basierend
auf diesen Forschungsergebnissen der BBA hat das Institut für Umweltmedizin und
Krankenhaushygiene der Uni-Klinik Freiburg den Einsatz von Kiefernkernholz im
Krankenhaus getestet. Dabei zeigte sich, dass das Hygiene-Holz sowohl mit als
auch ohne Desinfektionsmittel deutlich weniger Keime aufwies als
Kunststoffoberflächen.
Damit bestätigt die Studie die antibakterielle
Wirkung von Kiefernkernholz. Aus hygienischer Sicht steht somit einem Einsatz
von Holz im Krankenhaus nichts im Weg. Mit der Begründung, Holz sei
unhygienisch, wurde es bisher in Krankenhäusern weitgehend durch glatte
Kunststoffoberflächen ersetzt, wodurch die Krankenhausatmosphäre vielfach sehr
unpersönlich geworden ist.
Die Studien eröffnen dem natürlichen Roh- und
Werkstoff Holz neue Einsatzgebiete und geben ausreichen Anlass, Gesetze und
Verordnungen, die den Einsatz von Holz in hygienisch sensiblen Bereichen
verbieten oder beschränken, den Ergebnissen entsprechend zu überprüfen und der
Realität anzupassen.